ADB:Gönner, Nikolaus Thaddäus Ritter von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Wechseln zu: Navigation, Suche

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Gönner, Nikolaus Thaddäus von“ von Emanuel Ullmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 367–368, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:G%C3%B6nner,_Nikolaus_Thadd%C3%A4us_Ritter_von&oldid=1708003 (Version vom 23. Mai 2012, 15:44 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Gontard, Carl von
Band 9 (1879), S. 367–368. (Quelle)
Wikisource-logo.png [[| in Wikisource]]
Wikipedia-logo-v2.svg Nikolaus Thaddäus von Gönner in der Wikipedia
GND-Nummer 100150853
DNB: Datensatz, Rohdaten, Werke
Online-ADB/NDB, weitere Angebote
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Gönner: Nicolaus Thaddäus von G., Jurist und Staatsmann, geb. 18. Decbr. 1764 in Bamberg, † 1827 in München. 1792 zum Professor ernannt, von 1799–1800 in Ingolstadt, von 1800–1811 Professor in Landshut; 1804 Prokanzler daselbst. 1811 Mitglied der Geheimrathcommission zur Ausarbeitung des neuen Strafgesetzbuchs in München, 1812 Director des Appellationsgerichts im Isarkreise, 1813 geadelt, 1815 geheimer Justizreferendar, 1817 Staatsrath. Nach Verlegung der Universität Landshut nach München hielt G. als Honorarprofessor daselbst Vorträge über Rechtsphilosophie. – Seine Hauptwerke sind folgende: „Handbuch des gemeinen deutschen Processes“, 4 Theile (1802–1804); „Deutsches Staatsrecht“ (1804); „Archiv für Gesetzgebung und Reform des juridischen Studiums“, 4 Bde. (1808–1812); „Von Staatsschulden, deren Tilgungsanstalten und vom Handel mit Staatspapieren“ (1826). Seine eigentliche Bedeutung machte sich auf legislativem Gebiete geltend und zwar nicht nur in seinem Vaterlande Baiern durch seine Mitgliedschaft in der Gesetzgebungscommission und durch seinen „Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen“, 3 Bde. (1815–1817), ferner sein mit Schmidtlein herausgegebenes „Jahrbuch der Gesetzgebung und Rechtspflege im Königreich Baiern“, 3 Bde. (1818–1820), sondern auch über die Grenzen seines Vaterlandes hinaus, indem ihm die gleichzeitigen Gesetzgebungsarbeiten [368] in Oesterreich, Preußen, Sachsen, Rußland zur Beurtheilung vorgelegt wurden.

Vgl. Pierer’s Lexikon, 6. Aufl. 9. Bd.
E. Ullmann.
Persönliche Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge