ADB:Adolf I. (Graf von Kleve)

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Artikel „Adolf I., Graf von Cleve“ von Woldemar Harleß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 98–100, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Adolf_I._(Graf_von_Kleve)&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 10:32 Uhr UTC)
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Adolf I. als Graf von Cleve, III. als Graf von Mark, geb. um 1334, † 7. Sept. 1394, zweiter Sohn des Grafen Adolf II. von der Mark († 1247) und der Margaretha, einzigen Tochter des Grafen Dietrich VIII. des Frommen von Cleve. In den geistlichen Stand getreten, ward er im J. 1357 zum Bischofe von Münster und 1362, über seinen Mitbewerber Johann von Virnenburg siegend, zum Erzbischofe von Köln gewählt, verzichtete jedoch schon nach neun Monaten auf die letztere Würde zu Gunsten seines Oheims von väterlicher Seite, Bischofs Engelbert von Lüttich, da die Kinderlosigkeit des Mutterbruders, Johann II. Grafen von Cleve, ihm und seinem ältern Bruder Engelbert III. v. d. Mark Anrecht und nahe Aussicht auf die Erbfolge in Cleve eröffnet hatte. Zwischen den Brüdern war deshalb eine Uebereinkunft getroffen worden, wonach an A. der linksrheinische Theil der Grafschaft Cleve nebst der Stadt Emmerich, dem halben Zolle zu Büderich und dem Amte Hatter, an Engelbert dagegen das übrige rechtsrheinische Cleve sammt der Grafschaft Mark fallen sollte. Die Gemahlin Johanns, Mechthild von Geldern, führte dem Neffen A. ihre volle Unterstützung zur Erlangung der Erbschaft zu, und deren Bruder Herzog Eduard von Geldern ward durch die zugestandene Cession von Emmerich und der Liemers, sowie von Huissen mit dem Zolle gewonnen. Demnach trat der Theilungsvertrag, als Graf Johann II. 7. Nov. 1368 die Augen geschlossen, pünktlich in Kraft. Hatte es doch sogar den Anschein gehabt, als sollte durch einen weitern Zuwachs an Land und Leuten dem märkischen Grafenhause eine dominirende Machtstellung am Niederrhein und in Westfalen zu Theil werden, indem der Umstand, daß der mit einer Tante der Brüder, Anna von Cleve, vermählte Graf Gottfried von Arnsberg der Letzte seines Stammes war, Johann auch auf diese Grafschaft die Anwartschaft verlieh. Indeß in letzterer Hinsicht schlug die Berechnung fehl. Es gelang vielmehr dem am 23. Dec. 1366 zum Coadjutor des Erzbischofs Engelbert III. von Köln erwählten Erzbischofe Cuno von Trier, den Grafen Gottfried und dessen Gemahlin zur Abtretung der Grafschaft Arnsberg an das kölnische Erzstift in Form eines am 25. Aug. 1368 abgeschlossenen Scheinkaufs zu bewegen. Das war ein Ereigniß von um so größerer Tragweite, als nunmehr der Erzbischof von Köln, im Besitze eines geschlossenen Territoriums in Westfalen, dem aufstrebenden märkischen Hause die Wage zu halten und den Kampf um die Suprematie in der niederrheinisch-westfälischen Territorialgruppe mit Entschiedenheit und nicht ohne [99] Hoffnung auf den endlichen Erfolg fortzuführen im Stande war. Wenige Jahre, nachdem Graf A. durch Abweisung der von Otto von Arkol und Dietrich Herrn von Horn und Parweis als Abkömmlinge früherer Grafen von Cleve erhobenen Ansprüche im Besitze der Grafschaft befestigt hatte, kam es daher zwischen den Brüdern Adolf III. und Engelbert III. einer- und dem seit 1373 das kölnische Erzstift regierenden Schwestersohn Cuno’s von Trier, Erzbischof Friedrich III. Grafen von Saarwerden andererseits zu erbitterten Kämpfen, wobei der Letztere unverhüllt die Eroberung und dauernde Vereinigung von ganz Cleve mit dem Erzstifte erstrebte. Kaiserliche Bewilligungen und Landfriedensbündnisse mit niederrheinisch-westfälischen Fürsten und Städten, vornehmlich aber die unter dem 16. August 1377 von der verwittweten Gräfin Anna von Arnsberg erwirkte Schenkung der dieser, wie sie behauptete, erbrechtlich anerfallenen Grafschaft Cleve, mußte dafür die Handhabe bieten. Der Krieg brach aus, nachdem Anfang 1378 durch den Erzbischof Orsoy und Linn, welche die verwittwete Gräfin Mechthild