ADB:Hontheim, Nikolaus von (Historiker)

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Artikel „Hontheim, Nikolaus von (Historiker)“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), ab Seite 83, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hontheim,_Nikolaus_von_(Historiker)&oldid=943983 (Version vom 25. Dezember 2009, 07:24 Uhr UTC)
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Houtl]eim: Johann Nikolaus v. trierischer Weihbischof, Bischof zu Myriophit, kurtrierischer geheimer Staattzrath, geb. zu Trier am 27. Januar 1701 (nicht zu Koblenz 1700, wie Meusel, Adelung, Weidlich u. A. angeben), gest. zu Montquintin am 2. Septbr. 179O. Seine Eltern waren Karl Kaspar v. H., Generaleinnehmer des Obererzstifts, Hochgerichtsschöffe und Stadtrath, auch mehremal Bürgermeister von Trier (“1657–1724), und Anna Margaretha v. Anethan, der Großvater, Johann Nikolaus v. kurtrierischer Hofrath Hugeb. 1617, † am 28. Jan. 16651, der Urgroßvater, Joh. Wolfgang v. H., kurtrierischer und speyerischer Rath Cvgl. die weitere Genealogie im Tr. Wochenblatt 1819, Nr. J2). Der Vater des Urgroßvaters, Nikolaus v. H., war Doctor der Rechte; ihm verdankt man die Schrift: „1)O 8z–11t.81j Otiic1O111StrU1verz– tO1sum Sj1–9 c1e 8.rte FOts.1–jstus :1(1 1i0III. cu1sjs9- lmiJ9rjsijs;Jjrsi18js O91e1Is1–1’j– mOrum(111S jusijOi0r11m 11tores Stc. IlOguntjste ISO?. ATS GeburtshauS wird daß in der Palastgasse damalis mit Nr. 94 bezeichnete Haus angegeben. Am 29. Januar wurde H. nach Aus 5weis der Pfarrregister in S. Laurentius in Trier getauft. Zwölf Jahre alt, erhielt er durch Verleihung seines =Oheims, Hugo Friedrich v. Am-than, ein Canonicat an dem St. Simeonsstift zu Trier, in Folge dessen er am 25. Mai 1713 die Tonfur nahm. Seine Gymnasialstudien machte er bei den Jesuiten in Trier; seine Eltern gaben ihm eine treks liche Erziehung und auch seine Gegner mußten ihm den Ruf einer durchaus tadellosen und reinen Jugend zugestehen. Die höheren theologischen und juristischen Studien machte er zu Trier, wo er die Professoren Deel und Nalbach;, den späteren Weihbischof, hörte, in Löwen, wo Vawens, Hackius2s, Bugenhaut seine Lehrer waren (.van Espen lehrte, wie H. selbst in einer Notiz anmerkte, nicht mehr, kam aber gern zu den Disputationen der Studirenden und argumentirte dabei mit), endlich in Leyden, wo er den Vorlesungen von Vitriarius und Wessenberg folgte. Nach fünfjährigem akademischen Studium wurde er nebst seinem älteren Bruder Wolfgang in Trier zum Doctor der Rechte promovirt (6. April 1724; die Promotionesschrift handelte: „1)e .lu1–jspruc1(si1tis 118tu1–zlj et 8ut111110 i1N138rj0“„)- machte im nämkichen Jahre und 1729 Reisen in Belgien, Holland, Deutschland und Italien. Nach längerem Aufenthalte in Rom wurde er 1728 Assessor und geistlicher Rath am Consistorium zu Trier und 17:32 Professor des Civilrechts an der dortigen Universität, in welcher Eigenschaft er bis 1738 wirkte. Eine Anzahl Dissertationen rührt aus dieser Zeit. 1738 berief ihn der Kurfürst Franz Georg nach Koblenz, wo er im folgenden Jahre zum erzbischöflichen Offiziale ernannt wurde. In dieser Stellung, welche H. bis zum J. 1747 bekleidete, sammelte er zum größten Theil die Materialien zu seinen großen historischen Werken, und begann er zugleich einen bedeutenden 6k [84] Antheil an der kirchenpolitischen Bewegung der Zeit zu nehmen. Als im Jahre 1740 Karl ssl. starb, wurde H. dem kurtrierischen Botschafter Frhrn. v. Spangenberg beigegeben, um die Interessen des Kurfürsten bei den Vorbereitungenzur . Kaiserwahl zu vertreten. H. selbst erzählt: „wir arbeiteten gemeinschaftlich unter den Augen des Fürsten – bis zur Abreise Spangenberg’s zum Gcksandtschaftsposten nach Frankfurt. Nun war ich allein bei dem da Franz Georg in den Geschäften, die Kaiserwahl betreffend, die er mit dem größten Geheimniß betrieb, sich keins andern seiner Räthe bediente. Nach dem Tode des Kaisers Karl VII. waren wieder die nämlichen Umstände, und ich hatte den nämlichen Dienst am Hofe, bis zur Wahl und Krönung des Kaisers Franz I., zu welcher ich den Kurfürsten nach Frankfurt begleitete.“ Damals scheint es gewesen sein, daß die anmaßlichen Forderungen des päpstlichen Nuntius Doria und dessen indiscrete Einmischung in die Angelegenheiten der Kurfürsten und des Reiches in H. den Gedanken wachgerufen, die Grenzen der päpstlichen Gewalt einer erneuten kritischen Untersuchung zu unterziehen. Man erzählt, der Freiherr v. Spangenberg habe damals: in einer Gesellschaft die Uebergriffe der Curie lebhaft beklagt und den Wunsch ausgesprochen, es möge ein gelehrter Geistlicher aufstehen, und in einem gründlichen Werke den Unterschied zwischen der geistlichen Macht des Papstes und der angemaßten politischen Gewalt des selben aufweisen; H.. der zugegen war, habe dann beim Weggehen gesagt: „ich will es versuchen, der deutschen Kirche einen solchen Geistlichen zu stellen" (Wittola, Neueste Beiträge zur Religionslehre und KAG., I. 2. S. 928 f. Wien 1790).

Im J. 174(s schlichtete H. im Auftrag des zum Schied;’7richter gewählten Kurfürsten von Trier einen Streit zwischen dem Fürstbischof von Speyer und dem Domcapitel; im selben Jahre entsendete ihn der Kurfürst, der auch Bischof von Worms war, dorthin, um über das dafige Generalvicariat und die vier Stifts= kirchen Visitation zu halten. Daß Uebermaß der Anstrengungen veranlaßte ihn indessen, 1747 von dem Offizialate zurückzutreten und sich nach Trier auf sein Canonicat mit dem Titel eineß Geheimeraths, den er seit 1741 trug, zurückzuziehen, um seine angegriffene Gesundheit zu pflegen. Man bewilligte ihm, wie selbst berichtet, diese Ruhe nur nach großem Widerspruch und mit „böser Miene“; da sich aber sein Befinden sehr bald besserte, ernannte ihn der Kurfürst Franz Georg aus eigenem Antriebe schon am 13. Mai 1748 zum Nachfolger des am 11. Mai verstorbenen Weihbischofs v. Nalbach. ,Jn diesem Amte, welches H. bis zu seinem Tode, auch utzter den beiden nachfolgenden Kurfürsten Johann Philipp und Cleme1s Wenceslaus inne hatte, und welclles mit dem General- ,vicariate ju 8pjrjtusij10us verbunden war, entwickelte H. eine von allen Seiten anerkannte höchst ersprießliche administrative Thätigkeit. Da die Kurfürsten am Rheine residirten und mehr weltliche Herren als Bischöfe waren, lag auf ihm eigentlich die ganze Last der kirchlichen Verwaltung, was ihn aber nicht hinderte, auch in den weltlichen und politischen Geschäften durch seine Einsicht und Erfahrung den Kurfürsten die erheblichsten Dienste zu leisten. Es ist geradezu erstaunlich, wie ihm gleichwo1 die Zeit geblieben ist zu einer höchst umfassenden und bedeutenden litterarischen Thätigkeit.

