ADB:Georg (Erzbischof von Bremen)
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Georg, „Confirmirter der Erz- und Stift Bremen und Verden, Administrator zu Minden“, war als vierter Sohn Heinrich d. Ae. von Braunschweig-Wolfenbüttel geb. 22 Nov. 1494. Er ist der letzte katholische Herr von Bremen und Verden gewesen, in Minden bleib der Katholicismus vorherrschend. Schon 1527 war er nach dem Tode Johanns VII. zum Erzbischof von Riga postuliert, resignirte aber noch im selben Jahre gegenüber der Feindseligkeit der Heermeisters Walther von Plettenberg. 1534 wurde er Propst des hl. Kreuzcapitels und zu St. Moritz in Hildesheim, 1535 Dompropst zu Köln, 1536 Dompropst zu Bremen, hatte auch noch Canconicate zu St. Gereon in Köln und im Domcapitel zu Starßburg. Bei solchen Einkünften konnte er als ein fürstlicher, feingebildeter [636] Lebemann, der den Umgang Gelehrter liebte, sich in seiner gastfreien und wohlthatspendenden Haushaltung wohlfühlen, welche auch des treuen Familienlebens nicht entbehrte, obwol er nicht verheiratet war. Seine Lebensgenossin war eine Elsasserin, Ottilie Lorima, seine zwei Söhne, Wilhelm und Heinrich, waren bekannt unter dem Namen Dur oder Dur von Ehrstein, Pfandbesitzer von Westen, beide fielen jung; sie hatten bis dahin in ihres Vaters bischöflicher Hofhalt zu Verden eine angesehene Stellung, Heinrich begleitete 1564 eine Gesandschaft an Eberhard v. Holle nach Lüneburg. Auch den ehelichen Ausschreitungen seines Bruders Heinrichs d. J. von Braunschweig gegenüber sehen wir ihn sehr nachsichtig; der Geliebten desselben, Eva v. Trott, und ihren Kindern räumte er 1558 seine Propsteicurie zu Hildesheim ein, wo sie 1567 starb. Wie seine beiden Hildesheimer Propsteien an Eva’s dritten Sohn, Heinrich Karl von Kirchberg, kamen, ist nicht völlig klar. Im October 1554 wurde G. Bischof von Minden, und das Bisthum kam unter ihm sichtlich wieder zu Ruhe und Kräften. Am 4. April ward er zum Erzbischof von Bremen und am 14. April zum Bischof von Verden nach Uebereinkunft beider Capitel postuliert, um das Schuldenwerfen seines Vorgängers und Bruders Christoph in Ordnung zu bringen. Seine friedliche Regierung, welche an Kriegsthaten nur die Wiedereroberung des stiftischen Ottersberg sah, brachte den hart mitgenommenen Stiften gedeihen; wunderbar ist, daß er trotz der Abweichung vom Augsburger Religionsfrieden nicht wenigstens die beiden Stifter Bremen und Verden seinem Hause zu erhalten suchte. Gest. 4. Decbr. 1566, wurde er im Dom zu Verden bestattet. Die Reformation im Erzstift Bremen war zu weit vorgedrungen, als daß er sie hätte hindern können, selbst wenn er wollte; im Bisthum Verden hat er ihr selbst die Pfade eröffenet und sie fest eingebürgert, als er im Alter sich ihr selber zuneigte. Trotzdem er wahrscheinlich durch seinen lutherischen Kanzler Heinrich Borcholt erst den reformatorischen Ideen zugeführt wurde, und der wegen der Hardenbergischen Unruhen aus Bremen gewichene Bürgermeister Detmar Kenkel sich bei ihm aufhielt, zog er doch die mildere philippistische Auffassung der Confession augenscheinlich vor und führte 1563 in sein Bisthum Verden die Kirchenordnung der reformierten Stadt Bremen ein; vielleicht deshalb hielt er sich in den Domhändeln fast passiv, obwol Bremen seiner durch kaiserliches Decret vom 12. Juli 1562 bestimmten Entscheidung sich nicht unterwarf, und er auf dem Reichstag zu Frankfurt am 5. Decbr. 1562 wieder in die Vergleichscommission ernannt war. Da er nun einmal die Reformation eingeführt, suchte er sie trotz Passauer Vertrag und Augsburger Religionsfreiden sicher zu stellen, und nahm deshalb den lutherischen Bischof von Lübeck und Abt zu St. Michaelis un Lünebrug, Eberhard v. Holle, als Coadjutor in Verden an, 1564; für Bremen scheiterte dieselbe Absicht an dem Domcapitel, in Minden scheint er gar keinen Versuch gemacht zu haben. G. war nie consecrirt, auf seinem Todtenbette ließ er sich das Abendmahl in beiderlei Gestalt reichen. Pius V. hatte ihm noch im selben Jahre aufgetragen, den Reichstag zu Augsburg, wo Maximilian II. den Religionsstreit vergeblich auszugleichen suchte, im Interesse des katholischen Glaubens persönlich zu beziehen, was er indessen nicht that.
- Vgl. Pfankuche, Gesch. des Bisth. Verden II. v. Kobbe, Bremen und Verden. Wiedemann, Gesch. von Bremen. Neues vaterl. Archiv 1832, I. S. 194. Ztschr. des histor. Vereins für Niedersachsen 1854, S. 281 f. und 399 f. Die richtigen Data bei Voigtel-Cohn und Potthast. Gute Bilder von ihm bei Herm. Jungk, Die bremischen Münzen, Bremen 1875, Taf. 9. Ueber die Verhältnisse unter seiner Regierung s. Allg. d. Biogr. III, [637] 582, Art. Daniel v. Büren. Die ihm durch kaiserl. Mandat vom 12. Juli 1562 übertragene Entscheidung zwischen dem alten Rathe und der Stadt lehnte diese ab.