ADB:Gersdorff, Ernst Freiherr von

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Artikel „Gersdorff, Ernst Christian August von“ von Hugo Schramm-Macdonald in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 52–53, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gersdorff,_Ernst_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 07:20 Uhr UTC)
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Gersdorff: Ernst Christian August v. G., weimarischer Staatsminister, geb. zu Herrnhut am 23. Nov. 1781, † zu Weimar am 10. Nov. 1852, verlor schon in frühester Jugend seine Eltern, erhielt seine Vorbildung in den Erziehungsanstalten der Brüdergemeinde zu Niesky und Barby und studirte seit 1801, zuerst in Leipzig, dann in Wittenberg die Rechte. Als er sich auf letztgenannter Universität durch ein Duell 1803 das consilium abeundi zugezogen hatte, trat er als Lieutenant in die kursächsische Garde du Corps; indeß gab er die militärische Laufbahn bald wieder auf und lebte dann, mit mannigfachen Studien beschäftigt, theils auf seinem Gute Alt-Seidenberg, theils in Herrnhut, theils bei einem Schwager in Kurland, bis er 1807 durch Empfehlungen der Brüdergemeinde ins Haus des Kanzlers v. Damnitz zu Eisenach kam, mit dessen Tochter er sich kurz darauf verlobte. Seit Ende des J. 1807 Assessor in Eisenach und seit 1808 Rath beim Regierungscollegium und der Landespolizeidirection daselbst, wurde er 1810 als Geh. Assistenzrath nach Weimar berufen, wo er bald nachher zugleich Vicepräsident des Landschafts- und Präsident des Kammercollegiums wurde. 1814–15 hatte G. das Interesse des weimarischen Landes auf dem Wiener Congresse zu vertreten, und er that nicht blos dies mit ebenso vielem Geschick, als patriotischem Eifer, sondern übte auch einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Verhandlungen über die Gestaltung der deutschen Bundesverhältnisse im allgemeinen aus. Insbesondere gelang es ihm, den von den Bevollmächtigten der größeren deutschen Staaten gefaßten Plan, nach welchem Deutschland in fünf Kreise unter je einem Kreisobersten getheilt werden sollte, durch die Bildung eines engeren und weiteren Bundesraths zu verdrängen, und er setzte es durch, daß die Stadt Mainz, auf welche Baiern Absichten hatte, zur Bundesfestung erklärt wurde. Für das Haus Sachsen-Weimar erlangte er ziemlich leicht die Anerkennung der großherzoglichen Würde. Dagegen erfolgte die Entschädigung des weimarischen Staates für den mittelbaren Verlust des sächsischen Kurkreises nicht ganz nach seinen Wünschen. Diese Angelegenheit gestaltete sich schließlich so, daß Weimar das ihm zugedachte fuldaische Gebiet mit Ausnahme einiger Aemter an Kurhessen abtrat und dafür einige ans Fürstenthum Eisenach grenzende, bisher kurhessische Aemter, sowie das vormalige reichsritterschaftliche Gebiet von Lengsfeld etc. erhielt und daß G. am 1. Juni 1815 einen Vertrag mit Preußen abschloß, durch den Weimar mit dem Neustädter Kreise, dem Blankenheimer Gebiete und einigen anderen kleineren Distrikten abgefunden wurde. Den am 28. Sept. 1815 in Paris ratificirten Vertrag überreichte G., inzwischen bereits zum Geh. Rath ernannt, persönlich dem Großherzoge Karl August in Darmstadt, von wo er dann mit demselben nach Weimar zurückkehrte. Er brachte übrigens für seine Person die feste Ueberzeugung mit, daß ein Staat, wie Weimar, sein Heil nur in einem Anschlusse an Preußen zu suchen habe, ja daß die Zukunft ganz Deutschlands hauptsächlich von Preußen abhänge. Im April 1816 betheiligte sich G. an den Berathungen