ADB:Lutz, Johann Freiherr von

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Artikel „Lutz, Johann Freiherr von“ von Theodor Bitterauf in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 55 (1910), S. 555–558, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lutz,_Johann_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 00:21 Uhr UTC)
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Lutz *): Johann Freiherr von L., bairischer Staatsminister, geboren am 4. December 1826 als Sohn eines Volksschullehrers zu Münnerstadt in Unterfranken, † am 3. September 1890 zu Oberpöcking am Starnberger See. Nach einer theilweise harten Jugend und dem Besuch des von Geistlichen mitgeleiteten Gymnasiums in seiner Vaterstadt bezog er 1843 als Student der Rechte die Universität Würzburg, die er im Herbst 1848 wieder verließ, um an dem Landgerichte Gerolzhofen zu prakticiren. Nach Ablegung des Staatsconcurses, wobei er unter sämmtlichen Candidaten des Königreichs der erste wurde (1851), und mehrjähriger Verwendung in dem Bureau eines Advocaten erhielt er seine erste Anstellung am 5. November 1854 als Assessor bei dem kgl. Kreis- und Stadtgerichte Nürnberg, wo er auch als Bezirksgerichtsrath verblieb. Von seinem Gerichtsvorstand Dr. v. Seuffert wurde er im J. 1857 der in Nürnberg tagenden Commission zur Abfassung eines gemeinsamen deutschen Handelsgesetzbuches als Protokollführer vorgeschlagen; in dieser Eigenschaft veröffentlichte er 1858 die sehr umfangreichen Sitzungsprotokolle, und im gleichen Jahre siedelte er, als die von allen deutschen Staaten besuchte Conferenz zum Studium des Seerechts sich nach Hamburg begab, ebendahin über, bis zu ihrer Auflösung im Herbst 1860. Diese Thätigkeit lenkte zuerst den Blick des jungen Beamten auf die nationale Idee und auf internationale Fragen; zugleich gewann er durch seine umfassenden Kenntnisse und sein klares juristisches Urtheil in der deutschen Juristenwelt einen ehrenvollen Namen. In der Heimath bereitete er als Hülfsarbeiter im Justizministerium und Ministerialassessor in Gemeinschaft mit Dr. v. Seuffert das Einführungsgesetz des neuen Handelsgesetzbuches vor, zu dem er auch einen Commentar verfaßte; außerdem veröffentlichte er in den Jahren 1863–70 eine Sammlung der Einführungsgesetze sämmtlicher deutscher Staaten zum Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch. Am 1. Januar 1863 wurde er von König Max II. in das Cabinet berufen, bis er unter Ludwig II. im December 1866 zum Cabinetssecretär ernannt wurde. In dieser wichtigen Stellung lenkte er die Aufmerksamkeit des Fürsten Hohenlohe[WS 1] auf sich, der ihn nach dem Rücktritt Bomhardt’s[WS 2] vom 1. October 1867 an an die Spitze des Justizministeriums brachte. Schon früher hatte ihn Minister Koch[WS 3] als Cultusminister in Aussicht [556] genommen; am 20. December 1867 nach dem Abgang des Herrn v. Gresser[WS 4] übertrug ihm Ludwig II. auch das Portefeuille des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten, das er bis zu seiner Pensionirung beibehielt. Das Justizministerium trat L. schon am 21. August 1871 an Fäustle[WS 5] ab; die Arbeiten, die er in diesem Ressort zu leisten hatte, bezweckten hauptsächlich die Reform des Civilprocesses in Baiern, wurden aber schon nach wenigen Jahren durch die deutsche Civilproceßordnung wieder beseitigt. Seit der Entlassung Hohenlohe’s übte L. einen stets steigenden Einfluß auf die gesammte Staatsregierung – Bismarck bezeichnete ihn schon 1870 als die tête forte im Ministerium – bis er nach dem Abgange v. Pfretzschner’s[WS 6] am 5. März 1880 zugleich den Vorsitz im Ministerrathe erhielt. 23 Jahre hindurch hat er unter den schwierigsten Verhältnissen zum Segen für das Land und die Krone als einer der bedeutendsten bairischen Staatsmänner des 19. Jahrhunderts die Stellung eines Ministers bekleidet.

Dem Programm Hohenlohe’s zugethan, war L. von der Unmöglichkeit der Fortsetzung einer großdeutschen Politik nach 1866 und von der Unhaltbarkeit der durch den Frieden geschaffenen Zustände überzeugt; aber als Baier wünschte er bei der Verwirklichung des kleinen Deutschlands die Schonung der berechtigten Eigenthümlichkeiten seines Vaterlandes. In diesem Sinne nahm er im Herbst 1870 an den Münchener Besprechungen mit Delbrück[WS 7] Theil, und am 20. October begab er sich mit den Ministern Graf Bray und v. Pranckh zu weiteren Verhandlungen mit Bismarck nach Versailles. Der Versailler Vertrag vom 23. November 1870, den er nachher auch in der Kammer der Abgeordneten in glänzender Rede am 14. December vertheidigt hat, ist in wesentlichen Theilen sein eigenstes Werk, in dem er die Grenze zu ziehen verstand zwischen dem, was Baiern vermöge seiner Machtstellung nicht aufgeben, und dem, was das Reich als solches nicht entbehren konnte. Auch in der Folge ließ L. an der Reichstreue der bairischen Regierung niemals Zweifel aufkommen, wenn er darunter auch keineswegs die bedingungslose Bejahung aller vorkommenden Fragen verstand. Da auch Bismarck auf die Verhältnisse des zweitgrößten Bundesstaates stetig Rücksicht nahm, gelang es L., durch die erreichten Vortheile die Gunst seines Königs in immer höherem Maße zu gewinnen und die Einflüsse einer ausgesprochen reichsfeindlichen Richtung auf Ludwig II. zu paralysiren.

