ADB:Lumey, Wilhelm Herr von

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Artikel „Lumey, Wilhelm, Graf von der Mark, Herr von“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 634–635, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lumey,_Wilhelm_Herr_von&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 05:31 Uhr UTC)
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Lumey: Wilhelm, Graf von der Mark, Herr von L., unter welchen Namen er in der niederländischen Geschichte bekannt ist, Führer der Wassergeusen, durch seine Mutter, eine Wassenaer, mit vielen holländischen Familien verwandt, schloß sich 1566 dem Compromis des Nobles an, wie viele seiner Lütticher Standesgenossen und nahm an den Aufstandsversuchen des Brederode (s. d.) und der Calvinisten Theil. 1567 nach Deutschland geflüchtet, machte er den Zug Wilhelms von Oranien des Jahres 1568 mit und als derselbe Kaperbriefe austheilte, begab er sich zur See. Unter den Wassergeusen zeichnete er, wol der vornehmste unter ihnen, sich durch eine Roheit und einen fanatischen Haß gegen die Geistlichkeit aus, welche den Sprößling des Ebers der Ardennen erkennen ließen. Doch mangelte es ihm nicht an Muth und seine Sitten waren solche, wie sie einer so gesetzlosen Bande wie die Geusen gefallen mußten. Kein Wunder also, daß der Graf ihr Liebling war, der Führer nach ihrem Herzen, mehr als die vom Prinzen angestellten Admirale, welche Ordnung zu halten versuchten. Als Viceadmiral der Geusenflotte war er jedoch keineswegs glücklich, bis es ihm gelang, am 1. April 1572 fast durch einen Zufall die wichtige holländische Hafenstadt den Briel durch einen Handstreich einzunehmen und den Angriff des Statthalters Boussu abzuweisen. Das gab das Zeichen zur Revolution in Holland und Seeland, welche die Geusen kräftig unterstützten. L. ward jetzt von Oranien zu seinem Stellvertreter ernannt, obgleich sein Auftreten keineswegs in dessen Geist war. Denn er mißhandelte auch jetzt noch die katholische Geistlichkeit aufs schrecklichste und ließ nicht wenige derselben umbringen, namentlich die bekannten von der katholischen Kirche als Märtyrer verehrten Gorcumer Mönche. Doch ward er von den holländischen Staaten in ihrer Versammlung zu Dordrecht als stellvertretender Statthalter anerkannt und empfing als solcher den Eid der sich anschließenden Städte. Vergebens versuchte er Amsterdam zu erobern und, als Oranien selber nach Holland gekommen war, als dessen Lieutenant an die Spitze der sehr dürftigen Streitkräfte der Provinz gestellt, Haarlem zu entsetzen. Die Unordnung seiner Verwaltung, die schlechte Disciplin, die er hielt, er erlaubte sich selber sowohl wie seinen Soldaten allerlei Excesse und Bedrückungen namentlich der Katholiken, seine eigene und seines Kriegsvolkes Unbotmäßigkeit verwickelten ihn bald in Streitigkeiten mit den Staaten und dem Prinzen. Um ihn los zu werden, ließ man ihn wegen Machtüberschreitung anklagen, festnehmen und ihm den Proceß machen; obgleich er sich energisch vertheidigte, blieb er bis 1574 in Haft. Dann verließ er Holland und begab sich auf seine Lütticher Güter, die er nach der Pacification wieder verließ, um gegen die Spanier zu kämpfen. Doch konnte der nur zum Räuberhauptmann geeignete L. jetzt keine Rolle mehr spielen, und seine Feindschaft gegen Oranien und dessen Anhänger, denen er seine gewiß nicht vollkommen gerechte Behandlung in Holland zuschrieb, machte ihn jetzt unmöglich. Er war gezwungen die von ihm geworbenen Banden zu entlassen und nach Lüttich zu gehen, wo er bald, 1. Mai 1578 starb, den Namen eines feurigen Vorkämpfers der Freiheit und des Protestantismus mit sich nehmend, den er jedoch durch seine Wildheit bei Zeitgenossen und Nachkommen so gut wie verscherzt hat.

[635] Vgl. v. Groningen, Gesch. der Watergeuzen. Te Water, Verbond der Edelen. Bor, Strada, Archives de la Maison d’Orange.. Altmeyer, Les Gueux de Mer et la Prise de la Briel und die übrige Litteratur über den Zeitraum.