über eine neue Verfassung, welche von den Landtagsabgeordneten im Residenzschlosse zu [53] Weimar gepflogen wurden und deren Ergebniß das am 5. Mai desselben Jahres publicirte Grundgesetz war. Mit großer Umsicht widmete er sich sodann, zumal nachdem ihm im April 1818 die Leitung des landschaftlichen Finanzhaushaltes übertragen worden war, einer neuen Ordnung der finanziellen Verhältnisse des Staates. Die betreffenden Resultate, die er 1821 in einem Aufsatze „Ueber die Bedeutung des Kammervermögens im Staatshaushalte des Großherzogthums Sachsen-Weimar“ beleuchtete, bestanden darin, daß die Bestimmung und die Verwaltung des fürstlichen Kammervermögens an gesetzliche Normen gebunden, die Tilgung der Landesschulden geordnet, die Oberkammercasse aufgehoben und den Landständen eine Controle der Kammerverwaltung eingeräumt wurde. Auch den vielfachen Mängeln des Kammerrechnungswesens suchte er abzuhelfen und nicht minder widmete der rastlos thätige Mann seine Aufmerksamkeit der Steuerverwaltung; in letzterer Beziehung ist namentlich die 1822 erfolgte Einführung der Einkommensteuer hervorzuheben. Und wie er sich hierbei durch viele Gegner nicht hatte beirren lassen, so betrieb G. auch den, seiner Ueberzeugung nach, heilsamen Anschluß Weimars an das preußische Zollsystem; derselbe vollzog sich 1833. Dagegen scheiterte sein mit gewissenhaftester Berücksichtigung der verschiedenartigsten Interessen ausgearbeiteter Plan für die Ablösung der grundherrlichen Gerechtsame des landesfürstlichen Kammerfiscus an der revolutionären Bewegung des J. 1848. Diese führte auch den Abschluß seiner ganzen öffentlichen Wirksamkeit herbei. Am 13. März 1848 nahm er seine Entlassung aus dem Staatsdienste, um fortan in stiller Zurückgezogenheit zu leben, wenn er auch die Bestrebungen und Kämpfe der Zeit stets mit regem Interesse verfolgte; ließ er doch selbst noch 1850 eine Schrift „Ueber Preußens erbliche Pairschaft“ erscheinen. Im October 1852 erkrankte er und wenige Wochen darauf erlag er einem Schlagfluß. Trefflich beanlagt und durch fleißiges Studium in den Besitz einer gediegenen Bildung gelangt, der er auch in den Mußestunden, die ihm seine Amtsthätigkeit ließ, stete Nahrung gab (1822 veröffentlichte er eine Uebersetzung des „Philoktet“ von Sophokles), reich an Lebenserfahrungen, wie an Welt- und Menschenkenntniß, besaß G. auch einen edlen Charakter, einen hohen, der Gerechtigkeit nie verschlossenen Sinn und ein warmes Herz. Diese Eigenschaften wirkten bei seinem zur Heftigkeit neigenden Temperamente ausgleichend und machten, in Verbindung mit Umsicht und Energie, seine staatsmännische Wirksamkeit zu einer sehr verdienstvollen. Nach dem Tode seiner ersten Frau hatte er sich 1817 mit Diana, verwittw. Freifrau v. Pappenheim, geb. Gräfin Waldner v. Freundstein, vermählt, die ihm 1844 wieder entrissen wurde. Aus seiner ersten Ehe hinterließ er einen Sohn, den jetzigen preußischen Hauptmann a. D. Freiherrn Karl v. G. (geb. am 7. Mai 1811), der als Besitzer von Ostrichen in der preußischen Oberlausitz Mitglied des preußischen Herrenhauses ist. Seiner zweiten Ehe war eine Tochter, Cäcilie, entsprossen, die sich 1842 mit dem nachmaligen sächsisch-weimarischen Oberhofmarschall Grafen Friedrich v. Beust[WS 1] verheirathete. In deren Nähe verbrachte er den Abend seines Lebens.

Stichling, E. Christ. Aug. v. Gersdorff, Weimar 1853. N. Nekr. d. Deutschen, Jahrg. XXX. 2. Thl., S. 738 ff. Ersch u. Gruber, Allg. Encykl.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Friedrich von Beust (1813–1889)