ADB:Hutter, Leonhard
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Hutter: Leonhard H. (Hütter, Hutterus), lutherischer Theolog, geb. im Januar 1563 zu Nellingen im Gebiete von Ulm, ’s am 23. October 1616 zu Wittenberg. Sein Vater gleichen Namens, Pfarrer zu Nellingen und seit 1565 zu Ulm, schickte ihn auf die Schule zu Ulm und 1581 auf die Universität Straßburg. Zehn Jahre verweilte er hier, zuerst mit dem Studium der Philologie und Philosophie, sodann mit dem der Theologie beschäftigt. Dann ging er nach Leipzig, Heidelberg und Jena und begann hier, nachdem er durch eine Disputation „(1O prze(1estjus.tjOnse die theologische Doctorwürde erlangt hatte, 1594 theologische Vorlesungen zu halten. In Folge des günstigen Rufes, dessen sich diese Vorlesungen erfreuten, wurde er schon nach zwei Jahren nach Wittenberg als I-roksO1– 01c1. an Stelle Huber’s berufen. Er verdankte diese Vocation besonders den Empfehlungen Pol. Leyfer’s, der nach den jüngsten Erfahrungen, die man mit den Kryptocalvinisten in Sachsen gemacht hatte, die Universität mit möglichst ungefärbten Lutheranern besetzt zu sehen wünschte. Sein akademisches Amt und die damit verbundenen zahlreichen Nebenämter hinderten ihn nicht, eine ausgedehnte litterarische Wirksamkeit zu entwickeln, die auf die Vertheidigung und Befestigung der lutherischen Orthodoxie abzweckte. Der historische Verlauf, welchen die Ausbildung derselben bisher genommen hatte, bewies deutlich, daß der anfängliche reformatorische Charakter der evangelischen Dogmatik in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine entschiedene Wandlung erfahren hatte. Diese hatte ihren concreten Ausdruck in der Concordienformel erhalten, durch welche alle in die lutherische Kirchenlehre eingedrungenen calvinischen Elemente aus derselben ausgeschieden und ein festes, wohlgeordneteß Lehrgebäude für alle lutherischen Kirchen hergestellt werden sollte. H. stellte sich mit seiner Thätigkeit in den Dienst dieser Bestrebung, indem er dogmatisch wie polemisch den Unterschied zwischen Lutherthum und Calvinismus als eine abgeschlossene Thatsache zur Anerkennung zu bringen beflissen war. – Seine dogmatischen Hauptwerke sind: das „cJ0mpenc1jum 1000mm tlleo1Ogic:0r1un S1 S0rj11t11risetcrjs et.1jbr0 OO110orc1js0 O01lsOtum Vjtsb8rg:-1e 1610- und öfter im 17. und 18. Jahrhundert edirt, und die nach seinem Tode von der theologischen Facultät zu Wittenberg herausgegebenen -„I-0Oj communes t11eo10gjcj ee: 8Ac–rjs 1jt91js (1j1j– genter eruti„ ysterun1 198trum oestjmO11jjs psjm 1–0’0ors,tj„ St 00r1kormAti AC1 1vetb0ä11m 1oO0r11m Ie1819„11O11t011js 7jt.eb. 1610 k01.; als bedeutendste polemische Arbeik ist zu nennen seine "Oo11O0r(1j9. Oo11Oors (1e 0rigjns St progr688u k’0rmu- 18e O011Oo1s(jjs Sto.- ssjter-. 