Hontheim’s kleinere Arbeiten auf litterarischem Gebiete waren außer den erwähnten akademischen Dissertationen die „KOxmA Stu(1jorum pro lJ11jysersjt-tte ’1*ress. Or pro (3J7mi18„8j0 cJ011k1usi1till0“ (1751)„ die -„191rgu1llents t?Sst1m0rk1m et; Os11rjOOr11m“ (1759)- eine Anzahl geistlicher Reden (so ein „8Or111O tmbit118 8- 1To S11i1’r8.get11S0 8(1 8S1´si1isi111un1 110mj11e O1erj et-pu(1 s.s.178„S I1et1–0p01jtsD1r-1S Tres. äjs i11t11r011jsettj011is 22. 1s’9b!–. 1768) Und akademischer AUsprachen, die er als 19roOmiOe1I.2u–jus der Universität 1749 ff. hielt (Auszüge in der Tr. Kronik [85] 1821, S. 198 f., 226 f., 1822, Die Herausgeber der (?ests ’1’rs7i10rum (III. 254 b) schreiben ihm auch die Revision des trierischen Breviers (1748) zu, ob mit Recht, muß dahingestellt bleiben, da die historischen Lectionen desselben mit Hontheim’s Ansichten vielfach in hellem Widerspruch stehen. Aber zwei– Hauptwerke sind es vor allem, welche Hontheim’s Namen berühmt machten: die Arbeiten über die Geschichte seiner Vaterstadt und der Febronius. Die trierische Geschichte war vor H. keineswegs unangebaut geblieben. Die .411118.198 1’rsyjrsi1S9S der Jesuiten Brower und Masen, die rechtgeschichtlichen und urkundlichen Forschungen eines Kyriander und Zillesius werden stets Denkmäler liebevoller und erfolgreicher Beschäftigung mit diesem Gegenstand bleiben. Aber es fehlte vor allem noch an einer umfassenden Herbeischaffung und Zurechtlegung des weitschichtigen gedruckten, wie besonders handschriftlichen Materials: erst wenn diese Vorarbeit erledigt war, konnte an eine kritische Bearbeitung der Geschichte dieser hochinteressanten Stadt gegangen werden. H. war es, der sich dieser doppelten Aufgabe unterzog und sie für jene Zeit in mustergiltiger Weise löste. Die „Historia Trevirensis diplomatica et pragmatica inde a translata Treveri praefectura praetorio Galliarum ad haec usque tempora: e genuinis scripturis eruta atque ita digesta, ut non solum jus publicum particulare archiepiscopatus et electoratus Trevirensis in suis fontibus plenissime exhibeat, sed et historiam civilem et ecclesiasticam Germaniae ejusque singularia jura publica ac privata illustret“ - erschien zu Augsburg und Würzburg bei Martin Veith, 1750, in 3 Bänden in kl. Fol., und gibt außer einem trierischen Urkundenbuch „Dissertationes praevias“, in welchen die poljtische und kirchliche Entwickelung, die allgemeinen Kulturzustände, Geschichte und Alterthümer der betreffenden Zeitabschnitte kritisch abgehandelt werden. Während die „k1jst0rjA (1ip1o11r-ttj(:8„“ die Urkunden gibt, sammelte H. in seinem 1757 in demselben Verlag zu Augsburg in 2 Foliobänden erschienenen „k’r0c11–0111us kIjsr0rjs9 ’1’1s7jr9nsjs c1jxz1o111-1tjO9te et pr8gn1eDtj(r1S e1lliben8 01sjgj11es skr9v9rjes„S (38.11O–1381gicJas ROmz1150S„ 1?’1–5t11– (:j088, 09rz11emjc:8.S 8ac:rt1S er 0jyj10S e1Sc1ue-„!jum c-t 80rjpc0rum iic1S er monumsi2– ts0run1 8„ur11Orjt:1tz 8„8S0rt.sts die Mittheilungen sämmtlicher ihm bekannt gewordener antiker und mittelalterlicher Schriftsteller über Trier und gab zugleich hier eine erste AUT-gabe zahlreicher trierischer Historiker. Auch sind weitkäufige Commentare beigegeben, in denen alle wesentlichen Fragen der trierischen Staats , Stadt- und Kirchengeschichte berührt, die meisten erschöpfend abgehandelt werden. Es war allem Anschein nach Hontheim’s Absicht, eine dritte Sammlung ähnlicher Art heranszugeben, welche offenbar den 1–’1oc11somus ergänzenfollte. Dieses Werk ist unter dem Titel „llist–0risO 80rixDto1sun1 St m(-1111m011t0r11111 `1’1´sy. M1111jsims cJ–01180rj0“ in 2 Bänden handschriftlich erhalten und aus dem Nachlasse Hontheim’s in die trierische Stadtbibliothek ((I0c1. 1828) übergegangen: es enthäkt eine Menge bis jetzt noch keineswegs ausgenutzter Beiträge. Hontheim’s Leistungen auf dem Gebiete der trierischen Geschichte sind für alle Zeit bahnbrechend und grundlegend geblieben. Freilich stellt die Gegenwart höhere Anforderungen an die Herausgeber von Texten und Urkunden; aber daß- 18. Jahrhundert hat wenig sorgsamere Editoren aufzuweisen: Grandidier z. B. und Schöpflin erreichen in dieser Hinsicht unsern H. nicht, der beiden, wie überhaupt fast allen deutschen Forschern jener Zeit an Unbefangenheit der Auffassung Und Schärfe der Kritik überlegen ist. Große Lücken haben allerdings seine Bücher, und daß handschriftliche Material ist nicht entfernt in ihnen erschöpft; aber man muß dankbar für daß sein, was hier geboten war, und nicht vergessen, wie schwer es in jener Zeit war, die Archive und Bibliotheken, welche meist in ganz ungeordnetem Zustand waren, zu benutzen. Allerdings war, sollte man glauben, H. durch seine Stellung mehr als irgend Jemand in. der Lage, sich des Materials [86] zu bemächtigen; aber trotzdem ist gewiß, daß.man ihm, wie Grandidier im Elsaß vielfach aus Argwohn die wichtigsten Actenstücke vorenthielt. Den Beweis für diese Behauptung liefert mir die handschriftliche Glosse eines Benedictiners von S. Maximin in 0Oc1. 