ADB:Hefele, Carl Joseph von

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Artikel „Hefele, Karl Joseph von“ von Franz Xaver Funk in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 50 (1905), S. 109–115, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hefele,_Carl_Joseph_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 13:38 Uhr UTC)
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Hefele: Karl Joseph von H., Kirchenhistoriker und Bischof von Rottenburg, wurde am 15. März 1809 zu Unterkochen in Württemberg als Sohn des dortigen königlichen Hüttenverwalters geboren, erhielt seine Gymnasialbildung in Ellwangen und Ehingen, studirte in Tübingen 1827/32 Philosophie, Philologie und Theologie, wurde am 10. August 1833 ordinirt und, nach kurzer Wirksamkeit in der Seelsorge, am Convict daselbst Repetent, im J. 1835 Professoratsverweser am Gymnasium in Rottweil, im Frühjahr 1836 als Nachfolger Möhler’s (s. d. A.) Docent der Kirchengeschichte an der katholisch-theologischen Facultät in Tübingen und kam damit zu dem Beruf, den er ein volles Menschenalter verwalten sollte, seit Herbst 1837 als außerordentlicher, seit 1840 als ordentlicher Professor, und der die erste Periode seines reichen Lebens ausfüllt. Gemäß seinem Wahlspruch: „Wer mit Segen in seinem Beruf wirken will, muß ihm mit ganzer Seele angehören“, widmete er sich seiner Lehrthätigkeit stets mit großer Gewissenhaftigkeit, und da er einen klaren, lebendigen und ansprechenden Vortrag hatte, war seine Wirksamkeit eine sehr erfolgreiche. Nicht minder bedeutend ist seine litterarische Thätigkeit. Vor allem verfaßte er für die Theologische Quartalschrift, die von der katholisch-theologischen Facultät in Tübingen herausgegeben wird und an deren Redaction er demgemäß selbst Antheil hatte, eine große Anzahl von Arbeiten, Recensionen und Abhandlungen. Ebenso beteiligte er sich mit Eifer an mehreren anderen Zeitschriften, besonders der in Augsburg erscheinenden Neuen Sion, die von seinem Schwager Karl Haas herausgegeben wurde, und an dem bei Herder in Freiburg erschienenen Kirchenlexikon, das in der ersten Auflage (1847/56) mehr als 150 Artikel aus seiner Feder enthält, darunter [110] manche von beträchtlichem Umfang. Seine selbständig erschienenen Schriften sind: 1. „Geschichte der Einführung des Christenthums im südwestlichen Deutschland“ (1837), seine Promotionsschrift, auf Grund deren wie einer an sie sich anschließenden Disputation in der Aula der Universität ihm am 31. Januar 1838 der theologische Doktorgrad zu theil wurde; 2. „Patrum apostolicorum opera“ (1839), eine Ausgabe der Schriften der apostolischen Väter mit Prolegomenen und erklärenden Anmerkungen, die noch dreimal, in vierter Auflage 1855 erschien und allmählich beträchtlich erweitert wurde; 3. „Das Sendschreiben des Apostels Barnabas aufs neue untersucht, übersetzt und erklärt“ (1840), eine in die patristische Forschung nicht unerheblich eingreifende Arbeit, indem von da an die These von der Echtheit des Schriftstückes in stets weiteren Kreisen aufgegeben wurde; 4. „Der Cardinal Ximenes und die kirchlichen Zustände Spaniens am Ende des 15. und am Anfang des 16. Jahrhunderts; insbesondere ein Beitrag zur Geschichte und Würdigung der Inquisition“ (1844), 2. Aufl. 1851, 1856 dreifach ins Französische, 1860 ins Englische übersetzt; 5. „Chrysostomuspostille“ (1845), 3. Aufl. 1857, eine Sammlung der schönsten Stücke aus dem Reichthum der Homilien des großen griechischen Kirchenlehrers in