ADB:Haubold, Christian Gottlieb
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Haubold: Christian Gottlieb H., hochverdienter Rechtsgelehrter, wurde geboren den 4. November 1766 zu Dresden, starb am 14. März 1824 zu Leipzig. Als Knabe kam er nach Leipzig, als sein Vater Georg Gottlieb Haubold, [40] früher Aufseher des churfürstlichen mathem.-physik. Museums, dorthin 1771 versetzt wurde, aber schon 1772 starb. Hofrath Böhme, Prof. d. Gesch., und Dr. Krause nahmen sich des verwaisten Knaben an. Der nachmalige Domhert Keil und der ausgezeichnete Tertius der Nicolaischule Held ertheilten ihm Privatunterricht. 1781 wurde H. in Leipzig inscribirt, arbeitete auch als Setzer zwei Jahre in der Druckerei seines Stiefvaters Saalbach, der seine Mutter Joh. Sophie geb. Bätke 1780 geheirathet hatte. Diese Beschäftigung blieb nicht ohne Einfluß auf die an Haubold’s Schriften gerühmte Genauigkeit. Neben Jurisprudenz befleißigte sich H. der Philologie unter Reiz, der ihm Disputatorien gab. Während eines kurzen Aufenthalts in Göttingen lernte er Hugo kennen, vertheidigte 1784 die „1)js. (1(s (1jkkerentjjs inter tests.m91mim 11unum er j11oküOj0– 811m“„ habilitirte sich 1786 in der philos. Facultät mittels der „1öJJcOrO. (16 1egj– bus ms,„jestztjs pop. Rom. 18-t.is-11tO 10sem .Ju1jzm“„ worauf er im folgenden Winterhalbjahre über Geschichte des Röm. Rechts zu lesen begann, später, unter wachsendem Beifall, über alle Theile desselben und die damit verwandten Fächer. Am 10. Juli 1788 wurde er Doctor der Rechte (81Jec. l c1e (J0118jstori0 prj110j– pum R01118.110rum; Spee. ll 1789„ der Antretung der außerordentlichen Professur der tz11tj(1ujts ts .jurjs gewidmet). Eine Gratulationsschrift war seine „00mm. (18 1–jru 0bmgu18„tj0njs zpuc1 1T011181108“ 1787. H. wurde 1791 Beisitzer des Oberhofgerichts, 1796 ordentlicher Professor des Sächsischen Rechts (fOOmi11. (1e 0rjgj110 8.cq11e kztjs 11Su08-pj011js r8r11m 111013j1. S8-1011jO3.S 1797), trat 1802 alss Subftitut Bauer’s in die Juristenfacultät, wurde aber erst 1805 auch Professor der alten Stiftung und disputirte in daß c011Sgjum pr0keso1–um mittels o det-I- Programms „l.zgjs In(1jOjsisje1S urrjus(1us„ quA 881011js. Regia utjrur- 0rjgj1198“ ein. Nach und nach in alle academischen Würden einrückend, wurde er nach Stockmann’s Tode, bei fortdauernder Vertretung der Professur desächsischen Rechts, zweiter ordentlicher Professor, sowie Domherr des Stiftes Merseburg. 1816 und 1819 war er Rector; erhielt 1816 die damals große Autszeichnung des sächsischen Civilverdienstordens und wurde Collegiat des großen Fürsten- -:ollegiums. Sein früher Tod wurde allgemein betrauert, auch im Auslande, wo, wie in Kiel, an verschiedenen Rechtsschulen sein Tod durch öffentlichen Anschlag angezeigt wurde. Bald nach seinem Tode verordnete ein Königl. Rescript, daß der Wittwe, „in gnädigster Erinnerung der vieljährigen und mannichfachen Verdienste des Verstorbenen" ein jährlicher Gnadengehalt von dreihundert (“Hänel sagt 400s) Thalern, auch für den jüngsten Sohn bis zur Volljährigkeit eine Erziehungssbeihilfe von 25 Thaler jährlich ausgezahlt werden solle. Freunde und Schüler ließen in Dresden eine silberne Denkmünze prägen, die auf der einen Seite sein Bildniß, seinen Namen und Geburts wie Todesjahr zeigt, auf der anderen ein Postament mit Säule. Auf der Säule ist ein Januskopf angebracht, auf dem Postamente ruhen zwei Rollen mit der Inschrift: .1usz:c011j(:um– r“0ms„11unsi; die Umschrift lautet: .Ju1–js 110c10S 1egun1qu(senigmzts. 801rits im Sockel sind die Worte eingegraben: 1?j(-:ts zequenjum.
