ADB:Johann (Markgraf von Brandenburg-Küstrin)

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Artikel „Johann von Brandenburg-Küstrin“ von Theodor Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 156–165, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_(Markgraf_von_Brandenburg-K%C3%BCstrin)&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 15:06 Uhr UTC)
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Band 14 (1881), S. 156–165 (Quelle).
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Johann von Brandenburg-Küstrin, geb. in Tangermünde am 3. August 1513, gest. in Küstrin am 13. Januar 1571. Sohn des Kurfürsten Joachim I. und Elisabeths, Tochter Johanns I. von Dänemark, zeigte er schon, als der Willen des Vaters am 11. Juli 1535 ihm die Herrschaft über sein kleines Fürstenthum zuwies, einen seiner Körpergestalt entsprechenden kräftigen Geist, eine wol zum Eigensinn ausartende Charakterfestigkeit, die insbesondere an bestimmten Grundsätzen, aber auch wol an manchen Sympathien und Antipathien mit Hartnäckigkeit [157] haftete, einen aufrichtig dem evangelischen Glauben, selbst mit Hintansetzung politischer oder persönlicher Rücksichten gewidmeten Eifer und einen auf Sparsamkeit und Ordnung gerichteten landesväterlichen Sinn: Eigenschaften, die ihm schon zu seiner Zeit den Beinamen des Weisen oder „das Auge und der Rath Deutschlands“ erwarben, jedenfalls aber ihn trotz seiner geringfügigen äußeren Macht in mehreren gewichtigen Krisen seiner Zeit zu einer einflußreichen Stellung erhoben. – Gleich seinem älteren Bruder Joachim von dem bigotten Vater durch die anscheinend wirksamsten Mittel zum Festhalten an der alten Kirche gezwungen – durch die Verlobung des 17jährigen Prinzen (1529) mit der 13jährigen Tochter des eifrig katholischen Herzogs Heinrich d. J. von Braunschweig, Katharina, durch testamentarische Verpflichtung, durch einen von dem Prinzen dafür ausgestellten Revers und den ihm aufgenöthigten Beitritt zu dem 1533 zur Vertheidigung der katholischen Lehre gestifteten Hallischen Bündnisse – trug Johann, nachdem er schon bei Lebzeiten des Vaters seine Hinneigung zur Wittenbergischen Lehre hinlänglich kund gegeben hatte, kein Bedenken, sobald er Fürst geworden war, diese Fesseln abzustreifen. Da die Hallische Bundesformel nämlich beiden Brüdern vorschrieb, einen Monat nach dem Tode des Vaters eine neue Verschreibung („Beibrief“) über ihre Bundespflicht auszustellen, so fand der Markgraf in der derselben gegebenen Fassung, in welcher er sich gegen seinen Bruder beeinträchtigt glaubte, während die Bündner für den Bruder Partei nahmen, den geeigneten Vorwand, die Unterschrift zu verweigern – und schließlich sich vom Bunde loszusagen. – Der Vater hatte in seinem Testamente unter die beiden Söhne, falls sie sich zu einer gemeinsamen Regierung nicht einigen könnten, die Kurlande so getheilt, daß dem jüngern die Neumark, das Land Sternberg und die schlesisch-lausitzischen, nominell im Lehnsverbande von Böhmen stehenden Gebiete von Cottbus, Crossen, Züllichau u. a. zufallen sollten. Sobald die Theilung beschlossen ist und Johann (November 1535) die Huldigung in seinen Landen empfangen hat, setzt er sich persönlich und durch seine Mutter mit Luther in Verbindung und führt mit Hülfe der von diesem empfohlenen Prädikanten unter geringem Widerstand der Altgläubigen in seinen Kirchen die Lehre und den Cultus der Wittenbergischen Kirche ein, gab auch alsbald im März 1537, als er mit den evangelischen Fürsten von Sachsen und Hessen in Zeitz zur Erneuerung ihrer Erbverbrüderung zusammentrifft, gegen dieselben seinen Wunsch, dem Schmalkaldischen Bunde beizutreten, zu erkennen. Wenn trotz der Bereitwilligkeit der Bündner die Verhandlungen über seinen Eintritt ein Jahr dauern, so betrafen dieselben unzweifelhaft die in evangelischen Kreisen damals vielfach besprochene Frage, inwieweit die gegen den Bund übernommenen Pflichten mit dem dem Kaiser schuldigen Gehorsam vereinbar seien. Die Wittenberger Theologen hatten den Widerstand gegen den Kaiser, wofern er den evangelischen Glauben unterdrücke und sofern derselbe sich auf Vertheidigung beschränke, für zulässig erkannt, eine