deutscher Uebersetzung; 6. „S. Bonaventurae Breviloquium“ (1845), ed. III: „Breviloquium et Itinerarium mentis ad Deum“ (1861), eine neue Ausgabe dieser hochgeschätzten Schriften des mittelalterlichen Theologen mit verbessertem Text; 7. „Conciliengeschichte“, 7 Bde. (1855–74); 2. Aufl. Bd. I–IV, 1873–79; ins Französische übersetzt durch Goschler u. Delarc, 12 Bde. 1869–78; englische Uebersetzung durch W. R. Clark in 5 Bänden, bis zum zweiten nicänischen Concil oder bis zum Jahr 787 reichend, 1871–96; 8. „Beiträge zur Kirchengeschichte, Archäologie u. Liturgik“, 2 Bde. 1864, eine Auswahl aus den zahlreichen in Zeitschriften zerstreuten Abhandlungen, mit Beifügung einiger noch ungedruckter Aufsätze. Die meisten dieser Schriften erfreuten sich, wie die wiederholten Auflagen und die Uebersetzungen in fremde Sprachen zeigen, eines großen Beifalls. Den ersten Rang nimmt nach Umfang und Bedeutung die bis zum Ende des Basler Concils oder bis zum Jahre 1449 reichende „Conciliengeschichte“ ein; sie ist das Haupt- und Lebenswerk Hefele’s, das ihn in der That fast seine ganze Lebenszeit mehr oder weniger beschäftigte und, wie die angeführten Daten zeigen, noch zehn Jahre über die hier in Betracht kommende Periode hinaus in Anspruch nahm, indem er die zweite Hälfte des letzten Bandes und die zweite Auflage der vier ersten Bände erst nach seinem Abgang von Tübingen veröffentlichte. Das Werk ist nicht ohne Schwächen im einzelnen, und die Wissenschaft ist inzwischen über manche Partieen hinweggeschritten. Am wenigsten befriedigt die Einleitung, besonders die Abschnitte über die Berufung der allgemeinen Synoden des Altertums und ihr Verhältniß zum römischen Stuhl, da H. hier mehr von dogmatischen als historischen Gesichtspunkten sich leiten ließ, mehr an die auf der katholischen Seite herrschende traditionelle Auffassung sich anschloß als eine eigene und selbständige Untersuchung anstellte, wie in des Unterzeichneten Kirchengeschichtlichen Abhandlungen und Untersuchungen I (1897), 39–121, näher ausgeführt ist. Im ganzen ist aber das Werk, wie allgemein anerkannt wird, eine sehr hervorragende Leistung, die nach vielen Seiten hin die Wissenschaft förderte und als gründliche und bündige Verarbeitung eines großen Materials ihr noch geraume Zeit erhebliche Dienste leisten wird. Noch einer anderen Publication ist hier zu gedenken. Im J. 1895, zwei Jahre nach dem Tode Hefele’s, gab A. Knöpfler ein „Lehrbuch der Kirchengeschichte auf Grund der akademischen Vorlesungen von Karl Joseph v. Hefele, Bischof von Rottenburg“, heraus. Da aber Knöpfler [111] H. nicht mehr hörte und in der Vorrede selbst erklärt, daß „das einstige Collegheft von H. ein durchaus anderes werden mußte, anders nach Form und Inhalt“, so ist klar, daß dieses Buch mit H. eigentlich nichts zu thun hat. H. selbst erklärte sein Vorleseheft, so viel er auch im Laufe der Zeit an ihm besserte, als Professor nie für druckreif. Es war zu kurz, und vieles, was in einer Druckschrift nicht zu umgehen war, fehlte in ihm, da bei dem in Tübingen bestehenden Studienplan ohne eine gedruckte Vorlage eine umfassendere und allseitigere Behandlung nicht möglich war. Wie er etwa später und in hohem Alter dazu kam, die Veröffentlichung zu gestatten oder vielmehr seinen Namen zu einer Publication zu leihen, in der kein Satz als sein Eigentum kenntlich gemacht ist, ist nicht recht aufgeklärt und nach seinen früheren Erklärungen[WS 1] schwer begreiflich. Vgl. darüber Theolog. Quartalschrift 1895 