ihm pfandweise überlassen, sowie der nördlich von Neuß gelegene Theil der alten Grafschaft Hülchrath in Besitz genommen worden. Dem Grafen Adolf III. und dessen Bruder Engelbert standen als Verbündete Herzog Wilhelm von Jülich und Graf Wilhelm von Berg zur Seite, zugleich mit der finanziellen Hülfsquelle, welche die Stadt Köln und eine von König Karl V. von Frankreich auf den Schatz von Paris angewiesene Lehnrente von 2000 Livres gewährten. Der Kampf wogte in den beiderseitigen Territorien hin und her, bis durch Vermittelung des Erzbischofs Cuno von Trier Febr. 1381 ein Friedensschluß erfolgte, der indeß die Hauptstreitpunkte unberührt oder unentschieden ließ. Kein Wunder, daß die Fehde schon 1383 wieder begann und nach einigen Pausen, während welcher Erzbischof Friedrich III. den von König Wenzel 1382 seiner Leitung unterstellten westfälischen Landfrieden im territorial-politischen Interesse gegen die märkischen Brüder auszubeuten verstand, erst im J. 1392 beendigt ward, als Engelbert III. nach der Befreiung Adolfs aus einer Gefangenschaft zu Rees – Letzterer war, wie Gert van der Schüren berichtet, mit einer kleinen Gesellschaft rheinabwärts fahrend von Fischern feindlich überfallen und nach Rees geschleppt worden – und nach einem schonungslosen Plünderungszuge durch das rheinische Stiftsgebiet am 21. Dec. 1391, ohne Söhne zu hinterlassen, gestorben war. Graf A., nunmehr Herr des ganzen clevischen und märkischen Gebietes mit Ausnahme von Duisburg und Ruhrort, womit der jüngste Bruder Dietrich abgegütet worden, verzichtete in den definitiven Vergleichen zu Mörs vom 10. April und 1. Mai 1392 auf Burg, Stadt und Land Linn gegen 70,000 Goldgulden und die Hälfte der Stadt und des Amts Xanten zu Gunsten des Erzbischofs, doch sollte er bis zur Abzahlung jener Summe Pfandinhaber des Amts Rees, der kölnischen Hälfte von Bochum und der Höfe Hagen und Schwelm bleiben. Waren so auch die Keime künftiger Verwickelungen keineswegs beseitigt, so hatte doch der selbständige territoriale Fortbestand Cleve’s durch den Friedensschluß und das daran geknüpfte lebenslängliche Bündniß eine feste Stütze gegen fernere Annexionsgelüste des kölnischen Erzbischofs gewonnen.

Aus seiner im J. 1370 geschlossenen Ehe mit Margaretha, Tochter des Grafen Gerhard von Berg und Ravensberg, hatte A. sieben Söhne und neun Töchter. An die Tochter Beatrix knüpfte man die Sage von Otto dem Schützen (vgl. v. Steiner[1], Westfäl. Gesch. I. S. 363–369). Der Sitte der Zeit getreu, trat A. im Jahre vor seinem Tode, 3. Jan. 1393, die Grafschaft Mark mit Bilstein, Fredeburg, Lippe und der Rente von 2400 Gulden aus dem Zolle zu Kaiserswerth dem zweiten Sohne Dietrich ab. In demselben Jahre 1393 stiftete A. in Verbindung mit seinem Bruder Dietrich, [100] seinem ältesten Sohn Adolf, dem Grafen von Mörs und den Herren von Born und Heinsberg die „freundschaftliche und fröhliche“ Gesellschaft vom Rosenkranze. Eine andere Stiftung Adolfs war die Gesellschaft vom „Roskamen“ (Roßkamm, roßkämmen hat im Niederdeutsch-Clevischen die figürliche Nebenbedeutung des Durchhechelns). Es war damals recht die Zeit solche Herren- und Rittergesellschaften, die meist indeß unter der harmlosen Außenseite politische Zwecke verbargen. Beinahe zwölf Jahre früher, 12. Nov. 1381 hatte Graf A. im directen Widerspruche gegen den rheinischen Kurverein die „Geckengesellschaft“ der clevischen Ritterschaft gegründet, die nichts anderes als eine Vereinigung der Ritterbürtigen des Landes sowol zur eigenen festern Consolidirung als zur Sicherung des Gebietsbestandes war. Die Mitglieder dieser Geckengesellschaft, welche sämmtlich das Bild eines Gecken auf ihren Kleidern gestickt tragen mußten, erschienen alljährlich zu einem Hoftag in Cleve. Den Bau der Stiftskirche B. M. V. zu Cleve, der im J. 1341 durch den Grafen Friedrich VIII. von Cleve begonnen worden, setzte A. fort. Er liegt in der Mitte des Chors begraben.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 99. Z. 5 v. u. l.: Steinen. [Bd. 2, S. 797]