ADB:Ladenberg, Adalbert von
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Llldeulletg: Ad alb ett von L., preußischer Staatsi11a1m, geb. am 18. Febr. 1798 in Ansbach als Sohn des preuß. .9iriegS- und Domänenraths, späteren preuß. Staatsministers Philipp v. L. – Er besuchte daß; Ftiedrich-Wilhelms Gymnasium in Berlin, trat 1815 als Freiwilliger in das Preuß. Garde-Dragouer- Regiment, studirte, nachdem er 181(i als Lieutenant den Mikitärdienst verlassen, in Berlin, Heidelberg und Göttingen die Rechts und die Cameralwissenschaft, wurde 1818 als Auscultator in den preuß. Staats dienst aufgenommen, 1821 Assessor beim Appellationsgericht in Köln, 1823 Landgerichtsrath in Coblenz und 1824 nach seinem Uebergange in den Verwaltungsdienst, Regierungsrath sowie Juftitiarius bei der Regierung in Köln, auch Bankcommissar und ,Juftitiar beim dortigen Bankcontor, 1829 Ober-Regierungsrath und Vorstand der Finanzabtheilung bei der Regierung in Köuigsberg, 1831 in gleicher Eigenschaft in Merseburg, 1834 Präsident der Regierung in Trier, wo er in nähere Beziehungen zum späteren Minister von Rochow trat, die auf seine spätere amtliche Laujbahn nicht ohne Einfluß blieben. Auf besonderen Wunsch des Ministers v. Altenstein wurde L. durch Bestallung vom 31. Mai 183O als Wirkl. Geh. Regierungsrath zum Director in dem von Altenstein bekleideten Ministerium der geistlichen, Unterrichtsund Medicinal-Angelegenheiten ernannt und in dieses Amt am 11. Juli 1839 eingeführt. Ein königlicher Cabinetsbefehl vom 19. Octbr. 18s9 berief ihn auch zum Mitglieds: des Staatsraths. Nach Altenstein’s Tode verwaltete L. jenetz Ministerium in der Zeit vom 14. Mai bis 22. Octbr. 1840. Seit diesem Zeitpuukte war er in dem von Eichhorn versehenen Cultusministe:ium Director der Abtheilung für die evangelisch geistlichen, die Unterrichts und die Medicinal- Angelegenheiten und erhielt 1841 die Stelle eines außerordentkichensevolllmächtigten bei der Universität Berlin. Nachdem L. jene Stellung auch in den sog. Märzministerieu, und zwar zunächst unter Graf Schwerin, dann in dem am L5. Juni 1848 ernannten, von Rud. v. Auerstoald geführten Ministerium unter Rodbertus bis zum 6. Juli 18–-L8 bekleidet hatte, übernahm er kraft königl. Cabi:1etsbefehls vom 3.,Juli 1848 däe interimistische Leitung des genannten Ministeriu1ns in drm zuletzt erwähnten und in dem demselben am 21. Septbr. 184ts folgenden Ministerium von Pfuel-Eichmann. Seine endgültige, bis dahin auf wiederholte Aufforderung abgelchnte Uebernahme des CuLtutzministeriums erfolgte, als am 8. Novbr. 1848 das Ministerium des Grafen Brandenburg gebildet wurde. Als Mitglied dieses Ministeriums trug er mit die Verantwortlichkeit für die großen Actionen desselben und war er Mitunterzeichnet der preußischen Verfassungen vom 5. Decbr. 1848 und 31. Jan. 1850. Ob1ool Mjtglied preußischer Ministerien in den Zeiten größter Erregung, ist L. doch politisch nicht besonders hervorgetreten; als Cultusminister ging sein Streben stets auf Erhaltung des kirchlichen Friedens. Neben einem Erlasse Manteuffel’s an die Ptov.-Regierungen über die Betheiligung der Beamten an den Wahlen zur Volksvertretung erließ L. ein Rundschreiben an die Unterrichtsanstalteu, bezüglich dessen in den „Grenzboten" (1849, 1. Sem. 1. Bd. S. s8D anerkannt wird, daß e-5e haarscharf die – 32 [500] Gesinnung scheide, inwieweit der Lehrer Privatmensch, inwieweit er Beamter ist. Unter seiner Verwaltung wurde, auf Grund des Artikels 15 der Verfassung, die .. Sonderung des staatlichen und des kirchlichen Verfassungsgebietes vorgenommen. Nach dem Circularetlaß der Abtheilung des Ministeriums für die inneren evangelischen Kirensachen vom 80. April 1850 war diese Abtheilung befugt, in inneren Angelegenheiten der evangelischen Kirche unmittelbar an den König als Inhaber der gesetzgebenden