S. 680–683; 1899 S. 315–320. – Bei so reicher Thätigkeit konnte es an äußeren Ehren nicht fehlen. Die Universität Tübingen wählte H. für das Jahr 1852/53 zu ihrem Rector. Im Frühjahr 1853 erhielt er einen ehrenvollen Ruf an die Universität Freiburg, den er aber ablehnte. Im Herbst 1853 wurde ihm das Ritterkreuz des Ordens der württembergischen Krone und damit die Erhebung in den persönlichen Adelstand zu theil. Die Wiener theologische Facultät ernannte ihn 1865 zu ihrem Ehrenmitglied. Die Universität Bonn verlieh ihm bei ihrer Jubiläumsfeier 1868 den Doctorgrad der Philosophie. Die Universität Edinburg nahm ihn bei ihrer dritten Säcularfeier 1881 gleichfalls in die auserlesene Reihe der Männer auf, die sie honoris causa mit einem akademischen Grade schmücken wollte. – Eine kleine Unterbrechung erfuhr das gelehrte Stillleben in den Jahren 1842–45, als H. sich bestimmen ließ, den Bezirk Ellwangen in der Kammer der Abgeordneten zu vertreten. Es war die Zeit, wo der Bischof J. B. v. Keller (s. d. Art.) eine Motion gegen die damals bestehende übermäßige Bevormundung der Kirche durch den Staat einbrachte. H. kämpfte energisch an der Seite seines Bischofs für die Gewährung der der Kirche gebührenden Selbständigkeit. Die Politik sagte ihm indessen nicht zu, und als sein Mandat abgelaufen war, wandte er sich wieder ausschließlich seinem Beruf als Lehrer und Gelehrter zu. Eine zweite Unterbrechung erfolgte, als er zum Consultor für die Vorbereitung des vatikanischen Concils ernannt wurde und dementsprechend den Winter 1868/69 in Rom zubrachte. Dieselbe gestaltete sich annähernd zum Ende seiner akademischen Thätigkeit und gewissermaßen zum Uebergang in die zweite Periode seines Lebens.

Bald nachdem er im Frühjahr 1869 aus Rom in die Heimath zurückgekehrt war, starb der Bischof Joseph v. Lipp von Rottenburg, und das Domcapitel wählte ihn am 17. Juni zum Nachfolger; die Präconisation erfolgte am 22. November, die Consecration und Inthronisation am 29. December. Bei der vollen Befriedigung, die er in seinem bisherigen Berufe fand, war es ihm nicht leicht, ihn aufzugeben; auf der anderen Seite konnte er aber der einstimmigen Wahl sich nicht entgegensetzen, zumal die damaligen Verhältnisse der Diöcese, die sogen. Rottenburger Wirren, dringend ihre Annahme forderten. Die neue Stellung führte ihn sofort in die bewegteste Periode seines Lebens. Im September 1869 nahm er bereits als erwählter Bischof von Rottenburg an den Berathungen des deutschen Episcopates zu Fulda theil, bei denen es sich hauptsächlich um die Stellung zu dem bevorstehenden allgemeinen Concil im Vatican und besonders zu der, wie verlautete, in Aussicht stehenden Dogmatisirung der Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit handelte, und unterzeichnete den Hirtenbrief, der von den versammelten Bischöfen am 6. September erlassen wurde, um die Katholiken Deutschlands gegenüber den [112] Befürchtungen und Verdächtigungen, die sich über das Concil erhoben, zu beruhigen, sowie auch das vom 4. September datirte Schreiben einer etwas kleineren Zahl von Bischöfen an den Papst, in dem dieser von der Stimmung in Deutschland in Kenntniß gesetzt und erklärt wird, daß viele Geistliche und Laien, Männer in Treue und Liebe zur Kirche und zum apostolischen Stuhl bewährt, dringend wünschen, daß die fragliche Definition unterbleibe, da zu fürchten sei, sie werde nicht wenige Katholiken hinsichtlich ihres Glaubens in Gefahr bringen und die Rückkehr der Protestanten zur