ADB:Hufeland, Gottlieb

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Artikel „Hufeland, Gottlieb“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), ab Seite 296, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hufeland,_Gottlieb&oldid=660177 (Version vom 24. Dezember 2009, 01:43 Uhr UTC)
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Band 13 (1881), ab Seite 296. (Quelle)
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Hufeland: Gottlieb H., Rechtsgelehrter, am 19. Octbr. 1760 in Danzig geboren, verlor seinen Vater, Daniel H., der Kaufmann und Senator war, schon im sechsten Lebensjahre. Wohl vorbereitet durch den vorzüglichen Gymnasialunterricht seiner Vaterstadt begann er im October 178O die akademischen Studien zu Leipzig. Mit lebhafter Theilnahme folgte er den Vorlesungen Platner’s über Philosophie und blieben dieselben auf seine späteren rechtswissenschaftlichen Studien nicht ohne Einfluß. Zwei Jahre später unternahm er auf [297] Einladung mit seinem Landsmanne, dem Senator Joh. H. Schmidt eine größere Reise durch die Niederlande und Frankreich und kehrte durch die Schweiz im Spätsommer 1783 zurück, um im October dess. J. in Göttingen seine Studien fortzusetzen, welche sich auf geschichtliche und rechtswissenschaftliche Gegenstände bezogen. H. unterhielt damals mit Spittler und Feder häufigen Verkehr; letzterer brachte ihn und Hugo als Informator des Erbprinzen von Sachsen- Weimar für Geschichte und Staatsrecht in Vorschlag, welche Stelle Hugo erhielt. .Im Herbst 1784 begab sich H. nach Jena, um sich auf seine Promotion voxzubereiken, und erlangte im Frühjahre 1785 die philosophische, im September dess. Is. die juristische Doctorwürde, worauf er im Sommersemester 1786 juristische Fächer in Jena zu lesen begann. 1788 wurde er dort außerordentlicher Prof. der Rechte, 1790 ordentlicher1?1–ok. 8u1srnumer:-1-rjus„ 1793 Professor des Lehenrechtes und Beisitzer des Schöppenstuhles, 1798 erhielt er die Institutionen als Nominalfach, 1803 trat er als Professor der Pandekten in die Würzburger Juristenfacultät. Als 1806 daß durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 Baiern einverleibte Fürstenthum Würzburg in Folge des Preßburger Friedens wieder von Baiern losgetrennt und an den vormaligett Großherzog von TOs cana abgetreten wurde, setzte H. seine Lehrthätigkeit in Landshut fort. 1808 wählten ihn seine Danziger Mitbürger zum Senatspräsidenten und Bürgermeister mit einem Gehalte von 1000 Louisdor. Erfreut über diese Auszeichnung, nahm H. im April die Wahl an, obwol ihm die wegen der politischen Verhältnisse wenig erfreuliche Lage der Stadt wohlbekannt; sein Nachfolger in Landshut „ wurde v. Savigny, der indeß nach zwei Jahren an die neuerrichtete Universität Berlin abging. Die Ereignisse des russisch-französischen Krieges lasteten schwer auch auf Danzig; die Schwierigkeiten wuchsen und machten daß Bürgermeisteramt zu einer drückenden Last. Die „immer drohender heranrückenden Ungewitter“ bewogen H., seine Stelle im März 1812 zu verlassen, auf die deshalb laut werdenden Tad:-lsäußerungen aber seine Handlung-Sweise und die Vorgänge in Danzig in einem Flugblatte: „Erinnerungen aus Danzig" öffentlich darzulegen. H. reiste noch in demselben Monate mit seiner Familie von Danzig nach Landshut, da ihm die baierische Regierung die Professur für römisches Recht, Polizei und Staats wirthschaft angeboten hatte. Dort stieß jedoch seine definitive Anstellung 1md die Festsetzung seines GehaItes aus Etatrücksichten auf Schwierigkeiten; die Sache zog sich in die Länge, die Mißhelligkeiten zwischen ihm und dem Ministerium Montgelaß steigerten sich. Er erklärte deshalb im December 1815, daß er „mit Ausgang des Wintersemesters für seine Familie eine andere Versorgung zu wählen genöthigt fei“, ging zu Ostern 1816 nach Halle und ver- öffentlichte von dort im neuen rheinischen Merkur (1817, St. 9–13, S. 37–56) nicht ohne Bitterkeit ausführliche „Actenstücke über seine letzte Anstellung zu Landshut“. In Halle eröffnete er seinevorlesungen im Sommer 1816; leider war sein Wirken dort von sehr kurzer Dauer, da am 18. Februar 1817 ein sungenschlag seinem thätigrn Leben ein Ziel setzte. – H. entwickelte auf vier deutschen Hochschulen eine anerkennenswerthe akademische wie schriftstellerische Thätigkeit. Er hielt Vorlesungen über verschiedene Disciplinen des römischen Rechts, über deutsches Privatrecht, über Natur- und öffentliches Recht, über Staatswirthschaft und Encyklopüdie; und veröffentlichte in all“ diesen Fächern selbständige Werke. Außerdem betheiligte er sich 1788–99 an Mitheraußgabe der Jenaer allgem. Litter.seitung. Er war ein mit tiefer philosophischer Bildung ausgerüsteter Rechtsgelehrter, wie sein „Versuch über den Grundsatz des Naturrechts (Leipz. 1785) bekundet; eine der ersten juristischen Schriften, welche auf die Kant“sche Philosophie mit Verständniß Rücksicht nehmen; Kant selbst hat die Arbeit in der Jenaer allgem. Litter.seitung (Jahrg. 1786 Nr. 92) sehr günstig beurtheilt [298] wegen des „lebhaften, forschenden geistes des Verfassers, von dem sich in der Folge viel erwarten lasse". Gediegene Leistungen sind ferner sein „Lehrbuch des Naturrechts (Leipz. 1790, 2e Aufl. 1795) und"die „19rz90Og11jtct .ju1–js 1?miäScz r:-trum b0äjsi–rj“„ ein System der Hellfeld’schen Pandecten, welche tüchtige Kenntnisse und selbständige Denkweise verrathen. Auch seine übrigen Werke sind fleißig und gründlich geschrieben, aber sie bewegen sich in bekannten Bahnen und entbehren neuer, fruchtbarer Gedanken, weshalb man nicht behaupten kann, H. habe bei aller Tüchtigkeit an Fortentwickelung des Rechtes theil genommen. Ein Verzeichniß seiner Werke bei Meusel, Bd. 12T. 688. – Bd. R17. 206. – Bd. )(lsill. 230 und in den von Permaneder fortgesetzten Ingolstädter Annalen Mederer’s, 274. 288. 298. 339. 345. 357. 363.

Allgem. Litter.seitung, 1817, Nr. 72. – Hugo, Lehrb. d. Gesch. d. röm. R. &c., Bd. 7l. S. 583. 599. 606. – F. Walch’s Programm zu Hufeland’s Doctorpromotion, Jena 1785, 4o. S. 12–15. – Artikel von E. F. Vogel bei Ersch und Gruber, III. Sect. 11. Thl. S. 370–73.

Eisenhart.
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