ADB:Fabricius, August

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Artikel „Fabricius, August Karl“ von Ernst Fabricius in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 55 (1910), S. 747–753, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fabricius,_August&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 08:17 Uhr UTC)
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Fabricius *): August Karl F., Finanzpolitiker und Statistiker, geboren am 22. Februar 1825 in Arnsburg, † am 10. Juni 1890 in Darmstadt. – F. entstammte einer ursprünglich in Nassau heimischen Familie von Forstleuten. Sein Vater Christian Wilhelm F. (geboren 1786, † 1877), der dritte von vier Brüdern, die alle dem ererbten Beruf angehörten, war 1804 in den Dienst des gräflichen Hauses Solms-Laubach getreten, als die kurz zuvor aufgehobene Cistercienserabtei Arnsburg in Oberhessen in dessen Besitz übergegangen war. Später zum Rentamtmann befördert, hat er hier mehr als 50 Jahre lang die Verwaltung der großen Waldungen des ehemaligen Klosters geführt. Nebenbei beschäftigte er sich mit der Geschichte des Klosters und mit dem in der Nähe vorüberziehenden römischen Pfahlgraben. Das Limeskastell Alteburg an der Wetter ist von ihm entdeckt, verständig ausgegraben und veröffentlicht worden. Frischen Geistes bis in das höchste Alter, noch als Neunzigjähriger ungebeugt in seiner stets aufrechten Haltung war der „Herr Rentamtmann“ die bekannteste Persönlichkeit der ganzen Gegend, hochverehrt und bewundert ob des reichen Schatzes seiner Erfahrung und der Klarheit seines Urtheils. Denn trotz der Abgeschlossenheit seines in 72 Jahren nie länger [748] verlassenen Wohnsitzes hatte er sich einen weiten, freien Blick für die geistige und politische Entwicklung Deutschlands bewahrt, dessen Einigung unter der Führerschaft Preußens seine lang gehegten Wünsche erfüllte. Diese Denkweise, das vielseitige Interesse und die Liebe zur Natur vererbte er zugleich mit einem reinen, edlen und tüchtigen Sinn auf seine Söhne. Während von diesen der ältere, Julius, wieder Forstmann wurde († 1881 als Oberförster in Mainz), wandte sich der jüngere August als erster seines Stammes dem Staatsdienste und der Verwaltung zu.

Nur die Kindheit verbrachte F. in der noch immer klösterlichen Stille seines Geburtsortes. Seine Vorbildung empfing er in verschiedenen Pfarrhäusern Oberhessems und in den Gymnasien in Gießen und Darmstadt. Im Herbst 1842 bezog er die Gießener Universität, um Cameral- und Staatswissenschaften zu studiren. Dieses Studium umfaßte damals nicht allein nationalökonomische und juristische Disciplinen, sondern vor allem auch Mathematik, Naturwissenschaften und Technologie. Und diese letztere Fächer erweckten Fabricius’ besonderes Interesse. Mathematik und Astronomie trieb er mit großer Vorliebe, hörte Chemie bei Liebig, Physik und Botanik und erwarb sich auf diesen Gebieten ausgebreitete Kenntnisse, die ihm vor den überwiegend juristisch ausgebildeten norddeutschen Verwaltungsbeamten einen später oft als werthvoll empfundenen Vortheil verliehen.

Im J. 1846 trat F. in den hessischen Staatsdienst und fand in den verschiedenen Zweigen der Steuerverwaltung, insbesondere von 1852 ab als Secretär bei der Oberzolldirection in Darmstadt Verwendung. Die Secretärstellen, welche in Preußen von Subalternbeamten versehen werden, wurden in Hessen ausschließlich mit jungen Beamten besetzt, welche den Anforderungen für den höheren Staatsdienst genügt hatten. Ihre Inhaber fanden dadurch Gelegenheit, alle Zweige der Verwaltung auf das genaueste kennen zu lernen. Insbesondere konnte F. sich auch mit den Einrichtungen und Aufgaben des Zollvereins, dem Hessen bereits seit 1828 angehörte, frühzeitig vertraut machen. Im Nebenamt versah er die Stelle eines Secretärs bei der Münzdeputation und war Probirer bei der Münze selbst. Nach vorübergehender Beschäftigung im Finanzministerium wurde er 1862 zum Obersteuerrath und Mitgliede der Oberzolldirection in Darmstadt ernannt, und 1868 erhielt er die Stelle eines vom Großherzogthum Hessen aus zu besetzenden Zollvereinsbevollmächtigten in Hannover.

