ADB:Eulenburg, Friedrich Graf zu

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Artikel „Eulenburg, Friedrich Graf zu“ von A. Lotz. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 55 (1910), S. 743–747, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eulenburg,_Friedrich_Graf_zu&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 06:35 Uhr UTC)
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Eulenburg *): Friedrich Albrecht (genannt Fritz) Graf zu E., preußischer Staatsmann, geboren am 29. Juni 1815 zu Königsberg i. Pr., war ein Sproß der im 12. Jahrhundert hoch angesehenen Familie von Ileburg, die in Sachsen-Meißen, Schlesien und Böhmen reich begütert, durch den Besitz der Burggrafschaft Wettin in nahen Beziehungen zum sächsischen Fürstenhause, um 1170 Schloß, Stadt und Herrschaft Eilenburg erworben hatte, dann aber in der alten Heimath allmählich verschwindet, indem einzelne Zweige aussterben oder ihren Besitz aufgeben, dagegen seit Anfang des 15. Jahrhunderts im preußischen Ordensland zunächst vorübergehend auftaucht, um 1454 aber sich dauernd unter dem Namen Eulenburg in Rastenburg und Friedland niederläßt und hier ihre Heimath findet, großes Ansehen und umfangreichen Grundbesitz erwirbt und 1786 von Friedrich Wilhelm II. mit der Grafenwürde bekleidet wird, um insbesondere im 19. Jahrhundert eine Reihe hervorragender Beamter, Politiker und Staatsmänner hervorzubringen, entsprechend ihren sprichwörtlichen Geistesgaben: „Klug wie die Eulenburgs“ sagt ein ostpreußisches Bonmot. Graf Fritz gehörte der jüngsten der vier Linien an und war der Sohn des in dem Freiheitskampf mit dem Eisernen Kreuz geschmückten Rittmeisters a. D. Grafen Friedrich Leopold, Herrn auf Perkuiken und der Amalie v. Kleist-Dahmen. Nachdem Perkuiken bei der mißlichen Lage der Landwirthschaft infolge der Napoleonischen Kriege verkauft worden war, lebte die Familie im ererbten väterlichen Haus in Königsberg (dem heutigen Landrathsamt in der Königsstraße), in welchem jahrelang die Stiefurgroßmutter, [744] Oberburggräfin v. Ostau, geb. Gräfin Schlieben-Gerdauen die Erziehung der Kinder leitete und auf ihre Gemüthsbildung entscheidenden Einfluß übte. Da Graf Fritz schon 1830 die Mutter und 1845 auch den Vater verloren hatte, schloß er sich, selbst unvermählt, um so inniger an seinen Bruder Philipp an, welcher in der Folge durch Heirath die uckermärkische Herrschaft Liebenberg und das clevische Rittergut Hertefeld an sich brachte. Von stattlicher Erscheinung, schönem, eindrucksvollem Gesicht, verband er mit hohen Gaben des Geistes und Verstandes ein äußerst liebenswürdiges, gewinnendes Wesen, gab sich aber auch, wie Bismarck bemerkt, „von Jugend auf mit Schonungslosigkeit jeder Art von Genuß hin“ und liebte Zeit seines Lebens jene freie Form geselliger Unterhaltung, die eigentlich mit seiner sonstigen tieferen Lebensauffassung nicht ganz im Einklang stand. Noch als Minister pflegte er bei seinen berühmten kleinen Diners, welche jahrelang den Sammelpunkt der hervorragendsten Politiker bildeten und im übrigen durch den Wechsel zwischen köstlichem Humor und geistvoller Erörterung der brennenden Zeitfragen als einzig in ihrer Art galten, zum Staunen der Gäste schon zur Suppe „seine Geschichten“ zum besten zu geben, die von Gang zu Gang immer pikanter wurden, ohne daß sich dabei aber seine feine Herzensbildupg und Güte verleugneten: seine schlagfertige Zunge und sein sprudelnder Geist verletzten niemals. Eduard Simson, zu dem er seit der Schulzeit in nahen Beziehungen stand, war als Reichstagspräsident sein häufiger Gast und nannte ihn den begabtesten Menschen, der ihm je begegnet sei.

