ADB:Engelbert von Admont

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Artikel „Engelbert, Abt von Admont“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 128–129, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Engelbert_von_Admont&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 14:11 Uhr UTC)
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Engelbert, Abt von Admont. Er ist geboren zu Volkersdorf in Steiermark, nach seiner Studienzeit zu schließen, um 1250. Er selbst erzählt in der an den Wiener Scholasticus Ulrich gerichteten Epistola (gedruckt als „Epistola de studiis et scriptis suis“ bei Pez, Thesaurus Anecdotorum I. col. 429–36) [129] über seinen Studiengang Folgendes. Zuerst begab er sich drei Jahre vor dem Lyoner Concil unter Papst Gregor X, also 1271, nach Prag, wo er auf der Burg, d. h. an der Domschule, bei dem Magister Osconus und Bohemil Grammatik und Logik mit großem Erfolge studirte und auch zuerst unter dem damaligen Scholasticus, spätern Bischof Gregorius die Libri naturales hörte. „Als nach der Feier jenes Concils das öffentliche Gerücht von der Wahl des Königs Rudolf und dessen Bestätigung durch den Papst nach Prag drang“, so erzählt er weiter, „mußten wir sämmtliche Scholaren aus Oesterreich und Steiermark aus dem Lande fortgehen.“ Er ging dann nach Padua, setzte das Studium der Logik und Philosophie unter Wilhelm von Brescia durch fünf Jahre fort, hörte darauf vier Jahre Theologie in dem Dominicanerkloster unter den dort unterrichtenden Lectoren. Hierauf ging er nach Admont zurück und legte sich auf das Studium der Originale, wobei er gefunden, daß seine Lehrer manches daraus entnommen hätten, ohne die Quellen anzugeben. Er wurde später Abt seines Stifts und starb 1311. In der Epistola, welche wol erst in seinen letzten Lebensjahren geschrieben ist – der Prager Bischof Gregor v. Hasenburg regierte von 1290–1301 – zählt er seine Schriften: 16 theologische Tractate, 8 de philosophia morali und 9 in philosophia naturali, auf, gibt von jeder die Anfangsworte an, damit keine Verwechselung stattfände und es ihm nicht ergehe, wie Virgil, dem ein anderer zuerst die schönen Verse auf Augustus gestohlen habe. Edirt sind: „De causis longaevitatis hominum ante diluvium“ (Pez l. c. I. col. 448–502), De gratiis et virtutibus beatae et gloriosae semper virginis Mariae (daselbst col. 505–762), sodann zwei, welche ihm einen weiteren Namen verschafft haben: „De regimine principum liber sive tractatus“ (ed. J. G. Hufnagel, Ratisb. 4. s. a.) und „De ortu et fine Romani Imperii“ (Ausgaben bei Potthast, Bibl. hist.). Erstere enthält in ähnlicher Art, wie andere jener Zeit, eine philosophische Erörterung über die beste Art zu regieren; die letztere knüpft an die Geschichte Roms, läßt dessen Weltherrschaft auf das deutsche Reich übergehen und untersucht ohne directe Beziehung auf die damaligen Verhältnisse, aber doch wol ohne Zweifel durch sie veranlaßt, die Aufgabe der Staatsgewalt. Die Grundlage ist eine rein philosophische, außerdem werden die Classiker angezogen und Augustinus. Ist E. auch kein Jurist, so darf man ihn doch wegen des Stoffes dieser Schriften zu den ältesten deutschen Staatsrechtslehrern zählen. Er gehört übrigens zu jenen Schriftstellern seiner Zeit, welche eine umfassende Kenntniß der Litteratur aufweisen und sich einen verhältnißmäßig freien Blick gewahrt haben, wie man an seinen theologischen Arbeiten, z. B. der zweiten oben genannten, sehen kann.