ADB:Maelo

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Artikel „Maelo“ von Felix Dahn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 145–146, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Maelo&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 04:00 Uhr UTC)
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Maelo (oder Melo), Sugambernkönig. Im J. 27 v. Chr. ward Augustus durch einen Aufstand in Spanien genöthigt, unter Entblößung der Rheingrenze mit zahlreichen Truppen aus Gallien über die Pyrenäen zu ziehen. Dies benutzten sugambrische Gaue unter Führung Maelo’s zu einem Einfall: schon seit Caesar’s erstem Rheinübergang hatte diese tapfere Völkerschaft (zu beiden Seiten der Ruhr in deren ganzem Laufe) den Vorkampf der schwer bedrohten germanischen „Wacht am Rhein“ geführt. Sie wurden abgewehrt. Als Anlaß des Streites nennt eine späte Quelle (Cassius Dio 201–229 n. Chr. ed. Dindorf I-V, Leipzig 1863–65) Ermordung römischer Händler im Sugambernland, wobei jedoch vielleicht Verwechslung mit einem späteren Vorfall aus dem J. 16/15 v. Chr. vorliegt. Dieser M. ist doch höchst wahrscheinlich derselbe M., „König (rex) der Sugambern“, welcher nach des Kaisers eigener Berühmung (Rerum gestarum divi Augusti bei Müllenhoff, Germania antiqua, Berol. 187, vgl. jetzt Mommsen im Corp. Inscr. Latinar. III, 2, Berol. 1873 p. 798) später als „Schutzflehender“ zu Augustus flüchtete, vertrieben vielleicht gerade deshalb, weil er sich nun Rom zuneigte. Sein Bruder Bätorich und sein Sohn Deuderich werden später noch von Strabo (VII, 1, † 24 n. Chr., p. 291 ed. Müllenhoff a. a. O. p. 68) als in dem Triumph des Germanicus im J. 17 n. Chr. aufgeführt genannt. Daß Strabo jenen Einfall vom J. 27 den Anfang aller Gesammtkämpfe bis zum Jahre J. 19 n. Chr. nennt, ist willkührlich: vorher und nachher hatten Kämpfe mit Jahren der Ruhe gewechselt. Von großer Bedeutung ist [146] dabei, daß hier in einem amtlichen kaiserlichen Act den Sugambern damals schon ein König (rex) zugesprochen wird: dies lediglich für Ruhmrede zu halten, besteht gar kein Grund: die anderen gleichgestellten sind zweifellos Könige. So wird also hier bestätigt, daß ein Gau- (oder Bezirks-) Königthum bei den Sugambern schon zu einer Zeit vorkam, in welcher gewiß noch nicht das Königthum dadurch entstehen konnte, daß solche Barbarenführer mit dem Imperator den Dienstvertrag schlossen (wie H. v. Sybel, Entstehung des deutschen Königthums, 2. Aufl. Frankfurt a. M. 1881). Dieser M. ist zweifellos rex, bevor er zu dem Imperator flüchtet, höchst wahrscheinlich schon, da er den Imperator bekriegt (a. 27). Muthmaßlich, obschon nicht bestimmt nachweislich haben die Sugambern neben Batavern einen Hauptbestandtheil der späteren Frankengruppe gebildet: es ist von Wichtigkeit, daß also schon so früh bei einzelnen Gliedern der Franken Gaukönigthum bezeugt ist (vgl. unten Markomer und Sunno): das fränkische Königthum über die beiden Mittelgruppen der Salier und der Uferfranken ist aus der Zusammenschließung der Gaue, das Volkskönigthum Chlodovech’s aus der Versammlung der gauköniglichen Gewalten entstanden, wie eine solche bei M., rex Sugambrorum, also ein halbes Jahrtausend vor Chlodovech bereits bezeugt ist.

Vgl. Esselen, Geschichte der von den Sugambern und Römern bis 16 n. Chr. geführten Kriege, Leipzig 1868 (Anhang, Hamburg 1871). – Reinking, Die Kriege der Römer in Germanien, Münster 1863. – Watterich, Die Germanen des Rheins, Leipzig 1872. – Dahn, Könige der Germanen, I, München 1861. S. 75. – v. Wietersheim-Dahn, Geschichte der Völkerwanderung, Leipzig, I, S. 75. – Dahn, Urgeschichte der germanischen und römischen Völker, Berlin 1881, II, S. 32. – Ders., Deutsche Geschichte, I. 1. Gotha 1883. S. 55. 342.