ADB:Frankenberg, Johann Heinrich Graf von

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Artikel „Frankenberg, Johann Heinrich Graf von“ von Karl Theodor Wenzelburger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 270–271, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Frankenberg,_Johann_Heinrich_Graf_von&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 07:38 Uhr UTC)
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Frankenberg: Johann Heinrich Ferdinand v. F., Cardinal und Erzbischof von Mecheln, geboren am 18. September 1726 zu Glogau in Schlesien, studirte bei den Jesuiten, besuchte dann das Collegium germanicum in Rom, predigte hier vor Benedict XIV. und zeigte sich als pflichttreuen und frommen Geistlichen. Nach Deutschland zurückgekehrt wurde er Domherr in Breslau, dann Decan von Bunzlau in Schlesien. Im J. 1759 ernannte ihn Maria Theresia zum Erzbischof in Mecheln. F. nahm die Pflichten seines Amtes höchst gewissenhaft wahr, weshalb er von Pius VI. am 1. Juli 1778 zum Cardinal ernannt wurde. Den Reformplänen Josephs II. setzte er ebenso wie der übrige belgische Clerus entschiedenen Widerstand entgegen, wurde deshalb 1787 nach Wien citirt, um sich zu rechtfertigen, durfte aber wieder in seine Diöcese zurückkehren, wo er seine Opposition namentlich gegen die auf dem Gebiet des Universitätsunterrichts [271] eingeführten Reformen fortsetzte. Die nach dem Tode Josephs zurückkehrende Ruhe dauerte aber nicht lange, denn Dumouriez rückte 1792 in Belgien ein, die Kirchengüter wurden säcularisirt und F. mußte sich verbergen. Für kurze Zeit vertrieben kamen die Franzosen 1794 wieder, der Cardinal floh nach Holland, kehrte aber 1795 nach Mecheln zurück, wo man ihm als Ersatz für die confiscirten Güter eine Jahresrente von 6000 Francs zusicherte, die er jedoch niemals bezogen hat. Da er sich 1797 weigerte, den Eid gegen das Königthum abzulegen, wurde er nach Emmerich verbannt, wo er im Kloster der Tertiarissen wohnte. Die meisten Priester seiner Diöcese wurden nach Guiana abgeführt und das Directorium wußte es bei dem Könige von Preußen durchzusetzen, daß F. aus Emmerich, wie überhaupt aus den preußischen Staaten ausgewiesen wurde. Er wandte sich deshalb nach Berken, das damals noch dem Erzbischof von Köln gehörte und von hier aus unterzeichnete er auf den Wunsch von Pius VII. die Urkunde, in welcher er auf seinen erzbischöflichen Stuhl verzichtete. Im folgenden Jahre begab er sich nach Breda in Holland. Der Cardinal Consalvi lud ihn im Namen des Papstes ein, nach Rom zu kommen, F. ließ sich jedoch wegen seines hohen Alters entschuldigen und nahm den ihm vom Papst angebotenen Jahresgehalt von 3000 Gulden an, wovon er indessen nie mehr als eine Quartalsrate ausbezahlt erhielt. Er starb am 8. Juni 1804, während er die Messe las und hinterließ den Ruf eines ebenso frommen, wie eifrigen Prälaten, der mitten unter harten Verfolgungen eine seltene Standhaftigkeit an den Tag legte.

Synopsis Monumentorum, Gent 1822. F. X. de Feller, Geschiedkundig Woordenboek, 10. Theil, S. 343 u. ff.