Kirche erschweren. Bald nach seiner Consecration reiste er zum Concil ab und traf am 16. Januar 1870 in Rom ein. Die Befürchtung, die einen Gegenstand der Fuldaer Verhandlungen gebildet hatte, erwies sich bald als wohl begründet. Die Frage war schon in der dogmatischen Vorbereitungscommission zu Rom im Februar 1869 erörtert und dabei erklärt worden, daß die Lehre als Glaubenssatz definirt werden könne; nur solle sie dem Concil nicht vorgelegt werden, wenn nicht die Mitglieder selbst einen dahin gehenden Antrag stellen. Der Antrag blieb unter den obwaltenden Umständen nicht aus. Nicht wenige Bischöfe huldigten der bezüglichen Lehre, und in Rom wünschte man die Definition. Die Sache wurde noch im December 1869 in einigen Kreisen besprochen, und am 3. Januar 1870 wurde ein von mehreren Bischöfen unterzeichnetes Schreiben in Umlauf gesetzt, um möglichst viele Stimmen für den Antrag zu gewinnen. Das Vorgehen rief auf der anderen Seite große Beunruhigung hervor, und 136 Mitglieder des Concils, 46 aus Deutschland und Oesterreich-Ungarn und unter diesen H., wandten sich am 29. Januar dagegen schriftlich an den Papst. Die Bitte hatte keinen Erfolg. Die Vorlage über die Kirche enthielt zwar bei ihrer ersten Vertheilung am 22. Februar den fraglichen Lehrsatz noch nicht. Auf Verlangen der Majorität wurde er aber dem Abschnitt über den Primat als Zusatzartikel am 6. März beigefügt und damit für eine Aufgabe erklärt, die das Concil zu lösen habe. Den Eindruck, den dieser Schritt auf die Vertreter der anderen Auffassung machte, bezeugen die Worte, die H. am 17. December 1870 an Döllinger schrieb: „Wir waren wie aus den Wolken gefallen.“ So mußte es nothwendig zum Kampf kommen. Denn abgesehen davon, ob die Lehre als solche der alten Kirche bekannt war und demgemäß auf einer entsprechenden Tradition beruht, handelte es sich jedenfalls um eine hochbedeutsame formelle Aenderung, indem, was bisher bloße Schulmeinung war, nun zu einem Glaubenssatz erhoben werden sollte, und es konnte ein energischer Widerstand nicht ausbleiben. H. nahm in dem Kampfe eine der ersten Stellen ein. Zwar erscheint er nicht häufig als öffentlicher Redner, in den Verhandlungen über das Glaubensdecret am 24. und 31. März; umsomehr aber machte das Gewicht seiner Gelehrsamkeit im Kreise seiner Gesinnungsgenossen sich geltend, da er als langjähriger Kirchen- und Concilshistoriker wie schwerlich ein anderer in die Geschichte der Kirche und der Concilien eingedrungen war. Da die Frage, seitdem sie aufgetaucht war, allenthalben litterarisch erörtert wurde, so griff auch er zur Feder, um an der Geschichte des Papstes Honorius die Unannehmbarkeit des Antrages nachzuweisen. Die Schrift: „Causa Honorii papae“ wurde im April 1870 unter die Väter des Concils vertheilt. Gedruckt wurde sie in Neapel, da in Rom den Opponenten die Presse entzogen wurde. Eine deutsche autorisirte Uebersetzung erschien in Tübingen, und dieser Ausgabe war ein am 5. Mai geschriebener Nachtrag beigefügt, in dem die gleichzeitig erschienene Schrift des römischen Professors Pinacchi: „De Honorii I. Romani Pontificis causa in Concilio VI“, die sich in ihrem letzten Capitel mit Hefele’s Schrift befaßte, einer Kritik unterzogen wurde. Eine zweite Uebersetzung gab Dr. Rump in [113] Münster heraus. Die Verhandlungen auf dem Concil begannen, nachdem das Decret über den Glauben in der dritten öffentlichen Sitzung am 24. April verkündigt worden war, und nach der Geschäftsordnung sollten zuerst die Capitel