ADB:Marschalk, Levin

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Artikel „Marschalck, Levin“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 430–431, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Marschalk,_Levin&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 06:58 Uhr UTC)
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Marschalck: Levin M., aus der Geesthöfer, jetzt freiherrlichen Linie, der zweite Sohn des Franz Marschalck zur Kranenburg, Erbherrn auf Geesthof und der Katharina von der Kuhla, vermählt mit Jutte Marschalck, Erbin von Hutloh, wurde im Dienste des Erzbischofs Johann Friedrich von Bremen (A. d. B. XIV, 413) Rath und Landdrost, d. h. eigentlicher Regent des Landes. Trotz der Opposition eines Vetters, des späteren Domdecans Franz Marschalck († am 16. Juni 1638, nach v. Hodenberg), vermittelte wesentlich er 1621 für Christian IV. von Dänemark die Wahl seines jungen Sohnes Friedrich zum Coadjutor und Nachfolger auf dem bremischen Stuhle und berechnete dem Könige die Einkünfte und Ausgaben der Stifter Bremen und Lübeck. Er trat dann in den königlichen Dienst über und wurde als Geheimrath der Vorsitzende von dessen deutscher Kanzlei, wird daher auch Kanzler genannt. Im Ausbruch des dänisch-niedersächsischen Krieges verhandelte er und sein Vetter, der Geheimrath und bremische Adlige Jürgen Schulte (geb. 1593, † 1655) im Namen des Königs mit den bremischen Landständen wegen Besetzung des Erzbisthums, und ihre Bemühungen brachten das letztere zum Lauenburger Bündniß. Sein Geschick zeigte sich besonders in der diplomatischen Publicistik, der Vorläuferin der officiösen Presse. Vermuthlich von ihm erschien 1628, als Johann Friedrich wieder zum [431] Kaiser abschwenkte und Christian dafür dessen Stifter besetzte, auch das jenem gehörige Fehmarn als dänisches Lehen einzog, die Rechtfertigung dieser Maßregeln: „Kurzer, doch gründlicher Bericht, wie der Erzbischof von Bremen bei des Löbl. Niedersächsischen Kreyses auf sein eigen Verursachen angestellten Defension sich bisher verhalten“. Ebenso stammt von ihm nach Grünbaum (Publicistik der J. 1626–1629, S. 110–125) die am 6. Januar 1629 zu Mühlhausen gedruckte, zum Widerstande gegen den Kaiser auffordernde Schrift: „Wilt du den Kayser sehen, so siehe hinten in diessen Brieff“ („Politisches Staatsbedenken Johann Aldringer’s“), die aber doch den Lübecker Frieden nicht abwehren konnte. Diese Schrift hatte das seltsame Schicksal, 1760 noch einmal neu gegen Oesterreich gedruckt zu werden, was (nach R. Koser) der Frankfurter Professor J. L. Uhl im preußischen Auftrage besorgte. Den Vorbericht dazu hatte der Professor Schmelzeisen geschrieben. M. schloß den für Christian so unglücklichen Lübecker Frieden noch mit ab und starb schon in demselben Jahre 1629. Sein ältester Sohn[WS 1] Jürgen (Georg) M., geb. am 17. April a. St. 1626, besuchte die königlich dänische Ritterakademie zu Soröe, reiste bis 1651, wurde 1656 ritterschaftlicher Landrath, 1663 königlicher Regierungsrath in Stade, ward zu vielen Missionen gebraucht, so auch 1689 zu den Aachener Friedensverhandlungen, 1675 nahm er seine Entlassung, wurde aber zum Ritterschaftspräsidenten im Bremischen erwählt, † am 6. April 1696. Marschalck’s zweiter Sohn, Johann Friedrich M., wurde Domherr zu Lübeck, dänischer Geheimrath und Kanzler für Norwegen. – Die Familie ist die alte bremische v. Borg, aus der Nebenlinie v. Bachtenbrok, die sich wegen des Bremischen Erzmarschallamtes „Marschalck“, auch zeitweise nach einem Erbgute „Marschalck von Kransborg“ oder „Kranenburg“ nannte.

Nach zerstreuten Notizen. Das Genealogische nach Mushard, Monum. Nobilit., Pfeffinger, Hist. des Braunsch.-Lüneb. Hauses 2, 913 ff., Pratje, Altes und Neues, 1, 162, Krause, Archiv des Stader Vereins, 2, 182 ff., Kohlmann bei v. Hodenberg, Diöc. Bremen III, 25 – welche sich zum Theil gegenseitig corrigiren. Starcke, Lübeckische Kirchengeschichte. – v. Sybel, Histor. Zeitschr. 48 (12), S. 90 f.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Son