Gewalt in der Kirche zu berichten und dessen Anordnungen für die Kirche zu empfangen ohne daß es eines Dazwischentretens des Ministers der geistlichen Angelegenheiten als verantwortlichen Ministers bedürfe. Daran schloß sich die mittelst königl. Erlasses vom 29. Juli 1850 crfolgte Errichtung des Evangelischen Oberkirchenraths als des an Stelle jener Ministerialabtheilung tretenden Organs zur selbständigen Verwaltung und Auordnung der inneren evangelischen Kirchensachen in höherer Instanz. Ferner war Ladenberg’s Verwaltung ausgezeichnet durch Vorbereitungen zu einem Unterrichts und einem Medicinalgesetze sowie durch die Einleitung einer Reorganisation des Schulwesens in allen seinen Theilen. Die meisten dieser Angelegenheiten waren 1mvollendet, als der Verlauf der deutschen Verfassungsangelegenheit seine ministerielle Wirksamkeit für immer beendete. Anfang NovHmber 1850 hatte nach langen Kämpfen im Staatsministerium die Ansicht v. Manteuffel’s und v. Stockhausen’s die Oberhand behalten, wonach Preußen die Lösung der deutschen Reformfrage sernerhin in Gemeinschaft mit Oesterreich anstreben sollte. L. trat nicht schon mit v. Radowitz aus, auf dessen Seite er für Fortsetzung der „Union“ eingetreten war. Die Wendung berührte ihn eben zunächst nicht so sehr wie den Minister des Aeußern. Aber schon bald hiernach erschien ihm Manteuffel’s Politik immer bedenklicher für Preußen. Durch die von diesem am 15. Novbr. 1850 im Fürstencolleg der Union abgegebene Erklärung, Preußen habe der österreichischen Regierung mitgetheilt, es werde „als Unionsvorstand die Verfassung vom 28. Mai 1849 nicht ins Leben führen und betrachte dieselbe seinerseits als vollständig aufgehoben", waren die durch daß Bündniß vom 26. Mai 1849 mit Preußen verbündeten kleineren deutschen Staaten sehr bestürzt und fühlten sich dermaßen getäuscht, daß zwei derselben sofort daß Bündniß für erloschen erklärten. Dies schien L. um so bedenklicher für Preußen, als eine Einigung mit Oesterreich noch keineswegs in Aussicht zu stehen schien. Stauden doch um diese Zeit 1sO000 Mann Oesterreicher in Böhmen, um sthigensalls gegen Preußen verwendet zu werden. Der wieder kräftigere und zuversichtlichere Ton der Thronrede, mit welcher der König am 21. Novbr. die Kammern eröffnet hatte, machte den Fürsten Schwarzenberg mißtrauisch und am 25. Novbr. stellte er an Preußen daß Verlangen, binnen 24 Stunden Kurhessen zu räumen. In dieser Lage ging L., während Manteuffel sich nach Olmütz begab, von der nachher durch die Thatsachen bestätigten Annahme aus, daß wenn Manteuffel in Gemäßheit der fünf Punkte seiner Instruktion verführe, es in Olmütz zu einer Einigung mit Oesterreich nicht kommen werde. Er versuchte daher, Manteuffel’s Abwesenheit benutzend lvoss. Ztg. v. 9. April 1851; Vier Monate ausw. Pol., Berl. 1851), jene am 15. Novbr. zurückgestoßenen Staaten rasch wieder zu gewinnen, da deren Beistand gegen Oesterreich vielleicht schon bald recht werthvoll für Preußen werden könne. Er wollte den Schritt vom 15. Novbr. wieder rückgängig machen, die Sache schleunigst so wender, daß die Union nicht als schon aufgelöst erscheine. Eine Handhabe dazu bot das von jenen Staaten damals gestellte Ersuchen um Aufklärung, warum mit obiger Erklärung Manteuffel’s die derselben anscheinend widerstreitende Aufforderung verbunden sei, bereit zu sein, ihre Truppen auf die erste Aufforderung hin zu den preußischen Truppen stoßen zu lassen. L. eröffnete [501] daher dem Fürstencolleg der Union am 27. Novbr.: leider hätte die umfassende Darlegung des augenblicklichen Standpunkts der Verhandlungen über die deutsche Frage durch Mittheilung der zwischen Berlin und Wien gewechselten Schriftstücke noch nicht erfolgen können. Vielleicht dürfte auch hier der Einfluß von Mißverständnissen vorwalten, denen die Eröffnung vom 