629 der 8u1zp1(Hm. 1atj118 der Nationalbibliothek zu Paris; hier, in einer ehemals der Abtei S. Maximin bei Trier gehörigen, St. Paulin angehenden Handschrift merkte der?. Maugerard, eJcbsr1tHcjjOtj11„ psi18j011– 11uirs C18 8. IC. N8p016O11 1S Std-11c1 an: quo I1. c16 kIO11tr1Si1n 11et ejemi5tis Vu Odt(-mir 1S. OommunjOsrj011 C18 Os ms„11usc1–jt (0011tens„11t 1’11jsrojr9 c16S M8.rtzsi“8 äS 1A 1esgiO11 ’1’11esb.s) c1u o11apjrre c1e S. 19mi1j11 Tt qui j1 81Jpm–tener.jt. ce 01151– ;Jjtre St z11t1ses c:0rps SOO168iA8tiqus 9„zs tur r8111s u–qus qu’j1 80ll1bis tit 11’(ZOrjrO que 1zOu1– re1e-ver 1e pous.sojr temiJ0rO1 (1e 1’1D18ct9111s (10m; 12S prsäOOOssu1s’z1J– psißr911t c18„118 1es 9. 10. er 11 8e0111js S5t110tste SOc1SSjO Hkreyjren8js 11umj1js 1nj11jste1s –„ 1uj011t rekuses 18ur8 81–o11jyOs St 1’o11t 1iuN(s Tr. 8es Sjstßmes Ole 111011– c15mjts„ wur homme C16 bien qu’j1 eHt0jt. (1S 11 Join 1811s). – In unsern Augen werden Hontheim’s Arbeiten zur Geschichte seiner Vaterstadt stets sein glänzendster Anspruch auf Unsterblichkeit sein; aber viel bekannter wurde sein Namen und viel bedeutender sein Einfluß auf die Zeitgeschichte durch f sein zweites Hauptwerk, welches zuerst unter dem Titel: „Justj11j kebrOnjj 1Wti C19 8ts„tu 1D0O1OsjsiS er 18gjt.i1vz 1o0tests.ts Rom-J.11j 1si1t–jkjOjs I.ibe1– 8i11gu18ujs AC1 1–Ounjenc1Os 1)jsj(1O11tes j11 re1jgj0ne O11rjstjsmos 00111pOsjtus 13unj011j 8p11(1 (3tuj11S1mum 13yra1–(1j“. 1768, in einem starken Quartband erschien. Dor wahre Druckort war Frankfurt aM., der Drucker der Buchhändler Eßlinger, dem es durch Hontheim’s intimsten Freund, den k. Rath Baron v. Krufft, unentgeltlich, aber unter der Bedingung der Verschwiegenheit zugestellt worden war. Das Manuscript, welches Herrn v. Krufft nach dem Druck wieder zurückgegeben werden sollte, kam indessen, da dieser inzwischen nach Wien zurückgekehrt war, und Eßlinger starb, durch den katholischen Geistlichen Dumeiz in F1–ankfurt, welcher für H. die Correctur besorgt hatte, an den protestantischen Gelehrten Miog zu Heidelberg, der es laut Brief vom 27. Febr. 1792 noch 1792 besaß (f. Treviris 1834, I1. u. 52s). H. hatte seinem Werke, daß er pseudonym in die Welt schickte (den Namen Justinus Febronius wählte er nach einer Aeußerung des Freih. v. Krufft, „weil zwei seiner geschätzten Verwandten Justina und Febronia hießen“; richtiger, weil seine Schwester, Stiftsdame in der adelichen Damenabtei Juvigny Justina Febronia hieß, wie dies der kurtrierische Staatskalender ausweist,), Widmungen an P. Clemens ITIII.s weiter an die christlichen Könige und Fürsten, die Bischöfe, die Doctoren der Theologie und des canonischen Rechsvorausgeschickt, in welchen er sich über den Zweck desselben mit wüNscheneswerther Offenheit ausspricht. Er will, sagt er, die Aucto1ität des hl. Stuhls nicht angreifen, sondern im Gegentheil befestigen, indem er den wahren Umfang derselben untersucht und ihr dit- richtigen Grenzen anweift, in welchen sie sich zum Segen der Christenheit zu bewegen hat. Indem die Träger dieser Auctorität diese Grenzen überschritten, haben sie unzählige wohlberechtigte Klagen der gesammten. namentlich aber der deutschen Christenheit hervorgerufen, die große Kirchentrennung verursacht, und diese Grenzüberschreitung der päpstlichen Gewalt ist noch jetzt die Hauptursache der fortgesetzten Spaltung der Kirche. Er beschwört den Papst, auf die Wege der a!ten christlichen Tradition zurückzukehren und den Curialisten ferner kein Gehör zu schenken, welche nur alles ausbieten, um die Einheitsbestrebungen zu Nichte zu machen. ` Daß System der kirchlichen Verfassung, welches H. nun in seinen 9 Kapiteln entwickelt, ist im wesentlichen dasjenige der gallicanischen Schule, wie es namentlich Richer vorgetragen. Der Grundgedanke des Werkes ist die Leugnung der monatchischen Verfassung der katholischen Kirche: nach Febronius erhalten Papst und [87] Bischöfe ihre Gewalt von der Kirche, welche durch daß Generakconcil vertreten wird, das über dem Papste steht. Er leugnet den Primat nicht, wol aber, daß derselbe nothwendig mit dem römischen Bischofsstuhl verbunden ist. Ohite Reception und Confens seitens der Kirche sind die Decrete des Papstes weder in Dingen der Disciplin, noch des Glaubens irreformabel; vieke dem Papste jetzt zustehende Rechte, wie die Confirmation der Bischofswahlen, die Postulation, Confecration und Absetzung der Bischöfe, Errichtung neuer Bischofssitze, Canonifation u. s. f., sind zufällige, nicht inhärirende Rechte des Primates; angemaßte und falsche Rechte desselben aber seien z. V. die Infallibilität, die Gewalt in weltlichen Dingen, die mit den Bischösen concurrirende Gerichtsbarkeit; den Bischösen widerrechtlich entzogen seien die Reservation von Sünden, die Exemption gewisser Orden, die Verleihung von Präbenden und Dignitäten über den Kopf der Ordinarii, die Beschränkung der bischöflichen Wahlen, die Annaten, die Asübung unmittelbarer Legislation in den Diöcesen, zahlreicher Dispensationen und die Appellationen von den Sprüchen des untern Richters. H. erklärt nun, die Kirche müsse in Hinsicht all’ dieser Dinge in den Zustand der ersten Jahrhunderte zurückkehren, in die Zeit, „ehe die pseudo-isidorischen Deere-talen die gesammte Gesetzgebung derselben gefälscht und zu Gunsten Roms umgeworfen haben“. Und da die römische Curie, ja selbst die allgemeinen Concilien sich unfähig erwiesen hätten, diese Reform und damit die durch sie bedingte Wiedervereinigung der getrennten Kirchengesellschaften zu bewerkstelligen, so sei es an