In Darmstadt vermählte er sich 1852 mit Caroline Schleiermacher, der jüngsten Tochter des Orientalisten und Geheimenraths Andreas Schleiermacher (s. A. D. B. XXXI, 421), die ihm auf seinem weiteren Lebensweg als aufopferungsvolle Gattin treu zur Seite stand und bei der Lebhaftigkeit und Liebenswürdigkeit ihres Wesens auch in den norddeutschen Kreisen, in welche F. geführt wurde, sehr gerne gesehen und allseitig geschätzt war. Aus der glücklichen Ehe entstammen zwei Töchter und zwei Söhne.

Zwischen seinen Amtsgeschäften in Darmstadt fand F. freie Zeit zu wissenschaftlicher Bethätigung. Seine Veröffentlichungen betrafen hauptsächlich Fragen der Zollvereinsgesetzgebung, des Münzwesens und der Statistik. Schon in den 1850er Jahren war er ständiger Mitarbeiter an einer Reihe volkswirthschaftlicher Zeitschriften, namentlich an dem Bremer Handelsblatt, das von 1856–1861 unter der Leitung V. Böhmert’s[WS 1] großes Ansehen genoß. Bei seinen publicistischen Arbeiten hatte F. als Hauptziel die Erweiterung und den Ausbau des Zollvereins auf nationaler Grundlage vor Augen und suchte die auf die Wiederherstellung der deutschen Reichseinheit gerichteten Bestrebungen auf dem volkswirthschaftlichen Gebiete zu fördern. Im Zollwesen [749] wirkte er für die Erweiterung des freien Verkehrs unter Beschränkung der Zahl der zollpflichtigen Gegenstände auf wenige, finanziell wichtigere Artikel mit mäßigen Schutzzöllen nach dem jeweiligen Bedürfniß. Auf dem Gebiete des Münzwesens trat er für die Annahme der reinen Goldwährung in Deutschland ein, suchte aber bei der damals noch unübberwindlichen Schwierigkeit ihrer Durchführung auch nach anderen Mitteln zur Beseitigung der großen, für den Verkehr so lästigen Ungleichmäßigkeit in den bestehenden Währungsverhältnissen. In einem Artikel über die Wiener Münzconvention vom 24. Januar 1857, durch welche der preußische Thaler auf 1/30, der österreichische Gulden auf 1/45 des Zollpfundes reinen Silbers festgesetzt worden war, machte F. den Vorschlag, der deutschen Münzeinigung das Drittel des Thalers (= 1/2 Gulden) zu Grunde zu legen, in 100 Pfennige einzutheilen und weiterhin die neue Currentmünze „Mark“ zu nennen. Durch Annahme dieses Systems sollten zunächst die süddeutschen Staaten und die Hansestädte den Anschluß an den 30-Thaler- und 45-Guldenfuß gewinnen (Bremer Handelsblatt Nr. 280 vom 21. Februar 1857 und Nr. 377 vom 1. Januar 1859). Praktischer Erfolg blieb diesen Bestrebungen zunächst versagt. Unmittelbar fördernd war dagegen Fabricius’ Thätigkeit auf dem Gebiet der Statistik.

