ADB:Mussinan, Joseph Anton von

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Artikel „Mussinan, Joseph Anton von“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), ab Seite 101, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mussinan,_Joseph_Anton_von&oldid=681250 (Version vom 24. Dezember 2009, 20:05 Uhr UTC)
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MUssimiu: Joseph Anton v. M., geb. am 13. Dec. 1766 zu Viechtach in Niederbaiern, i– zu München am 24. Mai 1837. Er wurde i. J. 1789 els Regierungsrath in Burghausen angestellt, 1799 nach Landshut versetzt, 1802 Hofgerichtsrath zu Straubing, 1808 Appellrath daselbst. 1813 wechselte er, wol um nach München zu kommen, die Berufsparte völlig und wurde Oberfinanzrath bei der Minif1erialsteuer- und Domänensection, 1817 Finanzministerialrath beim Generalsiöcalate. Nach dessen Aufhebung kehrte er i. J. 1826 zur [102] Rechtspflege zurück und diente als Diiector des Appellationsgerichtes zu Land«» Hut noch bis ins Jahr 1830. wo ei pensionirt wuide. Hierauf trat M., der i. I. 1792 ein Adels» und Ritteldiplom erworben und das Gut Zellerrtit bei Wasserburg besaß, in die damals (1831) nach Ständen zusammengesetzte Kam» mer der Abgeordneten ein, um dort, namentlich auch als Vorsitzender des Ausschusses für Gegenstände der Gesetzgebung, hervorragend thätig zu werden. Im I. 1834 erhielt er noch Titel und Rang eines geheimen Rathes. Schriftstel» lerische Versuche machte M. bereits in Straubing. Im I. 1809 fandt« »i einige ungedruckte Arbeiten, darunter „Beiträge zur Geschichte des Schweden» lrieges in Bayern“, der lünigl. Akademie der Wissenschasten in München n», welche ihn im folgenden Jahre zum Mitgliede wählte. Doch ist er in diefem Kreise nur einmal – mit der kurz vor feinem Tode gehaltenen Denkrede auf G. K. v. Sutner – hervorgetreten. Eine aus jenen Beiträgen entstandene Schrift „Heber das Schicksal Straubings und des baierischen Waldes während des dreyßig jährigen Krieges vom Oktober 1633 bis April 1634“ machte ei i» I. 1811 der Commune feins Wohnortes zum Geschenle, die ihm hiefür das Ehren» bürgerrecht ertheilte und im I. 1813 die Drucklegung bewirkte. Drei Jahre fpäter ließ M. cine ähnliche Publication „Befestigung und Belagerung der baie» rischen Hauptstadt Straubing in den Jahren 1633. 1704 und 1742“ folgen. Zu feinen besseren Schriften gehören auch die „Geschichte des Löwler Bundes unter dem baierischen Herzog Albert IV. vom Jahre 1488 bis 1495“ (1817, und die „Geschichte der herzoglichen niederbaierischen Linie Straubing»Holland“ ( 1820). Schon als Marscheommissär im I. 1796. dann als Mitglied dr bn den äußeren Regierungen und Hofgerichten gebildeten „Kriegscommijsionen“. Ende November 1805 selbst mit Organisirung des baierischen Landsturmes an der böhmischen Grenze betraut, hatte M. (bis 1809) ein Tagebuch über die von ihm beobachteten Kriegsereigniffe geführt; er verschaffte sich hiezu ähnliche Aufzeichnungen von Freunden aus verschiedenen Gegenden und verarbeitete dieses Material mit Zeitungsnachrichten und Angaben der kriegsgeschichtlichen Litteratur zu einer „Geschichte der fianzösischen Kriege in Deutschland besonders auf baier» ischem Boden in den Jahren 1796, 1800. 1805 und 1809“ (1. u. 2. Theil 1822. 3. u. 4. Theil 1826 u. 1829). Ihr Werth beruht auf jenen Privat» quellen, während ungedruckte ofsicielle Schriftstücke in der Regel nicht benützt werden konnten; aus letzterem Umstände sowie dem von M selbst eingeräumten Mangel strategischer Auffassung ergiebt sich aber der principielle Unterschied zwi» schen diesem Werke und des Majors Frhrn. V. Vülderndorff „Kriegsgeschichte von Bayern unter König Maximilian Joseph I.“ (1826). Während seiner zweiten Landshuter Anstellung gab M. einen „Wegweiser in das altherzoglich» bayrische Schloß Trausnitz in Landshut“ (1829) heraus; wol deshalb verlieh ihm diese Stadt gleichfalls das Ehrenbürgerrecht. Nicht minder regte ihn sein parlamentarisches Wirten schriftstellerisch an: in der „Geschichtlichen Ueberficht und Darstellung des bayerischen Staatsschuldenmesens in Verbindung mit be» sonderen Betrachtungen über das Schuldenbudget und den Gesehentwuri für die III. Finanzperiode 1831–37“ (1831) wollte er den Kammercollegen die Ent» Wickelung der baierischen Staatsschuldentilgung zeigen; auch „Bayerns Gefetz» gebung“ (18:15) ist eine historisch-genetische Darstellung, die nach kurzem Rück» blicke auf den älteren Rechtszustand erst mit dem 15. Jahrhundert etwas aus» sührlicher wird, eingehend aber die legislatorische Thätigteit der Landesvertrctung seit 1819 behandelt. (F. A.

Schmidt». Neuer Nekrolog der Deutschen, Jahrg. 1837. 2. Tb... S. 1241 – 1243.
v. Oefele.
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