ADB:Eitzen, Paul von

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Artikel „Eitzen, Paulus von“ von Carl Bertheau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 481–485, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eitzen,_Paul_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 12:46 Uhr UTC)
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Eitzen: Paulus v. E., lutherischer Theologe, wurde am 25. Januar 1522 (nach anderer, weniger begründeter Annahme 1521) zu Hamburg geboren; er [482] stammte aus einer alten, wenigstens seit dem 16. Jahrhundert auch in Hamburg ansässigen Patricierfamilie, die sich von einer anderen gleichnamigen durch einen Bären im Wappen unterschied. Ob der im J. 1559 gestorbene Hamburger Rathsherr Meino v. E. sein Vater oder sein Onkel (oder nach Anderen sein Großvater?) war, ist bisher nicht festzustellen gewesen. Nachdem er wahrscheinlich auf dem Johanneum zu Hamburg seine Vorbildung empfangen, wo Matthäus Delius (s. Bd. V, S. 41), mit dem er später eng befreundet war, wol schon besonders auf ihn Einfluß hatte, bezog er die Universität Wittenberg, auf welcher er im Sommersemester 1539 unter dem Rectorat von Kling als Paulus ab Eissen Hamburgensis inscribirt ist. Hier trat er in persönliche Beziehungen zu Luther und ganz besonders zu Melanchthon, mit welchem letzteren namentlich er immer aufs engste verbunden blieb, so daß er auch in den späteren Streitigkeiten an ihm nicht irre wurde. Einer verbreiteten Ansicht nach soll er darauf im J. 1544 oder doch um diese Zeit das Rectorat der Schule zu Cölln an der Spree (also des cöllnischen Gymnasiums in Berlin) übernommen haben; so viel wir sehen, stützt sich diese Annahme einzig auf eine gelegentliche Aeußerung Melchior Adam’s im Leben Buchholzer’s (in: Vitae theolog. germanic. 1. Aufl. 1620) und scheint dort auf einem Versehen zu beruhen; in Berlin ist nichts darüber bekannt. Von Wittenberg kam v. E. im J. 1546 nach Rostock, wo er im J. 1547 unter dem Decanat von Andreas Eggerdes in die philosophische Facultät aufgenommen ward. Er bewarb sich dann in Rostock beim Rathe um eine Professur; in einem Schreiben an Bürgermeister und Rathmänner der Stadt Rostock vom 11. Mai 1547 hebt er hervor, daß der Rath zu Hamburg an seiner Beförderung besonderes Gefallen haben werde. Ob aber seinem Wunsche nachgekommen ward, bleibt zweifelhaft; nach der gewöhnlichen Meinung soll er um diese Zeit Professor der Logik (und Dialektik) in Rostock gewesen sein. Jedenfalls kann er in dieser Stellung nicht lange thätig gewesen sein; schon um Johannis 1548 erhielt er aus seiner Vaterstadt einen Ruf, die durch Freder’s Abgang erledigte Stelle eines Pastor und Lector secundarius am Dom zu übernehmen; am Montage nach Jubilate, den 13. Mai 1549, ward er von Aepin ordinirt und in sein Amt eingeführt. Es war die Zeit der Streitigkeiten über das Interim und die Adiaphora in der lutherischen Kirche, zu welchen bald noch andere hinzukamen; in Hamburg selbst war gerade der Streit über die Höllenfahrt Christi neu entbrannt. E. stand in diesem, wie es scheint, auf Aepin’s Seite, wenn er sich auch nicht eingehender an demselben betheiligt hat. Desto mehr aber sollte er bald zur Theilnahme an den allgemeinen Angelegenheiten der lutherischen Kirche genöthigt werden. Nachdem Aepin am 13. Mai 1553 gestorben war, blieb die hamburgische Superintendentur, welche der Pastor zu St. Petri Johannes Hoegelke vergeblich zu erlangen suchte, einige Jahre unbesetzt. Die dadurch entstandene oder neu erwachte Uneinigkeit unter den Pastoren beendete der Rath dadurch, daß er am 17. August 1555 E. zum Superintendenten und Lector primarius am Dom erwählte und dann am 27. August in einer Versammlung der Superintendenten und Pastoren[1] den Frieden zwischen letzteren wieder herstellte; am 1. September wurde E. darauf durch Hoegelken in sein neues Amt eingeführt. Auf Wunsch des Rathes reiste er im folgenden Jahre nach Wittenberg, um dort Doctor