ADB:Nauclerus, Johannes

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Artikel „Nauclerus, Johannes“ von Hermann Arthur Lier in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 296–298, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nauclerus,_Johannes&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 14:19 Uhr UTC)
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Nauclerus: Johannes N., eigentlich Verge oder Vergenhanns genannt, entstammte einem niederen Adelsgeschlechte Schwabens. Sein Vater gleichen Namens war Ministeriale des Grafen Ludwig I. von Würtemberg-Urach und seiner beiden Söhne Ludwig und Eberhard. Weder über den Ort noch über das Jahr von Nauclerus’ Geburt besitzen wir sichere Angaben. Nur soviel läßt sich sagen, daß N. in einem Dorfe in der Nähe von Tübingen zwischen den Jahren 1425 und 1430 geboren ist. Auch die Jugend des N. bleibt in Dunkel gehüllt. Es ist nur eine Vermuthung und nicht mehr, daß er in einer schwäbischen Klosterschule erzogen worden sei und zu seiner wissenschaftlichen Ausbildung eine italienische Universität besucht habe. Die erste sichere Nachricht, die wir über N. haben, meldet uns seine Berufung zum Hofmeister des fünfjährigen Grafen Eberhard von Würtemberg-Urach, welche im J. 1450 erfolgte. Die ihm gestellte Aufgabe beschränkte sich darauf, seinen Schüler lesen und schreiben zu lehren, während ihm die Ertheilung von Unterricht in der lateinischen Sprache ausdrücklich untersagt blieb. Als Graf Eberhard im J. 1459 mündig wurde, belohnte er seinen Lehrer, indem er ihm die Stelle eines Propstes an der Collegiatkirche zum heiligen Kreuz in Stuttgart überwies (1459 oder 1460). Im J. 1476 finden wir N. als Pfarrherrn zu Brackenheim in der Herrschaft Urach[1]. Als im folgenden Jahre die Gründung der Universität Tübingen erfolgte, wurde N. sofort als Lehrer des canonischen Rechts an dieselbe berufen, um rasch zu der Würde eines Kanzlers der Universität aufzusteigen (1478). Die Gunst des Grafen Eberhard stand N. fortwährend zur Seite, so daß ihm wiederholt die Führung wichtiger politischer Geschäfte anvertraut wurde. Einige Zeit später begegnet uns N. unter den Begleitern des Grafen bei dessen im J. 1482 unternommener Romfahrt. N. überlebte seinen Schüler, der ihn im Laufe der Jahre vertrauter Freundschaft gewürdigt hatte, und starb hochbetagt, 80–85 Jahre [297] alt, im J. 1510. Das Hauptwerk des N. ist seine auf Anregung Kaiser Maximilians I. entstandene Chronik, die, obwohl lange vorher in engerem Kreise bekannt, erst nach seinem Tode im J. 1516 erschien, und zwar unter dem Titel: „Memorabilium omnis aetatis et omnium gentium chronici commentarii a Joanne Nauclero … digesti in annum salutis MD“. Verfaßt wurde diese Chronik in den letzten Decennien des 15. Jahrhunderts bis zum Tode des Nauclerus 1510. Wie sie uns vorliegt, ist sie nicht durchaus sein Werk, mag nun Melanchthon, wie man bisher, gestützt auf die Angabe des Veit Winsheim, annahm, oder was wahrscheinlicher ist, der erste Fortsetzer der Chronik, der Hirschauer Mönch Nicolaus Baselius, die Redaction und Emendation derselben übernommen haben. Die Chronik galt den Zeitgenossen als eine bedeutende litterarische Leistung. Das bezeugen uns die bereits der ersten Ausgabe beigefügten Empfehlungsschreiben des Erasmus und Reuchlin, während eine Reihe weiterer in den Jahren 1544–1675 erschienener Ausgaben und verschiedene Fortsetzungen uns erkennen lassen, daß „das große Buch von Tübingen“, wie man später die Chronik nannte, lange Zeit hindurch sich großen Ansehens erfreute. N. war nach seinen eigenen Worten bestrebt, seine Chronik zu einem die ganze Weltgeschichte umfassenden Sammelwerk zu gestalten, zu einer Art „Musterweltchronik“, geschöpft aus den besten und vertrauenerweckendsten Quellen. Sein Verfahren war dabei