ADB:Escher, Heinrich (schweizerischer Staatsmann)

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Artikel „Escher, Heinrich“ von Gerold Meyer von Knonau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 351–352, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Escher,_Heinrich_(schweizerischer_Staatsmann)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 08:26 Uhr UTC)
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Escher: Heinrich E., geb. 1626 in Zürich, † am 20. April 1710 in Zürich, schweizerischer Staatsmann. Eine der nicht sehr zahlreichen ehrenwerthen und erfreulichen Erscheinungen in einer unerquicklichen, an bedeutenden und zugleich makellosen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens armen Epoche der schweizerischen Geschichte ist der seit seiner einstimmigen Wahl 1678 als Bürgermeister seinem Staatswesen durch fast 32 Jahre vorstehende Heinrich E., welcher als Vorstand des eidgenössischen Vorortes zugleich vielfach auch in äußeren und inneren schweizerischen Angelegenheiten thätig aufzutreten hatte. Seine politische Wirksamkeit fällt in die Zeit der höchsten Machtfülle des in dem französischen Königthum sich darstellenden Absolutismus und die nennenswertheste That des Züricher Bürgermeisters, welche schon bei seinen Lebzeiten ihm zum höchsten Ruhme angerechnet wurde, war sein würdevolles und mannhaftes, trotz aller Verlockungen und Einschüchterungen festes Auftreten gegenüber Ludwig XIV. selbst. E. leistete darin einen Beweis von persönlicher Unabhängigkeit und republikanischer Pflichttreue, welcher in einer Zeit allerdings Ansehen erregen mußte, wo das Schwergewicht des gewaltigsten Nachbarstaates auch auf der Schweiz in entwürdigender Weise lastete. Als Vertreter der Interessen der Kaufmannschaft, der er selbst angehörte, war E. schon anläßlich der Aufstellung des allgemeinen eidgenössischen Bündnisses mit Frankreich, von 1663, thätig gewesen, und 1676 und 1678, während durch das Erscheinen kaiserlicher und französischer Truppen in der Dauer des allgemeinen durch den Nimweger Frieden 1678 abgeschlossenen Krieges die Nordgrenze der Schweiz gefährdet war, begab sich E. als Gesandter zur Wahrung der Neutralität zu den fremden Heerführern, insbesondere im zweiten Jahre bei einem Versuche Crequi’s gegen Rheinfelden. Auch für E. war in der Stufenleiter zürcherischer Staatsämter die sechsjährige Verwaltung des wichtigsten cantonalen Gebietstheiles, der Grafschaft Kiburg, von 1669 an, die Hinweisung auf die höchste Würde gewesen; als Sekelmeister hatte ihn dann 1678 die Wahl getroffen. – Die Sendung nach Paris, in welcher E. die Ehre seines Staates in der angedeuteten nachdrücklichen Weise vertheidigen durfte, hängt mit den Angelegenheiten der mit Zürich und Bern verbündeten Stadt Genf zusammen und fällt in das J. 1687. Ludwig XIV., gegen die Genfer wegen der den vertriebenen Hugenotten und den Waldensern dargebotenen reichlichen Hülfeleistung aufgebracht, hatte dieselbe bedroht und insbesondere durch die Unterstützung des Stiftes Annecy in der Vorenthaltung von Zehnten im Pays de Gex geschädigt, so daß E. mit einem Berner Abgeordneten an den König geschickt wurde. Der Berner war kein anderer als der Venner Niklaus Dachselhofer, welcher 1672 durch ehrliche Pflichttreue dem König getrotzt hatte, indem er, bei dem Angriffe [352] auf den den reformirten Eidgenossen befreundeten Staat der Niederlande, als Hauptmann im Cleve’schen den Rhein zu überschreiten sich geweigert, die Pike zerbrochen und mit vier Söhnen und anderen ihrem Eide Getreuen den französischen Dienst verlassen hatte. Als jetzt 1687 E. und Dachselhofer als außerordentliche Botschafter der zwei reformirten Hauptcantone bezeichnet wurden, hatten sie den Auftrag, sich genau an das früher eingehaltene und ihrem Range gebührende Ceremoniell zu halten, und sie weigerten sich entschieden, irgend eine Schmälerung der gebräuchlichen Ehrenbezeugungen zuzugeben. Allerdings kam dadurch eine Audienz nicht zu Stande, und da sie außerdem erkannten, daß für den Gegenstand der Unterhandlungen nichts erreicht werden konnte, forderten sie ihre Pässe. Wie schon früher der französische Gesandte in der Schweiz über E. gemeldet hatte, daß derselbe trotz aller seiner Bemühungen niemals ein Geschenk angenommen habe, so wiesen auch die beiden Gesandten nunmehr zur größten Beschämung der beauftragten Hofbeamten die vom Könige dargebotenen reichen Geschenke zurück; E. sagte unter Hinweisung auf die goldene Schaumünze an der Kette: „Das Urstück ward uns zu sehen nicht vergönnt; sollten wir jetzt das goldene Nachstück annehmen?“ Schon in Paris wurden die ehrenvollsten Achtungsbeweise den beiden muthigen Männern entgegengebracht; Escher’s Rückkehr nach Zürich, im Januar 1688, gestaltete sich durch den feierlichen Empfang zum eigentlichen Triumphzug. Auch erhielt schließlich Genf seine Rechte wieder zurück, indem es Ludwig XIV. bei dem 1688 neu eröffneten Kriege für räthlich hielt, die Mißstimmung der reformirten Schweizer zu beschwichtigen. – In seinem langen öffentlichen Wirken hat E. an über hundert gemeineidgenössischen oder evangelischen Tagsatzungen und Conferenzen als erster Gesandter für Zürich sich betheiligt oder als Vermittler gewirkt oder Schiedsgerichten beigewohnt. In den gründlich widerwärtigen Händeln zwischen einem verdorbenen, schamloser Mittel sich bedienenden Familienregimente zu Basel und der dagegen sich auflehnenden Bürgerschaft, wobei zugleich zwei Factionen innerhalb des Rathes selbst sich bekämpften, vermochte freilich E. 1691, seiner vielen Bemühungen ungeachtet, als Abgeordneter der Tagsatzung keine Abhülfe zu erzielen, da in beleidigender Weise von beiden Parteien die Vermittlung abgewiesen wurde. Dagegen gelang es ihm 1697 als einem der Gesandten der vier Schirmorte des Abtes von St. Gallen, in dem wegen einer Procession entstandenen Conflicte zwischen Stift und Stadt St. Gallen, dem sogen. Kreuzkriege, den Frieden herbeizuführen, und in den schließlich zu blutigem Bürgerkriege, 1712, zwei Jahre nach Escher’s Tode, führenden Zerwürfnissen wegen des Toggenburgs, zwischen den beiden confessionellen Parteien in der Schweiz, hatte er sich bis zu seinem Lebensende der Anwendung von Gewalt widersetzt. Die hohe Achtung vor dem greisen Staatsmanne hatte 1706 in der Prägung einer Porträtmedaille ihren Ausdruck gefunden; denn auch in den engeren Verhältnissen seiner Heimath Zürich war von ihm stets das Beste angestrebt worden.

Vgl. betreffend die Sendung von 1687 im Schweizer. Museum, 6. Jahrg. von 1790; über E. überhaupt die als Manuscript gedruckte Rede von K. v. Muralt, gehalten vor der Gesellschaft der Böcke zu Zürich, 1854.