ADB:Kaltenborn von Stachau, Karl Freiherr
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K1lltenboru: Karl Baron K. von St a ch au, verdienter Rechtsgelehtter, geb. zu Halle am 21. Juni 1817, † am 19. April 1866 zu Kassel. Die Familie der K. gehört wahrscheinlich dem alten schlesischen Adel an (Gothaischer Taschen- Kalender der Freiherrl. Häuser, Jahrg. 1857, S. 361s). Sein Vater Joh. Karl war Preußischer Hauptmann a. D. i– am 14. Febr. 1857,), der als vielgewanderttr Mann die Muße der späteren Jahre zur Abfassung von Memoiren benutzte, die der Sohn zu veröffentlichen beabsichtigte, da sie interessantes Material für die Geschichte einiger Höfe in Deutschland enthalten. Auf den trefflichen Schulen der Francke’schen Stiftungen erhielt K. eine gelehrte Vorbildung, widmete sich auf der Universität der Vaterstadt juristischen, staatswissenschaftlichen, historischen, philologischen und philosophischen Studien, wurde 1846 Privatdocent daselbst, nachdem er zu seiner Habilitation die Dissertation „l)e regs11jun1 gem-s 1–:1.1jum ns„turA act (1iyjsj0ne ll:11. 1845 herausgegeben hatte. Sehr schnell errang K. durch zwei größere Schriften den Ruf eines der gelehrtesten Kenner des Völkerrechts. In der ersten derselben – „Kritik des Völkerrechts nach dem jetzigen Standpunkte der Wissenschaft", Leipzig 1847 – beabsichtigte er, Gagern’s Kritik des Völkerrechts weiter auszuführen. Doch hat er mehr geleistet. Mit der deutschen Philosophie sehr vertraut, war er voll größten Eifers für die Wissenschaft bestrebt, eine Revision der hauptsächlichsten Grundbegriffe unter Kritisirung der gerade in jener Zeit erschienenen, cpochemachendvn Arbeiten von Heffter, Oppenheim, Pütter u. A. zu geben. Dies führte ihn zur Erörterung der Litteratur früherer Zeiten. Freilich zeigt die Arbeit, daß er seinen Zweck nicht völlig erreichte. Denn die- Verbindung der Litteraturkritik mit der Materialkritik schränkte ihn auf einzelne hervorragende Systeme ein und ließ einer eingehenden Kritik nicht den genügenden Raum. Sein als vollständig ausgearbeitet bezeichnetes System hat er uns leider später nicht gegeben. Jedenfalls; hat aber das Werk in vielen Punkten bleibenden Werth. Schon im nächsten Jahre folgte die zweite verdienstliche literarhistorische Arbeit, welche die Leistungen einiger vergesseuer Schriftsteller eingehend besprach und die auf den Bibliotheken selten gewordenen, oft ganz fehlenden Drucke derselben zu ersetzen bestimmt war. Die Schrift ist betitelt „Zur Geschichte des Natur- und Völkerrechts, sowie der Politik", Leipzig 1848, führt auch den Specialtitel „Die Vorläufer des Hugo Grotius auf dem Gebiete des .1us nat;urs.8 er gentjum sowie der Politik im Reformationszeitalter“. Nebenbei schrieb gediegene Recensionen über staatsund völkerrechtliche Arbeiten in verschiedene Zeitschriften (Jenaer Literaturzeitung, Berliner Jahrbücher für wissenschaftliche Kritith, gab eine auf das [44] praktisch-politische Gebiet hinüberspielende Schrift „Staat, Gemeinde, Kirche, Schule, insbesondere Universitäten und ihre Reform", Halle 1848 hetaus und entfaltete als akademischer Lehrer eine erfolgreiche Wirksamkeit. Mit umfassenden Studien über das internationale Seerecht beschäftigt, veröffentlichte K. zwei Abhandlungen über Geschichte, Praxis und Reform der Kaperei im Seekriege (zuerst in Bülau’s Neuen Jahrbüchern der Geschichte und Politik, 1849, II., dann auch separat, Halle 1849). Ein interessanter völkerrechtlicher Fall gab ihm Anlaß zu Besprechung der Pflichten Neutraler gegenüber fremden, in territoriale Gewässer sich zurückziehenden fremden Kriegsschissen. Es war dies die kleine Arbeit „Kriegsschisse auf neutralem Gebiet", Hamb. 1850. Die hierin enthaltene Kritik des Verhaltens Lübecks gegenüber dem Dampsschiff v. d. Tann rief eine Schutzschrift von K. von Duhn hervor (zuerst in Gersdorf’s Repertorium 1850. III. 298–312, dann separat, Leipzig 1850s). Allgemeinen Beifall fand sein großes Werk „Grundsätze des praktischen