das eines Compilators; doch scheut sich N. keineswegs, sich als einen solchen selbst zu bekennen. Die Zahl der von ihm benutzten Schriftsteller ist eine ungewöhnlich große, selbst wenn man in Anschlag bringt, daß N. einen großen Theil derselben nie mit eigenen Augen gesehen hat, sondern nur Citate seiner Gewährsmänner wieder citirt. Neuere Untersuchungen, die noch nicht als abgeschlossen gelten können, haben gelehrt, das dem N. eine Reihe historischer Quellen des Mittelalters vorgelegen haben, die nicht auf uns gekommen sind. Dieser Umstand macht seine Chronik zu einer wichtigen Fundgrube für die Geschichte der mittelalterlichen Historiographie. Dagegen ist der selbständige Werth derselben kein großer. N. bleibt bis zum Schlusse seiner Arbeit, also auch für die Zeiten, die er selbst erlebt hat, Compilator. Unter den selbständigen Partien zeichnet sich die Charakteristik des Grafen Eberhard im Barte und die seines Nachfolgers aus, wie überhaupt in dem ganzen Werke ein besonderes Interesse für Schwaben und die würtembergischen Grafen hervortritt. Ebenso bemerkbar ist das N. inne wohnende Bewußtsein, daß es mit der Herrlichkeit des Reiches vorbei sei, und seine Vorliebe für die Geschichte der Kirche und der Päpste, als deren treuer Anhänger er überall erscheint. War er doch durch und durch ein frommer Christ im Sinne des Mittelalters, dem alle Reformbewegungen und Abweichungen von der Lehre der römischen Kirche als Gräuel erschienen. Trotzdem ist N. nicht unberührt von den Einflüssen des Humanismus geblieben. So weit es ihm möglich war, hatte er sich mit den Schriften der Alten bekannt gemacht, wenigstens mit denen der Römer, während es zweifelhaft ist, ob er die Griechen im Original lesen konnte. Der Stil des N. zeigt allerdings noch nicht die Glätte und Gewandtheit, wie sie z. B. einem Erasmus eigen war. Dafür, meint letzterer in seiner Vorrede zu dem Werke, könne jedoch die lehrhafte Tendenz desselben reichlich entschädigen. Da Nauclerus seinem Berufe nach Jurist war – er führte den Titel juris utriusque doctor – interessirten ihn rechtsgeschichtliche Fragen, namentlich solche des canonischen Rechtes, in besonderem Grade. In einer eigenen, ziemlich umfangreichen Abhandlung, dem „tractatus de symonia“ (s. l. 1500 4°), wendet sich N. energisch gegen die „amplificatio symoniae“, gelangt aber aus scholastischer Befangenheit nicht dazu, das verwerfliche Treiben der Päpste auf diesem Gebiete offen zu brandmarken. Ein zweiter gleichfalls Fragen des canonischen Rechtes behandelnder Tractat ist in 2 Exemplaren auf der Tübinger Universitätsbibliothek erhalten.

[298] Vgl. Erich Joachim, Johannes Nauclerus und seine Chronik. Göttingen 1874. 8°, die grundlegende Arbeit über N., wo auch die frühere Litteratur verzeichnet ist. Mit der Frage nach den Quellen des N. beschäftigen sich außer Joachim: Weiland in Sybels historischer Zeitschrift XXXV, S. 423–430, König in den Forschungen zur Deutschen Geschichte 18, S. 57–109 und Th. F. A. Wichert, Jacob von Mainz … nebst Excursen zur Kritik des Nauclerus. Königsberg 1881. 8°. Gegen die Annahme, daß Melanchthon Urheber der Interpolationen in der Chronik des N. sei, richtet sich H. Müller in den Forschungen 23, S. 595–600, ohne eine Erklärung zu versuchen, wie Winsheim zu seiner bekannten Angabe gekommen sei. Dieselbe dürfte sich ungezwungen ergeben, wenn man eine Verwechselung mit dem Chronicon Carionis annimmt, dessen Emendation durch Melanchthon feststeht. M. Spieß in den Forschungen 26, S. 138. 140. Ueber die verschiedenen Ausgaben des N. findet man die beste Auskunft bei Karl Steiff, Der erste Buchdruck in Tübingen. Tübingen 1881. 8°. S. 62 ff., 128–131 und 210 ff.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 296. Z. 9 v. u.: „in der Herrschaft Urach“ ist zu streichen. [Bd. 26, S. 832]