ADB:Laurentii, Johann Gottlieb

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Artikel „Laurentii, Johann Gottlieb“ von Albert Schumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 61–62, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Laurentii,_Johann_Gottlieb&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 15:42 Uhr UTC)
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Laurentii: Johann Gottlieb L., Sohn des Pfarrers Georg Michael L. (s. o.), geb. den 16. August 1706 zu Tüttleben im Herzogthum Gotha, erhielt den ersten Unterricht von seinem Vater und gedachte sich aus besonderer [62] Neigung zum Zeichnen der Malerei zuzuwenden. Am Abend vor seiner Abreise nach Leipzig, wo er sich weiter ausbilden sollte, erkrankte er jedoch ernstlich und ließ sich dann nach der Wiedergenesung durch seinen Vater für die ernste Wissenschaft gewinnen. Durch einen Hauslehrer vorbereitet, trat er 1722 in das gothaische Gymnasium ein und studirte seit 1725 in Jena die Rechte. Die dazu nöthigen Geldmittel erhielt er, da sein Vater inzwischen gestorben war, durch das Wohlwollen einer vornehmen Gönnerin. Nach Vollendung seiner Studien übernahm er eine Hauslehrerstelle in der Familie eines gothaischen Amtmanns und bereitete sich nebenbei durch eifriges Lesen der gerichtlichen Akten zu seiner künftigen juristischen Thätigkeit vor. Im Frühling 1729 als Gerichtsactuarius in Großfahner angestellt, vertauschte er dieses Amt 1733 mit demjenigen eines Regimentsquartiermeisters und Lieutenants im sachsen-gothaischen Leibregiment und zog mit demselben im folgenden Jahre an den Rhein und nach Italien, als Herzog Friedrich III. bei Gelegenheit des polnischen Erbfolgekrieges den Kaiser mit einem Truppencorps von 5000 Mann unterstützte. Im October 1736 nach Gotha zurückgekehrt, wurde er bald darauf mit dem Titel eines Kriegsactuarius als Controleur bei der Kriegskasse angestellt und im nächsten Jahre, als er einen Ruf als kaiserlicher Regimentsquartiermeister abgelehnt hatte, zum Kriegssecretär ernannt. Nachdem er 1746 als Assessor ins Kriegscollegium eingetreten war, erfolgte 1756 seine Beförderung zum Kriegscommissionsrath und 1759 zum Kriegsrath mit Sitz und Stimme. Als solcher starb er den 2. Juni 1765. – Die besonderen Werke und die Beiträge in Zeitschriften, welche von L. herrühren, bewegen sich meist auf militärisch-juristischem und kriegsgeschichtlichem Boden. Von jenen sind folgende die hauptsächlichsten: „Abhandlung von den Kriegsgerichten der alten Deutschen, besonders in Ansehung der peinlichen Gerichtsbarkeit, von den ältesten Zeiten an bis zu dem zehnten Jahrhunderte“ (1753); „Abhandlung von den Kriegsgerichten zu unsern Zeiten, besonders in Ansehung der peinlichen Gerichtsbarkeit“ (1757) und „Beyträge zur Historie des deutschen Kriegswesens und zur Schreibart in Kriegssachen“ (1758).

J. Fr. Jugler, Beyträge zur juristischen Biographie, 1. Bd., 2. Stück (1774), S. 410–425. – Meusel, Lex. – Rotermund zu Jöcher, 3. Bd.