von der Kirche und dann die von der Commission neu redigirten Artikel vom Primat an die Reihe kommen. Auf Seite der Majorität erhob sich aber das Verlangen nach der umgekehrten Ordnung, und obwohl 77 Bischöfe, darunter H., am 8. Mai dagegen Protest einlegten, wurde das Schema am 9. Mai in einer jener Petition entsprechenden Gestalt vertheilt. Die Generaldebatte begann in der 56. Generalcongregation, am 14. Mai, und in der folgenden Sitzung, am 17. Mai, wollte auch H. sprechen. Die Rede des Cardinals Erzbischofs Cullen von Dublin veranlaßte ihn zu einer Erwiderung, und da er das Wort nicht mehr erhalten konnte, ließ er seine Vertheidigung in Neapel drucken. An der Specialdebatte betheiligte er sich nicht. Der Ausgang ließ sich voraussehen, nachdem die Sache so weit gekommen war. Die vier Capitel über den Primat erfuhren zwar im einzelnen manche Aenderung und Verbesserung; in der Hauptsache blieben sie nach dem Sinn der Majorität bestehen, und als es in der Generalcongregation am 13. Juli zur Endabstimmung kam, ergaben sich 451 Ja, 88 unbedingte und 62 bedingte Nein; ungefähr 70 Mitglieder fehlten. H. gehörte dem Kreis an, der unbedingt mit Nein stimmte. Er trat auch dafür ein, daß dieses Nein in der nächsten öffentlichen Sitzung am 18. Juli wiederholt werde und daß man auf das Verlangen der Unterwerfung, das, wie verlautete, nach der Proclamation des neuen Dogmas sofort gestellt werden sollte, ebenfalls mit Nein antworte. Sein Rath drang aber nicht durch, und so betheiligte er sich gleich den anderen Opponenten an jener Sitzung nicht; das Nein wurde aber für dieselbe aufrechterhalten, wie in dem von 55 Bischöfen am Tage zuvor an den Papst gerichteten Schreiben ausdrücklich erklärt ist, und wie selbst aus den Worten hervorgeht, mit denen das Wegbleiben von jener Sitzung motivirt wurde: man wolle in einer die Person des Papstes so nahe berührenden Angelegenheit nicht in dessen Angesicht mit Non placet stimmen. – Das Nein galt ihm auch noch, als er am 22. Juli in die Heimath zurückgekehrt war. Wie die von J. F. v. Schulte, Der Altkatholicismus, 1887, S. 215–238, veröffentlichten Briefe zeigen, sprach er sich darüber wiederholt unumwunden aus. Da aber die Verabredung, die nach seinem Brief an Döllinger vom 10. August 1870 die Opponenten in Rom getroffen hatten, es solle, wenn man die Anerkennung und Verkündigung des neuen Dogmas von ihnen verlange, keiner vorschnell für sich handeln, sondern es sollen die Bischöfe der einzelnen Nationen zuvor noch eine Zusammenkunft haben und jede Nation mit der anderen conferiren, nicht gehalten wurde, die Opponenten bald allenthalben einer nach dem anderen sich unterwarfen und die wenigen, die noch einige Zeit standhaft blieben, zu sehr in der Welt zerstreut waren, um eine gemeinsame Action zu ermöglichen, die Masse der Laien und auch der Geistlichen als zu gleichgültig erschien, so konnte er auf eine Wendung in der Angelegenheit, wie er sie früher sich dachte, bald nicht mehr hoffen. Und zu einem eigentlichen Schisma wollte er, ähnlich wie später Döllinger, auch nicht mitwirken. Sein Plan war vielmehr, wenn man mit dem Ansinnen der Unterwerfung an ihn herantrete, seine Cessionsbereitwilligkeit zu erklären, um so vielleicht der Excommunication zuvorzukommen, und sofern ihn diese gleichwol treffen sollte, hoffte er, wie er in dem Brief an einen Kölner Geistlichen vom 3. December 1870 bemerkte, eine solche ungerechte Censur ohne Beschwer seines Gewissens ertragen zu können. Für den