Als Cultusminister hatte L. nach der Annahme des Syllabus und des Dogmas von der päpstlichen Unfehlbarkeit durch das vaticanische Concil am 9. August 1870 den römischen Neuerungen das placetum regium versagt; aber eine offene Kriegserklärung an die ultramontane Partei war erst seine Beantwortung der Interpellation Herz am 14. October 1871. In der Besorgniß, „daß die Regierung sich doch vielleicht zuletzt der ultramontanen Partei gegenüber nicht werde halten können“, hatte er schon vorher Bismarck seinen Wunsch zu erkennen gegeben, „daß die kirchlichen Fragen auch im Reichsstage zur Sprache kommen und das in diesem Falle das bairische Gouvernement durch die Stellung der Reichsregierung in seinem jetzigen Kampfe gegen die ultramontane Partei gekräftigt und gestützt werden wird“. Als Bismarck als den geeigneten Ort zur Erörterung dieser Frage den Bundesrath erklärte, gab L. die Anregung zu dem sogenannten Kanzelparagraphen (§ 13a des deutschen Strafproceßgesetzes), wonach mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu zwei Jahren die Geistlichen bestraft wurden, die in Ausübung ihres Berufes an geweihter Stätte Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande einer Erörterung machten. Als Vertreter des Bundesraths hat L. selbst diese „lex Lutziana“ [557] in einer seiner bedeutendsten Reden vor dem Reichstag mit Erfolg begründet. Trotz des Hinweises auf ähnliche Strafbestimmungen in den Gesetzen anderer Länder wird man heute die Zweckmäßigkeit dieses Paragraphen in Zweifel ziehen dürfen. Aber der Grundgedanke von L., der Kirche nicht durch Verwaltungsmaßregeln und polizeiliche Institutionen auf den Leib zu rücken, sondern den Priester als Staatsbürger einer Disciplin zu unterwerfen, die ihm die Ausdehnung seiner Gewalt über den Glauben hinaus auf das Gebiet der weltlichen Obrigkeit unmöglich machte, war durchaus richtig, und nur durch die Umsicht seines Cultusministers blieben Baiern die Formen erspart, die der Culturkampf in Preußen annahm. Persönlich kein Feind der Kirche und mit ihren hervorragendsten Dienern in vertrautem Verkehr, suchte L. allen billigen Forderungen der katholischen Kirche jederzeit gerecht zu werden. Mit bewundernswerther Elasticität und einer unermüdlichen, schlagfertigen Beredsamkeit ausgestattet, wußte er mit außerordentlicher Geistesschärfe und einer seltenen Kunst, auch die verwickeltsten Materien in allgemein faßlicher Form zu erörtern, den einmal eingenommenen Standpunkt auch vor dem Parlament wirksam zu vertreten. Nur selten verstieg sich der im Grunde seines Herzens durchaus wohlwollende, im persönlichen Verkehr äußerst liebenswürdige Mann unter dem wüthenden Ansturm seiner politischen Gegner, die ihn in immer neuen Anläufen (1872, 1874, 1875 u. s. w.) zu stürzen suchten, zu schärferen Redewendungen, die an Bismarck’s Diction erinnern. Bei allen seinen Handlungen hielt er sich stets in der Defensive, und niemals trieb er ein Princip auf die Spitze. Die Bischöfe, die sich dem placet nicht unterwarfen, blieben straffrei, weil im bairischen Staatsrecht kein Mittel angegeben war, sie zur Verantwortung zu ziehen. L. hielt es für wirksamer, bei den zahlreichen Vacanzen friedliebende Priester in den Episcopat zu bringen. Die Verordnung vom 29. August 1873 über die Errichtung von Volksschulen und die Bildung der Schulsprengel wurde zehn Jahre später, am 26. August 1883, sehr wesentlich im Sinne der Confessionsschulen verändert. Auch den Altkatholiken gegenüber hat die Regierung ihren von Anfang an vertretenen Standpunkt, der übrigens von einer besonders eingesetzten Rechtscommission getheilt wurde, später modificirt. Vereinzelte Mißgriffe, die vorkamen, beruhten niemals auf dem Mangel an Objectivität. Die Charakterfestigkeit des Ministers zwang auch dem politischen Gegner Achtung ab, und Papst Leo XIII.[WS 8] stellte ihm in einem öffentlichen Schreiben das Zeugniß eines „vir probus et sapiens“ aus. Die Universitäten und die Volksschulen hatten L. vieles zu danken; auf einzelnen Gebieten, z. B. in der Kunst, hätte sich wohl mit größeren Hülfsmitteln und in ruhigeren Zeiten mehr erreichen lassen; aber die Regierung konnte bei ihrer Stellung zur Kammer nur das Erreichbare erstreben.

