ADB:Heinrich III. (Landgraf von Hessen)

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Artikel „Heinrich III., Landgraf von Hessen“ von Arthur Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 522–523, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_III._(Landgraf_von_Hessen)&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 00:33 Uhr UTC)
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Heinrich III., auch der Reiche genannt, Landgraf von Hessen, zweiter Sohn des Landgrafen Ludwig I. und der Anna von Sachsen, wurde am 15. October 1441 geboren. Bereits in seinem fünften Jahre verlobte ihn sein Vater mit der damals dreijährigen Anna, Tochter des Grafen Philipp von Katzenelnbogen, und bestimmte dabei, daß er sich dereinst mit seinem älteren Bruder Ludwig II. in das Land theilen sollte. Nach dem Tode des Vaters († 17. Jan. 1458) einigten sich am 2. März 1460 beide Brüder zunächst auf vier Jahre dahin, daß Ludwig II. Niederhessen mit der Hauptstadt Cassel und einigen ihm als dem Erstgeborenen zukommenden Vorrechten, der inzwischen mit Anna vermählte H. aber Oberhessen mit der Hauptstadt Marburg, sowie die Grafschaften Ziegenhain und Nidda erhalten sollte. Für die jüngeren Brüder beider, den dem geistlichen Stande gewidmeten Hermann und den früh (1463) verstorbenen Friedrich wurden keine Landestheile vorgesehen, sondern ihnen nur gewisse Einkünfte zugewiesen. Trotz dieser Auseinandersetzung entstanden bald Zerwürfnisse zwischen den beiden an Charakter sehr verschiedenen Fürsten. Zwar bekämpften sie sich nicht direct, aber Mangel an Einigkeit und Abneigung traten bei jeder Gelegenheit scharf hervor. So wählte in der Mainzer Stiftsfehde Ludwig die Partei des Erzbischofs Adolf, während H. gleich seinem Schwiegervater Philipp von Katzenelnbogen sich an Erzbischof Diether anschloß. Als Diether unterlag, half H. den Frieden mit Adolf vermitteln (Octbr. 1463) und erreichte dadurch, daß dieser die ihm von Diether verheißene Belohnung für die geleistete Kriegshülfe übernahm. Bald darauf (1464) lief die vierjährige Frist ab, auf deren Dauer H. sich mit seinem Bruder über eine vorläufige Landestheilung verglichen hatte, und es galt nun, einen neuen, entgültigen Theilungsvertrag zu errichten. Nach mehrjährigen Verhandlungen, auf welche besonders Heinrichs kluger, aber ränkesüchtiger und habgieriger Rathgeber Hans v. Dörnberg nachtheiligen Einfluß übte, kam endlich im August 1467 ein neuer, von dem früheren nur wenig verschiedener Vergleich zu Stande. Aber er beseitigte die Feindschaft zwischen beiden Brüdern keineswegs. Entgegengesetzte Parteinahme in Händeln benachbarter Fürsten und Streitigkeiten zwischen den beiderseitigen Vasallen steigerten die Erbitterung zuletzt so sehr, daß es zu offener Fehde kam (1469). Nur schwer gelang es den eindringlichen Vorstellungen des besonnenen jüngeren Bruders Hermann, der damals Domherr zu Köln und Propst zu Fritzlar war, und den Bemühungen der Landstände, die Zürnenden zu versöhnen. Zwei Jahre später starb Landgraf Ludwig (8. Novbr. 1471). H. übernahm die Vormundschaft über des Bruders nachgelassene Söhne, Wilhelm den älteren und Wilhelm den jüngeren, und vereinigte so ganz Hessen wieder unter einer Regierung. Seine so vergrößerte Macht ermöglichte es ihm, seinen Bruder Hermann, nachdem derselbe an Stelle des abgesetzten Erzbischofs Ruprecht von Köln zum Verweser dieses Erzstiftes erwählt worden war (März 1473), bei Bekämpfung Ruprechts kräftig zu unterstützen. In engem Bunde mit der Stadt Köln leistete H. wesentliche Dienste bei der Belagerung von Linz und beim Entsatz der durch Ruprechts Verbündeten, Karl den Kühnen von Burgund, hart bedrängten Stadt Neuß. Nach der Besiegung Ruprechts ließ er denselben, als [523] er mit wenigen Begleitern durch den Westerwald zog, gefangen nehmen und auf die Burg Blankenstein bringen, wo er ihn, ohne die Vorwürfe des Papstes zu beachten, bis zu seinem Tode in Haft hielt. Bei einer Betheiligung an Kämpfen zwischen den Herzögen von Braunschweig halfen seine Truppen einen glänzenden Sieg über die kriegerischen Bewohner der Stadt Eimbeck erfechten und machten viele Gefangene. Dies geschah in demselben Jahre, in welchem ihm durch den Tod seines Schwiegervaters, des Grafen Philipp von Katzenelnbogen, diese reiche Grafschaft zufiel (1479). Philipp, dem bereits 1454 sein einziger Sohn gestorben war, hatte sich nach dem Tode seiner ersten Gemahlin mit Anna von Nassau vermählt (1473), erzielte aber in dieser Ehe keine Kinder. Bald nach der Vermählung versuchte ein Geistlicher, Johann v. Bornich, die Gräfin zu vergiften und bezeichnete später vor Gericht Diener des Landgrafen, namentlich den einflußreichen Hans v. Dörnberg, als Anstifter der ruchlosen That. Am 13. Jan. 1483 starb H. auf dem Schlosse zu Marburg an einer aussatzartigen Krankheit. Er war ein großer Freund der Jagd und ritterlicher Spiele. Die Regierungsgeschäfte überließ er mehr als billig seinen Räthen, besonders seinem Günstling Hans v. Dörnberg. Mit seiner Gemahlin hatte er vier Söhne: Friedrich (starb als Kind), Ludwig (geb. im Novbr. 1461, † 2. Juli 1478), Wilhelm (geb. 8. Septbr. 1471), Nachfolger des Vaters in Oberhessen, und Heinrich (geb. im Juli 1474, starb jung), und zwei Töchter: Elisabeth (geb. im Mai 1466, 1482 mit Graf Johann V. von Nassau-Dillenburg vermählt) und Mechtild (geb. 1473, 1489 an Herzog Johann II. von Cleve verheirathet).

Aeltere Nachrichten geben die Hessische Chronik bei Senckenberg, Selecta juris et historiarum, III. S. 426–514, und Gerstenberger bei Schmincke, Monimenta Hassiaca, II. 544–552. Die Theilungsverträge zwischen Ludwig und Heinrich bei Kopp, Bruchstücke zur Erläuterung der Teutschen Geschichte u. Rechte, II. S. 1–82. Neuere Bearbeitung bei Rommel, Geschichte von Hessen, III. S. 1–80.