Die größten Verdienste hat sich H. durch seine römisch-rechtlichen Arbeiten erworben. Classicität der Sprache, unendlicher Fleiß in der Benutzung der Rechtsquellen und der älteren Litteratur, gewissenhafteste Genauigkeit zeichnen sie aus. Neben Savigny und Hugo ist H. zu den Gründern der historischen Schule zu rechnen, wie er auch der thätigste Beförderer dieser neuen Richtung war. Nach allen Seiten hin forschend, fand er in dem dritten Bande des N0u7es.u ’1’rwjt(s (1j1J1011mtjc1118 der Benedictiner eine Stelle C18 jntsi“(1iOtjs„ welche die Venedictiner ausOj1zjo 1bklzkkej’s jstOrj21 te01ogj(:a entlehnt hatten, von diesem aber aus einer, wie er selbst berichtet, alten verstümmelten Handschrift der Capitular-Bibliothek zu Verona abgeschrieben worden war. Sofort erkannte [41] H., daß die Stelle unbekannt sei und die Handschrift ein größeres Werk eines römischen Juristen enthalte. Er theilte seine Entdeckung Savigny und Niebuhr mit, worauf Letzterer auf seiner Gesandtschaftsreise nach Rom in Verona den „(;8jus fand. Den Weg dazu hatte also jedenfalls H. gebahnt. Im November 1816 erschien seine „Notjtjs. krs Sm. V’9r0118usis (1e j11t91–(1jotjs„ progrs.mm9.“„ 1820 seine „0rztrj0 qus,11tum k1suon1m oeperjt -ju1–jspr. Rom. e1; uniysi“88- Antiquitsitjs (:oguiti0 e rO0en8 jn7011tis S8-ij ll18t. genui11js (Opuscu1z Il 665-–684). Zu erwähnen sind ferner: „lljst0rjs. „jur. Kom. rs„b111jsy110pti0js90umium B3-011jum o0110. j11ustrs„rz“ 1790. –- „1)ret9cog11jm jur. Rom. prjy.“ 1796. – „1)00tr. 1’mi(1e(Imrum m0110grzmmms“ 1801„ III. S(1. 1809. – „l.j11es.msi1tsjnsr. 11jst. Jur.1Fi0m.“ 1802„ l7. Sc1. 1805. – „1118tjrutj01198 .jur. Rom. 1jtt9rA– 1–jze t. 1„ 1809. – „lN8tjt. Jur. Rom. pli78.tj 11ist0rjc:o–(10g111zttj(:etrut11 1i11es„– 1nsnts„ 0b88rss. ’ms(jms 1jmzr8rjjs (1jstj11(:es 1814 (Anhang: ts.bu15ts (:11r0110– 1ogj08S„ in Paris mit Wissen Haubold’s wieder gedruckt). – „1)00tr. I’s.11ä. 1jr1S8ments. cum 100is 01e188jOis „j11r. jmxzrjmjs .I118tj11jmi9j St SS1S0tA 1itt9r8turs„ 111zzcjme k0rsi18i“„ 1820. – „1nstr. Jur. Rom. prjy. 11jst.–(1ogm., c18unO r90og1-1j– ts.1–um 81zjtO111S“„ 1821„ II. 9(1. von Otto, 1825. – Die meisten seiner academischen Schriften (10 0r8„tj0:ns„ 32 lat. (1jsO1–t. 8jye 0ommsi1twij011es) haben Wenck und Stieber I-IPS. 1825, 1829 herausgegeben als „0pusou1s r. 50zc19111jos„ Und erschien 1824 eine „hksbu18 j11ustr. (100trjll88 C18 00mputzti011e gw-(1uunr (Auzführliche Erklärung der Haubold’schen Tafeln z. L. der Verwandtschaft und Schwägerschaft, Leipzig 1835, ). Ferner sind zu nennen: 1zntj(1uitsttjs R0m. m011u– 111S11ts 1eg–8„1is “’ edirt von Spangenberg 1830 – „1Vls 11us.1S B8„8i1j00rum“ 1819, womit er der Zeit nach gewissermaßen zuerst den Gebrauch dieses wichtigen Gesetzbuchs für die Kritik der Justinianischen Bücher ermöglicht hat. – „Anleitung zur genaueren Quellenkunde des römischen Rechts im Grundrisse“ 1818. N–icht Geringeres leistete er für daß sächsische Recht in „Handb. einiger der wichtigsten churfächsischen Gesetze" 1800 – „Anleitung zur Behandlung geringfügiger Rechtzsachen“ 1808 – „Lehrbuch des Kgl. Sächs. Privatrechts 1820, 3. Aufl. 1846. Er gab heraus: Berger, „0eOon0mjA-“ M11. S(1. 1801, llsj11zO(Jjj .-F1sirj(1ujr. Rom. 8z711tagmz 1822„ SSIstj?0111p011ij „1)S orjgj119 ,jurjs kr5tgmsi1tum 1792, 80110tt„ „1118t,. „ju1–. 88,Jc011j(:j“„ 9c1. III. 1795. li0gsijj Bell9yents„11j „1)e c1isns. 1)0mj11orun1 0pus0u1um“ 1821 – „?r8.Stsr1vjs01sun1 jmprjmjs z(1 Bre– yjs„rj11m Als 1–j0jz1111111 p9rt. S co(ilj0jbus„ S. A8-ene1jo n0yjsjme 0011ztjs pr0– r11u18j0 1ä“. 1822„ Trekell, „Kleine teutsche Aufsätze“, 1817.