den weltlichen Fürsten, der Kirche die Freiheit wieder zu verschaffen. Jeder Fürst, namentlich aber der Kaiser, solle in seinem Reiche daß anordnen, wodurch die Geltung des alten Rechts wiederhergestellt würdes zu dem Zwecke sollen sie auch ein allgemeins und Nationalconcilien selbst gegen den Willen des Papst-es einberufen und eventuell den Gehorsam in den von der Curie angemaßten Dingen verweigern. Der Febronius, obwol lateinisch und in keinsweg-X5 angenehmer Form geschrieben, hatte gleichwol einen Erfolg, wie kaum je ein anderes Buch. Schon 1765 folgte eine zweite Auflage, Nachdrucke erschienen in Zürich und Venedig, Uebersetzungen in vielen Landessprachen; so ein deutscher Auszug 1764, zwei französische und eine italienische. Namentlich auch in Portugal und Spanien Sand das Buch große Verbreitung; hier gewann eS geradezu daß Ansehen eines Codex der kirchlichen Gesetzgebung, und H. selbst erzählte aus PortugaL, daß einem Werke Pereire’s eine kirchliche Approbation vorgedruckt war, welche ihren Text aus Febronius entlehnte. Selbstverständlich lenkte sich die Aufmerksamkeit Roms rasch auf das Buch und feinvn Autor. Der Nuntius Borromeo zu Wien verschaffte sich eines der ersten Exemplare und sandte daßelbe durch eine Eftafekte nach Rom, wo bereits am 2s. ((n. A. 25.) Februar 1764 die Verurtheilung desselben erfolgte; am 21. Mai d. J. forderte der Papst durch ein Breve alle Bischöfe Deutschlands zur Unterdrückung der Febroniuis auf, eine Aufforderung, welcher neun Bischöfe (Trier, unterm 14. Juni, Köln, Mainz, Angsburg, Vamberg, Constanz, Freifingen, Würzburg und Prag) nachkamen, während 16 sich, wie es scheint, ganz passiv verhielten. Der Cardinal Corregiani verbot unter 1Ojähriger Galeerenstrafe jedem Unterthan des Kirchenstaates die Le-:türe des Werkes. Das hinderte indessen nicht, daß das Werk bei den Höfen ungetheilten Beifall fand und größten Einfluß gewann. Seiner Einwirkung war es zu verdanken, wenn der König von Neapel die Regeln der römischen Kanzlei für jene Staaten aufhob, Venedig 1768 den Bischöfen die JurisIdiction über die Ordensleute wiedergab, Maria Theresia ähnliche Verfügungen für daß Herzogthum Mailand traf. Der Bischof von Coimbra, welcher den Febronius verbot, wurde eingezogen, seine Verordnung caffirt und ihm der Prozeß gemacht. Die Be- [88] schwerden, welche die Abgesandten der drei rheinischen KurFürsten, v. Deel, H., Karl Hillesheim 1769 (18. Decbr.) auf der Versammlung zu Coblenz im Namen ihrer Mandatare gegen Rom erhoben, später die Emser Punktationen, decken sich vielfach mit den Aussführungen des Febroni11S (s. diese (3tr8.y8.mjnz bei Le Bret, Magazin für Staaten- und Kirchengesch., 7III. 1–21) und Josephs 11., wie Leopolds von Toscana kirchliche Reformpläne säumten nicht, den von Febronius angegebenen Weg zu betreten und die widerstrebende Kirche nach dessen Rezept zu curiren. Vergebens versuchte der Wiener Nuntius, Maria Theresia ein Verbot des Buches abzulocken; nicht minder hatten alle ähnlichen Versuche in Venedig nur den Erfolg, die Verbreitung des Febronius mit staatlicher Genehmigu;1g zu fördern (Wittola, 1. 918 f., Walch, 1. c. 1. S. 154 f., 158). Es konnte nicht fehlen, daß Hontheim’s Werk zahlreiche kitterarische Befehdung fand. Bloß bis zum J. 1777 standen zwanzig Schriftsteller der curialistischen Richtung gegen ihn auf: der Pseudonymus Justinianus Frobenius, der Jesuit Kleiner, Professor zu Heidelberg, die Kölner Universität (1765), Georg Trautwein, Abt zu Ulm (A11tO11jus (10 D’jgj1jbus„ 1765), der Minorit Sangallo, dessen –Ordensbruder Ladislas Sappel (4 Bde., 1766–75), Joh. Gods. Kaufmanns, Prof. in Köln, die Jesuiten F. X. Zech in Ingolstadt (in seinem Kirchenrecht), Zaccaria mit seinem Antifebronis (1767–72, 4 Bde.) und Feller, Pietro Ballerini in Verona (1768:)- der Dominicaner Corfi, Constantini, der Capuziner Cocaleus [1rs„1us mj 1sebis.„ 2 Bde., 1773), die Jesuiten Anton Schmidt, Joh. Carrich (1773) u-nd ein Anonymus ihres Ordens, weiter Pellizer (1)e Smm 8OO1. c.I’sbr.- 138.z–Oune 1777) und die Dominicaner Mipemelli und Mamachi, der bekannte Archäolog. Diesen und andern Angriffen setzte H., immer die Anonymität wahrend, vier weitere Bände des Febronius entgegen, welche zu Frankfurt und Leipzig 177O, 1772, 1773 und 1774 (s Bde., der letztere in zwei Abth.) erschienen und endkich gab er 1777 einen Auszug des Ganzen unter dem Titel: „1J’si:Aronjus1zbisvjstus heraus, welchem 1785 ein gleichnamiger zur Widerlegung entgegengesetzt wurde. Als,; die Jesuiten nach ihrer Auflösung 1778 miß- vergnügt die Waffen in diesem Kampf–e st–:eckten (Zaccaria’s Benehmen schlug so um, daß man ihn für den Verfasser einiger damals ausgegebenen Vertheidigungsschriften des Febronius halten konnte und in Rom eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet wurde – CIsetsstts ole cologne 2L. Febr. 1774, vgl. Febron., IV. 2; 339; Walch a. a. O. VI. S. 204 A.), war es hauptsächlich Mamachi, gegen den sich Febronius zu wehren hatte (,von anderen Gegnern nenne ich: 2l. E11Sto– 1J11j1j I:Ipjst.. 3„c1 1?’Obr011. j11 S. retr8„ct. und ROk181jO119S j!11jLs1’. retr51Or. 1se– 101–o1Jjj- beide Frankf. 1779, 4o.): als er im Begriff stand, sich gegen diesen zu vertheidigen, brach die Katastrophe über seinem Haupte aus.