Nachdem er das Gymnasium als bester Schüler verlassen und in Königsberg und Berlin Rechts- und Staatswissenschaft studirt hatte, trat er Ende 1835 als Auscultator in Frankfurt a. d. Oder in den Staatsdienst; im September 1837 zum Referendarius ernannt, arbeitete er beim Landgericht in Coblenz und den Oberlandesgerichten Köln und Münster, war nach Ablegung der dritten juristischen Prüfung, am 18. Januar 1842 zum Gerichtsassessor ernannt, bei den Landgerichten in Köln und Oppeln thätig, während es ihm gestattet war, zugleich bei den Regierungscollegien daselbst zu arbeiten, um den Uebertritt zur Verwaltung vorzubereiten. Im November 1844 wurde er Regierungsassessor in Oppeln, 1845 in Merseburg. Im Begriff, mit einjährigem Urlaub eine Reise nach Nordamerika anzutreten, wurde er im Juli 1848 wegen seiner außergewöhnlichen Befähigung und gründlichen wissenschaftlichen Bildung und hervorragenden Geschäftsgewandtheit zur Beihülfe bei legislatorischen Arbeiten in das Finanzministerium und demnächst am 27. Januar 1849 in das Ministerium des Innern berufen, wo er im September Regierungsrath wurde. Unter besonderer Anerkennung seiner bisherigen ersprießlichen Dienste wurde er 1852 zum Generalconsul für Belgien in Antwerpen ernannt, erhielt 1855 den Titel Legationsrath und 1859 die Kammerherrnwürde. Das im April 1859 ihm übertragene Generalconsulat Warschau trat er nicht an, vielmehr wurde er im October 1859 als Königlicher Gesandter an die Spitze der preußischen Expedition nach den ostasiatischen Gewässern gestellt, um mit China, Japan und Siam Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsverträge abzuschließen. Hierbei entwickelte er solche Gewandtheit und Beharrlichkeit, daß er trotz der großen Hindernisse, die sich seiner Aufgabe in Yeddo und Peking entgegenstellten, den Vertrag mit Japan bereits am 24. Januar 1861, den zwischen allen Zollvereinsstaaten, Mecklenburg und den Hansestädten und China am 2. September 1861, den mit Siam am 7. Februar 1862 zu Stande brachte. In Japan hatte sich die Erstreckung des Vertrags auf die genannten nichtpreußischen deutschen Staaten nicht durchsetzen lassen. Nach seiner Rückkehr Ende April 1862 wurde er unter Verleihung [745] eines hohen Ordens (Rother Adlerorden II. Classe) unter Vorbehalt weiterer Verwendung im auswärtigen Dienst zur Disposition gestellt und vorläufig im auswärtigen Ministerium beschäftigt.

Am 8. December 1862 aber wurde er als Minister des Innern in das sog. Conflictsministerium berufen, dessen Vorsitz am 23. September Otto v. Bismarck übernommen hatte. Nachdem aber das Ministerium nach dem Krieg von 1866 vom Landtag für die budgetlose Verwaltung der letzten Jahre Indemnität erbeten und erhalten hatte, hörte es auf, Conflictsministerium zu sein, und so zerfällt auch Eulenburg’s Amtsführung in zwei deutlich von einander sich abhebende Perioden; während in der ersten die Thätigkeit des Ministers des Innern mehr oder wenig ausschließlich darauf gerichtet war, parlamentarische Angriffe gegen die Staatsregierung abzuwehren und die Autorität und die Gerechtsame der Krone zu vertheidigen, griff seit 1866 eine lebhafte positive Reformthätigkeit Platz, welche zunächst die Einrichtung der neuen Provinzen auf preußischen Fuß und weiterhin die Umgestaltung der inneren Verwaltung durch Einführung der Selbstverwaltung und Verwaltungsrechtsprechung zum Gegenstande hatte. Hatte der König zunächst gegen Eulenburg’s Berufung zum Minister des Innern Bedenken gehabt, die Bismarck mit dem Hinweise überwand, daß er wohl „arbeitsscheu und vergnügungssüchtig“ aber auch „gescheit und schlagfertig“ sei, und daß ihn, wenn er „als Minister des Innern in der nächsten Zeit als der Vorderste auf der Bresche stehen müsse, das Bedürfnis sich zu wehren und die Schläge, die er bekomme, zu erwidern, aus seiner Unthätigkeit herausspornen werde“, so erwies sich E. in der That in den Jahren des Conflicts wie bei Einholung der Indemnität als tüchtiger Mitstreiter Bismarck’s und war anerkanntermaßen neben diesem und Roon unzweifelhaft die erste Capacität des Ministeriums und ein ausgezeichneter Parlamentsredner. Mochten einzelne seiner Verwaltungsmaßregeln über das Ziel hinausschießen, wie die bekannte Anklage gegen den Abgeordneten Twesten, die sog. Preßordonnanz von 1863, jene Nothverordnung, welche die Unterdrückung staatsfeindiicher Blätter vorsah, aber beim Widerspruch des Abgeordnetenhauses außer Kraft gesetzt werden mußte, oder der Erlaß vom 24. September 1863 über das Verhalten der Verwaltungsbeamten und besonders der sog. politischen Beamten bei den Wahlen, welcher zwei Jahrzehnte später von Bismarck als aus der damaligen Kampfesstimmung geboren ausdrücklich preisgegeben wurde, so zeugten sie doch von seiner aufrichtigen Ueberzeugung, daß „die Einführung freier Institutionen dem Beamtenstande wesentlich die Aufgabe zugewiesen habe, eine Stütze der verfassungsmäßigen Rechte des Throns zu sein“, und von dem Willen, die ihm selbst gestellte Aufgabe „mit aller ihm verliehenen Kraft“ zu erfüllen.

