ADB:Jentzkow, Kaspar

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Artikel „Jentzkow, Kaspar“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 777, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jentzkow,_Kaspar&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 18:29 Uhr UTC)
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Jentzkow: Kaspar J., verdienter Schulmann, wurde als natürlicher Sohn eines Mitgliedes des in Mecklenburg angesessenen Rittergeschlechts v. Gentzkow (Jentzkow) zwischen 1535 und 1540 in Friedland geboren und starb im Anfang des October 1611 zu Stralsund. Seine Vorbildung erhielt er in der Vaterstadt, studirte seit 1561 in Rostock und war sechs Jahre hindurch Lehrer an der Schule zu Neubrandenburg. Darauf begab er sich nach Greifswald, wo er die Erziehung Ulrichs von Schwerin leitete und folgte dann, vielleicht auf Veranlassung des ihm möglicherweise entfernt verwandten Bürgermeisters Nikolaus Gentzkow (s. d. Art.) einem Rufe nach Stralsund, wo er Ostern 1560[1] das Rectorat des Gymnasiums antrat. In Folge seiner Herkunft und seines Rufes, den er als tüchtiger Pädagog genoß, besuchten mehrere junge Mecklenburger das Stralsunder Gymnasium, unter ihnen Martin Brasch, der noch sein Amtsgenosse als Subrector wurde, und Andreas Helwig, welcher ihm späterhin im Rectorat nachfolgte. Von seiner umsichtigen und schöpferischen Wirksamkeit als Rector zeugt besonders die Schulordnung von 1591; noch mehr läßt seine Rechtfertigungs- und Beschwerdeschrift vom J. 1592 ihn als den geborenen Schulmann und Erzieher erkennen, welchen sein späterer Nachfolger Wolf mit folgenden Worten feiert: „Beatus Jentzkovius ab ipsa natura ad literas humaniores et ad vitam scholasticam videtur fuisse factus, adeo ex ipsius moderata disciplina totiusque collegii gubernatione singularis quaedam prudentia et e Latina phrasi, qua in exprimendo rerum suarum statu semel atque iterum usus est et puritas sermonis, et ipse simul ejus aevi candor et integritas elucet“. Das ihm anvertraute Amt verwaltete er 30 Jahre lang mit Sorgfalt und Treue und gab auch der 1574 an ihn ergangenen Berufung als Prediger in seiner Vaterstadt Friedland keine Folge, dann aber, als seine abnehmenden Kräfte ein mehr ruhiges und sorgenfreies Leben verlangten, ward er auf Grund eines dahin geäußerten Wunsches im Spätherbst 1597 einmüthig zum Archidiaconus bei St. Nicolai erwählt, legte das Rectorat jedoch erst zu Ostern des folgenden Jahres nieder. Seine Anstellung oder Einführung verzögerte sich durch eine Streitigkeit, indem der Stralsunder Magistrat, auf Privilegien gestützt, dem damaligen berühmten Generalsuperintendenten Dr. Jac. Runge zu Greifswald die Institution und Einführung in die dortigen Kirchen als zuständiges und bleibendes Recht nicht anerkennen wollte; denn nur unter dieser Bedingung wollte Runge ordiniren. Da nun auch keiner der älteren Stralsunder Geistlichen die ihnen zugemuthete Ordination Jentzkow’s übernehmen wollte, so wandte sich der Superintendent Schlüsselburg an seinen Freund Dr. G. Mylius in Jena, der sich dazu bereit erklärte; indeß zerschlug sich dies und J. begab sich nach Hamburg, woselbst er die Weihe empfing. Sein Predigtamt verwaltete er 13 Jahre hindurch, so daß er 42 Jahre ununterbrochen der Stadt Stralsund in Kirche und Schule mit Auszeichnung gedient hat. Von einer schriftstellerischen Thätigkeit ist nichts bekannt. Sein Brustbild mit einer lateinischen, seinem ehrenvollen Andenken gewidmeten Unterschrift hängt zu Stralsund in der Nicolaikirche, wo er am 8. October 1611 bestattet wurde. Sein gleichnamiger Sohn ward 1620 zum Pastor an der heil. Geistkirche ernannt, starb jedoch schon im folgenden Jahre.

Zober, Urkundliche Geschichte des Stralsunder Gymnasiums, II. S. 18–21, III. 90, Stralsund 1841. Lindemann’s Memorialbuch in Zober’s Stralsunder Chroniken, II. 144. Lisch, Mecklenburger Jahrbücher, XII. 158.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 777. Z. 13 v. o. l.: 1570 (st. 1560). [Bd. 15, S. 796]