Ueber den Urheber des Febronius hatte man anfangs verschiedene Vermuthungen, welche sich theils auf den Professor Behlen zu Mainz, theils auf Hontheim’ß berühmten Freund, Professor Neller zu Trier (s. Act - 1I1rucjjt. 1.j1Is. .I8m. 1764) richteten. Noch 1785 kam in Ungarn ein Mönch Martiuovicz in den Verdacht, das Buch geschrieben zu haben, die Inquisition bemächtigte sich seiner, kerkerte ihn ein und fokterte ihn; es gelang ihm, zu entkommen und den Schutz der Kaiserin anzuflehen, doch hatte er über der Verfolgung den Verstand verloren (f. Sch’lözer’s Staatsanzeiger, lsi1l. 158. 1785). Dagegen wußte die römische Curie seit 1764 sofort den Namen des wahren Verfassers, welchen der Abbate Garampi, Begleiter des Nuntius Oddi bei der Wahl Josephs II. zum rö1nisch-en König, dem Buchhändler Eßlinger abgepreßt hatte. Aber die Dinge lagen lange nicht so, daß sie es für klug hielt, gegen H. einzuschreiten, der noch 17’?1 sagen konnte: „man hatte es mit einem Manne zu thun, der den römischen Verfolgungen allerdings im Stande war auszuweichen“ (Walch a. a. O. Il. [89] S. 156). Den ersten Versuch einer Einwirkung finde ich in der von H. selbst aufgezeichneten Unterredung, welche er am 80. October 1768 mit dem Nuntius Caprara Montecuculi auf dem Wege von S. Thomas nach Schönbornslust hatte und in welcher der italienische Prälat ihm den Gedanken eines Widerrufs oder wenigstens einer Erklärung über gewisse Sätze des Febroniu unterbreitete. H. wies einen Widerruf von sich ab, erklä1tefich aber bereit, „Beleuchtungen zu einigen Artikeln" zu geben; noch am 28. April 1773 kehrte er von Coblenz nach Trier zurück, beruhigt wegen seines Febronius, indem der Kurfürst ihm versprochen hatte, er werde ihn dieses Gegenstandes wegen niemals in Unruhe versetzen. Am 11. Mai reiste Clemens Wenzeslaus nach Augsburg, wo er den Exjesuiten Beck in seine Dienste als Generalvicar nahm. Dem Einfluß dieses Mannes wird es hauptsächlich zugeschrieben, daß der Kurfürst sich nun doch zum Einschreiten gegen H. veranlaßt sah. Daß er es bisher nicht gethan, wird von Woker seiner Verstimmung gegen Rom, daß ihn seit seiner Erhebung zum Erzbischof von Trier zur Verzichtleiftung auf die Bisthümer Regensburg und Freising gezwungen, zugeschrieben; und ebenso wird die Aenderung seiner Politik damit in Verbindung gebracht, daß sich die Curie dem Erzbischof seit 1778 in Hinsicht der gefürsteten Propstei Ellwangen willfährig erzeigte. Ich weiß nicht, ob es nöthig und statthaft ist, so unlautere Motive der Handlungsweise des Kurfürsten unterzuschieben, der zwar ein schwacher, aber kein schlechter Mann war. Das erneute Andringen Pius’ f1. erklärt die Sache hinreichend. in Verbindung mit der unleugbaren Thatsache, daß der FebronsOus denn doch Dinge enthielt, die selbst einem sehr freidenkenden Katholiken, wenn er überhaupt ein solcher bleiben wollte, höchst bedenklich erscheinen mußten. Sehr glaublich ist, daß Beck dem Kurfürsten vorgestellt, er könne seine Hand nicht dazu leihen, daß derartige Dinge seitens seines Weihbischos und Generalvicars offen gelehrt würden. So forderte denn Clemens Wenzeslaus am 29. Ap1–ik 1778 H. zu einer Unterwerfung unter das Urtheil Roms auf und bat ihn, „in sich zu gehen, ehe er in die Hände der göttlichen Gerechtigkeit jalle“ (s. Briefwechsel zwischen Clemens Wenzeslaus und H., Frankfurt a;“M. 1818–’). Die nächste Veranlassung zu dieser Correspondenz war Hontheim’s Einmischung in die damals so viel Aufsehen erregende Angelegenheit des Mainzer Professor Isenbiehl; es war aber diesem Schritt ein Besuch des päpstlichen Nuntius in Köln, Carlo Bellisomi, auf dem Lustschlosse zu Kärlich vorausgegangen; auch eine andere Maßregel, bereits unter dem 2. März 1777 H. angekündigt, mußte den kommenden Sturm voraussehtn lassen. Der Kurfürst hatte nämlich in der Person des unbedeutenden Franzosen d’serbain H. einen Coadjutor gesetzt, der am 31. Mai 1778 in Koblenz unter großem Pomp zum Bischof von ABcalon geweiht wurde. Jetzt kamen erneute Einladungen des Kurfürsten (Anfang Juli,), welche immer dringender H. zu einem Widerruse aufforderten. Am 1. September 1778 fand sich Clemens Wenzeslaus selbst in Trier ein, um den Neubau des clemex1tinischen Seminars in Augenschein zu nehmen; vielleicht mehr, um H. zu völligem Nachgeben zu bewegen. Dieser hatte sich inzwischen bereits zu einer Retractation entschlossen: wie zahlreiche Correspondenzen und seine ganze Handlungsweise zeigen, weit weniger aus Ueberzeugung, als um des Friedens mit Rom und dem Kurfürsten willen und geängstigt durch Gewaltmaßregeln, wekche man ihm angedroht zu haben scheint. Hontheim’s Verwandte, die in kurfürstlichen Diensten standen, waren mit Entlassung aus dem Amte bedroht worden, falles er nicht nachgebe (Brief eines hochgestellten, als Zeitgenosse berichtenden Geistlichen an den Herzog von Nassau 1808, s. Eilers Deutsche Blätter, 1839, Heft 3, S. 86 Anm. – Wittola a. a. O. S. 913). So war der Widerstand deks Greises gebrochen, und er sandte am 14. Juni 1778 eine Erklärung an den Kurfürsten, die dieser [90] einem französischen Theologen zur Begutachtung vorlegte. Da Clemens Wenzeslaus H. vorher ein Promemoria eines französischen Theologen (Bergier-S?) unterbreitet hatte, in welchem 16 Sätze des Febronius als verdammenswerth ausgehoben waren, so suchte H. in einer Denkschrift vom 29. diese Sätze zu vertheidigen, wobei er sich auf zwei ihm von Wien und aus Franken zugegangenen Gutachten stützte – ein Versuch, der Clemens Wenzeslaus sehr unangenehm berührte und der ihn zu der Aeußerung an H. veranlaßte, es scheine, daß dieser trotz seines rührenden Schreibens an den Papst sein Buch lieber vertheidige als verwerfe. Die Retractation vom 14. Juni ward nun auch nicht genügend befunden und theilweise umgearbeitet an diesen zurückgeschickt, damit er sie umschreibe und unterzeichne (Brief des Kurfürsten vom–16. Juli 1778). Die Erklärung, welche der Verfasser des Febronius nun endlich ak-gab, war, wie er selbst zu einem Freund äußerte, sehr allgemein gehalten und es war nicht zu verwundern, daß sie in Rom nicht befriedigte (Breve vom August). Sie gelangte nebst einem Breve vom 12. Septbr. „mit Emendationen“ an den Kurfürsten zurück, welche H. in seine Retractation aufzunehmen habe, soferne man nicht annehmen müsse, 1Ooum Omi1en1 11ost.1–s us vsni9.9 11Ostmtsque j11 Sum 1)o11tj– 1i(zjze gr-1„tjs e 8.b j110 110bjs OsSe 131–8-S0111Sum. H. entschloß sich auch dazu und ließ die emendirte Retractation, wie ihm aufgegeben, ganz als Von ihm auß- gehend umschreiben, nur den Satz „ut pr0j11(1e me1jt0 11101181–(z11icum e00168is.e regimen A. 0m;11o1i(:js (10otOrj1ous.p1Jen8t11r wollte er nicht aufnehmen und zu dem seinigen machen. Nach einer Unterhandlung des Kurfürsten mit dem Nuntius bestand man darauf nicht, da ersterer geltend machte, nur wenige deutsche und kein einziger französischer Theologe yOu(11setjt „s 1(1mztcr9 cette 1Jr0posjtjo11 t.S11O c1uene c-St 811011Oese. Oen– 811O0re (1us tout O5.r11o1j(;ue c10j1se 1sc0:1119.jtr0 que 1e 8–ONver“11Smenr (1e 1’sg1jsO est–111011zr011j(1u9. S11 un O9rtsi11 8911S- p1usic-–111–8 oc-1Jen– (r-t11t 11’s„(Tmsttsi1t VOj11t- que rc?s–-1js0jt une m011zr011jo pure c.On1mO 18„ 1Jr0– xz08jtj011 ps„r0jt 1e Sjg11iüer„ me1js 1111e 111o11.9.r(sI1je tsi11IJ9röe cr81–jst.r0c:1.tje“.