Nach der Vergrößerung des Staats im J. 1866 wandte er sich den bisher zurückgestellten positiven Aufgaben seines Ressorts zu und leitete zunächst unter Wahrung der Interessen der Gesammtmonarchie wie der berechtigten Eigenthümlichkeiten der neuen Gebiete mit staatsmännischem Blick und mit sicherer und schonender Hand die neuen Landestheile in die neue preußische Ordnung hinüber, nicht ohne die Hoffnung, aus den hier gemachten Erfahrungen für Altpreußen Nutzen zu ziehen. Begierig ergriff er die Gelegenheit, den neuen Landestheilen eine communale Selbstverwaltung in ihren Landesdirectionen, Ausschüssen und Landtagen zu gewähren, was in Hessen und Nassau leicht, schwerer in Hannover zu ermöglichen stand, sofern es sich hier um eine Staatsdotation von jährlich 1/2 Million handelte, was für die Reform der alten Provinzen präjudicirlich schien und nicht ohne Widerspruch durchging. Demnächst nahm er die Reform der altländischen Kreisverfassung, sein [746] Hauptwerk in Angriff, welche die Reste der patrimonialen Ordnung, die gutsherrliche Polizei beseitigen und die ständische Zusammensetzung der Kreistage abschaffen und die moderne Verwaltungsjurisdiction anbahnen sollte. War es ihm aber unschwer gelungen, den König von der Nothwendigkeit dieser Reform zu überzeugen, so stieß er, obwohl selbst von conservativen Anschauungen durchdrungen und sie in allen politischen Reden offen bekennend, auf den heftigsten Widerstand der conservativen Partei, ohne sich aber dadurch zum ernstlichen Versuch berufen zu fühlen, die (nach Roon) nothwendige Reorganisation der Partei herbeizuführen und sie zu bewegen, die „Rolle des Hemmschuhs“ aufzugeben. Lag hierin nach Roon’s Auffassung ein Mangel, der seine Eignung für das Ministeramt in Frage stellte, so erklärte er sich zum Theil daraus, daß sich in jener Zeit zwischen Bismarck und den Conservativen eine Entfremdung eingestellt hatte, welche es auch sonst E. unmöglich gemacht hätte, das Vertrauen der ihm an sich so nahe stehenden Partei zu gewinnen. Umsonst hatte er ihr zugerufen, ein vernünftiger Conservatismus müsse zwar nothwendig eingelebte Verhältnisse so lange conserviren, bis sich etwas Besseres biete, aber er dürfe nicht bloß verneinend und an Lieblingsanschauungen festhaltend, immer auf demselben Standpunkte halten, er müsse vielmehr zur rechten Zeit Concessionen machen, wenn sie sich als nützlich oder nothwendig erwiesen. Bismarck aber „beschränkte sich damals auf die Rolle des passiven Zuschauers und war nur selten zu bewegen, eine Meinungsäußerung auf die politische Bühne gelangen zu lassen, auf welcher Eulenburg sein Stück aufführte“ (Roon). Erst nach dreimaliger Einbringung des Gesetzentwurfs und mit Hülfe eines sog. Pairsschubs durch Ernennung von nicht weniger als 24 neuen Mitgliedern des Herrenhauses gelang es ihm, die Kreisordnung zu verabschieden, im wesentlichen dank der Hülfe der freiconservativen Partei, die seine später allgemein durchgedrungene Auffassung vom Wesen des Conservatismus schon damals sich angeeignet hatte. An die Kreisordnung, die sich später der allgemeinen Zustimmung erfreute, schloß sich die viel umstrittene Provinzialordnung von 1875, die die ständische Gliederung der Provinziallandtage aufgab, ferner das Verwaltungsgerichtsgesetz, das Competenzgesetz von 1876 mit der Umgestaltung der Bezirksregierungen, welche an Stelle des überlieferten Collegialsystems das französische Präfectursystem setzte. Als er dann 1876 an die Reform der altständischen Städteordnung herantrat, um sie in die Verwaltungsjurisdiction einzugliedern, stieß er auf neue Schwierigkeiten, insbesondere bei der nationalliberalen und der freisinnigen Partei, deren Wortführer die Miquel, Lasker und Virchow waren, weil sein Entwurf die Magistratscollegien über Gebühr schwächen, die Stellung des von der Regierung vielfach abhängigen Bürgermeisters über Gebühr stärken und so die Stadtverwaltung bureaukratisiren werde, weil andererseits die Fortführung der Verwaltungsreform dank der Unthätigkeit Eulenburg’s zu schleppend sei und die immer dringlichere Kreis- und Provinzialordnung für Rheinland und Westfalen absichtlich verzögert zu werden scheine. Der Einbringung dieser Gesetze aber stellten sich angesichts der Zuspitzung der confessionellen Gegensätze in den Tagen des Culturkampfs innerhalb und außerhalb des Staatsministeriums unüberwindliche Hindernisse in den Weg. Als die Angriffe immer heftiger wurden, obwohl E. bei den parlamentarischen Verhandlungen nach Bismarck’s Ansicht „auch nach links unpraktische Concessionen machte“, indem ihn vermuthlich „ein gewisses Popularitätsbedürfniß überfallen“ habe, das „ihm früher ferngeblieben war, so lange er gesund genug war, sich zu amüsiren“, und als sich zugleich körperliche Leiden einstellten, nahm er im October 1877 einen halbjährigen Urlaub, während dessen [747] der Minister Friedenthal ihn vertreten sollte, worüber sich im Abgeordnetenhause lebhafte staatsrechtliche Debatten erhoben. Nach dessen Abläuf trat er am 30. März 1878 unter allerhöchsten Gnadenbeweisen in den Ruhestand. Er starb am 2. Juni 1881 in Schöneberg.

