ADB:Königsmarck, Philipp Christoph Graf von

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Artikel „Königsmark, Graf Philipp Christoph von“ von Adolf Köcher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 534, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:K%C3%B6nigsmarck,_Philipp_Christoph_Graf_von&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 01:32 Uhr UTC)
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Königsmark: Graf Philipp Christoph von K., Sohn des Grafen Kurt Christoph von K., der 1673 als Generallieutenant in holländischen Diensten fiel (s. o.), war ein Enkel des bekannten schwedischen Feldmarschalls, ein Bruder der vielgenannten Gräfin Aurora. Er verdankt seinen Nachruhm lediglich der geheimnißvollen Katastrophe, die im J. 1694 ihn selbst spurlos hinweggeräumt und zugleich die hannoversche Kurprinzessin Sophie Dorothea von ihrem Gemahl, dem nachmaligen König Georg I. von England, geschieden und zu lebenslänglicher Haft nach Ahlden verbannt hat. Der Reiz des Geheimnisses, verdoppelt durch die ängstliche Beflissenheit des hannoverschen Hauses, jede Aufklärung desselben zu unterdrücken, hat diese Katastrophe zu einem Hauptgegenstande der Skandalchronik gemacht und mit einem dichten Netz romanhafter Ausdeutungen und obscöner Erdichtungen so vollständig umsponnen, daß es kaum möglich ist, den historischen Kern herauszuschälen. Aus dem spärlichen Rest authentischer Documente ergibt sich mit voller Sicherheit nur dieses, daß K. ein ausschweifender Wüstling war, der sein Leben und Vermögen auf Irrfahrten durch aller Herren Länder verthat, eine Zeit lang auch als Obrister in den Diensten des Kurfürsten Ernst August von Hannover stand und bereits eine kursächsische Bestallung zum Generalmajor in Händen, aber noch nicht den Abschied aus hannoverschem Dienst genommen hatte, als er am 1. Juli 1694 spurlos verschwand. Daß der hannoversche Hof der Urheber seines Unterganges gewesen, ist zwar nicht zu erweisen, aber doch mit ziemlicher Sicherheit zu schließen. Denn während man dort den anderen Höfen gegenüber jede Verantwortung für das Verschwinden des Grafen ablehnte und jeden Zusammenhang dieses Begebnisses mit dem unmittelbar darauf gegen die Kurprinzessin Sophie Dorothea angestrengten Processe ableugnete, nahm man thatsächlich, wie die Trümmer der authentischen Documente ergeben, die Anstoß und Argwohn erregende Vertraulichkeit der Beziehungen des Grafen zu der Kurprinzessin zum Anlaß, um letztere vor ein außerordentliches Gericht zu stellen und ihre Ehe zu lösen. Daß jene Beziehungen verbrecherischer Art gewesen, ist weder erweisbar, noch auch wahrscheinlich; daß sie überhaupt möglich waren, hat der hannoversche Hof verschuldet, indem er durch die Antipathie und Geringschätzung, die er der Kurprinzessin entgegentrug, die vereinsamte verleitete, ihre Zuflucht zu einem Abenteurer zu nehmen.

Die Herzogin von Ahlden (anonym), Leipzig 1852; Havemann, Gesch. der Lande Braunschweig-Lüneburg, III; Schaumann, Sophie Dorothea und Kurfürstin Sophie, Hannover 1879. v. Sybel’s Hist. Ztschr. N. F. XII; Die Prinzessin v. Ahlden, vom Unterzeichneten.