europäischen Seerechts, besonders im Privatverkehr, mit Rücksicht auf alle wichtigeren Partikularrechte“, 2 Bde., Berlin 1851, worin daß gesammte Völkerrecht, soweit es den Seehandel ordnet, mit größter Sachkenntniß und fleißigster Benutzung der Litteratur wissenschaftlich er- örtert wird. Die Materialien dazu hatte er während eines siebenmonatlichen Aufenthaltes in Hamburg, wo er auch den Sitzungen des Handelgerichts beiwohnte, gesammelt. Die sehr bald erforderlich gewordene zweite Auflage hat er leider nicht besorgen können. Im J. 1852 folgte K. einem Rufe als außerordentlicher Professor für deutsches und öffentliches Recht an die Universität Königsberg, wo er 1861 zum ordentlichen Professor befördert wurde und die Schrift „l)e 0umbjjs St:-1.tut–:1 ll:t1nburgsnsjsi Ann. 1608 er 1605 jn (3–er111zllja prj111z 1egisiatjo11js czmbj-11js v0Stjgjs.“ 1862 erscheinen ließ. Am 11. April 1854 verheirathete er sich mit Hermine geb. Gronau, einer Enkelin des bekannten Staatsmannes v. Dohm. Er fand in ihr eine treffliche Gattin und für die aus der glücklichen Ehe hervorgehenden Kinder eine zärtliche Mutter. Ein Zeugniß seines lebendigen Interesses an der Politik liefert das größere Werk „Geschichte der deutschen Bundesverhältnisse und Einheitsbestrebungen von 1806 bis 1857 unter Berücksichtigung der Entwickelung der Landesverfassungen“, 2 Bde., Berlin 1857. In dieser Arbeit, für welche ihm, was sehr zu bedauern, keine geheimen Quellen offen standen, war sein Hauptziel „die Weiterbildung des Bundeslebens im nationalen Sinne, zur Befriedigung der Interessen und Bedürfnisse der gt-sammten Nation, nicht blos der Fürsten und Staaten aufzuweisen.“ Er wollte die vulgäre, ziemlich verbreitete politische Phantasterei wie Apathie überwinden und einen gefunden, nüchtern praktischen Sinn für politische Verhältnisse, wie er in England zu Hauck-, auch bei uns einbürgern helfen. Darauf zielte daß Motto: „Mein deutsches Volk, im idealen Streben, verläugne nicht die Wirklichkeit, daß Leben!“ Seine Ansichten und Vorschläge über Zusammenschließung der deutschen Staaten in gewisse Staatencomplexr, nach einigen socialpolitischen Andeutungen Riehl’s, haben durch den bedeutend abweichenden geschichtlichen Verlauf der Dinge an Interesse verloren und zeigt sich in dem Werk ein eigenthümliches Schwanken zwischen absprechenden Verdammungsurtheilen über abstrakte Einigungspläne und andererseits einer fast begeisterten Anerkennung des Wirkens; des Frankfurter Parlaments. Theoretisch den Ideen des Liberalismus nicht fernstehend, neigte er sich allmählich immer mehr auf die conservative Seite, wobei er vor Allem reges Gerechtigkeitsgefühl und energische Wahrheitsliebe hochachtete. Diese conservativen Anschauungen treten namentlich auch hervor in seiner „Einleitung in daß constitutionelle Verfassungstecht“, Leipzig 1863 und in der aus die kurhessischen Zustände bezüglichen letzten Schrift „Die Volksvertretung und die Besetzung der Gerichte, besonders des Staatsgerichtshofes, [45] Leipzig 1864. Werthvoll waren auch seine Arbeiten für das Bluntschli’sche Staatswörterbuch und Schletter’s Jahrbücher. Klimatische Verhältnisse veranlaßten ihn, 1864 einen Ruf nach Kassel als Referent im Ministerium des Aeußeren mit dem Titel als Legationsrath unter Vorbehalt einer Professur in Marburg anzunehmen. 1863 durch Verleihung des Ritterkreuzes des kuthessischen Wilhelmsordens, fast gleichzeitig auch des preußischen rothen Adlerordens vierter Klasse ausgezeichnet, erlag K., im rüstigsten Mannesalter, einer Unterleibsentzündung. Seine vielen Tugenden und hohen Verdienste hob in einem schönen Nachrufe Th. Mother hervor lBeilage zu 109 der Neuen Preußischen [Kreuz-]Zeitung v. J. 1866).
Mohl 1, 222. 228. 280. 366. 37O. 379. III, 559. – Mohl, Encycl. d. Staatswiss. (2,) 1872. S. 409. 410. 411. – Bulmerincq, Praxis, Theorie und Codifikation des Völkerrechts, 1874. S. 92. 148. – Geyer, Ueber die neueste Gestaltung des Völkerrechtes, 1866. S. 15 ff.