ADB:Dietrich (Erzbischof und Kurfürst von Mainz)

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Artikel „Dietrich, Schenk von Erbach“ von Philipp Walther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 185–186, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dietrich_(Erzbischof_und_Kurf%C3%BCrst_von_Mainz)&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 01:25 Uhr UTC)
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Dietrich, Schenk von Erbach, Sohn Eberhards des Erbschenken von Erbach, Erzbischof von Mainz (1434–1459). Vorher Domherr zu Mainz, wurde er in einer zu Bingen anberaumten Capitelsversammlung am 6. Juli 1434 zum Erzbischof und Kurfürsten von Mainz erwählt und am 20. Octbr. von Papst Eugen IV. bestätigt. Es waren zu jener Zeit heftige Streitigkeiten zwischen Eugen IV. und dem Baseler Concil ausgebrochen. Beide Theile klagten sich gegenseitig ungebührlicher Anmaßungen an und in der 26. Sitzung am 31. Juli 1437 setzte das Concil den Papst in Anklagezustand. D. rieth den deutschen Fürsten, keinen Theils weder dem Papste noch dem Concile anzuhängen, die Baseler aber, welche am 24. Jan. 1438 die Suspension über Eugen IV. aussprachen, von weiterem Vorschreiten gegen diesen abzumahnen. Die Kurfürsten bemühten sich, unter den streitenden Parteien zu vermitteln und erklärten, um desto eher Nachgibigkeit zu erzielen, am Tage vor der Wahl Albrechts II., den 17. März 1438, die deutsche Kirche für neutral; Kaiser und Reich nahmen aber auf einem Convent zu Mainz am 26. März 1439 die Beschlüsse des Baseler Concils an, ausgenommen die Suspension des Papstes und schlugen beiden Theilen zur Ausgleichung eine deutsche Stadt zur Abhaltung einer neuen Kirchenversammlung vor. Die allgemeine Annahme ihrer Reformation jedoch verleitete [186] die Baseler Väter zu einer Ueberschätzung ihrer moralischen Kraft; sie lehnten jede Nachgibigkeit ab, sprachen am 25. Mai 1439 die Absetzung Eugens aus und stellten in Felix V. einen Gegenpapst auf. Das Verfahren beunruhigte sowol Kaiser Friedrich III. als auch mehrere Fürsten und Bischöfe, und D. sowol als des Kaisers Geheimschreiber Aeneas Sylvius brachten nach mehrfacher Bemühung eine Einigung zu Stande. Man erkannte Eugen IV. als rechtmäßigen Papst an und verstand sich mit dessen Nachfolger Nicolaus V. auch auf dem Convent zu Aschaffenburg, Juli 1447, über die Besetzung der deutschen Kirchenstellen durch den Papst. – Verschiedener Bedrückungen wegen züchtigte D. mehrere adliche Herren. Mit Kurpfalz schloß er ein gegenseitiges Schutzbündniß. Auf die Sitten der Geistlichen achtete er sehr streng, wie die Synoden zu Mainz 1438, 1446 und 1451 und die zu Aschaffenburg 1440 und 1455 beweisen. Unter ihm kam Amt und Schloß Lindau vom Bisthum Hildesheim zur einen Hälfte an das Erzstift. Von der Abtei Fulda erwarb er 1455 das Dorf Dietzenrode. Das Nonnenkloster am Fuße des Johannesberges löste er auf, das zu Klingenmünster revidirte er, das Chorherrnstift zu Flonheim verwandelte er in eine gewöhnliche Collegiatkirche. In seine Zeit fällt die Erfindung der Buchdruckerkunst durch Guttenberg in Mainz. D. † am 6. Mai 1459 zu Aschaffenburg.