ADB:Massow, Julius Eberhard von

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Artikel „Massow, Julius Eberhard Wilhelm Ernst von“ von Ernst Friedländer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 573, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Massow,_Julius_Eberhard_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 11:20 Uhr UTC)
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Massow: Julius Eberhard Wilhelm Ernst von M., geb. 11. April 1750 zu Neuguth als einziger Sohn des Obersten Joachim Anton von M., welcher im Feldzuge von 1761 in Hinterpommern eine hervorragende Rolle gespielt hatte; seine Mutter hieß Katharina Sophia von Tettau. Ueber den Bildungsgang des Julius v. M. ist nichts bekannt, am 6. Juni 1770 begann er seine juristische Laufbahn als Referendar beim Ostpreußischen Hofgericht zu Königsberg, 1772 arbeitete er beim Kammergericht zu Berlin und kam gleich nach dem Assessor-Examen, empfohlen durch seinen Fleiß und seine gründlichen Rechtskenntnisse als Director zum Landvogtei-Gericht nach Konitz in dem neu occupirten Westpreußen, 30. October 1773. Am 17. November 1777 wurde er Vice-Präsident der K. Regierung zu Stettin, am 16. Februar 1778 übernahm er das Curatorium des Marienstiftes daselbst und am 11. April 1783 die Direction des Pommerschen Consistoriums. Während dieser Zeit brachte er eine vollständige Sammlung[WS 1] aller Pommerschen Provinzialgesetze, Gewohnheiten und Statuten zusammen und arbeitete zahlreiche Instructionen zur Anwendung der Proceß-Ordnung, des Canzlei-Reglements, der Deposital- und Hypotheken-Ordnung u. A. m. aus. Am 1. April 1784 wurde er erster Präsident der Pommerschen Regierung und leistete als solcher die nützlichsten Dienste, war auch schriftstellerisch thätig, indem er 1791 eine „Anleitung zum praktischen Dienst“ (Berlin, Nicolai) herausgab. In diese Zeit fällt auch seine Vermählung mit Wilhelmine Johanne Luise Spalding, der am 22. Februar 1758 geborenen Tochter eines Kriegs- und Domänen-Rathes. Am 2. April 1798 wurde v. M. Wirklicher Geheimer Staats- und Justizminister und erhielt an Stelle Wöllners das geistliche und Ober-Schuldepartement in evangelisch-lutherischen Kirchen und Schulen, auch die Bearbeitung aller Stifter- und Klöster- und der die katholische Geistlichkeit betreffenden Sachen, ferner war das Ober-Curatorium der Universitäten Duisburg, Frankfurt, Halle, Königsberg und gemeinschaftlich mit Hardenberg der zu Erlangen mit dieser seiner Stellung verbunden. Der Umfang seiner erstaunlichen Thätigkeit, von welcher 27 sehr starke Convolute nachgelassener, von ihm gesammelter Nachrichten Zeugniß ablegen, ist aber damit noch keineswegs erschöpft. Denn er hatte als einer der vier Justizminister als sein Specialdepartement noch die Provinzen Südpreußen und Neu-Ostpreußen, er war Chef-Präsident des Kammergerichts (seit 20. Juli 1802), königl. Commissarius bei dem Landschafts-Creditwesen in Ostpreußen und Pommern und der kurmärkischen Amts-Kirchen-Revenuen und Armendirectorien zu Berlin und Potsdam, Curator der Dreifaltigkeitskirche, des Friedrich-Wilhelms Gymnasiums und Chef der Joachimsthalschen Schuldirection zu Berlin. Am 20. März 1803 wurde M. Chef-Präsident des Obertribunals. In allen diesen Berufszweigen entfaltete er eine große, sorgfältige und segensreiche Thätigkeit, welche er auch fortzusetzen bestrebt war, als die Franzosen die Verwaltung usurpirten, von denen er sich gleich den Ministern v. d. Reck, v. Thulemeier, v. Goldbeck und Graf Reden am 9. November 1806 vereidigen ließ. Nach dem Frieden, am 28. August 1807, wurde er verabschiedet und beschloß sein thätiges Leben am 22. Juli 1816 lungenkrank und gänzlich entkräftet zu Neuguth, ohne Nachkommenschaft zu hinterlassen.

Klaproth, Der Wirkl. Geheime Staatsrath; v. Bassewitz, Die Kurmark Brandenburg; v. Massow, Nachrichten über das Geschlecht derer v. M., 1878.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Samlung