direkte Auflehnung gegen den Kaiser aber gemißbilligt, und das war auch in dem Schmalkaldischen Bundesstatut angedeutet. Es lag aber die Besorgniß nahe, daß ehrgeizige Bundesglieder, wofür damals namentlich Philipp von Hessen gehalten wurde, die ohnehin schwer einzuhaltende Grenze überschreiten dürften. Jedenfalls gab Johann, als er am 10. März 1538, auf der Versammlung zu Braunschweig, in den Bund eintrat, durch seinen Abgesandten die Erklärung ab, daß er nur unter der Voraussetzung, daß es sich hier um die Beschützung des Glaubens, nicht um politische Interessen handle, eintrete. Nachdem er 4 Jahre dem Bunde angehangen hatte, verletzte es ihn, daß die Bündner, auf Betrieb Philipps von Hessen, zur Vertheidigung der wegen ihres Glaubens und ihrer politischen Freiheit angegriffenen Städte Braunschweig und Goslar gegen Heinrich den Jüngern von Braunschweig, der als Vollstrecker [158] der kaiserlichen Acht auftrat, zu den Waffen griffen, sich aber mit seiner Besiegung nicht zufrieden gaben, sondern ihn 1543 aus seinem Lande vertrieben, ja als er 1545 bei einem Versuche sein Land wiederzugewinnen in dem Gefechte bei Kahlfeld gefangen genommen wurde, seine Person und sein Land in ihrer Gewalt behielten. J. sah in dem Verfahren des Bundes eine Ueberschreitung seiner Befugnisse, die ihn um so tiefer verletzte, da der Gefangene sein Schwiegervater war und er selbst, wie es scheint, wegen des Mißlingens seiner auf gütliche Beilegung des Streites gerichteten Bemühungen, mit dem Landgrafen von Hessen sich verfeindet hatte. Nachdem daher schon im Sommer 1544 über seine Gleichgültigkeit gegen die Bundesinteressen Klagen laut geworden, zeigt er selbst am 13. Decbr. 1545, wo in Frankfurt a. M. über eine Verlängerung des Bundes auf weitere sechs Jahre berathen wird, der Versammlung an, daß er entschlossen sei, auch fernerhin der evangelischen Lehre treu zu bleiben, einer Fortdauer des Bundes aber nicht zustimme, da der Kaiser Religionsfrieden zu stiften Willens wäre. Gleichzeitig mit diesem Austritte aus dem Bunde schloß er mit Johann Heinrich von Braunschweig und seinem Vetter Albrecht von Culmbach ein Waffenbündniß zur Befreiung seines Schwiegervaters und setzte den Kaiser davon in Kenntniß. Dieser, der bereits den Kampf gegen die Schmalkaldener vorbereitete, billigte nicht nur Johanns Vorhaben, sondern suchte ihn auch für seinen Dienst zu gewinnen und J. ging auch hierauf ein, als König Ferdinand im Namen und in Gegenwart des Kaisers ihm die Versicherung ertheilte, 1) daß der jetzt beabsichtigte Krieg nicht gegen die evangelische Confession gerichtet sei, sondern nur die Bestrafung einiger rebellischer Fürsten bezwecke, 2) daß J. bis zur Entscheidung eines Concils ungehindert seines Glaubens leben solle, 3) daß auch, wenn die Entscheidung erfolgte, J. aber mit derselben nicht einverstanden wäre, der Kaiser ihm in zwei oder drei Artikeln nachsehen wolle. Auf dieses Versprechen hin nimmt J., noch ehe der Kaiser in Regensburg am 20. Juli 1546 die Acht über die beiden Häupter des Schmalkaldischen Bundes ausspricht, die Bestallung des Kaisers an und hat 1000 Reiter für denselben angeworben, mit welchen er im August in das kaiserliche Lager bei Landshut einrückt. Seitdem ist er nahezu zwei Jahre in der Umgebung des Kaisers als sein Heerführer oder Unterhändler thätig; in der Schlacht bei Mühlberg (24. April 1547) bildet er mit 250 Reitern an der Elbbrücke den Rückhalt des kaiserlichen Fußvolkes, nachdem dasselbe sie überschritten hat. Erst während des Reichstages zu Augsburg, der vom 1. September 1547 bis zum 30. Juni 1548 dauerte, gehen ihm die Augen auf über die Täuschung, die der Kaiser ihm bereitet hat, indem seit dem 21. März zunächst der Hofprediger seines Bruders Joachim, Agricola, ihn auf dem Wege freundlicher Zusprache zur Annahme des Interims zu überreden sucht, sodann aber, als J. dasselbe als einen Abfall von dem evangelischen Glauben zurückweist, König Ferdinand und zuletzt der Kaiser selbst, jene Aufforderung erneuernd, sie je mehr und mehr zu einem Befehl und zur Androhung von Strafen steigern, ja der Kaiser seine jenem gethane Zusage in Abrede stellt. Zwar nahm König Ferdinand selbst den