ADB:Johann I. (Herzog von Sachsen-Lauenburg)

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Artikel „Johann I., Herzog von Sachsen-Lauenburg“ von Otto von Heinemann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 322, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_I._(Herzog_von_Sachsen-Lauenburg)&oldid=- (Version vom 16. April 2024, 13:35 Uhr UTC)
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Johann I., Herzog von Sachsen-Lauenburg, Sohn des Herzogs Albrecht I. von Sachsen von dessen dritter Gemahlin Helena, einer Tochter des Herzogs Otto’s des Kindes von Braunschweig, ward, wie durch eine Urkunde des Erzbischofs Konrad II. von Magdeburg feststeht, 1249 geboren. Er war also bei dem Tode seines Vaters († 1261) erst zwölf Jahre alt. Obschon dies nirgends ausdrücklich gemeldet wird, so scheint doch seine Mutter über ihn und seinen Bruder Albrecht II. bis zur Volljährigkeit der jungen Herzöge die Vormundschaft geführt zu haben. Im J. 1263 urkundet Helena noch mit Zustimmung ihrer Söhne, 1268 stellen die letzteren selbständig eine Urkunde aus. Sie scheinen anfangs die Regierung gemeinschaftlich geführt zu haben, bis sie sich später zu einer Theilung des väterlichen Erbes entschlossen. Wann diese stattfand, steht nicht fest: Im J. 1272 führen sie noch das gemeinsame Siegel, auf welchem sie beide neben einander erscheinen. In der demnach später erfolgten Erbtheilung erhielt J. diejenigen Stücke des alten durch Heinrichs des Löwen Sturz zertrümmerten Herzogthums Sachsen, welche das askanische Haus in den Stürmen der Zeit an der unteren Elbe behauptet hatte. Der wichtigste Ort dieses Gebietes war die an der Elbe gelegene, einst von dem Großvater Johanns, dem Herzoge Bernhard von Sachsen, erbaute Feste Lauenburg, nach welcher dasselbe nun fortan bezeichnet wurde. So wurde J. der Stifter der lauenburgischen Linie der askanischen Herzöge von Sachsen. Auch Aken an der mittleren Elbe, wo er 1270 ein Collegiatstift gründete, scheint ihm aus der väterlichen Erbschaft zugefallen zu sein. Anderes blieb auch ferner den beiden Brüdern gemeinsam. In Verbindung mit seinem Bruder erwarb J. im J. 1269 vom Erzstifte Magdeburg das Burggrafenamt daselbst und fügte seitdem seinem Titel denjenigen eines Burggrafen von Magdeburg hinzu. Als Gegenleistung trugen die Herzöge dem Erzbischofe Belzig, Ranis und Wittenberg zu Lehen auf. Auch überließen sie im J. 1276 dem Erzbischofe Konrad II., mit welchem sie 1272 ein Bündniß gegen die Markgrafen von Brandenburg geschlossen hatten, gegen Uebernahme ihrer Schulden die Städte Staßfurt und Aken, das bei letzterer gelegene Schloß Gloworp und die Vogteien über Richow sowie über die Klöster Gottesgnade bei Calbe und Neuwerk vor Halle. Bei der Wahl Rudolfs von Habsburg zum deutschen Könige ist J. aller Wahrscheinlichkeit nach gegenwärtig gewesen: wenigstens finden wir ihn 4 Wochen später in Rudolfs Begleitung, als dieser zu Aachen die Krone Karls des Großen empfing. Entweder hat er also bei jener Gelegenheit sein Wahlrecht in Gemeinschaft mit seinem Bruder oder als Vertreter des ältesten Zweiges der Herzöge von Sachsen ausgeübt. Später ist bekanntlich das Recht der Kur lange Zeit zwischen den beiden Linien Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg der Gegenstand erbitterten Haders gewesen. J. starb am 30. Juli 1285. Seine Gemahlin Ingeburg, eine Tochter des Herzogs Erich von Smaland, hatte ihm außer mehreren Töchtern drei Söhne, Johann II., Albrecht III. und Erich I., geboren.