ADB:Lipen, Martin

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Artikel „Lipen, Martin“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 725–726, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lipen,_Martin&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 08:50 Uhr UTC)
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Lipen: Martin L. (Lipenius), Bibliograph, geb. am 11. November (daher sein Vorname) 1630 im Dorfe Görtz bei Brandenburg. Nachdem er zuerst die Schulen zu Brandenburg und Ruppin, dann das Gymnasium zu Stettin besucht hatte, ging er, um Theologie und Philosophie zu studiren, im Mai 1651 nach Wittenberg. Hier wurde er bereits im zweiten Jahre seiner Studien Magister, hielt Vorlesungen und disputirte als Präses oder Respondent. [726] Im J. 1659 erhielt er einen Ruf als Conrector des Gymnasiums zu Halle, 1672 einen solchen als Rector und Professor des Gymnasium Carolinum zu Stettin und 1676 als Conrector zu Lübeck, und als solcher starb er daselbst am 6. November 1692. Er ist der Verfasser einer großen Zahl von Thesen, Programmen, Leichenreden und anderen Schriften, deren Titel sich bei Niceron a. a. O. finden und von denen wir blos zwei anführen wollen „Navigatio Salomonis Ophiritica illustrata“ (Viteberg. 1660, 12°) und „Integra Strenarum civilium historia, a prima origine ad nostra usque tempora deducta“ (Lips. 1670, 4), welche Abhandlung Graevius dem 12. Theil seines „Thesaurus Antiquitatum roman.“ einverleibte. Was aber L., wenigstens zu seiner Zeit, einen sehr berühmten, jedoch größtentheils unverdienten Ruf als Bibliograph verschaffte, das sind seine vier sogenannten Real-Bibliotheken in eben so vielen zu Frankfurt a/M. erschienenen Folianten: „Bibliotheca realis juridica“ (1679), „Bibliotheca realis medica“ (1679), „Bibliotheca realis philosophica“ (1682) und „Bibliotheca realis theologica“ (1685). „Real-Bibliothek“ aber hieß er sie deshalb, weil er in diesen Bänden die Bücher nach alphabetischer Ordnung der Materien und nicht nach dem Namen der Schriftsteller aufzählte. Diese mußten dem Verfasser unendliche Forschungen auferlegen und man fühlt sich unwillkürlich zu den zwei Fragen gedrängt: Hat dem Conrector L. sein Schulamt zur Abfassung dieser Bücher, dieser bibliographischen Compilationen. solchen Umfangs, so viele Muße gewährt, oder aber: Hat er sich die Arbeit sehr leicht gemacht? Leider ist das letztere der Fall, wenn auch die Bejahung der ersteren Frage ihre Berechtigung haben mag. Denn diese rudis indigestaque moles strotzt von groben und zum Theil lächerlichen Fehlern, und was die Namen französischer Autoren anbelangt, so sind sie fast alle bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Es sind diese Bibliotheken deshalb nur mit äußerster Vorsicht zu gebrauchen und Ebert sagt mit Recht von diesen vier Werken in seinem bibliographischen Lexikon: „Wann werden sich endlich die deutschen Literatoren vereinigen, diese sorglose und durchaus fehlerhafte Compilation, welche zu zahllosen Irrthümern Veranlassung gegeben hat, gänzlich außer Cours zu setzen! Auch der vorsichtigste Gebrauch derselben ist schon gefährlich“. Einigermaßen wieder zu Ehren gekommen ist die „Bibliotheca realis juridica“ durch die Ausgaben und Bearbeitungen von F. G. Struve, G. A. Jenichen, A. v. Balthasar, A. F. Schott, R. K. v. Senckenberg und L. G. Madihn, obgleich auch in diesen noch viele Spuren von Ungenauigkeit fühlbar sind.

E. Suantenius, Memor. Lipen. Seelen, Athenae lubecenses, I. 88–97 (mit Schriftenverzeichniß). Niceron, Mémoires. XIX. 186–191. Fabricius, Hist. Biblioth., III. 175. 177. Moller, Cimbria, II. Jöcher, II. 2460. Saxi Onomast. V. 45 und Anal. 588. Baur, Biograph. Handwörterbuch, III. 290–291. Petzholdt, Bibliotheca bibliographica, S. 459. 477. 524. 625.