Bereits im J. 1861 zum Mitgliede der damals in Hessen errichteten Centralstelle für Landesstatistik ernannt, nahm F. als Vertreter der hessischen Regierung an den Verhandlungen des internationalen statistischen Congresses in Berlin (1863), Florenz (1867) und im Haag (1869) theil. Dabei fand er nicht allein Gelegenheit zur Anknüpfung werthvoller persönlicher Beziehungen mit hervorragenden Statistikern Deutschlands und des Auslandes, sondern auch zur thätigen Mitwirkung an der Lösung statistischer Fragen von allgemeiner Bedeutung. Bei den Volkszählungen bestand große Unsicherheit darüber, auf welche Bevölkerungsbestandtheile die Aufnahmen in erster Linie zu erstrecken seien. Wenn nachmals schärfer zwischen staatsangehöriger, geburtsrechtlicher, ortsanwesender und ortsangehöriger Bevölkerung unterschieden wurde, so ist das wesentlich auf die von F. ausgegangenen Anregungen zurückzuführen. Auch in den „Beiträgen zur Statistik des Großherzogthums Hessen“ Bd. 1–11 und in Behm’s „Geographischem Jahrbuch“ Bd. 1–4 hat F. neben der Bearbeitung statistischen Materials stets die allgemeineren Probleme der Bevölkerungsstatistik behandelt und über die Fortschritte auf diesem Gebiete berichtet. Seine 1868 veröffentlichte Schrift „Zur Theorie und Praxis der Volkszählungen“ (Zeitschr. des Preuß. Statistischen Bureaus Bd. 8) wird neben Engel’s „Methode der Volkszählung“ (1861) in erster Linie zu den „scharf eindringenden methodischen Arbeiten“ gezählt, „welche sich zwar nur auf bestimmte Fragen der Bevölkerungsstatistik beziehen, aber auch helles Licht auf jede Art der statistischen Untersuchung zu werfen geeignet sind“ (Meitzen).

Aber nicht bloß auf wissenschaftlichem Gebiet hat F. seine theoretischen Ansichten vertreten, sondern er fand Gelegenheit, sie auch praktisch zur Geltung zu bringen. F. war noch in seiner Stellung bei der hessischen Oberzolldirection, als im J. 1868 die Wahl zum Abgeordneten des Deutschen Zollparlaments im Wahlkreise[WS 2] Darmstadt-Großgerau ihn zur Mitarbeit an den gemeinsamen Angelegenheiten des Zollvereins gelangen ließ. In den öffentlichen Verhandlungen des Parlaments trat F., der sich der freiconservativen Partei angeschlossen hatte, nur selten hervor; um so mehr war er an den Berathungen der Ausschüsse und an den sich anschließenden Commissionsarbeiten betheiligt. Ein erheblicher Theil der Ausführungsvorschriften zu dem Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869, dem wichtigsten Ergebniß der gesetzgeberischen Thätigkeit [750] des Zollparlaments, die ganzen Begleitscheinregulative, ist von F. ausgearbeitet worden.

In dem durchaus selbständigen und inhaltreichen Programm, mit welchem F. vor die Wähler getreten war, wird unter anderem die Nothwendigkeit betont, in den Zollvereinsstaaten durch gemeinsame Gesetze ein übereinstimmendes Verfahren bei Ermittlung der Volkszahl als Maßstab für die Vertheilung der gemeinschaftlichen Einnahmen herzustellen. Im Parlament, dessen Thätigkeit durch die Revision und Codification der bestehenden Zollgesetzgebung und Tariffragen in Anspruch genommen war, fand F. keinen Raum zur Verwirklichung dieses Programmpunktes. Er richtete aber am 25. November 1868 von Hannover aus an Bismarck als den damaligen Bundeskanzler des Zollvereins einen Bericht über die Statistik des Zollvereins, legte darin die Mängel der bestehenden Einrichtungen und Leistungen dar und entwickelte eine Reihe von Vorschlägen zu ihrer Beseitigung. Auf diese Anregung hin wurde im Januar 1870 eine „Commission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins“ nach Berlin berufen, der F. als Vertreter der hessischen Regierung angehörte. Das Ergebniß der Berathungen dieser Commission, die in den Jahren 1870 und 1871, vom Krieg unterbrochen, 81 Sitzungen abhielt, bildet die Grundlage für den Ausbau und den heutigen Stand der Reichsstatistik. Der von F. gestellte Antrag ist an der Spitze der Protokolle und des Berichtes der Commission im Eingange des 7.[1] Bandes der „Statistik des deutschen Reiches“ abgedruckt.