Markgrafen durch sein Zeugniß gegen diese letzte Behauptung in Schutz und trat ebenso entschieden für ihn ein, als der Kaiser denselben in seiner Herberge als Gefangenen zurückhalten wollte, doch ließ sich Karl verlauten, daß er gegen den Ungehorsamen nach Gebühr verfahren werde. Mit kluger Zurückhaltung weist der Markgraf während der bis Anfang Juni sich hinziehenden Verhandlungen jede nähere Erklärung über das Interim zurück, bevor er mit der Geistlichkeit seines Landes sich berathen haben werde und fordert, daß der Kaiser ihn zu diesem Zweck in die Heimath beurlaube, was er denn auch durch seine Beharrlichkeit am 3. Juni durchsetzt. Nach der Mark zurückgekehrt, kannte J. den stolzen Sinn des Kaisers zu gut um zu zweifeln, daß [159] dieser seine Drohungen gegen ihn vollstrecken werde; stand jener damals doch auf der Höhe seiner Macht, hatte ein streitfertiges spanisches Heer zur Seite, hatte überdies auf dem Reichstage mit Zustimmung der meisten Reichsstände das Interim zum Gesetz erhoben und die Annahme desselben allen Evangelischen anbefohlen. J. aber überzeugt, daß es sich hier um eine religiöse Pflicht handle, die außer dem Bereiche kaiserlicher Befugniß liege, war sofort entschieden, sein gutes Recht mit dem Schwerte zu vertheidigen; „lieber Schwert als Feder, lieber Blut als Tinte“. Während er in seinem Lande ebensowenig eine tadelnde Aeußerung des kaiserlichen Ediktes als eine Beachtung desselben gestattete, sah er sich für den bevorstehenden Kampf nach Bundesgenossen um. Solche durfte er hoffen theils bei den niedersächsischen Ständen, namentlich bei den Hansestädten zu finden, welche, ehemals Genossen des Schmalkaldischen Bundes, mit gutem Grunde fürchteten demnächst von kaiserlichen Truppen heimgesucht zu werden, ingleichen bei seinem Vetter, dem Herzog Albrecht von Preußen, und den polnisch-preußischen Ständen, mit deren Gebieten der Kaiser die deutsche Ordensherrschaft wieder herzustellen gedachte, andererseits aber bei dem mächtigen Kurfürst Moritz von Sachsen, welcher, nachdem er ähnliche Zusagen, wie Johann vom Kaiser in Betreff der Religion erhalten, unter dem auch von J. gebrauchten Vorwande die sofortige Einführung des Interims abgelehnt hatte. Die Bereitwilligkeit, mit welcher Moritz auf die Eröffnungen des Markgrafen schon im September 1548 einging, erfüllte diesen anfangs mit den besten Erwartungen; auf einer persönlichen Zusammenkunft in Torgau (October 1548) verständigten sich beide über ihre Absichten, und Moritz ertheilte dem Markgrafen eine schriftliche Vollmacht auch für ihn mit dem Herzoge von Preußen und dem Könige von Polen ein Vertheidigungsbündniß abzuschließen. Nachdem man aber bis zum November einander immer näher gekommen war, trat plötzlich zwischen ihnen eine Entfremdung ein, welche zwei Jahre andauerte, und auch später, als eine äußerliche Aussöhnung erfolgte, im Gemüthe Johanns eine unaustilgbare Abneigung gegen jenen zurückließ. Man muß annehmen, daß die zweideutigen Schritte, welche der Sachsenfürst that, um sich in der Gunst und dem Vertrauen des Kaisers zu erhalten – seine Reise nach Trient, das Leipziger Interim u. a. – den einfachen Sinn Johanns mit Mißtrauen in seine Absichten erfüllten, zumal nachdem Albrecht von Culmbach, dessen „Ungottseligkeit im Leben und in der Religion“ dem frommen Markgrafen ein Gegenstand des tiefsten Abscheus war, Freund und Vertrauter des Kurfürsten geworden war. Mit ungeschwächtem Eifer verfolgte Johann deshalb seinen Plan im nächsten Jahre nach der andern Richtung. Die Rüstungen, welche König Ferdinand im Verlauf desselben in Böhmen vornahm, während er zugleich als Lehnsherr von Crossen und Cottbus Ansprüche erhob, die sichtlich den Vorwand zur Occupation dieser Lande bereiten sollten, die erneuerte Aechtung der Stadt Magdeburg (18. März 1549) und die Gewaltschritte, welche der Kaiser zur Züchtigung der Rebellen und für die Anerkennung des Tridentiner Concils auf dem zum 25. Juli 1550 nach Augsburg berufenen Reichstage zur Sprache zu bringen ankündigte, rückten die Gefahr eines Angriffs auf Norddeutschland immer näher. Während nun J. durch Anlage von Festungswerken und Sicherung seiner Grenzen sich zur Gegenwehr im