ADB:Empereur van Oppyck, Constantin l’

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Artikel „Empereur van Oppyck, Constantin l’“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), ab Seite 92, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Empereur_van_Oppyck,_Constantin_l%E2%80%99&oldid=807349 (Version vom 24. Dezember 2009, 20:21 Uhr UTC)
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Empereur: Constantin l’E. van Oppyck, geb. 1591 zu Bremen (wohin sein Vater, Antonius Cäsar, der Religion halber aus Brabant geflüchtet war) und † 1. Juli 1648. Zu Franeker und nachher zu Leiden studirte er seit 1614 Theologie unter Johannes Drusius und Thomas Erpenius und erwarb 1617 den Doctorgrad mit einer Dissertation: „De originis peccato“. Bald erlangte er einen solchen Ruf als Orientalist, daß die Akademie zu Harderwyk ihm 1619 die Professur der Theologie und hebräischen Sprache übertrug, welche er 1627 mit dem Lehrstuhl des verstorbenen Erpenius zu Leiden vertauschte. Er trat dieses Amt mit einer Rede: „De linguae Hebraeae dignitate et utilitate“ an und bekundete bald darauf seine rabbinistisch-talmudischen Studien durch eine Reihe von Ausgaben: „Codex Middòth Talmudis Babylonici“, 1630; „Comment. in Jesaiae proph. Abrabaniëlis et Moisis Alschechi“, 1631 und 1685; „Ὁδοιπορία ad scientiam Moїsis Kimchi“, 1631; „Itinerarium Benjaminis de Tudela“, 1633; „Paraphrasis in Danielem Josephi Sachiadae“, 1633; die meisten mit angefügter lateinischer Uebersetzung. Diesen Arbeiten verdankte er die Aufgabe der Vertheidigung der christlichen Wahrheiten wider die Juden als Professor controversiarum Judaicarum, worauf aber die jüdische Obrigkeit ihren Geistlichen untersagte, ihn weiter in den talmudischen Schriften zu unterweisen. Bald erschien nun seine „Clavis Talmudica, complectens formulas, loca dialectica et rhetorica priscorum Judaeorum“, 1634, mit welcher Arbeit er die apologetische und controversistische Methode der Juden zu beleuchten beabsichtigte. 1637 folgte die Schrift: „De legibus forensibus Hebraeorum, hebraice et latine“. Die ehrenvolle Anstellung als Rathsmann des Grafen Johann Moritz von Nassau, Gouverneurs von Brasilien, 1639 unterbrach durch vielfältige Geschäfte seine schriftstellerische Thätigkeit. 1641 trat er aber wieder auf mit einer Recension der von Bonaventura Cornelius Bertramus verfaßten Schrift: „De republica Hebraeorum“, und nachdem ihm 1646 ein theologischer Lehrstuhl zu Leiden eröffnet war, gab er 1648 seine „Disputationes theologicae Harderwicenae, sive systema theologicum“, schon vorher 1626 zu Harderwyk erschienen, in zweiter Ausgabe heraus. Mit Daniel Heinsius, Ludwig de Dieu und den beiden Buxtorf, Vater und Sohn, war er sehr befreundet; die letzteren dankten seiner Vermittlung die Herausgabe des von ihnen bearbeiteten Lexicon Talmudicum, für das sie in Deutschland umsonst einen Verleger gesucht hatten.

Vgl. van der Aa, Biogr. Woordenb.; Glasius, Godgel. Nederland: Pacquot’s Angaben in seinen Mémoires I. p. 323 sind nicht durchaus richtig.
van Slee.
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