“ Widerruf und Begleitschreiben (abgedruckt Walch, L11. 210s) gingen am 15. Novbr. an den Papst ab, der am Weihnachtsfeste ein geheimes Confistorium hielt, in welchem diese Aktenstücke verlesen und die Antwortschreiben Pius’ VII. an Erzbischof und Weihbischof verlesen wurden. Ein Breve vom 2. Januar 1779 constatirt den Jubel über den über Febronius errungenen Sieg. H. aber war über die Publikation seines Widerrufes (auf die er doch gefaßt sein mußte) sehr verdrießlich und gab seiner Stimmung in einem Briefe an einen Freund vom 4. Februar 1779 Raum. Solche Aeußerungen kamen ins Publicum, und bald verbreitete sich daß Gerücht, der Widerruf sei von H. gar nicht verfaßt und die Unterschrift ihm abgezwungen worden. Verschiedene Zeitungen, namentlich aber die (3tA2ett:-1, unjyO1–881O von Florenz C,1779, Nr. 9“) besprachen die Angelegenheit in diesem der Curie ungünstigen Sinn, so daß diese und der Erzbischof eine weitere Erklärung zur Niederschlagung derartiger Anklagen von H. forderten (sf. die Briefe Clemens Wenzeslaus’ 0st. T1–81–. III. .4(1(1it.. S. 59 f.): „(Eus kAjre schrieb damals der Weihbischof an seinen Freund v. Kr11fft: „lT0kuse1s 8.tors c1es 01–cires Sj prcöOjs route c1es01z1Mj011 9„ur0jt 1J11 1ve1;J0S9r MSe mA. k’zmj119 5t J8 ne S8js qu0j. ll SSL 118„i;ur9k (1us (ks.1s 1S 1Jub1jO St 13z„ 0i1 Je 110 p11js me (1jspen8O1– (18 1uj pAr1er„ „j9 110 ;Jujs mi8Sj (sc1us mt Lt 1Jrsc:X11t–) tO11ir un aut1´s 1en1gs ge- que 0e1uj (:1e 1st 1i(3t-1–a0tAt–jO11. .4utre O1108e pour eu1 qui 119 Se k1–011vsi1t. ps.8 (19„ll8 mz 8itu:-1tj011- St que cette :1k1’.Jtj1s 11S r9g:trc:18 VHS (1ir8ot;9mO11t: 1jb1–O Z–„ Anz; (1e 1J9nsi“ St (1(s pAr1er- 8uimi1t 188 jc18es- que raiso111r11JI9msi1t j18 S’si1 j’O1–msi1t“ (Brief vom 6. April 1780, a. a. O. S. 59). Unter dem 7. April 1780 veröffentlichte H. also in dem Coblenzer Intelligenzblatt Nr. 28 eine Note, in welcher er erklärt, „daß sein Widerruf ein freiwilliger gewesen und er’ [91] Willens sei, selben in einem Werke, daß er bereits angefangen, zu rechtsertigen und zu erläutern“. Diese Rechtfertigung erschien 1781 zu Frankfurt bei Eß- linger Unter dem Titel: .lustiuj kebrO11ji l(Jtj 001un1ent.8„rj118 in S119„m R6tr-toostjo119N1 1?jO 71. I-out. ICA:. li:-t1O11(1is 1T0s.7en1b. A11. 1778 8ubr11is tm (312 p-1g. in 4“). Hontheim´s eigenhändige Notizen berichten UnS, daß der Commentar in Rom „der Erwartung nicht entsprochen habe“ (Brief vom 26. Decbr. 1781) und am 2. De-cbt. 1782 schreibt man aus Rom: „daß der Commentar nicht befriedigt habe und man gewünscht, H. möge weiter nichts über seinen Widerruf schreiben, indem die römischen Gelehrten überzeugt seien, daß Herr v. H. bei seiner ersten Ansicht und seinen Grundsätzen verharre“. Auch V. Krufft bezeugt, daß H. bis an sein Ende seiner alten Ueberzeugung treu geblieben sei und dazu stimmt allerdings ein Brief, den die Hamburger Zeitung von 1781, S. 131, abdruckte, und in welchem es heißt: „Die Sätze meiner Schrift hat die Welt gelesen, geprüft und angenommen. Mein Widerruf wird denkende Menschen so wenig bewegen, diese Sätze zu verwerfen, als so manche Widerlegung, welche dagegen Theologaster, Mönche und Schmeichler des Papstes geschrieben haben". Lassen diese und ähnliche Auslassungen den peinlichen Eindruck zurück, daß H. in dieser Angelegenheit sich charakterschwach und unwahr gezeigt habe, so ist doch nicht unwahrscheinlich, daß er schon bei Abfassung des Commentars eingesehen, daß viele seiner„ehemaligen Behauptungen zu weit gingen, und man kann annehmen, daß die rücksichtslose Umsetzung der febronianischen Theorie in die Praxis durch Joseph II. ihn über manches aufgeklärt habe. Marx hat demnach nicht so Unrecht (´s. 169H), eine.testamentarische Bestimmung Hontheim’s so aufzufassen, als solle dadurch seine innere Abkehr von den Gesinnungen des Febronius documentirt werden. Eine eigenhändige Verfügung Hontheim’s vom 25. Febr. 1788 sagt nämlich: „-’F01O e(1uj(1em ut. 1z0St t11Sum 0bjtum (1ujäqu:1111 j11 1r198.11118-Uc18lll 1)ub1j(:(3tu1–: 11Sque enj111 8.ä jc1 un91. Sup1J8rjr 1118.tsi–jet. R’sisun1tsn1911„ cum sijjs tjt111jstque 8cJ1–jpt.js 110e j11 111unc10 9.p1J511s– u9rjm„ C18 (1ujbus (1ivers e-. (1jr–er8js r.ju(iljOj:1 x-r0(1jisO 11011 jg110r0 ett-que epis– (:0pum 011111j11O (jsce:1t 1100 8ztsO111um 11o11 191j11qusrs Sj118 rst„jm011jo 1J1s0bats öc1ej- t1j11e ej11S 1ocj pOsr 1nsun1 O1 118e yjtA äScesu1U ;:oub1icarj Ou1JjO 1DpjstO– 1en11 er Ress01–011äjsj1110 St (*81Sisj111O S. R. I. Principe Abb9.ts (1i:7j B1sji ju )sjgrer 8)–1m„ Vjr0 11Ot01js (jo(3tisj111O er r91jgiosjsj1110 mi 1118 (Ije (1(zcjsi19„ (1s 0u1–rent.js 1118118is en11jce e);a1s:1t011r. Der Brief des Abtes Gerbert aber spricht seine Mißbilligung über den Emser Congreß aus, und sagt: er wundere sich, –daß man in Ems Schutz zurHerstcllung der bischöflichen Rechte bei demjenigen suche, der dieselben den Bischöfen gewaltsam entrissen und sich selber angemaßt habe. Darüber handele seine- bald in Druck zu gebende Abhandlung „kJ001S8js. 111j!jtstr1S JAegnun1 O111–jstj S11 tO1sijs„ nach jenen Grundsätzen, die er (H.,) in dem Commentar zu seinem Widerruf, der seinem Alter die Ruhe wiedergebe, aufgestellt habe es. 0est.A Treu-. a. a. O. S. 60,). Wir dürfen demnach allerdings annehmen, daß H. manche der zu weit gehenden Thesen des Febronius auch innerlich so zurückgenommen habe, wie der Commentar daß unterstellen läßt. Da aber der Commentar gänzlich über das Kapitel der von Febronius auf dem Gebiet des politischen Rechts der Curie vorgeworfenen Anmaßungen schweigt, so ist kein Zweifel, daß H. nicht daran dachte, in dieser Beziehung sich zu retraktirc-n. Gerade daß aber schmerzt:- in Rom am meisten. Nicht blos durch dats, was rr sagte, sondern vielmehr noch durch das, was er nicht sagte, befriedigte der Commentar nicht. Das war wol auch der Grund, weshalb man z. B. in Oesterreich auf Hontheim’s Widerruf kein Gewicht legte und den Abdruck desselben wol auch verbot (vgl. die Aeußerungen von Kaunitz, Krufft und Maria Theresia, 088ts. a. a. O. S. 54 f. und Treviris I1. u. Z). [92] Zwei Mal war H. nahe daran, seiner Stellung in Trier durch Ertheilung eines Bisthums enthoben zu werden: im J. 1761 dachte die niederländische Regierung daran, ihm daß Bisthum Ypern zu verleihen, was indessen daran scheiterte, daß die Kaiserin nicht wol einen Außländer auf diesen Stuhl erheben wollte; als dann 1775 der Bischof von Gent starb, bot Maria Theresia H. dieses Bisthum an, das er aber mit Rücksicht auf sein hohes Alter ablehnte. Man behauptet auch, um 1780 habe H. Winke erhalten, die Errichtung eines Bisthums Luxemburg, von dem bereits 1572, dann 1700 Rede war, zu sollicitiren. Joseph II. wollte ihn auf diese Weise wol seiner bedrängten Lage in Trier entziehen; doch machte H. von diesem Anerbieten keinen Gebrauch (Tr. Kronik 1820, S. 96).

