ADB:Herberstein, Johann Graf von

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Artikel „Herberstein, Johann Karl“ von Anton Victor Felgel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 34, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Herberstein,_Johann_Graf_von&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 01:39 Uhr UTC)
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Herberstein: Johann Karl H., Graf, geboren zu Graz am 7. Juli 1719 als vorletzter Sohn des Grafen Johann Ernst von H. (geb. am 5. Juni 1671, † 1746), wurde zu Ende des Jahres 1769 Coadjutor und nach des Grafen Petazzi am 28. November 1772 erfolgtem Tode wirklicher Fürstbischof zu Laibach am 5. December 1772. In dieser Würde that er sich durch seinen rückhaltlosen Eifer als entschiedener Anhänger der kirchlichen Reformen Josefs II. hervor. Rühmte einerseits der Kaiser den ergebenen Regierungsmann und toleranten Kirchenfürsten, den er in seinen Erlassen den übrigen Bischöfen der Monarchie als nachahmenswerthes Muster vorstellte, so erntete dieser andererseits die gehässigsten Angriffe der Gegner des Josefinischen Systems, die ihn mit Spott und Verläumdung verfolgten. Papst Pius VI. selbst ergriff die Gelegenheit, da er auf der Reise nach Wien bei H. am 16. März 1782 übernachtete, demselben offen die Mißbilligung über seine Haltung auszusprechen. Doch ließ sich H. auch dadurch keineswegs beirren. Dies geht namentlich aus seinem Hirtenbriefe vom Juli 1783 hervor, in welchem er seine kirchliche Gemeinde über die kaiserlichen Erlasse bezüglich der Toleranz, Klösteraufhebung, Ehe u. s. w. belehrt. Er stellt ferner die Grenzen der landesherrlichen, der bischöflichen und endlich der päpstlichen Gewalt fest und sagt u. A.: Die Macht aller Bischöfe sei gleich. Wohl sei der Papst als Nachfolger Petri der Erste unter ihnen. Doch habe sein Primat nur den Zweck, Spaltungen vorzubeugen und für die Einheit und Reinheit der katholischen Lehre zu sorgen. Er sei aber keinesfalls der allgemeine Bischof. In die Jurisdiction der anderen Bischöfe habe er sich nicht zu mengen. Die Mönchsorden seien keine göttliche Einrichtung, sondern nur eine menschliche Erfindung, dermalen sehr entartet und der Kirche entbehrlich. – Derartige Behauptungen waren allerdings nicht nach dem Sinne des Papstes Pius VI. – Als Josef II. seinen Liebling H. zum Erzbischofe von Laibach erhoben zu sehen wünschte, da bezeigte Pius VI. zwar die größte Bereitwilligkeit, den Wünschen des Kaisers bezüglich der Errichtung eines Erzbisthums zu Laibach mit zwei Suffraganbischöfen zu Gradiska und Zengg zu willfahren, weigerte sich jedoch entschieden, H. zum Erzbischof zu ernennen, um nicht durch diese Erhebung den Schein auf sich zu laden, als billige er die von diesem gelehrten Irrsätze. Vergebens versuchten Kaunitz und Hrzan zu vermitteln. Da Josef II. weder von Aufstellung eines andern Candidaten, noch von einem Widerrufe der beanstandeten Sätze Herbersteins etwas wissen wollte, so zogen sich die Verhandlungen resultatlos fort, bis der am 7. October 1787 erfolgte Tod Herbersteins sie plötzlich beendete.

Wurzbach, Biogr. Lex. VIII. (Wien 1862) S. 344–346 und die dort angegebene Literatur. – Brunner (Sebastian), Theol. Dienerschaft am Hofe Josefs II. (Wien 1868). – Brunner (Sebastian), Die Mysterien der Aufklärung in Oesterreich (Wien 1869). – Brunner (Sebastian), Der Humor in der Diplomatie. 2 Bde. (Wien 1872). – Hock und Bidermann, Der österreich. Staatsrath (Wien 1879). – Krones, Gesch. Oesterreichs IV. (Berlin 1879) S. 497.