Bereits in den Ausschüssen des Zollparlaments hatten die Vertreter der preußischen Regierung F. als einen Mann von hervorragender Sachkenntniß und Befähigung kennen gelernt. So kam es, daß er im Herbst 1870, obwohl Süddeutscher und bis dahin nur im hessischen Staatsdienst beschäftigt, als vortragender Rath in das preußische Finanzministerium nach Berlin berufen wurde. In seiner Stellung als hessischer Zollvereinsbevollmächtigter bei der Provinzialsteuerdirection in Hannover hatte F. allerdings sich auch mit den Einrichtungen der preußischen Finanzverwaltung vertraut gemacht und auf den ihm obliegenden Inspectionsreisen die Zolleinrichtungen in dem ganzen Gebiet zwischen Ems und Elbe mit den wichtigen Nordseehäfen kennen gelernt. Im Finanzministerium, wo er der Abtheilung für Zölle und indirecte Steuern angehörte, wurde ihm wohl deshalb das Referat über die Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein mit Bremen, Hamburg und Lübeck zugewiesen und neben der Bearbeitung der Salz- und der Zuckersteuer der Entwurf eines Hafenregulativs für die preußischen Seehandelsplätze übertragen. Daneben gingen statistische Arbeiten. Denn auch in die Statistische Centralcommission für Preußen wurde F. im J. 1871 als ständiges Mitglied aufgenommen, ja es trat die Frage an ihn heran, ganz auf das Gebiet der Statistik überzugehen. Auf Vorschlag der erwähnten Commission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins war nämlich die Errichtung des Kaiserlichen Statistischen Amtes in Berlin beschlossen worden, und die Stelle des Directors in dieser neuen Behörde in Verbindung mit der eines Referenten für Zollsachen im Reichskanzleramt wurde F. angeboten. Er lehnte jedoch ab, weil er mit Recht annahm, daß die Verbindung der beiden Aemter sich nicht werde durchführen lassen. Dagegen übernahm er im April 1872 die Stelle eines Directors der Zölle und indirecten Steuern in Elsaß-Lothringen, obwohl er sich nur ungern von dem ihm in hohem Grade zusagenden Wirkungskreis in Berlin trennte. Die Bedeutung des ihm angetragenen Postens an der Spitze einer über 2000 Beamte umfassenden Behörde, die verlockende Aufgabe, einen wichtigen Zweig der deutschen Verwaltung im neu gewonnenen Reichsland zu [751] organisiren, und vaterländisches Empfinden gaben zuletzt den Ausschlag. Es heißt darüber in seinen Aufzeichnungen: „Als ich mich entscheiden mußte, machte ich unmittelbar zuvor noch einen Gang durch den Thiergarten. Der nahende Frühling, welcher mir hier überall im jungen Grün entgegen trat, belebte meinen Unternehmungsgeist und beseitigte die letzten Zweifel. Hoffnungsreich wie die mich umgebende Natur wurde meine Stimmung, und als es nun gar der Zufall wollte, daß der Orgelmann an der Luiseninsel sein Spiel mit der Melodie zu ‚O Straßburg, o Straßburg, Du wunderschöne Stadt‘ begann, kehrte ich zur Stadt zurück und gab meine zustimmende Erklärung ab.“