der Theologie zu werden; am 18. Mai 1556 fand die Disputation statt und am 27. Mai ward ihm der Doctorgrad ertheilt; die Acten über die Disputation und die sonst bei der Feier gehaltenen Reden sind vollständig erhalten. Als Superintendent hatte E. die hamburgische Kirche vielfach auf den Conventen, die in dieser Zeit von den Theologen kleinerer oder größerer Kreise hauptsächlich zur Beilegung der Lehrdifferenzen gehalten wurden, zu vertreten; und so finden wir ihn oftmals außerhalb [483] Hamburgs thätig. Er zeigte sich stets als eine milde Natur und suchte thunlichst zum Frieden zu wirken. Obwol ein Flacius ihm das Zeugniß unverdächtiger Rechtgläubigkeit gab, und obwol er in den Streitigkeiten zwischen Westphal und Calvin entschieden auf des ersteren Seite stand, ja obschon Hardenberg ihn zu seinen Gegnern zählte, blieb E. doch mit Melanchthon befreundet und trat auch nach dem Tode desselben für seinen alten Lehrer ein, wenn man die Lauterkeit oder Rechtgläubigkeit desselben angriff. Er war unter den Theologen der sächsischen Kirchen (d. h. aus Hamburg, Lüneburg, Lübeck und Braunschweig) gewesen, welche im Januar 1557 nach Magdeburg und Wittenberg reisten, um Melanchthon und Flacius zu versöhnen, was ihnen bekanntlich nicht gelang. Die Streitigkeiten zwischen den strengeren und milderen Theologen, welche die lutherische Kirche damals überhaupt erfüllten, hatten auch die Prediger Hamburgs wieder unter einander verfeindet; es half nichts, daß Joachim Magdeburg, der eine Spottschrift gegen Melanchthon, „Der Eselstreiber“ betitelt, hatte drucken lassen, am 25. Mai 1558 abgesetzt und aus der Stadt verwiesen wurde: auch der Machtspruch des Rathes vom 6. Juli 1560, in Folge dessen am 19. Juli die sämmtlichen hamburgischen Prediger die fünf besonderen Bekenntnisse der hamburgischen Kirche (gegen das Interim, über die Adiaphora, gegen Osiander, gegen Major und das im J. 1557 wahrscheinlich durch E. abgefaßte „Bekenntniß der Prediger zu Hamburg vom hochwürdigen Sacrament“) unterschrieben, um dadurch ihre Einigkeit zu bezeugen, stellte den Frieden in der hamburgischen Kirche nicht völlig her, wenn auch nach einem Zeugnisse Eitzen’s die weiteren Streitpunkte zunächst nicht mehr die Lehre betroffen zu haben scheinen; und so sehnte sich E. von Hamburg fort. Schon im J. 1557 hatte E. im Auftrage des regierenden Herzoges Adolf zu Gottorp (s. Bd. I, S. 111 ff.), der seit dem 6. November 1556 die bischöfliche Gewalt mit der herzoglichen vereinigte, sich an einer Kirchenvisitation in den Fürstenthümern und Gebieten des Herzogs betheiligt. Im Januar 1561 war er dann als Gesandter des Herzogs Adolf auf dem Naumburger Convent gewesen, den er aber mit Chytraeus und wie die Herzöge Johann Friedrich von Sachsen und Ulrich von Mecklenburg schon Anfangs Februar wieder verließ. Im Februar 1561 war er dann noch zu Braunschweig auf dem Religionsgespräch der niedersächsischen Stände in der Hardenberg’schen Sache gewesen und im Juli desselben Jahres war er schon wieder für Hamburg auf einem Convent der hansischen Städte zu Lüneburg thätig. Aber gerade über die Publication der Lüneburger Beschlüsse, welche E. aus triftigen Gründen widerrieth, konnte er sich nun auch mit einigen seiner Hamburger Collegen nicht einigen, und als da Herzog Adolf ihn am 1. Juni 1562 abermals zu seinem Hofprediger und zum Superintendenten seiner Lande berief, nahm er diesen Ruf an. Da E. schon früher diesen Ruf einmal abgelehnt hatte (wahrscheinlich 1557), dagegen zeitweilig in die Dienste des Herzogs getreten war, so hofften die Hamburger, er werde auch jetzt wieder zu ihnen zurückkommen, und ließen seine Stelle neun Jahre lang unbesetzt. Die bischöfliche Stellung des Herzogs Adolf wurde dann in den folgenden Jahren vom Könige von Dänemark anerkannt, und so verwaltete Paul v. E. vom October 1564 an das Amt eines Generalsuperintendenten über alle Kirchen in Schleswig-Holstein. E. suchte nun in Schleswig zunächst die in der