eigenen Lande vorbereitete, arbeitete er darauf hin, zunächst alle diejenigen Stände, welche sich mit ihm in gleicher Noth befanden, zu gemeinsamer Vertheidigung zu verbinden, aber auch die evangelischen Fürsten des Auslandes, England, Dänemark, Schweden und überdies Polen und Frankreich zur Unterstützung heranzuziehen. Um aber dabei ein reines Gewissen zu bewahren, sollten die deutschen Bundesgenossen sich keiner „Rebellion gegen die kaiserliche Majestät schuldig machen“ und nur dann und dort die Waffen gebrauchen, wo ein Angriff [160] zu befürchten stand. Hierfür sollten die Bündner sich zur Stellung einer bestimmten Anzahl von Truppen und zu Geldzahlungen, durch welche dieselben möglichst lange Zeit unter den Waffen oder gegen Wartegeld zur Verfügung gehalten werden könnten, verpflichten, von den ausländischen Fürsten wurde hauptsächlich Geldunterstützung erwartet. Auf solche Grundlagen hin einigte sich zunächst J. mit dem Herzoge Johann Albrecht von Mecklenburg und Herzog Albrecht von Preußen am 26. Februar 1550 bei einer persönlichen Zusammenkunft in Königsberg. Wie hier die Sache im tiefsten Geheimnisse betrieben ward, so beschlossen diese Fürsten ihren „Fürstenbund“ nur persönlich oder durch Absendung einiger in das Geheimniß eingeweihten Agenten auszubreiten. Ihr Bemühen war nicht ohne Erfolg; mehrere Fürsten und Städte Norddeutschlands traten bei, noch im Verlaufe des Jahres 1550 fanden nicht unbedeutende Truppenanwerbungen statt. Aber so sehr der zu Grunde liegende Gedanke der frommen Gesinnung des Markgrafen zur Ehre gereichte, so kam doch wenig Ersprießliches zum Vorschein. Die Zumuthung an die Bundesglieder, zum Kampf gerüstet zu warten, bis der Kaiser sie angreife, lähmte sehr bald ihren Eifer und Muth in um so stärkerem Maße, da um das Geheimniß zu wahren, den einzelnen die Namen der übrigen Genossen nicht mitgetheilt wurden und die auswärtigen Mächte, die man um Hülfe ansprach, dieselbe versagten bis auf Frankreich, das sich aber nur unter der Bedingung geneigt erklärte, wenn es eine klare Kenntniß von dem Umfange, den Kräften und Absichten des Bundes, mit andern Worten, von den Vortheilen, die ihm selbst daraus erwachsen sollten, gewonnen haben würde. Und zu alledem fügte es sich, daß sogleich der erste Waffengang, den Bündner versuchten, indem 8000 ihrer Landsknechte nebst 800 Reitern unter Führung des vom Kaiser geächteten Hans von Heideck im December 1550 zum Entsatz des belagerten Magdeburg auszogen, wenn auch der Kampf nur zum Scheine geführt wurde, mit Zersprengung und Auflösung des ganzen Trupps endigte. Inzwischen war auch Kurfürst Moritz, ohne von jenem Bunde nähere Kenntniß zu haben, durch Gründe mehr politischer Natur gleichfalls zu dem Entschlusse gebracht worden, sich gegen den Kaiser aufzulehnen, hatte aber seine Pläne so geschickt zu verhüllen gewußt, daß selbst, nachdem sein Bruder August, der aus dem Dienste des Kaisers entlassene Markgraf Albrecht von Culmbach und der Sohn des Landgrafen Philipp von Hessen sich demselben angeschlossen hatten und mit Frankreich Unterhandlungen eingeleitet waren, er dennoch das volle Vertrauen des Kaisers sich bewahrte und in dessen Namen und Bestallung seit October 1550 das geächtete Magdeburg belagerte. Während dieser Belagerung über die Absichten des Fürstenbundes genauer verständigt, bemühte sich Moritz lange ohne Erfolg, dem ihm unverhohlen abgeneigten Markgrafen Johann näher zu treten, bis im December 1550 gerade jene angebliche Niederlage, die er den Truppen Heideck’s bereitete, die Brücke zu gegenseitiger Verständigung wurde. Indem der Kurfürst nämlich um den Schein zu wahren, daß er dem Interesse des Kaisers diene, jenen Truppen entgegenzog und sie zur Kapitulation nöthigte, richtete er letztere so ein, daß Heideck selbst mit einem Theile des Fußvolks in seine Dienste übertrat, die andern sich zerstreuten. Den günstigen Eindruck dieses Verfahrens verstärkte der Kurfürst durch ein Schreiben an Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg, das diesen von der Aufrichtigkeit seiner dem Fürstenbunde gleichartigen Bestrebungen und seinem Wunsche mit Markgraf Johann Hand in Hand zu gehen in dem Maße überzeugte, daß