1614. – Daß Compendium war auf Befehj des Kurfürsten Christian I1. von Sachsen („Das fromme Herz") verfaßt und von den theologischen Fa-:ultäten zu Wittenberg und Leipzig approbirt worden in [477] usun1 t1–jun1 S(zb0r-drum i11astrium (Meißen, Grimma, Psorta) tum rsiiquuri1m trj1sja1ium ju 11is r0giOnib11S. Sein Zweck war, der Jugend einen Leitfaden zu geben, dessen Inhalt sie cum 1-tote c1usj m9.ter110 als prima e1Omsi1ts. 1Jurjo1–js cl0ctrjus te 0!1rjstistu:-te jmbjb0rjt. Diesen Lehrinhalt zu bilden, sei die Coneordienformel geeignet erschienen, und darum habe sich auch der Verfasser möglichst genau an dieselbe angeschlossen, ut Sj(z „justsentusC110rtstjceD z. ten9rjs, c1118m z,jr111t„ Ullguj0t11js i“Orms.S Ss.11oru1n Un-:rbOrum 8.88usä61–Ot. Daß CompeudiuM mußte auswendig gelernt werden postll8bit;js.1jis 1ib011is mstlloc1iojs und kein Schüler sollte zur Akademie entlassen werden, der es nicht fest inne hätte. Mit diesem vom 28. November 1609 datirten Erlaß war die Concordienformel gewissermaßen als Staatsbekenntniß in Sachsen eingeführt, waren die l.o(zj 0ommunes Melanchthonts beseitigt, war endlich die Reformation in ihrem Grundcharakter aufgehoben und die lutherische Orthodoxie fixirt. Freilich hatte sich doch die Erinnerung an Melanchthon nicht ganz verwischen lassen. H. hatte in der That nichtts besseres gewußt, alß Melanchthon’s „Lokalmethode“ in sein Compendium mit herüber zu nehmen und in den Auditorien der Universitäten war vou selbständigen dogmatischen Vorlesungen vor der Hand so wenig die Rede, daß man ihnen noch immer die I-0cj 00mmunS8 Melanchthons zu Grunde legte, um an ihnen und trotz derselben die neue Dogmatik zu entwickeln. Auch H. Verfuhr so in seinen 1.o(:j co111mi111s tr1eO1OgiOj. Besonders lehrreich sind die Jk’r01egO1nsi1Sr. derselben, in denen er sein Verhältniß zu Melanchthon darlegt. Wol erkennt er ihn an als msg11um jI11mi?11i1. Il.- casr111mijsO v0St1.2S 11110e– 11jcem- aber er vergißt nicht, später erklärend hinzuzusetzen, daß er A. äOot1–i11A 1h.ut11erj ljzm i11(1e Ab 811110 35 Su1Jrer S8Sc1uimjllSSjmum i11iti0 (;uj(19m O1z110u1um- 1z08t111oc1um se1–0 p-1u1O 8.psrtjus SS(:SSSj0119n1 kscise. Es ist nur ein schwacher Trost, wenn er glaubt, daß er Sub r–111ell1 yjt.s 8S1jz Stotz pOsnjcO11tjz 11uJ11S Otis tm 1)S0021tj yenismi z Ollrjst0 8e1–ye1t0re er 1scjsijt er jmpetr9.rjt. Unter den sieben Punkten, die beweisen sollen, daß er von der „Reinheit der himmlischen Lehre" abgt-fallen sei, nehmen natürlich die Lehren vom 8zsi1ergjsi11os. der communjc:2ttj0 j(jj01n-2mi111 und dem Abendmahl die vorzüglichste Stelle ein. – Nach dem Vorgange Melanchthon’s hat H. die Einrichtung in seinen I.o(:i getroffen, daß jeder Il-O0us oder jede qustj0 ihrem Inhalte nach sich in Propositionen, 3-ccksO.Ses 111Smb1–-t gliedere. Es wird kürzlich auf die Beweisführung Melanchthon1s in den einzelnen Abschnitten hingewiesen und eine Correctur derselben rücksichtlich ihres an-orthodoxen Charakters vorgenommen. Werthvoll und wissenschaftlich wol brauchbar sind die Controversexcurse, welche H. hieran gemeiniglich knüpft. Sie sind meistens aus der Dogmengeschichte entnommen und beweisen die reichen Kenntnisse, über welche H. verfügte. Die „l–OOj“ enthalten daß gesammte gelehrte Material, auf dem das „Compendium“ auferbaut worden war. In seiner Polemik wendet sich H. gegen die Katholiken und natürlich auch gegen die Calvinisten. Er kämpft hier in einer Reihe mit Pol. Leyser, Aeg. Hunniuß, Hos u. dgl. Nicht mit Unrecht hat man ihn den m9„11Sus 001vj11istA1–un1 genannt. Sein Eifer war durch das stetige WachSthum des Calvinismuß in Oft- und Westdeutschland entzündet worden. Jedem neuen Aufschwunge desselben begegnete er mit einer energischen Schrift. 