Während der ersten Jahre seiner Wirksamkeit in Straßburg hatte F. seine Verwaltung mit einem aus allen Theilen Deutschlands zusammengewürfelten Beamtenpersonal einzurichten und das Steuerwesen der Reichslande im Sinne deutscher Rechtsauffassung umzugestalten. Seiner Einsicht, Geschäftskenntniß und Gewandtheit ist es zu verdanken, daß die vielen Schwierigkeiten, welche sich der deutschen Regierung gerade auf diesem Gebiete entgegenstellten, überwunden werden konnten, ohne daß vorhandene Gewohnheiten und berechtigte Interessen empfindlich verletzt wurden. F. bewirkte unter anderem die Beseitigung der complicirten und lästigen Besteuerung des Weins und des Branntweins, welche den deutschen Anschauungen und Verkehrsverhältnissen in keiner Weise entsprachen, und sorgte für den nöthigen Ersatz durch einfachere und gerechtere Arten der Besteuerung sowie für den Anschluß an die norddeutsche Branntweinsteuergemeinschaft. Die Verwaltung der Zölle und indirecten Steuern war damals von der übrigen Landesverwaltung getrennt, und F., dem 1875 der Amtscharakter eines Generaldirectors verliehen wurde, unterstand direct dem Reichskanzler. Das verursachte für F. zwar manche Schwierigkeiten, insofern die politischen Landesbehörden bei den nothwendigen Reformen im Gebiete des Steuerwesens ihn die erforderliche Mitwirkung nicht selten vermissen ließen, aber die Selbständigkeit und Unabhängigkeit seiner Stellung erleichterten ihm in anderer Beziehung seine Amtsführung, für die er im Reichskanzleramt stets wirksame Unterstützung fand. Nach einigen Jahren angestrengter Arbeit brachte es F. auch dahin, daß der gute Zustand seiner Verwaltung allseitig, auch bei den Einheimischen, anerkannt wurde. Als dann aber im October 1879 der Sitz der Oberbehörde für Elsaß-Lothringen von Berlin nach Straßburg kam, als die Befugnisse des Reichskanzlers in Bezug auf die Reichslande auf einen kaiserlichen Statthalter übergingen und in Straßburg selbst Ministerien eingerichtet wurden, verlor Fabricius’ Dienststellung wesentlich an ihrer ursprünglichen Bedeutung. Doch öffnete sich ihm insofern ein neues Feld lohnender Thätigkeit, als ihm das damals neu errichtete Commissariat der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen beim Bundesrath im Nebenamt übertragen wurde.

Schon 1878 hatten statistische und steuerpolitische Aufgaben F. wieder auf längere Zeit nach Berlin geführt. Er nahm hier zunächst an der Berathung einer Commission für Reform der Statistik des auswärtigen Verkehrs im deutschen Zollgebiete theil, nach deren Vorschlägen die Handelsstatistik des deutschen Reiches völlig neu geordnet wurde (Statistik des Deutschen Reiches Bd. 43). In demselben Jahre führte F. den Vorsitz in der auf Grund des Reichsgesetzes vom 26. Juni 1878 einberufenen Enquêtecommission, welche die gesammten Tabaksteuerfragen in eingehendster Weise erörterte. Der von dieser Commission erstattete, in sechs Foliobänden veröffentlichte Bericht gilt als Hauptfundgrube von Material für die Technik und Politik dieses wichtigen Steuergebietes. Während aber die Commission noch in Thätigkeit [752] war, trat an F. die Frage heran, die Leitung des Reichsschatzamtes zu übernehmen, dessen Abzweigung vom Reichskanzleramte Bismarck im Zusammenhang mit seinen großen Plänen auf Umgestaltung der Reichsfinanzen und der Zollpolitik ins Auge gefaßt hatte. F. war von dem damaligen liberalen preußischen Finanzminister Hobrecht[WS 3] für die Stellung des Reichsschatzsecretärs in Vorschlag gebracht worden; der Reichskanzler beabsichtigte indeß, ihm zunächst den Vorsitz in der für die Revision des Zolltarifs einzuberufenden Commission und damit die Vertretung seiner gerade von liberaler Seite entschieden abgelehnten steuerpolitischen Pläne zu übertragen. Schon darin lag für F. die Unmöglichkeit, auf das Anerbieten einzugehen, ohne das in ihn gesetzte Vertrauen nach der einen oder nach der anderen Seite zu verletzen. Die Absichten des Kanzlers, welche den Uebergang zur Schutzzollpolitik bedeuteten, standen zudem mit den zollpolitischen Grundsätzen, die F. bis dahin vertreten hatte, in allzu schroffem Widerspruch. Er hätte mit seiner ganzen Vergangenheit brechen müssen und bat deshalb, von seiner Person als dem Vorsitzenden der Tarifcommission Abstand zu nehmen. Damit war zugleich entschieden, daß er das Schatzamt nicht übernehmen konnte.

Im Bundesrath dagegen, dem F. in der erwähnten Eigenschaft in den Jahren 1880–1882 angehörte, bot sich ihm neben der Vertretung der reichsländischen Interessen vielfach Gelegenheit zur Mitarbeit an den allgemeinen steuerpolitischen Fragen und Aufgaben. Allerdings steht der Regierung von Elsaß-Lothringen bekanntlich kein Stimmrecht im Bundesrathe zu. Aber die Stellung und die Befugnisse des reichsländischen Commissars wurden nach den von F. gemachten Vorschlägen und wohl auch aus Rücksicht auf seine Person in einer Weise geregelt, welche dem Vertreter Elsaß-Lothringens die Betheiligung an den Ausschüssen des Bundesrathes und die Uebernahme von Referaten ermöglichte.