Im ganzen verdankte L. seine Erfolge der eigenen staatsmännischen Begabung und dem unbedingten Vertrauen seines Königs, der alle wichtigeren Schritte seines ersten Rathgebers mit immer neuen Beweisen seiner Huld, durch Handschreiben, Ordensverleihungen u. s. w. begleitete. Aber auch das Härteste blieb L. nicht erspart, daß er selbst gegen den Fürsten vorgehen mußte, der ihm den erblichen Freiherrnstand des Königreichs und den Hubertusorden verliehen hatte. Allein auch in dieser schwersten Krise, die dem bairischen Staat in neuerer Zeit beschieden war, verließ den erprobten Staatsmann die Besonnenheit nicht. So vollzog sich die Einsetzung der Regentschaft in vollkommen gesetzlicher Weise, und der Tadel, der nach der Katastrophe von Berg vereinzelt laut geworden war, verstummte, als L. den Kammern das Material zur Kenntnißnahme der einzelnen Vorgänge vorlegte. Prinz [558] Luitpold[WS 9] nahm die erbetene Entlassung des Gesammtministeriums nicht an, und L. setzte auch unter der Regentschaft den Forderungen seiner politischen Gegner ein unerschütterliches non possumus entgegen, bis zunehmende Krankheit ihn zwang, um seinen Abschied einzukommen. Derselbe wurde ihm am 31. Mai 1890 in der ehrenvollsten Form ertheilt; aber er sollte der Ruhe nicht lange sich freuen. Am 3. September 1890 erlöste ihn der Tod von qualvollen Leiden.

Nach seiner äußeren Erscheinung war L. von mittelgroßer, gedrungener Gestalt; sein scharfgeschnittenes, geistvolles Gesicht überragte eine hohe, breite Stirne; hinter der Brille bargen sich lebhaft blickende Augen. Ein schwarzer Schnurrbart umrahmte den Mund; das dunkle Haupthaar war frühzeitig von der Stirne zum Scheitel zurückgewichen. Vermählt war er drei Mal; während seine dritte Ehe mit der Wittwe des Finanzraths Riedinger kinderlos blieb, erhielt er von seiner ersten Gemahlin, Caroline Reuß, eine Tochter und einen Sohn, aus zweiter Ehe mit A. v. Schmidt-Osting zwei Söhne.

Kammerverhandlungen und Zeitungen. – Rittler, Triumph eines modernen Staatsmannes. Jubiläumsgabe auf den Tisch S. E. des Herrn Staatsministers Dr. v. Lutz. München 1880. – Minister Freiherr v. Lutz vor dem Richterstuhle Gottes. Traum des Milchmannes Simon Placet. Erzählt von ihm selbst. München o. J. – Brachvogel, Die Männer der neuen deutschen Zeit III, S. 333–390. – v. Eisenhart im 52. und 53. Jahresbericht des histor. Vereins von Oberbayern, S. 137–141. – v. Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrath I, S. 137–140.

[555] *) Zu Bd. LII, S. 137.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Chlodwig Carl Viktor Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst, Prinz von Ratibor und von Corvey (1819–1901); war ein deutscher Staatsmann. Zwischen 1866 und 1870 war er bayerischer Ministerpräsident und von 1894 bis 1900 war er Reichskanzler des Deutschen Kaiserreiches und preußischer Ministerpräsident
  2. Eduard Peter Apollonius Ritter von Bomhard (1809–1886); war ein königlich-bayerischer Politiker und von 1864 bis 1867 Justizminister des Königreichs Bayern.
  3. Nikolaus Ritter von Koch (1807–1867); war ein bayerischer Politiker und Kultusminister (1864–1866).
  4. Franz von Greßer, auch Gresser (1807–1880); war von 1866 bis 1869 bayerischer Kultusminister.
  5. Johann Nepomuk Fäustle, ab 1872 von Fäustle (1828–1887); war ein königlich-bayerischer Jurist, Richter und Justizminister.
  6. Adolph Freiherr von Pfretzschner (1820–1901); war ein bayerischer Politiker.
  7. Martin Friedrich Rudolph von Delbrück (1817–1903); war ein preußischer und deutscher Politiker.
  8. Papst Leo XIII. (Vincenzo Gioacchino Pecci (1810–1902); war von 1878 bis 1903 Papst der römisch-katholischen Kirche.
  9. Luitpold Karl Joseph Wilhelm von Bayern (1821–1912); war von 1886 bis zu seinem Tod Prinzregent des Königreiches Bayern; zunächst für drei Tage für seinen Neffen König Ludwig II., dann für dessen geisteskranken Bruder Otto I.