jener jetzt in Verbindung mit Heideck den Widerwillen Johanns gegen den Kurfürsten mit allem Eifer bekämpfte. Und J. war ihren Vorstellungen um so zugänglicher, da der Kaiser zur selbigen Zeit durch einen Abgesandten Nicolaus von Könneritz, ihn das „Haupt aller Unzufriedenen“, mit dem Schicksale der gefangenen [161] Schmalkaldener bedrohen ließ. So brachten es jene dahin, daß am 20. Febr. 1551 eine persönliche Zusammenkunft beider Fürsten in Dresden stattfand. Es währte lange, ehe die störrischen Gemüther sich gegen einander eröffneten. Da jedoch Moritz sich bereit fand den defensiven Charakter des Fürstenbundes anzuerkennen, der Markgraf es aber über sich nahm, die Ernestiner zur Anerkennung der kurfürstlichen Gewalt ihres Stammesvetters zu bestimmen, so erklärten sich beide schließlich bereit ihre Kräfte zur Vertheidigung der evangelischen Lehre und der ständischen Freiheit sowie zur Befreiung der beiden Häupter des Schmalkaldischen Bundes zu vereinigen und binnen zwei Monaten die schriftliche Beitrittserklärung ihrer Bundesgenossen, deren Namen der mißtrauische Markgraf auch jetzt noch nicht nennen mochte, vorzulegen. Eine zweite Zusammenkunft zu Torgau (22. Mai 1551) führte dahin, daß man unter gemeinschaftlichen Namen und Siegeln durch den Gesandten Reiffenberg den König von Frankreich aufforderte, die Zwecke des Bundes durch ein Hülfsgeld von 100 000 Kronen und durch einen Angriff auf das kaiserliche Gebiet zu unterstützen; aus eigenen Mitteln gedachte man binnen 2 Monaten die Mittel zum Unterhalt eines Heeres aufzubringen. Unter dem Schein fortgesetzter Belagerung Magdeburgs hielt Moritz inzwischen sein Heer beisammen. Während des langen Ausbleibens Reiffenberg’s regte sich aufs Neue Johanns Mißtrauen gegen Moritz; er konnte sich des Gedankens nicht entschlagen, daß dieser nur ehrgeizige Absichten hege und für dieselben sich eine „Zwickmühle“ anlege. Im August 1551 kehrte Reiffenberg zurück, ihm folgte der Bischof von Bayonne, der im Namen seines Königs in die Forderungen der Bündner einwilligte, wofern diese mit ihm ein offensives Bündniß schlössen und in die Uebertragung des Reichsvikariates der drei lothringischen Bisthümer an den König einwilligten. Hierüber kam es am 3. October auf dem Jagdschlosse des Kurfürsten zu Lochau zu einer Verhandlung. Hier leuchtete es bald den übrigen Bündnern ein, daß, nachdem es soweit gekommen, man auf die Forderungen Frankreichs eingehen müsse. Nur widerwillig mußte J. es sich gefallen lassen, da auch Moritz gegen sein früher gegebenes Wort sich für die Offensive aussprach; nicht minder widerwärtig war es ihm, daß jener die Befreiung des dem Markgrafen verhaßten Philipp von Hessen als einen Hauptzweck des Kampfes voranstellte. Als am Abend bei einem Gelage sich die Gemüther aufs Neue erhitzten, J. seinen Widerspruch gegen das offensive Verfahren aufs Neue vorbrachte, Moritz aber eine beleidigende Aeußerung über Johanns Halsstarrigkeit fallen ließ, da erwachte in diesem die alte Abneigung; er sprang von der Tafel auf und ging in seine Herberge; alle Vorstellungen der befreundeten Fürsten und des französischen Gesandten zurückweisend, reiste er am folgenden Morgen ab und sagte sich von jeder Verbindlichkeit gegen die bisherigen Bündner los; noch am 23. April, als Moritz schon im offenen Kampfe mit dem Kaiser sich befand, zeigt er sich in dem Vorurtheil verhärtet, daß jener ein heuchlerisches Spiel treibe. Erfüllt von dieser Vorstellung verfiel er alsbald ernstlich auf den Gedanken, die Forderungen, die er bisher in Verbindung mit dem Kurfürsten Moritz dem Kaiser mit den Waffen in der Hand hatte abnöthigen wollen, als Preis der Hülfe, die er dem Kaiser gegen Moritz zu leisten gedachte, durchzusetzen. Als daher (Mitte April 1552) König Ferdinand durch den Grafen Albrecht Schlick ihn aufforderte, eine kaiserliche Bestallung anzunehmen und mit 2000 in Polen angeworbenen Reitern in seinen Dienst zu treten, da erklärte er sich nicht nur bereit, wofern ihm für seine Person Glaubensfreiheit zugestanden würde, alle gegen das Haus Oesterreich gerichteten Anschläge zu entdecken und zu ihrer Abwehr Hülfe zu leisten, sondern auch, wofern der Kaiser die Religionsfreiheit auf alle Stände ausdehne und nach deren Rathe zu regieren sich verpflichte, auch den Herzog Johann Friedrich in den Stand setze, seine Länder wiederzugewinnen, [162] und endlich auch den Herzog von Preußen gegen die Ansprüche des deutschen Ordens sicher stelle, dem Kaiser Hülfstruppen aus Pommern, Braunschweig, Lüneburg und aus Preußen zuzuführen. Als dem Kaiser aber diese Anerbietungen Johanns durch den kaiserlichen Hofmarschall Wilhelm Böcklin am 28. Mai 1552 vorgetragen wurden, befand jener sich bereits auf der Flucht vor dem Heer des Kurfürsten in Villach (vgl. Ztschr. f. Preuß. Landesk. 