ADB:Biener, Friedrich August

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Wechseln zu: Navigation, Suche

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Biener, Friedrich August“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), ab Seite 626, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Biener,_Friedrich_August&oldid=517827 (Version vom 10. Dezember 2009, 17:55 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
Biener, Christian Gottlob
Nächster>>>
Bienner, Wilhelm
Band 2 (1875), ab Seite 626. (Quelle)
Autor [[{{{9}}}|{{{9}}} in Wikisource]]
Nach PND-Nummer Suchen
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Biener: Friedrich August B., Rechtsgelehrter, Sohn von Christian Gottlob B., geb. zu Leipzig 5. Febr. 1787, † 1861. Vorgebildet auf der Nicolaischule, studirte er in Leipzig, dann in Göttingen, promovirte 1804 in Leipzig und habilitirte sich daselbst als Privatdocent. Als bei Gründung der Universität Berlin im J. 1810 Hugo und Heise die an sie ergangenen Berufungen ablehnten, auch Haubold aus Leipzig zu kommen sich weigerte, empfahl v. Savigny (Schreiben an Nicolovius vom 21. Aug. 1810) den jüngeren B. als vielseitigen Juristen von sehr gründlicher Richtung. B. nahm die erhaltene Berufung an und kündigte für das Wintersemester 1810/11 Lehnrecht und Criminalrecht an, auch fungirte er als erster Decan der Berliner Juristenfacultät. Später erstreckten sich seine Vorlesungen auch auf Criminalproceß und juristische [627] Litteraturgeschichte. Er erhielt 1829 den Charakter als Geh. Justizrath. Seit 1832 durch Krankheit in der Ausübung seines Lehramtes behindert, nahm er 1834 seine Entlassung und lebte seitdem privatisirend zu Dresden, wo er starb. B. war nicht blos ein vorzüglicher Kenner der Rechtsgeschichte, besonders des späteren griechisch-römischen Rechtes und der juristischen Litteraturgeschichte, sondern hat auch mit großem Eifer und Geschick sich der Bearbeitung moderner Rechtseinrichtungen, insonderheit des Schwurgerichts und des Wechsels, unterzogen. ─ Schriften: „Dissert. de differentiis viae, itineris et actus genuinis“. 1804. „Historia authenticarum Codicis repetitae praelectionis et institutionibus Iustiniani A. insertarum“. 1807. « D. Iustiniani Institutt. II. IIII. recens.“ etc. 1812. „Grundriß der juristischen Litteraturgeschichte“. 1822. „Geschichte der Novellen Justinians“. 1824. „De collectionibus canonum ecclesiae Graecae schediasma litterarium“. 1827. „Beiträge zur Geschichte des Inquisitionsprocesses und der Geschwornengerichte“. 1827 (Mit C. G. Heimbach) „Beiträge zur Revision des Justinianischen Codex“. 1833. „Ueber die neueren Vorschläge zur Verbesserung des Criminalverfahrens in Deutschland“. 1844. „Abhandlungen aus dem Gebiete der Rechtsgeschichte“. Erstes Heft. 1846. Zweites Heft. 1848. „Das englische Geschwornengericht“. 3 Bde. 1852-55. „Wechselrechtliche Abhandlungen“. 1859.

Mthr.
Persönliche Werkzeuge