ADB:Jacob von Gulik

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Jacob von Gulik“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 552–553, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jacob_von_Gulik&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 05:18 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Jacob von Breda
Band 13 (1881), S. 552–553 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Kein Wikipedia-Artikel
(Stand Mai 2013, suchen)
Jacob von Gulik in Wikidata
GND-Nummer 136221971
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|13|552|553|Jacob von Gulik|Jacob Cornelis van Slee|ADB:Jacob von Gulik}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=136221971}}    

Jacob von Gulik, Franziscanermönch aus Jülich und Weihbischof des Utrechter Bischofs Florens von Wevelinkhoven (Bd. VII. S. 130), erregte durch sein verbrecherisches Treiben große Wirren in der Utrechter Diöcese. Es entdeckte sich nämlich 1392, daß er sich den Titel eines Bischofs in partibus mittelst gefälschter päpstlicher Breves angemaßt und als solcher nicht nur in den Bisthümern Trier, Mainz und Straßburg fungirt, sondern sich auch von Florens das Amt des Weihbischofs erschlichen hatte. Zehn Jahre lang hatte er unbefugter Weise Kirchen und Altäre geweiht, Geistlichen die Weihen ertheilt, [553] die Firmelung vollzogen und andere bischöfliche Functionen ausgeübt. Man denke sich das fromme Entsetzen bei Entdeckung des Betrugs! Der Betrüger ward sofort verhaftet und nach eingeholtem päpstlichen Gutachten, da er jede Buße zurückwies, auf entsetzliche Weise gerichtet. Vom Bischof Florens und sechs anderen committirten Bischöfen zu Utrecht am 30. September 1392 öffentlich entweiht und seiner priesterlichen Kleidung beraubt, ward ihm das Haupthaar abgeschoren und seine entheiligten Finger mit einem Glasscherben bis auf die Knochen vom Fleisch entblößt. Dann überlieferte man ihn dem weltlichen Richter zu langem qualvollem Tode. Zum „Kessel“ verurtheilt, ward er in siedendes Oel getaucht, dann aber – aus Ehrerbietung gegen den Orden der Franciscaner! – wieder herausgezogen, um mit dem Schwerte gerichtet zu werden.

Matthaei, Anal. V. S. 615; Beka in Append., S. 130; van Heußen en van Rhyn, Bat. Sacr. II. bl. 384. Moll, Kerkgesch. v. Nederl. II. 1. St. bl. 167 und die dortgenannten Quellen.