H. war ein Mann von seltener Herzensgüte und Mildthätigkeit, frei von jedem kleinlichen Neide, von staunenswerther Arbeitskraft, voll des höchsten Juteresses für alle anderen, ihm ferner liegenden wissenschafts’gebiete, liebevoller und treuester Gatte und Vater. Seine treffliche, auserlesene, mit größten Opfern gesammelte Bibliothek sollte nach Abo gehen, ist aber ein Raub der Flammen geworden. Manuscripte scheinen in Dorpat verblieben und von Clossius benutzt worden zu sein. Im November 1793 hatte sich H. mit Christ. Florentine, Tochter des Oberhofgerichts und Confistorial-Advocaten Dr. Gaudlitz, verheirathet, aus welcher Ehe drei Söhne, Carl, geb. 1796 (ArztH), Gustav, geb. 1808 (0rs„t. C19 „jurjs. rom. (1is0ip1.jnst b0110rum m0rum me1–gjstr8 I-ips. 1823)- Aug. Eduard, geb. 1817, Assessor und Hilfsrichter am Bezirksgericht Leipzig, sowie eine Tochter, verehel. Subdiacon Siegel, entsprossen. Als academischer Lehrer befleißigte er sich eines bündigen, klaren, wohlgeordneten Vortrags, überhäufte aber die Zuhörer mit Dictiren von Büchertiteln, was die volle Beendigung der Curse hinderte. Frei sprach er nur bei Diisputationen und feierlichen Gelegenheiten.– Streitigkeiten mit Gelehrten hatte er, wie Hugo bemerkt, fast keine – wegen seines bescheidenen, liebenswürdigen Charakters. Uebrigens scheint der [42] Qrdinarius Biener (Christ. Gottlob) ihn mit Actenarbeiten überbürdet zu haben. s Zieht man seine große, sta1menswerthe Thätigkeit in den verschiedenen Aemiern und auf den verschiedenen Gebieten in Betracht, – er hatte sehr viele Actenarbeiten als Beisitzer der Juristenfacultät und Oberhofgerichtsrath, eine gewaltige Correspondenz mit vielen Gelehrten, lieferte Beiträge für d. civil. Magazin ll, 7, Zachariä’s Annalen der Gesetzgebg.11, Zeitschr. f. gesch. Rechtesw. 1ll, 1K, bearbeitete für das .1us ojyj1e .411teJustjnjs.ueum den epitomirten Gaius – so war es eine feurige Liebe zur Wissenschaft und in diesem Grade einem Gelehrten selteninne wohnender Ordnungssinn, wie solcher in seinen reichen Collectaneen zu bewundern war, die et-tz ermöglichten, so Großartiges zu leisten.
- Wenck, Anrede an seine Zuhörer am Tage nach Haubold’s Tode, Lpz. 1824. – Otto, Nekr. des Domherrn Haubold (aus der Literat. Ztg. 1824 Nr. 87), Lpz. 1825. “– Lebensbeschreibung des Domherrn Dr. Haubold von C. F(riederici) 8S11j017 Lpz. 1823. – Neuer Nekrolog der Deutschen, Jahrg. 1824. S. 505–550 (smit Bildniß). – kletub01(1j- 81J1Snc1iäjsimj j11tsi“ I0t08 1’s0S11tjor08 p11i1o10gj mem0rjz- 0re1-rio 1si.zbjts A- kl911rj(z0 Rob. 8tos01c11zr(1t0- ?ztr0b. 1847. – Hänel, Lebensskizzen einiger in Sachsen außerhalb Leipzig geborenen Juristen (-Festschrift f. Wächter, 1878) S. 26–82. – Ersch und Gruber. – Rivier, lutrOä. 11jst. em är0it R„0mzjn- 1872„ rz.441. 455. 558. – Jourdan in der ’1I11t:S111js V1 (1824) 428–432, auch 1J. 107. – Van Hall in 13jJc1re1-gsi1 I1 (’1827s) 157–162, 744. – Bethmann-Hollweg, Der röm. Civilproceß 11l (si866s) 94 Note 39. – Brinz, Pandekten (2) 1. 33. – Savigny, Vermischte Schriften Ill, 164. – Leipz. Lit. Ztg. 1824, Nr. 94 und 106.