16) und war durch die Verhandlungen, die sein Bruder in Passau leitete, soweit gebunden, daß er durch seine Rüstungen höchstens nur noch seine deutschen Gegner zur Mäßigung ihrer Forderungen zu bestimmen hoffen konnte und daher hauptsächlich nur noch den Krieg gegen Frankreich im Auge hatte. Es erschien ihm aber so wichtig, einen „so klugen“ deutschen Fürsten auf seiner Seite zu haben, daß er die Bedenken gegen die hohen Geldsummen, die der Markgraf verlangte, hinten ansetzend, am 20. Juli 1552 mit ihm einen Dienstvertrag abschloß, nach welchem der Kaiser jenen gegen eine lebenslängliche jährliche Pension von 5000 Thalern zu seinem Rathe ernannte, ihm vollständige Verzeihung wegen der vorjährigen feindlichen Rüstungen zugestand und die Versicherung ertheilte, daß ihm ein Dienst gegen evangelische Stände nie zugemuthet werden solle, ausgenommen, wenn diese einen Angriffskrieg gegen den Kaiser führten. Die übernommene Verpflichtung hielt den Markgrafen nicht ab, in Passau durch seine Gesandten die religiösen und ständischen Interessen seiner Glaubensbrüder eifrigst zu verfechten. Noch vor Abschluß des Passauer Vertrages aber (2. Aug.) setzte er sich mit seinen Söldnern über Böhmen nach dem Rheine in Bewegung, vereinigte sich mit der kaiserlichen Armee vor Metz und nahm an der Belagerung der Stadt Theil, bis die zunehmende kalte Witterung die Aufhebung derselben und den Abzug der Kaiserlichen am 1. Januar 1553 herbeiführte, und begab sich im Frühjahr nach Berlin, um seinen Bruder für den Plan des Kaisers zu gewinnen, der seinem Sohne Philipp die Nachfolge im Reiche nach dem Tode seines Bruders Ferdinand zu verschaffen wünschte. Mit gleichem Eifer widmete er sich in den nächstfolgenden Jahren bei der Feststellung des Augsburger Religionsfriedens den Interessen seiner Kirche. Am 1. Febr. 1555 macht er seinem Bruder, dem Kurfürsten Joachim II., eindringliche Vorstellungen darüber, daß derselbe sich geneigt zeigte, aus Rücksicht für den Kaiser das Interim des letztern statt der Augsburgischen Confession sich als Glaubensnorm gefallen zu lassen. Auch nach diesem Frieden tritt noch einmal die Frage, wie er seine religiöse Pflicht mit dem dem Kaiser schuldigen Gehorsam in Uebereinstimmung zu bringen habe, mit schwerem Gewichte an ihn heran. Erzherzog Maximilian, Sohn des Kaisers Ferdinand I., bei dem die Ueberzeugung der evangelischen Wahrheit zum Durchbruche gekommen, war mit dem Bekenntnisse derselben offen hervorgetreten und hatte sich dadurch den Unwillen seines Vaters, seinem gleichgesinnten Hofprediger Pfauher aber heftige Verfolgungen zugezogen. In wachsender Noth sucht der Prinz (während der Jahre 1556–1560) bei seinem Freunde dem Markgrafen Johann Trost und Rath. Dieser ermahnt anfangs zu Standhaftigkeit, räth demselben sich vom Kaiser ein Kronland auszubitten, in welchem er seines Glaubens leben dürfe. Als dieser Rath nicht fruchtet, Pfauher vertrieben ist, der Prinz aber zum äußersten Widerstande gegen seinen Vater entschlossen anfrägt, welche Hülfe er dabei von J. oder den andern evangelischen Fürsten zu erwarten habe, da läßt dieser die Flügel sinken; er bietet eine schriftliche Verwendung beim Kaiser an; ein Gewaltschritt liegt ihm fern. Fünf Jahre später (9. Novbr. 