ADB:Harrach, Karl Freiherr von

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Artikel „Harrach, Karl Freiherr von“ von Anton Victor Felgel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 637–638, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Harrach,_Karl_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 17:26 Uhr UTC)
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Harrach: Karl Freiherr v. H., geb. im J. 1570, war der zweite Sohn des Freiherrn Leonhard v. H. aus dessen Ehe mit Maria Jacobea Reichsgräfin von Zollern zu Hohenzollern. Im J. 1590 trug er die Fahne des Erzherzogthums Oesterreichs bei dem feierlichen Leichenbegängnisse des Erzherzogs Karl von Oesterreich-Steiermark. Kämmerer des Erzherzogs Ernst, feierte er im November 1591 in der erzherzoglichen Burg zu Graz seine Vermählung mit Maria Elisabeth, der Tochter des Landeshauptmanns in Steiermark, Freiherrn Max v. Schrattenbach. Die Erzherzogin Marie war Festgeberin, die Erzherzoge Ernst und Mathias waren eigens zu dieser Hochzeit nach Graz gereist. Vom Kaiser Rudolf II. am 11. August 1595 zum niederösterreichischen Regimentsrathe ernannt, berichtete er in der nächsten Zeit wiederholt dem in Graz residirenden Erzherzoge Ferdinand über die Vorgänge und Verhältnisse am Kaiserhofe. Im J. 1601 Hofkammerrath geworden, war er 1608 einer der vorzüglichsten Sendboten des Erzherzogs Mathias, seinen Anhang gegen König Rudolf II. zu verstärken. Nachdem er als kaiserlicher Bevollmächtigter 1618 mit dem venezianischen Gesandten Giustiniani und Contarini wegen Execution des Madrider Friedens vom 26. September 1617 hinsichtlich der Uskoken verhandelt hatte, wurde er im J. 1620 an den Kurfürsten Max von Baiern gesandt. Kaiser Ferdinand II. nahm ihn gleich bei seinem Regierungsantritte zu seinem geheimen Rathe an und zeichnete ihn durch wiederholte Gnadenbezeugungen aus. Nachdem er ihm im Jänner 1625 das Schloß Bruck an der Leitha mit allem Zugehör – nur die Urbarsteuer ausgenommen – um die Summe des darauf haftenden Pfandschillings überlassen hatte, verlieh er ihm und seiner Familie am 21. August 1625 das Münzrecht, am 3. März 1627 das Erblandstallmeisteramt in Oesterreich ob der Enns und erhob ihn endlich am 20. Juli 1627 in Berücksichtigung der „sehr ersprießlichen, in vielen wichtigen geheimen Sachen, mühsamen Commissionen, [638] Legationen und Verrichtungen mit sonderbarer Integrität, Dexterität und Geschicklichkeit“ drei Kaisern geleisteten Dienste in den erblichen Reichsgrafenstand. In demselben Jahre verlieh ihm auf des Kaisers Verlangen König Philipp IV. von Spanien das goldene Vließ. Nachdem H. am 27. Jänner 1628 zu Prag ein Majorat gestiftet und eine neue Nachfolge-Ordnung in seiner Familie eingeführt hatte, welche am 17. Februar die Bestätigung des Kaisers Ferdinand II. erhielt, starb er am 16. Mai 1628 in Prag, wo er damals mit dem kaiserlichen Hofe weilte. Der Leichnam des ersten Grafen v. H. wurde nach Wien geführt und dort in der Harrach’schen Familiengruft in der Augustinerkirche beigesetzt. H. war der Liebling Ferdinands II., der wiederholt seinen Unternehmungsgeist, Scharfsinn und Muth betonte, namentlich aber seine Treue und Redlichkeit hervorhob. Neun Kinder hatte seine Gemahlin ihm geboren, darunter sechs Söhne: 1) Ernst Albrecht, geb. 1590, † 1667, Cardinal, Erzbischof von Prag und Fürstbischof von Trient; 2) Johann Karl und 3) Max dienten im kaiserlichen Heere und starben unvermählt; 4) Leonhard und 5) Otto Friedrich stifteten zwei noch blühende Linien; 6) Franz Albrecht bekleidete mehrere diplomatische Posten, wurde 1645 an den kurbaierischen Hof gesendet und 1665 über Mailand und Genua nach Spanien zur Infantin Margaretha Theresia, der Braut des Kaisers Leopold I., und starb – vermählt mit Anna Magdalena Freiin von Jörgen – 1666 ohne Nachkommen zu hinterlassen. Von drei Töchtern ward die älteste – Katharina – die Gattin des Grafen Max v. Waldstein, während Elisabeth (Isabella Katharina) den berühmten Friedländer Albrecht v. Waldstein, Maximiliana aber den Grafen Adam Terzky heirathete.

Nach Acten des k. u. k. Haus , Hof- und Staatsarchives in Wien. – Vgl. Wurzbach, Biogr. Lex. Bd. VII S. 375–76.