ADB:Friedreich, Johann Baptist

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Artikel „Friedreich, Johannes Baptista“ von Melchior Josef Bandorf in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 400, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedreich,_Johann_Baptist&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 23:57 Uhr UTC)
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Friedreich: Johannes Baptista F., Gerichtsarzt und medicinischer Schriftsteller, geb. 19. April 1796 zu Würzburg, widmete sich hier dem Berufe seines Vaters, welcher Professor der medicinischen Klinik war. Nach dem Besuche verschiedener anderer Universitäten und nachdem er sich durch Lösung von Preisfragen wiederholt ausgezeichnet hatte, habilitirte er sich (1820) in seiner Geburtsstadt. Im J. 1830 zum ordentlichen Professor der Physiologie befördert wurde er zwei Jahre später – gleich Schönlein, Textor u. A. als politisch verdächtig – seines Postens enthoben und auf eine Gerichtsarztstelle versetzt und zwar zunächst nach Weißenburg, später nach Straubing, Ansbach und schließlich nach Erlangen, wo er auch seit 1850 eine Honorarprofessur für gerichtliche Medicin bekleidete. 1855 in den Ruhestand versetzt, zog er sich Würzburg zurück und starb hier 29. Jan. 1862. F. war ein ebenso vielseitiger als fruchtbarer Schriftsteller; abgesehen von einzelnen juristischen, philosophischen und philologischen Werken war es neben der gerichtlichen Medicin die Psychiatrie und zwar besonders auch wieder die forensische Seite derselben, welche er durch eine Masse von litterarischen Producten und durch Gründung verschiedener Zeitschriften, von denen die Blätter für gerichtliche Anthropologie als „Friedreich’s Blätter für gerichtliche Medicin“ noch fortbestehen, wesentlich förderte. Seine Schriften zeichnen sich durch großen Sammlerfleiß, gründliches Studium und reiche Gelehrsamkeit aus, doch sind manche etwas zu rasch gearbeitet. In den psychiatrischen Erstlingswerken trat er als geistreicher Verfechter der somatischen Richtung auf, doch fehlte ihm gerade in dieser Disciplin die eigene praktische Erfahrung und es entging ihm damit auch die Gelegenheit, an dem weiteren Fortschreiten derselben mitzuarbeiten.

Vgl. Aerztl. Intelligenzbl., München 1862. S. 229. – Correspondenzblatt d. deutschen Gesellschaft f. Psychiatrie und gerichtliche Psychologie, 1862. S. 97.