Als sich im Anfang der 1870er Jahre die Socialdemokratie auszudehnen begann, beobachtete er diese Bewegung sorgfältig, hielt es aber „für politisch richtig, sie eine Zeit lang gehen zu lassen, damit die Welt sehe, was es damit für eine Bewandtniß habe und um die Frucht nicht eher zu pflücken, als bis sie reif“ wäre, zögerte dann aber, als er die Zeit gekommen erachtete, nicht, im J. 1874 die socialdemokratischen Vereine zu schließen.

Noch einmal war er auf dem Gebiete der auswärtigen Politik thätig gewesen, indem er bei Ausbruch des Krieges von 1870/71 in den kritischen Julitagen in Ems dem König Wilhelm bei dessen wiederholtem Zusammentreffen mit dem französischen Botschafter Grafen Benedetti zur Seite stand. Zur Erinnerung hieran verlieh ihm der König am ersten Jahrestage seiner Anwesenheit in Ems, am 18. Juli 1871, eine Domherrnstelle beim Brandenburger Domstift.

Dem Abgeordnetenhause gehörte Graf E. als Vertreter des Wahlbezirks Militsch-Trebnitz (Breslau 2) ununterbrochen von 1866 bis 1877 an.

Bewegte sich seine Ministerthätigkeit auch nicht bis zuletzt in aufsteigender Linie, so bleibt doch, wie der Nachruf im Staatsanzeiger unter dem 4. Juni 1881 hervorhob, der Name des Grafen Friedrich zu E. unauflöslich verknüpft mit der Geschichte der Reform der preußischen Verwaltung, für deren Verwirklichung er den richtigen Zeitpunkt erkannte und glücklich erfaßte. Die Kreisordnung vom 13. December 1872, sowie die Schöpfung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist sein Werk, dessen Durchführung ihm wohlverdiente Anerkennung auf die Dauer sichert.

Vgl. u. a. Mülverstedt, Geschichte der Grafen Eulenburg. Magdeburg 1877. – Zehn Jahre innerer Politik (1862–72), Reden des Ministers des Innern, Grafen zu Eulenburg. Berlin 1872. – Philipp Graf zu Eulenburg-Hertefeld, Ostasien. Berlin 1900. – Bismarck, Gedanken und Erinnerungen. – Roons Denkwürdigkeiten, Bd. II u. III. – Tiedemann, Sechs Jahre Chef der Reichskanzlei. 1909.
A. Lotz.

[743] *) Zu Bd. XLVIII, S. 448.