ADB:Joachimi, Albert

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Artikel „Joachimi, Albert“ von Karl Theodor Wenzelburger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 95–96, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Joachimi,_Albert&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 00:49 Uhr UTC)
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Joachimi: Albert J., Herr von Ostende und Hoedekenskerke, niederländischer Staatsmann aus der Blüthezeit der Republik, geb. 1560 zu Goes in Zeeland. Schon in jugendlichem Alter stand er im Dienste seiner Vaterstadt, die ihm den Rang eines Pensionärs gab und bald gehörte er zu den Mitgliedern der Generalstaaten (1601). Im J. 1610 war er bei der Gesandtschaft, welche an Jacob I. nach England geschickt wurde, um die Aufhebung des für die Niederlande so verderblichen Verbots der freien Fahrt und Fischerei an den britischen Küsten zu erlangen. Dieser Zweck wurde auch in vollem Umfange erreicht und J. wußte sich bei dem König in solche Gunst zu setzen, daß er von ihm zum Ritter geschlagen wurde. Im J. 1615 war er wieder die Seele einer Gesandtschaft, die an Gustav Adolf von Schweden geschickt wurde, um die Beendigung des schwedisch-russischen Krieges, der dem niederländischen Ostseehandel ungeheuren Schaden zufügte, herbeizuführen. Aber nur der Abschluß eines dreimonatlichen Waffenstillstandes gelang (4. März 1616), denn der Krieg ging erst im J. 1617 zu Ende. Wie in England hatte er sich auch in Schweden die Gunst des Monarchen zu verschaffen gewußt, denn Gustav Adolf erhob ihn in den Adelstand und er erhielt mit seinen Amtsgenossen ein Geschenk von 10,000 Gulden. Größere Erfolge erzielte er, als er im J. 1621 beim Ablaufe des 12jährigen Bestandes als diplomatischer Agent an verschiedene deutsche Höfe geschickt wurde, um die früheren Freundschaftsverträge zu erneuern. Mit Francois Aerssen van Sommelsdyk ging er 1624 als Gesandter an den englischen Hof, um die Wiedereinsetzung des vertriebenen Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zu betreiben und die Fortdauer der früheren Verträge zu sichern. Am 5. Mai 1624 unterzeichnete der König den Vertrag, der die Wünsche der Republik in jeder Hinsicht erfüllte. Die Folge davon war, daß J. nach dem [96] Tode des bisherigen Gesandten Noël de Caron zum Gesandten am Hofe von St. James ernannt wurde, welchen Posten er bis zum J. 1650 mit seiner gewohnten Geschäftskenntniß und Gewandtheit bekleidete, so daß im J. 1647 zu seiner Ehre eine besondere Denkmünze geschlagen wurde. Da aber die Generalstaaten den Sohn des hingerichteten Karl I. als König von England anerkannten und die zwei Gesandten der englischen Republik zu empfangen sich weigerten und als einer derselben, Isak Doreslaar, in einer Herberge im Haag ermordet wurde, ohne daß etwas geschah, um die Schuldigen ausfindig zu machen und zu bestrafen, so wurde J., dem auch überdies seine Vollmacht nicht erneuert worden war, von der britischen Regierung aufgefordert, England zu verlassen. Von da an lebte er bis zu seinem am 17. Mai 1654 erfolgten Tode als Privatmann in seiner Vaterstadt, wo er auch begraben liegt.

Das von Anthonis Goeteris gehaltene Gesandtschaftsjournal von 1615 und 1616 und die nach diesem bearbeitete Abhandlung von Prof. Dr. H. Beyermann in den „Vaterlandsche Letteroefeningen“ 1844. Ferner: Gesandtschaftsberichte des franz. Gesandten im Haag d’Espesses („dépêches de Hollande“). Zeeuwsche Volksalmanak, 1846 p. 20–38. Scheltema, Rusland en de Nederlanden, Thl. I, S. 82–93. Wagenaar, Vaderl. Hist., Thl. IX, S. 374–78.