Fall der Resignation trug er sich, wie schon während des [114] Concils, so auch jetzt noch einige Zeit mit der Hoffnung, auf seinen Lehrstuhl nach Tübingen zurückkehren zu können, der auch hauptsächlich mit Rücksicht auf ihn fast ein Jahr lang unbesetzt blieb. Bald stellten sich aber ernstere Gedanken ein. Am 11. März 1871 findet er die Lage eines suspendirten und excommunicirten Bischofs als eine schreckliche, die er kaum ertragen könnte. Eher möchte er zur Cession sich entschließen. Zugleich bezeichnet er aber bereits auch die Hinausgabe der vaticanischen Decrete an den Clerus als einen Ausweg aus der bedrängten Lage, und da die Publication schon überall in Deutschland erfolgt war, so schien sie auch für ihn nicht leicht zu umgehen und andererseits möglich zu sein, sofern die die Infallibilitätslehre enthaltende Constitution Pastor aeternus als etwas noch nicht Fertiges und einer authentischen Interpretation noch nicht Fähiges sich betrachten ließ, da sie nur einen Theil des großen Schemas von der Kirche bildet und der größere Theil des Ganzen infolge der zunächst wegen der Sommerhitze und dann wegen der Occupation Roms durch das Königreich Italien verfügten Vertagung des Concils nicht mehr zur Berathung kam, im Falle einer etwaigen Fortsetzung das Decret über die Infallibilität des Papstes bei Berathung des concurrirenden Capitels über die Infallibilität der Kirche daher einige Einschränkungen erfahren könnte. Und wenn er in Bälde für diesen Weg sich entschied, so bildete die Rücksicht auf seine Diöcese einen Hauptgrund. Denn was sollte im Falle seiner Resignation aus dieser werden? Die Frage drängte sich ihm bereits während des Concils auf (Friedrich, Tagebuch, 2. A., 1873, S. 398), und ihr konnte er sich naturgemäß auch jetzt nicht entziehen. Wenn er einen Nachfolger erhielt, der wie andere Bischöfe die neue Lehre rücksichtslos mit einem Schlage durchsetzen wollte, so mußten die größten Wirren entstehen, da nicht wenige Geistliche seine Auffassung theilten und schwerlich über Nacht sie aufzugeben sich entschließen konnten. Ebenso war, wenn, was das Wahrscheinlichere war, eine längere Sedisvacanz eintrat, der Ausbruch eines schweren Kampfes unausbleiblich. Denn die neue Lehre hatte auch in der Diöeese ihre Anhänger, und wenn die Extremen unter denselben in Bälde selbst den Bischof wegen seiner Haltung für schismatisch und excommunicirt erklärten, war eine Milde gegen die Gegner unter den einfachen Geistlichen und Laien noch weniger zu erwarten, während diese ihrerseits auf ihrer Anschauung umsomehr bestehen mochten, als sie durch das Beispiel des Bischofs darin bestärkt wurden. Die Publication fand am 10. April 1871 statt, und es waren ihr, da eine authentische Erklärung noch nicht möglich sei, einige „unmaßgebliche“ Bemerkungen limitirenden Charakters beigegeben. Im Rheinischen Merkur, 1872, S. 114, tauchte die Behauptung auf, die Unterwerfung sei erfolgt, weil H. bei der württembergischen Regierung nicht die erwartete Unterstützung gefunden habe, und Schulte (Der Altkatholicismus, 1887, S. 234) hielt sie aufrecht, obwohl sie im Deutschen Volksblatt v. 19. April 1872 und im Württembergischen Staatsanzeiger v. 30. März 1875 für unrichtig erklärt wurde. Was aber dafür vorgebracht wird, reicht nicht zu einem Beweis hin. Jedenfalls war die Haltung der Regierung von keiner maaßgebenden Bedeutung. Nach einer Aeußerung, die H. im Sommer 1873 zu Robert von Mohl that und die wir durch Schulte (a. a. O. S. 235 