ADB:Curtius, Carl Georg

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Artikel „Curtius, Karl Georg“ von Wilhelm Mantels in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 650–651, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Curtius,_Carl_Georg&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 06:36 Uhr UTC)
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Curtius: Karl Georg C., mehr als 50 Jahre Syndicus der Stadt Lübeck, gehört zu denjenigen hanseatischen Männern, welchen die freien Städte gegen den Schluß des vorigen Jahrhunderts frische geistige Anregung und Förderung vaterstädtischer Interessen und in unserem Jahrhundert Befreiung von der französischen Gewaltherrschaft und Erhaltung ihrer Selbständigkeit verdanken. Geboren zu Lübeck 7. März 1771, † daselbst 4. Oct. 1857, erbte C. von seinem Vater, Karl Werner C., einem Arzte aus Narwa, die Neigung für die Wissenschaft; die Familie seiner Mutter, einer Tochter des Syndicus Krohn, bahnte ihm den praktischen Weg. In Jena, der damals geistig regsamsten Universität, trieb er neben Jurisprudenz nicht nur Philosophie, sondern übte auch Dichtkunst. Mit seinem Freunde Rechlin überarbeitete er ein in Lübeck nach Livius begonnenes Drama „Demetrius“, welches Schiller, dem es später gewidmet ward (Jena 1792), ein beifälliges Urtheil entlockte. C., obendrein ein guter Schläger, ward Sprecher der Studentenschaft bei des Philosophen Reinhold Abgang von Jena nach Kiel. Nach Lübeck heimgekehrt, wurde C. 1798 Actuar des Niedergerichts, 1801 zweiter und kaum ein Jahr darauf, nach Dreyer’s Tode, erster Syndicus. Als solchem lag ihm, außer der Führung der auswärtigen Geschäfte, die Hauptthätigkeit am Obergericht ob, welches damals der gesammte Senat [651] bildete, ferner alle Justizorganisation. Die letztere nahm ihn in Anspruch, als das deutsche Reich aufgelöst ward, mehr noch bei Einführung französischer Gesetzbücher. Wegen vorzüglicher Vertrautheit mit diesen ward C., nach Einverleibung der Stadt in das Elb- und Weserdepartement, in das höchste Gericht desselben zu Hamburg aufgenommen. Er verließ das Amt bei der vorübergehenden Befreiung der Städte im März 1813, mußte aber bald flüchtig werden und suchte nun mit Perthes und den anderen bekannten Hanseaten, fern von der Heimath, die Vaterstadt zu befreien und selbständig zu erhalten. Die aus der wiedergewonnenen Unabhängigkeit erwachsende Thätigkeit der Reorganisation, der Belebung des Zusammenhanges unter den freien Städten, der Gründung eines gemeinsamen höchsten Gerichts u. a. m. hat C., der wiederholt Bundesgesandter und mit andern Missionen betraut war, Jahre lang beschäftigt. Von Anfang seines Syndicats an war er für das Schul-, später auch für das Kirchenwesen fast ausschließlich thätig. Die Umformung des Volksschulunterrichts, die Hebung des Gymnasiums und der Realschule, die Errichtung eines Turnplatzes sind sein Werk. Alle vaterstädtischen Institute fanden an ihm, der dem kleinen Kreise der Gründer der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Thätigkeit angehörte, einen beredten und thatkräftigen Pfleger. In 48jähriger Ehe mit Dorothea Plessing ward ihm reiches häusliches Glück. Nur der älteste Sohn, Paul, ein begabter Theologe, starb, kaum ins Pfarramt eingetreten. Den zweiten, Theodor, sah der Vater noch neben sich in den gleichen Zweigen der Staatsverwaltung wirken. Die beiden jüngsten, Ernst und Georg, durften Jahre lang mit den Früchten ihrer Wissenschaften den Patriarchen erfreuen, dessen Unterricht sie zuerst für das Ideal begeistert, dessen Theilnahme ihre Studien unablässig begleitet hatte. Obwol, wie wenige, mit der Feder arbeitend, hat C. doch keine schriftstellerische Thätigkeit ausgeübt. Es existiren von ihm nur ein paar Lebensbeschreibungen und kurze Aufsätze in Smidt’s Hanseatischem Magazin.

Wilh. Plessing, C. G. Curtius. Darstellung seines Lebens und Wirkens. Lüb. 1860. – Darmstädter Allgem. Schulzeitung 1857, Nr. 40.