1610 schrieb er seinen „0A1si11jstA, .4u1jcO– 1sijtjous eigentliche Entdeckung und Widerlegung etlicher calvinischen politischen Rathschläge, welche Johann von Münster sortzupflanzen und die verdammte Calvinisterey in daß Herzogthum Holstein einzuschieben sich bemühet“, 7itsb. Diesem Erguß eines kräftig erregten und ebenso derb sich äußernden lutherischen Gewissens folgte eine der heftigsten Streitschriften, die H. verfaßte: „0-m-j11jsts„ Au1j(:O–1’o1jtjOus (:t1ter), oder christlicher nothwendiger Bericht von den fürnehmsten politischen Haupt-Gründen, durch welche man die verdammte Calvinisterey in die [478] Chur- und Marck-Brandenburg eiuzuschieben sich stark bemühet, samt einem Anhang wider Salomon Fincken, .4post:-ttA.m zu Berlins`, 7iteb. 1614. Sie hatte den Uebertritt des Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg zur reformirten Kirche (1613) zur Veranlassung und geißelte mit Recht den immer mehr überhand nehmenden Einfluß der Hoftheologen, die ihre fürstlichen Beichtkinder nicht nach den Forderungen des Gewissens und Glaubens, sondern nach politischer Zweckmäßigkeit leiteten. Die daran sich knüpfende Streitlitteratur bietet kein weiteres Interesse. (Vgl. über dieselbe J. G. Walch, Historische und theologische Einleitung in die Religionsstreitigkeiten, Thl. III. S. 496 ff.) Die wichtigste Folge des Hutter’schen Angriffes war, daß der Kurfürst von Brandenburg die Concordienformel im Kurfürstenthum verbot und der studirenden Jugend den Besuch der Universität Wittenberg unterfagte. -– In derselben Zeit entstand auch die umfassendste polemische Schrift Hutter’s: die „Oo11OO1–(1js. 0O110o1sj7S ä6 0rigi119 er p10g1–6S8u 1F’Ormi118.e 0o11OOr(1j9.O SOO198jetrum 00:1k. Lug. 1jbs1– U11U8“„ Vjtsb. 1614. Sie war gegen Hospinian gerichtet, welcher in seiner 0OnOorc1js. (1js0ors 1607 eine sehr scharfe und zum Theil nicht unberechtigte Kritik an der Geschichte der Entstehung der Concordienformel, wie an ihrem Lehrgehalt geübt hatte. Mit Geschick und Verständniß unter stetiger Bezugnahme auf das historische Actenmaterial, welches theils ergänzt, theils berichtigt wird, versucht H. dem Gegner folgend die Widerlegung. Hospinian hatte sich nicht unbedeutende Uebertreibungen erlaubt sowol in den Berichten über die Behandlung der Philippisten, als auch in der Darstellung der Motive, von denen die Verfasser der Concordienformel sich hätten leiten lassen. H. hatte den großen Vorzug, in seinen historischen Beweisen aus einem großen Vorrath bis dahin unbekannter urkundlicher Nachrichten schöpfen zu können. Dennoch ist seine Widerlegung nicht als gelungen anzusehen; sie leidet im Grunde nicht weniger an Parteilichkeit als die Arbeit des Gegners. Ihr historischer Inhalt sichert ihr indeß noch heute einen Anspruch auf Schätzung. Die übrigen polemischen Schriften Hutter? richten sich, wie .I. B. 8x-u1961 O1enc11omenOs 1sjrOb. 