Kirchenordnung von 1542 projectirte protestantische Landesschule, ein Paedagogium publicum, einzurichten. Diese Schule sollte neben der Capitelsschule eine höhere, gelehrte Anstalt, eine Art Hochschule sein, an der Vorlesungen gehalten würden; sie war bisher wegen des Widerspruches des Domcapitels nicht zu Stande gekommen. Dieser Widerspruch mußte auch jetzt erst gebrochen werden, was dem kräftigen Zusammenwirken und oft rücksichtslos harten Vorgehen Herzog Adolfs und Eitzen’s, trotzdem ersterer auf [484] die gewünschte Theilnahme der beiden andern Landesfürsten an der Gründung einer für alle drei Landestheile gemeinschaftlichen Hochschule verzichten mußte, schließlich gelang, und Michaelis 1566 sollten die Vorlesungen beginnen; E. hatte Erklärung der Bibel und Dialektik übernommen. Aber die Pest hinderte damals den Anfang, so daß die Eröffnung erst am 17. November 1567 erfolgte. Obwol die Anstalt anfänglich nicht ganz schlecht besucht war, gedieh sie doch nie recht; das Princip, auf dem sie beruhte, daß die Canonicate nämlich nicht Pfründen sein, sondern nur an wissenschaftlich tüchtige Männer vergeben werden sollten, wurde wieder durchbrochen, und so fehlte es bald an guten Lehrern. Das „Lieblingswerk“ des Herzogs Adolf mag bis zu dessen Tode im J. 1586 sich mühsam einigermaßen erhalten haben; hernach hören wir nichts mehr von ihm. – Eitzen’s Thätigkeit als Generalsuperintendent ist noch dadurch besonders folgenreich geworden, daß in Folge seiner Bemühungen die Concordienformel in Schleswig-Holstein nicht angenommen wurde. Schon im J. 1570 hatte er auf dem Convente zu Zerbst es abgelehnt, an den Berathungen wegen eines neuen Bekenntnißbuches theilzunehmen. Dennoch übersandte Andreä im J. 1576 das „Torgische Buch“ auch an Herzog Adolf und schrieb unter dem 13. Juli 1576 sehr freundschaftlich an E. Herzog Adolf übergab die Formel seinen Theologen zur Begutachtung und diese einigten sich im September 1576 zu Schleswig über ein motivirtes „Bedenken“ gegen dieselbe, welches E. verfaßte und das von 77 Geistlichen des gottorpischen Antheils unterschrieben ward. Herzog Adolf sandte diese Schrift am 3. December an den Kurfürsten von Sachsen und begleitete sie auch seinerseits mit einem entschiedenen Ablehnungsschreiben. Auch als hernach das Torgische Buch zum „Bergischen Buche“ erweitert war, schrieb Andreä am 26. Aug. 1577 an E. und bat ihn, sich dafür zu verwenden, daß es in Schleswig und Holstein unterschrieben werde. Aber E. war nicht dazu zu bewegen, seine Ansicht zu ändern; und da auch der König von Dänemark dasselbe verwarf, so kam es auch in dem Gebiete der Herzöge nicht zur Annahme desselben, wenn auch Johann der Jüngere anfänglich dem Torgischen Buche zugestimmt hatte. Eitzen’s Gründe zu diesem Verhalten, die er mehrfach öffentlich und privatim ausgesprochen hat, sind meist praktische; vor allem war er der Ansicht, daß auf eine solche Weise die Einigkeit in der Lehre doch nicht werde erreicht werden können, wie er denn auch an der ganzen Art, wie diese Concordienformel zu Stande gekommen war, Anstoß nahm. Um jeden Verdacht der Ketzerei von seiner Kirche abzuweisen, hatte er schon im J. 1574 in Folge der Zerbster Beschlüsse den Predigern einen Eid zur Unterschrift vorgelegt, den er hernach dreist als einen Beweis von der Orthodoxie seiner Geistlichen gebrauchen konnte. Der hauptsächlichste innere Grund seiner Trennung von den bekannten Häuptern der lutherischen Orthodoxie war wol der, daß er nicht in die Verurtheilung Melanchthon’s willigen wollte.

Als E. im J. 1593 altershalber sein beschwerliches und weitläufiges Amt, mit welchem seit dem J. 1582 noch die Propstei von Nordstrand verbunden war, nicht mehr allein verwalten konnte, erhielt er einen Adjuncten, der ihn beim Candidatenexamen und für die weiteren Visitationsreisen vertrat. Er starb am 25. Febr. 1598 im 77. Lebensjahre unter Hinterlassung eines Sohnes, der auch Paulus hieß und Jurist war, und mehrerer Töchter.