Seit 1746 Vicekanzler der Universität, hat H. nicht aufgehört, diesem Justitut seine regste Theilnahme zuzuwenden und war namentlich bestrebt, die alles zerdrückende Herrschaft der Jesuiten an derselben zu brechen (f. Cod. 1506 der trierischen Stadtbibliothek, 12 Briefe Hontheim’s an den Kurfürsten, betr. die Intriguen der Jesuiten; einiges abgedruckt Tr. Kronik 1820, S. 226). Am 21. April 1779 entsagte H. wegen seines hohen Alters dem Decanate von S. Simeon, wo er bisher mit größter Gewisseuhaftigkeit Morgens und Nachmittags dem Stundengebet beigewohnt hatte, die 104 Stufen nicht scheuend, welche in daß obere Stockwerk der seit dem 11. Jahrhundert zur B(:(J1Osjz 8. 8jme011js umgewandeltensit-t 1Ljg1–5t der Römerzeit hinaufführten. Er hielt bei dieser Gelegenheit an daß versammelte Kapitel eine rührende Ansprache, in welcher er sich daß Wort des Plinius (1J1zjst. lf. 23) aneignete: 1zrj111A vjtse tsmp01–8. er mO(1ja pe-.trjsts„ SJ5t.1–8ms 11Objs jmperti1s äSb813si11S und mit der Antwort eines den Abschied begehrenden Offiziers an Karl k’. schloß: o1Joresi–8 inter 119g0t19„ E-jt9,0 St c1jen1 11101tjs tsi11V11S j11tsi–1Jo11j 1si1eäjuIII. Sein Amt als Dechant hatte er aufs trefflichste verwaltet: hatte er zu rügen, so geschah es nicht öffentlich, noch im Zorn, sondern insgeheim und in väterlicher Weise. Am 7. März 178O überreichte Hontheim’s Freund, der Professor Neller, in jenes Namen der Universität ein Verzeichniß von 10OO Werken, welche ihr nach seinem Tod alß Geschenk zufallen sollten, wofür der Professor Frank im Namen der Hochschule “ dem Wohlthäter dankte. Hervorzuheben ist weiter Hontheim’s Verdienst um die Erhaltung der trierischen Denkmäler. Als im J. 1781 der Magistrat der Stadt Steine von dem Amphitheater und den sogen. römischen Bädern abbrechen ließ, um Wege damit zu pflastern, war es H.,“ der dazwischen trat und die Bürgerschajt über den Werth ihrer Monumente belehrte, ähnlich wie das 20 Jahre später der geistreiche Benedicti11er Sandrard Müller der Zerstörungswuth der Zeit gegenüber thun mußte. Von Hontheim’s Ansehen und häuslichem Leben besitzen wir Erinnerungen eines in seine Zeit hinaufreichenden Localgelehrten: „Von Gestalt war er klein, kaum 5 Schuhe Zoll groß, in seinen mittleren Jahren ziemlich stark, sein Knochensystem mittelmäßig mit Fleisch bedeckt; sein Nervensystem stark und dauerhaft, sein Magen bis in daß hohe Alter stark, so, daß er an einer Tafel gewöhnlich einer der stärksten Esser war, um desto strengere Diät hielt er am Abend; im allgemeinen trank er nur wenig (doch soll er als echter Mosellaner viel vertragen haben; jene köstliche Predigt eines trierischen Weihbischofs über daß Weintrinken, welche Goethe gelegentlich der Wallfahrt auf den Rochusberg aus dem Munde eines Trierers mittheilt, wird auf ihn bezogen); aus dieser Ursache, und wegen seiner anhaltend sitzenden Lebensart plagten ihn zeitlebents die Fehler der sitzenden Lebensart. Seine Miene war ernsthaft, besonders in den letzten 10 Jahren seines Lebens, doch vermischt mit dem Ehrwürdigen und Liek-lichen. Selten lachte er, und dann geschah es etwas gezwungen; seine große [93] Seele beschäftigte sich gewöhnlich nur mit dem Ernsthaften; indessen war er doch at: der Tafel munter und lebhaft. Holdselig und herablassend, wodurch sich so manche empfehlen, war H. eben nicht; deswegen hatte er indessen doch ein für die Nothleideuden sehr gefühlvolles Herz. Im J. 1780 schenkte er dem Bürgerhospital St. Jakob in Trier 450 Gulden, und im J. 1789 nochmals 671 Gulden, dem Mädchenwaisenhaus ZOO Gulden, dem Knabenwaisenhaus, dem Arbeitshas u. s. f. 750 Gulden, nebst einer jährlichen Abgabe an Früchten. In seinem Testament vermachte er dem Mädchenwaisenhaus nochmals Gulden, dem Bürgerhospital 1000 Gulden und dem Knabenwaisenhaus 1000 Gulden nebst seinem ganzen Vorrathe von Mehl und Früchten; im J. 1779 hat er dem Stift St. Simeon ein Kapitel von 100O Rthlr. verehrt. Selten im Jahre rief er zu Gast, aber wenn er Tafel gab, dann war sie reichlich versehen. Am 8. Septbr. 1770 speiste der Kurfürst Clemens Wenzeslaus bei ihm, seine Tafek war damals nach aller Aussage königlich“ (Tr. Kronik 1820, S. 102). „In den letzten Jahren“, fährt diese Quelle fort, „hatte H. merklich an Fleisch abgenommen: seine Kleider hingen ihm nur noch am Leibe. Am Feste des heil. . Simeon, am 1. Juni 1790, bestieg er noch als 90jähriger Greiz die 104 Stufen hohe Treppe dieser Stiftskirche, aber auch zum letzten Male". H. pflegte die Sommermonate bis zum October auf seinem Schlosse Montquintin zuzubringen; er hatte diese Herrschaft, welche auf einer Anhöhe nahe der französischen Grenze 1 Stundesüdlich von Virton, 4 Stunden von Orval und etwa 14 Stunden westlich von Luxemburg liegt, sammt den Dörfern Couvrenz, Rouvroy und Dampicourt käuflich an sich gebracht und liebte die reine Luft und die Ländliche Stille dieses Aufenthaltes, den er in der Regel mit seinen Hauskaplänen und seinen Dienern, luxemburger Unterthemen, theilte. Der Abt von Orval, Lucas de Brias, war sein Freund. Diesmal sollte er seinen geliebten Landsitz lebend nicht mehr verlassen. Nach sechswöchentkichem Aufenthalt mehrten sich seine Unterleibßbeschwerden, am 26. August traf ihn ein leichter Schlaganfall. Am 2. Sept. 1790, I4 