1607„ gegen die „Sacramentirer“, oder wie seine „1)jsiJu!;9„tj0nes ITIL. C10 ser–bo 1)9j 801sjpto er 11o11 S01sjpt0 0011t.rs 130118r– mi11um“„ ’ssitc-sb. 1610„ gegen die Katholiken und sind gegenüber jenem Hauptwerke von mehr untergeordneter Bedeutung. – Auch exegetische und praktisch-theologische Schriften besitzen wir von H. Sie beweisen immerhin daß Geschick des Dogmatikers auch auf ihm fremderem Boden. Von jenen sind zu nennen die „1D1zjt0me bjb1i03„“„ 1609 und die „8u0oj11Ote-t 8J(p1j(J8.tj0 Spjst01s 8(1 cFrst15tts.8 1635; von diesen die „ICe(1jtstt–jo 0ruOjs 011rjstj Sim r10mj1jze -4c:a(1e1njoe1O j11 11jsrOrjs 1m ?8„8SiO11js St m0rtjs O11rjstj“„ 1612; „Der Bericht vom ordentlichen Und apostolischen Beruf, Ordination und Amt der lutherisch-evangelischen Prediger“, Wittenb. 1609, und endlich mehrere Leichenreden im pomphaften Zeitstil, die zu halten ihn seine amtliche Stellung verpflichtete: auf seine Collegen 1)r. Aeg. Hunnius, 16Os; Dr. Salom. Getz-ner, 1605; 1)r. Georg Mylius, 1607; Dr. Polykarp Leyser, 1610; auf den Kurfürsten Christian II. von Sachsen und auf den Herzog August von Sachsen, 1616.
H., der „r9(1O11Sttus 1.sit11erus ist mit Recht der Haushalter lutherischer Orthodoxie, mit Unrecht der Vater der lutherischen Scholastik genannt worden. Sein theologischer Standpunkt ist einfach der der Symbole, insonderheit der Concordienformel, denen er sogar die Theopneustie zuerkennt. Damit ist für ihn der Grund wie die Grenze seiner dogmatischen Spekulation gegeben. Man findet daher bei ihm weder einen künstlichen Bau eines Systems, noch auch formale Kategorien, noch endlich die bis ins Kleinste durchgeführte Division der Begriffe, welche die spätere lutherische Dogmatik kennzeichneten. Sein Bestreben ist allein darauf gerichtet, von dem Bestande und Inhalt des kirchlichen Lehrbegriffs Rechen- [479] schaft zu geben mit voller Resignation auf alles Subjective, sei es in der unterscheidenden Würdigung seiner verschiedenen Bestandtheile, sei es selbst in der Deutung und Erklärung seiner Bestimmungen.
Zur Quellenlitteratur sind zu vergleichen: A. G. Hoffmann in Ersch u. Gruber’s A. E., Sect. II. Thl. 13 S. 222 ff., u. Wagenmanu in Herzog’s Real-Enc., 2. Aufl. – Außerdem sind nachzusehen: J. G. Walch, Histor. u. theol. Einleitung in die Religionsstreitigkeiten der ev.-luth. Kirche, Bd. 17 S. 54, 223, 249; Bd. 7 S. 769, 808, u. derselbe, Histor. u. theol. Einl. i. d. Religionsstreitigkeiten außerhalb der ev.-luth. Kirche, Bd. III S. 160, 496, 1066. – C. E. Luthardt, Die Lehre vom freien Willen u. sein. Verhältniß zur Gnade, Leipz. 1868 S. 286 f. – J. A. Dorner, Gesch. der prot. Theologie, München 1867 S. 530 f. –K.Hase, llutt91–us r9äjyjvus 11. Aufl. 1’rO10gomen8„„ § 26 II. und in den betr. Vorreden v. Hutter’s Schriften, besonders zu den ersten Auflagen derselben.