ADB:Hochstetter, Andreas Adam

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Artikel „Hochstetter, Andreas Adam“ von Julius August Wagenmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 526–527, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hochstetter,_Andreas_Adam&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 18:32 Uhr UTC)
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Hochstetter: Andreas Adam H., lutherischer Theolog des 17.–18. Jahrhunderts, geb. zu Tübingen den 13. Juli 1668, † ebendaselbst den 26. April 1717 als Rector der Universität. – Er war der zweite Sohn des am 8. Nov. 1720 als Prälat von Bebenhausen verstorbenen Tübinger Professors Johann Andreas H., der selbst noch aus der Schule Joh. Val. Andreä’s hervorgegangen und mit Ph. J. Spener herzlich befreundet war. (Vgl. über ihn und die ganze Familie E. Georgii-Georgenau, Biogr.-genealog. Blätter, Stuttgart 1879, S. 351 ff.) Nachdem er seine Studien auf der Klosterschule zu Maulbronn und im Tübinger Stift absolvirt, auch bereits 1683 die Magisterwürde sich erworben, machte er 1688 eine wissenschaftliche Reise durch Deutschland, Holland und England, verweilte länger oder kürzer in Straßburg, Basel, Jena, Leipzig, Wittenberg, Frankfurt, Helmstädt, Hamburg, hielt sich ein volles Halbjahr in Spener’s Hause zu Dresden auf, knüpfte mit außerdeutschen Gelehrten, wie Perizonius in Gröningen, Grävius in Utrecht, Pocock und Todwell in Oxford, Newton in Cambridge, Burnet und Cave in London etc., nähere Beziehungen und brieflichen Verkehr an, ließ sich im Rabbinischen und Englischen unterrichten und übersetzte englische Schriften ins Deutsche oder Lateinische, z. B. Stillingfleet’s Vertheidigung der christlichen Religion gegen die Deisten. Nach seiner Rückkehr in die Heimath wurde er 1690 Diaconus in Tübingen, 1697 Professor der Poesie und Eloquenz, 1702 Professor der Moral, 1705 außerordentlicher Professor der praktischen Theologie, Abendprediger und Superattendent des theologischen Stifts, 1707 ordentlicher Professor der Theologie und Stadtpfarrer in Tübingen, Abt von St. Georgen und Consistorialrath. Aus dieser akademischen Stellung berief ihn Herzog Eberhard Ludwig, der ihn gerne hörte und „mit ihm in den Himmel zu kommen hoffte“, hinweg als Oberhofprediger nach Stuttgart. Ungern folgte er diesem Ruf 1711, nahm 1712 Theil an Verhandlungen mit Separatisten und trug durch seine Milde wesentlich bei zur gütlichen Beilegung der Sache, kehrte aber schon 1714, durch das am Hofe herrschende Treiben abgestoßen, in seine früheren Aemter nach Tübingen zurück und starb hier nach zwei Jahren, noch nicht 49 Jahre alt, während er eben das Rectoramt der Universität bekleidete, allgemein verehrt und vielbeklagt als edler Mensch, universell gebildeter Gelehrter, frommer Christ, Meister des Vortrags [527] auf Kanzel und Katheder. Als Philosoph erhielt er Leibnitzens Anerkennung, als Theolog suchte er zwischen Pietismus und Orthodoxie eine friedliche und fruchtbare Mittelstellung einzunehmen; um die würtembergische Landeskirche machte er sich verdient durch Einführung der Wochenkinderlehren und Herausgabe einer geistlichen Liedersammlung (der sogen. „Neuvermehrten Seelenharpfe oder Würtembergisches Gesangbüchlein“, Tübingen 1709. Neue Ausg. 1718). Erbaulich wie sein Leben, war auch sein Scheiden. Sein hochbetagter Vater (geb. 1637, † 1720) drückte ihm die Augen zu. Sein Schüler und Geistesgenosse Chr. E. Weißmann sagt von ihm, man werde nicht leicht einen Theologen finden, der im Leben solche Verehrung und Liebe genossen und dessen Tod so allgemein beklagt worden wäre. Die Festschrift zur Jubelfeier der Tübinger Universität 1777 nennt ihn einen „vir elegantiori doctrina, facundia amoena, spectata autoritate et gratia singulari nulli fere secundus, quem viventem mortuumque magna veneratione prosecuti sunt omnes“. – Seine Schriften sind theils rechtsphilosophischen und geschichtlichen (z. B. „Collegium Pufendorfianum de officio hominis et civis“, Tübingen 1710; „De jure poenarum“, „De juramentis“, „De Conradino Sueviae duce“), theils theologischen Inhalts („Theses theol.“, Beiträge zu Hedinger’s Neuem Testament, Predigten, besonders aber „De recta concionandi ratione“, in mehreren Auflagen erschienen, zuletzt noch Stuttgart 1866 neu abgedruckt).

Siehe über ihn die Geschichte der Tübinger Universität und theologischen Facultät von Bök, Eisenbach, Klüpfel, Weizsäcker; Weismann, Mem. hist. eccl., II. 973; J. J. Moser, Erl. Würtemberg, 164 ff.; Baur in der Allg. Enc., Sect. II. 9, S. 158; Römer, Kirchl. Gesch. Würtembergs, S. 350 ff.; Verzeichniß seiner Schriften bei Jöcher, II. 1633.