1566) soll er auf die an ihn gerichtete Frage des bereits deutscher Kaiser gewordenen Maximilian, ob er den evangelischen Glauben annehmen solle, unter Vorhaltung der gefährlichen politischen Folgen dieses Schrittes vor demselben gewarnt, trotzdem aber als Christ für seine Pflicht erklärt [163] haben, ihm das Entgegengesetzte zu rathen. In den letzten zehn Jahren seines Lebens wird des Markgrafen Namen mit den wichtigsten politischen Händeln in Verbindung gesetzt. Man hatte ihn im Verdachte, und seine Rüstungen schienen es zu bestätigen, daß er in der Grumbachischen Fehde (1564–1567) als Bundesgenosse Grumbach’s auftreten wolle; nur das frühzeitige Mißlingen der Grumbachischen Pläne sollte jenen vor einer gleichen Katastrophe bewahrt haben. In derselben Zeit, während Dänemark mit Schweden im Kriege lag, hat J. in Dänemark Ansprüche seines Hauses (vgl. Joach.) auf einen Theil von Schleswig-Holstein und zugleich auf eine Geldforderung erhoben und hat mit einer Verbindung mit Schweden gedroht, dann aber die Sache wieder fallen gelassen. Endlich nahm er noch 1½ Jahre vor seinem Tode eine Bestallung als Rath König Philipps II. von Spanien an mit einem jährlichen Gehalte von 5000 Thlrn. und einer besondern Entschädigung, im Falle er für den König außerhalb Landes ziehe, und unter denselben Zusicherungen in Betreff seines Glaubens, wie sie Kaiser Karl V. ihm ertheilt hatte. Man hat guten Grund zur Annahme, daß diese Unternehmungen aus jener Neigung zu äußerem Erwerb an Geld und Gut hervorgingen, die auch seine Thätigkeit als Landesherr kennzeichnet. Trotz einer so ausgedehnten Betheiligung an den großen Welthändeln war die Hauptsorge des Fürsten seinem kleinen Lande zugewandt. In seinem eigenen Hofhalt das Muster eines strenge Sitte und Ehrbarkeit bewahrenden sparsamen Landesvaters, der nach einer festen Tagesordnung seine Stunden Andachtsübungen, heimischer verwaltender oder richterlicher Thätigkeit oder endlich den auswärtigen Geschäften widmete, und nur selten seine Erholung in der Jagd, oder gar im Würfelspiel mit seinem Leibarzte Guarus Wigand, dem er dafür ein Spielgeld ausgesetzt hatte, suchte, bemühte er sich auch gute Sitte, Fleiß, Ordnung und dadurch Wohlstand unter seinen Unterthanen zu verbreiten, freilich bei der Festigkeit seines Willens nicht gerade in den mildesten Formen. So wie er binnen wenigen Jahren die evangelische Lehre und den Cultus der Wittenberger in allen Kirchen seines Landes einführte und die Güter der altkirchlichen Institute durch Kauf oder Säcularisation an sich brachte, um sie zum Theil wenigstens für Anlage von Schulen und Hospitälern zu verwenden, wunderthätige Bilder aber und andere „Abgötterei“ mit Gewalt beseitigte, so reinigte er andererseits sein Land durch strenge Handhabung der Polizei von Wegelagerern und Landstreichern und züchtigte seine unruhigen polnischen Grenznachbarn, wenn sie aus Raubsucht oder vorgeblichen Rechtsansprüchen sein Gebiet beunruhigten. Er behält in einem solchen Falle 1561 den Kastellan von Krone in gefänglicher Haft, ruft, als König Sigismund August mit Rache droht, sein ganzes Land zu den Waffen und giebt jenen nicht eher frei, als bis der König sich zu einer gütlichen Ausgleichung bequemt. Die gleiche Sorge für die Erhaltung der innern Ruhe bestimmt ihn, nachdem er sich am Anfange seiner Regierung Küstrin durch Anlage eines Palastes und Zeughauses, von Gerichts- und Amtsgebäuden zu seiner Residenz eingerichtet und die Oderufer in ihrer Umgegend durch Dämme gesichert hatte, die Stadt in einer der vorgeschrittenen Befestigungskunst entsprechenden Weise in eine Festung umzuwandeln. Er hat diese anfangs seiner schwachen finanziellen Kräfte wegen nur in Erdwerken ausgeführt, später aber seit 1557 mit steinernen Mauern, Bastionen und anderen Vertheidigungswerken so sorglich ausgestattet, daß man wenigstens in der Mark glaubte, es gebe in ganz Deutschland keine gleiche Arbeit. Gleiche Bewunderung zollte man der an der Südgrenze bei Cottbus seit 1557 nach dem Plane Antonios de Furno gebauten Citadelle von Peitz, deren anliegende Teiche, indem sie durch einen der ganzen Umgegend Nutzen schaffenden Canal mit der Spree in Verbindung gesetzt wurden, für die Wassergräben der Festung Verwendung fanden. Die kleine Besatzung [164] (die „Jahrknechte“), welche der Markgraf in beiden Festungen unterhielt, zu deren Verstärkung in Nothfällen die Landmiliz und die Ritterschaft aufgeboten wurde, verschaffte ihm solchen Respekt, daß der Abenteurer Erich von