Im Herbst 1882 mußte F. jedoch infolge Erkrankung an einem asthmatischen Leiden auf seine Thätigkeit in Berlin verzichten. Seinem Amte in Straßburg konnte er noch eine Reihe von Jahren, wenn auch in ständigem Kampfe gegen die zunehmende Krankheit, vorstehen. Im Frühjahre 1890 trat er in den Ruhestand, aber in die alte Heimath zurückgekehrt, erlag er hier schon nach kurzer Zeit dem Leiden am 10. Juni 1890 im 66. Lebensjahr.

F. war von stattlicher Erscheinung, seine Haltung war in gesunden Tagen aufrecht und frei, er hatte eine frische, kräftige Natur, in seinem Wesen war er schlicht und bescheiden. Wenn ihm auch der öffentliche Dienst immer als die vornehmste Lebensaufgabe galt, in deren Erfüllung er sich nie genug thun konnte, so reichten seine Interessen doch weit hinaus über die Grenzen seines Berufes und über die mit diesem zusammenhängenden wissenschaftlichen Fragen. Er war ein großer Freund der Natur; als rüstiger Wanderer hat er noch das ganze elsaß-lothringische Grenzgebiet aus eigener Anschauung kennen gelernt. Mit seinem musikalischem Gehör und einer kräftigen Baßstimme begabt, gehörte er in jüngeren Jahren dem Darmstädter Musikverein an und hatte daneben mit Freunden regelmäßige Quartettabende. Ueberhaupt war F. sehr gesellig, und durch die liebenswürdige Art seines Auftretens hat er sich überall, nicht zum wenigsten in Norddeutschland, zahlreiche Freunde erworben. In Berlin und in Straßburg verkehrte er mit Vorliebe im Kreise der Universität. In Verbindung mit Schmoller gründete er in Straßburg die Staatswissenschaftliche Gesellschaft, deren Vorsitz er von 1872 bis 1877 geführt hat. Während des Krieges von 1866 war er Präsident des hessischen Hülfsvereins für verwundete Krieger und führte selbst einen Transport von Pflegematerial auf das Schlachtfeld von Aschaffenburg und [753] Laufach. Die Ereignisse des Jahres 1866 waren ihm besonders schmerzlich, weil die hessischen Truppen auf der Seite der Gegner Preußens kämpften, während er und seine näheren Freunde in Hessen längst die Ueberzeugung gewonnen hatten, daß nur unter Preußens Führerschaft das deutsche Reich wiedererstehen könne. F. war denn auch einer der ersten süddeutschen Beamten, die durch ihren Uebertritt in den preußischen und später in den Reichsdienst persönlich dazu beigetragen haben, die Gegensätze zwischen Nord und Süd zu überbrücken.

Nach hinterlassenen Aufzeichnungen, auf welche auch in der Hauptsache die Angaben bei v. Poschinger[WS 4], Fürst Bismarck und der Bundesrath IV, 318–321 zurückgehen (dort Genaueres über Berufung zum Reichsschatzsecretär). Ein Nekrolog, der besonders die Wirksamkeit in Elsaß-Lothringen behandelt, in der Straßburger Correspondenz vom 13. Juni 1890; ein anderer, in dem mehr das Persönliche betont wird, in der Darmstädter Zeitung vom 25. Juni 1890.

[747] *) Zu Bd. XLVIII, S. 478.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. Fabricius, Aug. Karl LV 750 Z. 21 v. o. l.: ersten (statt 7.). [Bd. 56, S. 396]


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Karl Viktor Böhmert (1829–1918); war ein Journalist, Freihändler, Volkswirt und Statistiker.
  2. Vorlage: Wahkreise
  3. Arthur Heinrich Ludolf Johnson Hobrecht (1824–1912); war ein deutscher Politiker (Nationalliberale Partei).
  4. Heinrich Joseph Karl Ludwig von Poschinger (1845–1911); war ein deutscher Schriftsteller und Historiker.