f.) erfahren, soll er ferner zur Unterwerfung nur darum sich verstanden haben, weil man ihm von Rom aus versprochen habe, weder direct gegen die Tübinger theologische Facultät loszugehen noch ihn zu Schritten gegen dieselbe zu zwingen. Ich habe nie etwas davon gehört; es besteht aber auch kein Grund, das Wesentliche der Mittheilung, daß nämlich H., als er zu dem entscheidenden Schritt sich entschloß, zu Gunsten seiner nächsten Freunde und ehemaligen Collegen sich Zusicherungen [115] geben ließ, zu bestreiten, da im anderen Fall der Hauptzweck, den er verfolgte, seiner Diöcese den Frieden zu erhalten, nicht zu erreichen war. Ein Leichtes war ihm begreiflicher Weise die Unterwerfung nicht. Der Satz in seinem Proclamationsschreiben: „Es ist aber der kirchliche Friede und die Einheit der Kirche ein so hohes Gut, daß dafür große und schwere persönliche Opfer gebracht werden dürfen“, läßt zur Genüge seine Stimmung erkennen. Wie sie zu stande kam, erhellt aus dem Bisherigen. Mit Unrecht wurde von Schulte (a. a. O. S. 232) das Streben betont, Bischof zu bleiben. Wer H. näher kannte, weiß, daß ihm ein solches Motiv fremd war. Das Urtheil fiel nach dem Standpunkt.der Parteien sehr verschieden aus. Hase, der ihn im übrigen sehr wohlwollend beurtheilte, bemerkte, der Bischof habe den Gelehrten erwürgt (Polemik, 5. A., 1890, S. 237). Die Altkatholiken, die sich in der Hoffnung, die sie für ihre Sache auf ihn gesetzt hatten, getäuscht sahen, ergingen sich in heftigen Anklagen. Die kirchlichen Extremen grollten über seine Mäßigung und Zurückhaltung. Er selbst erklärte wie bei der Unterwerfung, daß ihm über seine Haltung beim Concil sein Gewissen nie den leisesten Vorwurf gemacht habe, so später, daß er jenen Schritt nie bereut, daß er ihm nach schweren Kämpfen die innere Ruhe wiedergebracht habe. Es liegt kein Grund zu einem Zweifel vor, daß er ihm mit dem Worte ernst war. Seine Thätigkeit ging fortan in Verwaltung seiner Diöcese auf. Nur beschäftigte er sich auch noch eine Zeitlang mit der Conciliengeschichte, indem er den siebenten Band mit Ausarbeitung der zweiten Hälfte vollendete und von den vier ersten Bänden eine zweite und verbesserte Auflage veranstaltete. Sein Tod trat nach kurzer Krankheit am 5. Juni 1893 ein. Er war in seinem Wesen einfach und anspruchslos, offen und leutselig, und wurde von allen, die ihn näher kennen zu lernen Gelegenheit hatten, verehrt und geliebt.

Funk, Karl Joseph von Hefele, in der Theolog. Quartalschrift 1894, 1–14. – H. Roth, Dr. K. J. v. H., Bischof von Rottenburg 1894 (hauptsächlich über die politische Thätigkeit). – Hegler, Hefele, in Realencyklopädie für protest. Theologie u. Kirche, 3. A., VII, 525–31. – H. Gelzer, Ungedrucktes von Bischof v. Hefele, in Deutsche Revue, 1900, IV, 341–351 (Correspondenz mit einer befreundeten Dame). – Zur Thätigkeit auf dem Concil und Unterwerfung außer dem angeführten Werk von Schulte: J. Friedrich, Tagebuch während des Vaticanischen Concils, 2. A., 1873. Ders., Geschichte des Vaticanischen Concils, 3 Bde., 1877/87. – Quirinus, Römische Briefe vom Concil 1870. – E. Friedberg, Sammlung der Actenstücke zum ersten Vaticanischen Concil 1872. Ders., Actenstücke, die altkatholische Bewegung betr., 1876.– Acta et decreta sacrorum conciliorum recentiorum. Collectio Lacensis tom. VII, 1890. – Th. Granderath, Geschichte des Vaticanischen Concils I–II (bis zum Schlusse der dritten öffentlichen Sitzung) 1903.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Erkärungen