Braunschweig, als er mit seinen zügellosen Rotten durch die Kurmark und Pommern sich den Weg durch Preußen bahnte, die Neumark nicht zu betreten wagte. Das so nach Außen gesicherte Land kannte im Innern im Wesentlichen nur Einen Gebieter, den Landesherrn. Ohne Widerspruch bewilligten die Stände neben den regelmäßigen Leistungen die zu außergewöhnlichen Zwecken geforderten Summen; sein Vater hatte für die indirekte Steuer der Bierziese, die er von ihnen zu fordern berechtigt war, mit einer Geldsumme sich abfinden lassen. J. zahlte jenen diese Summe zurück, um sich und sein Land des Gewinnes, den er von jener Steuer erwartete, nicht zu berauben. Wehe dem Edelmann, der landesherrliche Rechte sich anmaßte. Die mächtige Familie der Borckes in Falkenburg, die dies wagte, wurde aus dem Lande vertrieben und erhielt erst nach Johanns Tode ihre Güter zurück. Die Rechte des Bischofs von Lebus, dessen Diöcese auch in sein Gebiet hineinreichte, beschränkten sich bis 1556 auf den Empfang des Zehnten, während nach diesem Jahre die Säcularisation der Diöcese eingeleitet wurde; ingleichen griff der Markgraf in die Verwaltung des Johanniter-Heermeisterthums von Sonnenburg ein, in der wohlgemeinten Absicht, die Güter desselben vor Veruntreuungen zu schützen. Er glaubte dagegen eine sichere Vorkehrung getroffen zu haben, indem er einen Bürgerlichen aus Sagan, Franz Neumann, den er als Rector der Schule von Cottbus, und später als seinen Geheimsecretär viele Jahre als treu und gewissenhaft erprobt hatte, in den Johanniterorden aufnehmen und schließlich 1564 zum Heermeister erwählen ließ. Des Markgrafen Zorn wurde im stärksten Maße aufgeregt, als Neumann schon nach 2 Jahren zwei Ordensgüter außerhalb der Neumark, Schenkendorf und Friedland, den Truppen des Königs von Böhmen öffnete. Gegen den seiner Vorladung nicht Folge gebenden Heermeister sendet J. Truppen aus; schon festgenommen entrinnt Neumann auf böhmisches Gebiet und verschafft sich einen kaiserlichen Schutzbrief. Obgleich er dann durch seinen Tod in Prag weiterer Verfolgung entzogen wird, so setzt J. den Streit so lange fort, bis er dem Orden die Güter zurückgewinnt. Die gewissenhafte Fürsorge des Landesherrn empfanden aber die Unterthanen insgesammt, theils durch die Unterstützung und Aufmunterung, die er dem Ackerbau und den städtischen Gewerben, jenem durch Beihülfe in Nothjahren, diesen dadurch, daß er durch Sperrung der Straßen für die Fremden den Zwischenhandel zwischen Polen und Pommern den Seinigen zuwandte, theils durch den Schutz, den er als oberster Richter und Verwalter ihnen gegen Gewalt und Uebervortheilung gewährte. Dabei beschränkte er sich nicht darauf, durch zahlreiche Verordnungen die Pflichten und Befugnisse der Beamten und Unterthanen genau festzustellen, sondern er schleicht sich verkleidet unter die Leute, um ihre Bedürfnisse und ihr Urtheil über seine Maßnahmen zu erkunden. Er nimmt es der Wirthin im Sternberg’schen nicht übel, als sie, ohne ihn zu kennen, den Markgrafen einen Geizhals schilt, der seine Leute mit Fuhren zum Festungsbau quäle und das Bier vertheuere; er tröstet sie vielmehr, als sie ihn erkannt hat, daß ihm noch keiner seiner Räthe so die Wahrheit gesagt habe. Am Ende seiner Regierung ist nicht nur sein Land schuldenfrei, sondern er selbst im Besitz eines für seine Zeit ansehnlichen Schatzes, der ihn in den Stand setzte, schon 1558 durch Zahlung von 20 000 Thalern an den König Ferdinand von Böhmen die dauernde Uebertragung der an den Bischof von Lebus verpfändeten Landschaften Storckow und Beeskow auf die brandenburgischen Fürsten vorzubereiten, später (1569) dem Kaiser Maximilian II. 170 000 Thaler zu leihen und den kurmärkischen Ständen [165] 80 000 Thaler vorzuschießen. Wohl hatte König Friedrich Wilhelm I. Grund seinem Kronprinzen während seiner Haft in Küstrin die Beschäftigung mit den alten Papieren des Markgrafen Hans zu empfehlen, nach seinem Urtheile des ersten deutschen Fürsten, der den Staatshaushalt zu ordnen verstanden hätte.

Reichhaltige Materialien in Kletke’s Regesta historiae Neomarchicae Abth. 3 in Märk. Forschungen Bd. 13 und Chr. Meyer, Ztschr. für Preuß. Gesch. und Landeskunde, Jahrg. 15. 16.