15. Novbr. allgemein zu unterliegen scheine. Daß Preußen sich von der Verfassung vom 28. Mai 1849 losgtssagt habe. sei eben nur Preußens Ansicht. Man möge zwischen der Unausführbarkeit. und dem Aufgeben der Verfassung unterscheiden. Das Bündniß vom 26. Mai bestehe unabhängig von der Verfassung „unwandelbar fest". Preußen werde für das ungektänkte Fortbestehen der Unionsstaaten eintreten. Zugleich forderte L. im Namen Preußens als Vorstandes der Union die schleunigste Mobilmach1mg der Truppen aller Verbündeten. In der That gelang es ihm durch diesen Schritt wenigstens einige Staaten bei Preußen festzuhalten. Alle thüringischen, die anhaltischen, die reußischen und die schwarzburgischen Staaten erklärten sich unter diesen Umständen bereit, beim Bündniß aszuharren und begannen auch aufs schleunigste die Ausrüstung der Truppen. Ladenberg’s Schritt kann nicht als auffällig erscheinen und sollte kein eigentliches Widetspiel gegen die Handlungen des Ministers des Aeußern sein. Es geht dies besonders daraus hervor, daß letzterer die Erlaubniß nach Qlmütz zu gehen, nur dadurch erhalten hatte, daß er vorstellte, man müsse, da die Rüstungen Preußens noch nicht vollendet wären, jedenfalls verhandeln, um Zeit zu gewinnen. Erst der Abschluß des Vertrags von –Olmütz belehrte L., daß die Politik Preußens hinfort von ganz anderen Voraussetzungen ausgehen solle als welche er für selbstverständlich gehalten und welche ihn zu dem ebenso entschiedenen als patriotischen Schritte bewogen hatten. Sein Eingreifen war nun vergeblich gewesen, seine Betheuerungen im Fürstencolleg waren thatsächlich Lügen gestraft. Daß dies der Grund seines am 19. Decbr. 18T-O erfolgten Rücktritts (Pr. St.-Anz. S. 2037) war, ging auch aus der Ansprache hervor, mit welcher er sich, nach einem Berichte der halbamtlichen Berliner Zeitung „Deutsche Reform" (Nr. 1274) am 21. Decbr. 1850 von den Räthen des Cultsministeriums verabschiedete. Et bemerkte damales ausdrücklich, daß seine „Auffassung von Preußens Ehre und Wohl" ihm den schweren Schritt geboten habe. Der Wirkl. Ober-Consistorialrath und Oberhofprediger Ehrenberg sowie der Geh. Oberregierungsrath Joh. Schulze beantwortete:! seine Ansprache mit Worten großer Anerkennung. L. ward, unter Belassung des Prädicats „Exeellenz“, zum Chef der -Oberrechnungskammer in Potsdam ernannt, wo er am 15. Febr. 1855 am Nervenfieber starb. L. schrieb anonym: „Uebersicht derfranzösischen und preußischen Hypothekenverfassung“ (Köln 1829) und „Preußens gerichtliches Verfahren in Civil- und Criminalsc1cheu“ (3. Aufl. Köln 1842). Es mag erwähnt werden, daß der Potsdamer Depeschendiebstahl auch L. betraf (Augsßb. Allg. Ztg., Beil. z. Nt. 89 vom 29. März 1856). L. war 1849 Mitglied der ersten Kammer. 1850 stiftete der König für ihn, Graf Brandenburg, Manteuffel und v. Strotha eine besondere Auszeichnung: sie sollten allen ihren Ehrenzeichen Krone und Scepter beifügen als Zeichen, daß die Träger „Thron wie Vaterland gerettet haben". Im Nekrolog Ladenberg’s in der Augsburger Allg. Ztg. vom 18. Febr. 1855 hieß es: „Wenn die Vethmann’sche Fraction ihre Häupter zählte und ihre Fähigkeiten prüfte, ein Ministerium zu bilden, so dachte sie an L. stets als an den künftigen Premier. L. war dem Pietismus abgeneigt. Daher die schiefe Stellung, in der er sich mehrere Jahre hindurch zum Ministerium Eichhorn befand. Anz dem Ministerium Brandenburg schied er aus, als ihm dessen Politik bedenklich wurde. Sein Standpunkt war der des „Preußischen Wochenblatts und in der Nähe des Prinzen von Preußen". [502] Aus d. Briefwechsel Fr. W.“’s 17. mit Bunsen. Von L. v. Ranke (Lpz. 1873, . S. 36); Deutsche Rundschau. 1881. August-Heft CsPotsd. u. Berl. Briefe z eines Preuß. Osfiz. a. d. J. 1848); Bernstein. Die Jahre der Reaction (Berl. 1881); Rimpler, D. berl. Bürgerwehr (“Brandenb. 1883).