vor 10 Uhr verschied er, nachdem er die letzten Wochen sich aufs ernstlichste auf den Tod vorbereitet hatte. Am selben Tage noch ward die Leiche nach Trier abgesandt, wo sie am 3. Septbr. ankam und in des.s Weihbischofs ehemaliger Wohnung (das früher mit 404 bezeichnete Hotel der Suffraganbischöfe in der Fahrgasse; daßelbe war aus dem v. Musiel’schen Besitz in denjenigen der kurfürstl. Kammer übergegangen; vgl. “Treviris II. u. 101, 1835„), in der Hauss kapelle, öffentlich ausgt-setzt, worauf sie am 4. September, Vormittags 10 Uhr, unter großer -Feierlichkcit in S. Simeon beigesetzt wurde (vgl. die Beschreibung des Leichenzugets im Tr. Wochenblatt, 1819, Nr. 31. Hontheim’s Gebeine ruhten in der untern Kirche vor dem Hochaltc1r neben zwei andern Gräbern; aber nur auf kurze Zeit. Nachdem 1794 die Franzosen das Blei vom Dache genommen, verficl die Kirche rasch, und man entschloß sich daher 1808, als der kirchliche Charakter des Gebäudes überhaupt aufgegeben wurde, die sterblichen Reste Poppos, Neller´s (s. d., seine Grabschrift war von H. gefertigt) und Hontheim’s nach St. German, der jetzigen St. GervasiuTkirche in der Neustraße, zu verpflanzen. Seine Grabschrift lautet: „.I0.ck1RMFJ8 ’Fl00l..ss As ll0N1’– klkJ11IC P 13J1Jjs00puS 1llz–rjov11jtsir1us = , 8ukk1–ag:1neus ’1’r9yjren8js k „ 1)01r1i11118 j11 Nl011tquj11ti11- 00uvren27 R.01u–r0j er 1)8„mpj(J0Ure P 1J0St 8e18-gj11ts er u1ers. 8.11110run1 1zb0res j re(1ujsi11 qu-1.esjyjr et. 11j( j117enjt. 1s .1,cus 27. Jeu1us„rji Il. 1). OO. J 0bjjt c1js 2. Sept. IT1)0Ol.IL?TI(?e 1XJ1Jis(:opemi8 8.11110 ILILI(I(11 Tz11(19r11 1ih(zr- t1-mejem tut118 ; ’l’unc161n aste1snus R. I. k’.“ (vgl. Tr. Kronik, 1820, 104. Holzer, S. 13O).

Ein Porträt Hontheim’§ in Kupfer (2IO-M. Ruc101p11. 8törO1c1j11- Os.t11. 8Ou1p. t1ug. sc’j11(1. ]] 1.ue10y. 1sij1 131161r-1.8tsj11 1zj112cjt) ist dem ersten Bande des kro- [94] är0n1us beigegeben. Es stellt ihn im Alter von etwa 5O Jahren dar. Die trierische Stadtbibliothek besitzt ein Gemälde in Lebensgröße aus dem Ende seiner 60er Jahre; wo seine Gesundheit litt; ein zweites von dem koblenzer Professor Türk geschenktes Porträt ebendaselbst stellt ihn im selben Alter wie der Kupferstich dar. Aus seinem hohen Alter ist kein Bildniß vorhanden. Hontheim’s Name ist der letzte große und in der Erinnerung des Volkes lange noch gesegnete und verehrte Name, der aus der kurfürstlichen Zeit in das 19. Jahrhundert heriiberragt – trotz seiner Verirrungen und Schwächen der Stern, der sich von der geistigen Miseszre der untergehenden rheinischen Kurstaaten am hellften abhebt: ein Leben, daß sich in den Mitteln irren konnte und vielfach irrte, dessen Streben abt-r stets auf daß Höchste und Beste gerichtet war und dessen Bedeutung selbst für die kirchenpolitischen Kämpfe der Gegenwart nicht zu unterschätzen ist.

Vgl. außer den im Texte angeführten Schriften u. a. v. Krufft’S 1)jre(s r0jrO O11rO11O1Ogjque und kljst. äe 1a vie (10 J8811 c1O k1.– beide abgedruckt bei . Mejer f. u., Anh. 1–I1s). – Wittola, Neueste Beiträge zur Religionslehre und Kirchengeschichte, Jahrg. 1. Bd. II. 928 f., Wien 179O. – Walch, Neueste Religionsgeschichte, I., Lemgo 1771. – Müller-Massis, DS .1011. Njc. kl011tllS111i0 1)isrts„tj0- Tl’re1J9ctj 1(1 R11. 1868. – Briefwechsel zwischen weiland Ihrer Durchlaucht dem Herrn Churfürsten von Trier, Clemens Wenzeslaus, und dem Hrn. Weihbischof Niklas v. H. über das Buch J. 1?etbr011jj äe Stsmi ec01c-Sjse u. f. f., Frankf. aM. 1813. – 1R–lcz111Ojres pour SSrs –j1– R 1’11jst0jre 90O1(38jststjquO psn(I8„11t 1e 18. SjßO19- 2e (sc1jt.- Paris.s 1816, II. 454. 649, lf. 512 f. – Tricrisches Wochenblatt, 1819, Nr. 31. – Trierische Kronik, 182i), f. S. 95 ff., 223 f., 1821. D’1. 198 f., 22sF3 f. „– Treviriss 1834, I. Nr. 4 u. 5, 1835, II. Nr. 5T ff. (mämitget“h. von Wyttenbach). – K. A. Menzel, Neuere Gesch. d. Teutschen, F1. 456 ff., F11. 1. 192. – Phillips, Kirchenrecht, 1ll. 366 f.; – derselbe, Freiburger Kirchenlexikon, s. 324 – Wyttenbach und Müller in ihrer Ausgabe der Osests. D–9yjr0r11111- Trier 1839, 1 1F’r01. S. I.I1l III. :254– f., 268 f., L7?, 284 287, 295–34J-C), 315 f., An. 52–60. –

Marx, Geschichte d. Erzstifts Trier, f. 90 ff. – .Woker, Hontheim und die römische Kurie in Bildern aus der Geschichte der kathol. Reformbewegung (altkathol. Tendenzschrift), Mannh. 1875, 1. – Hontheim’2- handschriftliche Hinterkasse1ischaft kam durch Schenkung („zum Theil aus don Händen v. Kruffts) wenigstens tht–ilweise in die trierische Stadtbibliothek, wo sie bei den oben erwähnten Pubkicationen Wyttenbach’s u. A. vielfach benutzt worden ist. Es gehören dahin Nr. 1547, 1806, 1819 (sBriefe Hontheim’s, P:!keller’s, Nalbachs, Eyst u. s. f.,), Nr. 1823 (die oben erwähnte 80rj1Jt. St m011um. T’rev. amp1jsjmet c011Sctj0s und namentlich 182-4–27. Diese Quellen sind zum ersten Make vollständig und systematisch von Otto Mejer in dessen Febronius. Weihbischof Johann Nikolaus v. Hontheim und sein Widerruf, Tübingen 1880, benutzt worden, welches Werk, nach Abfassung dieser Biographie ver- öffentlicht, vorbehaltlich des theologischen Standpunktes ds Verfassers, als die beste historische Leistung über Hontheim zu bezeichnen ist.
F. X. Kraus.
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