Es darf wol hier nicht ganz übergangen werden, daß dieser Paulus v. E., der Hamburger Superintendent und Schleswiger Generalsuperintendent, es ist, von welchem das bekannte Volksbuch erzählt, daß er den „ewigen Juden“ gesehen und gesprochen habe. Wie die Geschichte meistens erzählt wird, stammt sie aus dem Berichte eines Mannes, der sich Chrysostomus Duduläus Westphalus nennt und die Erzählung aus dem Munde v. Eitzen’s selbst in Schleswig vernommen [485] haben will. Vielleicht liegt eine etwas ältere (übrigens in allem Wesentlichen gleiche) Fassung der Erzählung in dem Berichte vor, der anonym unter der wol sicher fingirten Angabe: „Leiden bei Christoph Creutzer 1602“ gedruckt ist; hier ist der Haupttheil des Berichtes datirt: „Schleswig den 9. Juni 1564“; vgl. den Abdruck in den Simrock’schen Volksbüchern. Der Bericht des Duduläus, was wol auch ein fingirter Name ist, trägt in mehreren vorliegenden Drucken nur die Bezeichnung: „Erstlich gedruckt zu Leiden bei Christoph Creutzer 1602“ ohne Angabe eines eigenen Druckortes; andere Abdrucke desselben, welche auch noch aus dem J. 1602 sein sollen, geben Leipzig oder Bautzen oder Danzig als Druckort an; als Datum für die Erzählung des Duduläus geben die ältesten Drucke derselben „Danzig, den 9. Juli 1602“ an. In späteren Abdrucken, deren es noch eine große Anzahl mit Druckort und Druckjahr bezeichneter gibt, und die dann allmählich in das Volksbuch „gedruckt in diesem Jahr“ übergehen, kommen auch andere Datirungen des Berichtes vor sowohl in Hinsicht auf den Ort als in Hinsicht auf das Jahr; namentlich oft wird der Bericht aus Refel, d. i. Reval, datirt und diesen spätern Drucken pflegen dann auch eine Anzahl Berichte über spätere Erscheinungen des ewigen Juden hinzugefügt zu sein. Ob ein angeblich aus dem J. 1601 vorhandener Druck der Erzählung mit dem älteren Leidener oder dem des Duduläus übereinkommt oder von beiden abweicht, muß noch untersucht werden. – Nach dem Berichte des Duduläus nun, und so wird die Geschichte wegen der großen Verbreitung derselben[2] gewöhnlich erzählt und besprochen, soll Paulus v. E., als er im Winter des Jahres 1547 als Student in Wittenberg seine Eltern in Hamburg besuchte, den ewigen Juden in Hamburg gesehen und die bekannten Mittheilungen von ihm erhalten haben. – Dagegen erzählt Hermann Stangefol in den Annales circuli Westphalici. Köln 1656, 4, im 4. Theil, S. 91, Paulus v. E. habe den ewigen Juden, wie er selbst in seinen Schriften bezeuge, 1542 zu Wittenberg gesehen. – Nach einer dritten Angabe, wie sie z. B. in dem Volksbuch „Ahasverus“, das in der bei Otto Wigand in Leipzig erschienenen Sammlung von Volksbüchern in dem 52. Stück abgedruckt ist, vorliegt, soll es nach dem Berichte eines Ungenannten, der aus Schleswig vom 5. Juni 1564 datirt sei, sich im J. 1542 in Hamburg ereignet haben, daß v. E. den ewigen Juden sah. (Das Jahr 1542, das in das Leben v. Eitzen’s auch besser paßt, gab schon der anonyme Leidener Druck von 1602 an.) Es ist uns bisher nicht möglich gewesen, eine frühere Spur der Verbindung des Paulus v. E. mit dem ewigen Juden, als die aus dem Jahre 1602 oder auch 1601 vorliegende, zu entdecken; auch in seinen Schriften erwähnt er des „ewigen Juden“, soweit uns bekannt ist, nirgends, wie denn diese ganze Erzählung vom ewigen Juden vor dieser Zeit d. h. vor 1602 (oder 1601) nicht bekannt gewesen zu sein scheint. Die Erzählung des Matthäus Parisiensis in der Historia Angliae zum J. 1228 von Cartaphilus hat zwar große Aehnlichkeit mit der vom ewigen Juden; man könnte sie mit Lessing eine Sage „vom ewigen Heiden“ nennen. Doch war sie schwerlich damals in den Kreisen, in welchen sich die Geschichte vom ewigen Juden zuerst findet, bekannt und jedenfalls ist kein Zusammenhang nachweisbar.

Das Leben v. Eitzen’s ist am eingehendsten mit stetem Hinweis auf die vorangehende Litteratur erzählt in Molleri Cimbria litterata. tom. III.; bis zum Jahre 1562 in der Monographie von Arnold Greve, Memoria Pauli ab Eitzen instaurata, Hamburg 1744, 4, einer werthvollen, aus den Quellen gearbeiteten Schrift; wichtige Beiträge finden sich auch in Wilcken’s Ehrentempel, Hamburg 1707, 4. Ein Verzeichniß seiner Schriften gibt Moller und das Lexikon der Hamb. Schriftsteller Band 2.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 482. Z. 10 v. u. l.: des Superintendenten und der Pastoren. [Bd. 8, S. 795]
  2. S. 485. Z. 21 v. o. l.: desselben. [Bd. 8, S. 795]