ADB:Hering, Johann
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Hering: Johann H., geboren zu Oldenburg am 27. April1599 alS Sohn deS Anton H. (s. d.), ftudirte die Rechte zu Altdorf und Leipzig, advocirte dann zu Grub.-znhagen, Göttingen und Osterode, wurde 1629 zum SyndicuS deS DomcapitelS in Bremen berufen, ging 1632 al?- Geheimer Rath de8 Grafen Anton Günther nach Oldenburg uNd nahm 16Z9 die Stelle eine-S Syt3dicuS dez DomcapitelS in Verden an. Jm J. 1646 begab er sich nach Bremen. nahm 1649 aN den Verhandlungen über den Rend8burger Vergleich, welcher für die Regelung der Nachlassenschaft de?- Grafen Anton Günther zwischen den LehnS- und Allodialerben Vorsorge treffen sollte, alS oldenburgischer Commissar Theil, erhielt 1651 abermalS daß S1)ndicat deS bremifchen DomcapitelS, blieb jedoch nicht lange an dieser Stelle, sondern kehrte nach Oldenburg zurück und fiedelte endlich nach Hannover über, wo er 1tj58 starb. Unter seinen Schriften, in denen er Vorzug;-weise biblische Gegenstände unter rechtliche Geficht;zpunkte zu bringen suchte, mag erwähnt werden sein --bjS0u1–8u8 (1e :11J;-e11e1tj011e» 0jrA– tjo11e St c–0111;J1118jo11e mj »ju(jjOjun1 bei j11 rz118 J08Ap11ett« (H16Z2). Oldenb. Kalender v. 1786, 94.