ADB:Gesenius, Justus

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Artikel „Gesenius, Justus“ von Heinrich Heppe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 87–88, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gesenius,_Justus&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 16:48 Uhr UTC)
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Gesenius: Justus G., ein hochverdienter Kirchenmann, wurde am 6. Juli 1601 zu Esbeck im Kalenbergischen geboren. Von dem Gymnasium zu Hildesheim ging er auf die Universität Helmstädt über, wo er sich namentlich an Calixt anschloß und von wo aus er dann noch im J. 1626 zur Fortsetzung seiner theologischen und philosophischen Studien die Universität Jena bezog. Schon im J. 1629 zum Pastor an der Magnuskirche in Braunschweig gewählt, wirkte er auf dieser Stelle sieben Jahre lang mit großem Segen. Schon jetzt als hervorragender Theolog und Prediger anerkannt, wurde er im Herbst 1636 mit der Stelle eines zweiten Hofpredigers und Assessors im Consistorium zu Hildesheim betraut. Vier Jahre später zog er mit den übrigen Mitgliedern der Regierung nach Hannover über, wo er kurz nachher zum ersten Hofprediger, Consistorialrath und Generalsuperintendenten ernannt wurde. Am 8. März 1643 erwarb er sich dazu noch in Helmstädt (in einer rite vollzogenen Promotion) die Würde eines Doctors der Theologie. In dieser hohen und einflußreichen Stellung arbeitete nun G., trotz vielfacher Kämpfe, in die er hineingezogen ward, unverdrossen für das Gedeihen des Kirchen- und Schulwesens, bis er am 18. Septbr. 1673 starb. – Unter seinen Schriften nimmt eine besondere und bleibende Bedeutung in der Geschichte der Katechetik seine „Kleine Katechismusschule“ [88] ein, die er zur Förderung des katechetischen Unterrichts 1631 anonym erscheinen ließ. Das Schriftchen fand jedoch so allgemeinen Beifall, daß er es neu bearbeitet 1635 nochmals und zwar jetzt unter seinem Namen erscheinen ließ; worauf er dann noch im Auftrage der braunschweig-lüneburgischen Regierung aus demselben unter dem Titel „Neue Kinderlehre oder Katechismusfragen über den kleinen Katechismus Lutheri“, einen Auszug veranstaltete. In dieser Gestalt kam der Katechismus des G. fast in allen lutherischen Kirchen Norddeutschlands auf lange Zeit zur Einführung. Indessen regte die milde, unionistische Gesinnung, welche der Verfasser in dem Büchlein kundgab, den Zorn aller lutherischen Eiferer gegen ihn auf, namentlich des Pastors Statius Buscher in Hannover, der ihm sogar Kryptopapismus zum Vorwurf machte. G. vertheidigte sich in einer Schrift: „Apologia oder Ablehnung der Verleumdungen Statii Buscheri“; allein aus dieser Polemik entwickelte sich ein Streit zwischen den theologischen Fakultäten zu Helmstädt und Wittenberg, der sich bis tief in das 18. Jahrhundert hinein fortzog. – Außer dem Katechismus gab G. eine Reihe von Sammlungen werthvoller Predigten heraus. Beachtenswerther jedoch als diese sind seine Leistungen als Dichter geistlicher Lieder. Vierzehn derselben nahm er selbst in das von ihm 1648 im Auftrag der Landesregierung herausgegebene hannöversche Gesangbuch auf. Mit einer eigentlich wissenschaftlichen Arbeit trat G. gegen das Ende seines Lebens (anläßlich des Uebertritts seines Landesherrn, des Herzogs Johann Friedrich, zur katholischen Kirche) unter dem erdichteten Namen Thimotheus Fridlibius hervor. Die (vier Bände umfassende) Schrift erschien unter dem Titel: „Warum willst Du nicht römisch-katholisch werden, wie Deine Vorfahren waren?“ (Hannover 1669, 71, 72 in 4°).

Vgl. Rehtmaier, Braunschw. Kirchengesch. IV. S. 458. Walch’s Einleitung in die Streitigkeiten der luth. Kirche III. S. 249. Schlegel, Kirchengesch. Norddeutschlands II. u. III. u. Baring’s Hannöversche Kirchenhistorie I. S. 90.