ADB:Oesterley, Georg Heinrich

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Artikel „Oesterley, Georg Heinrich“ von Ferdinand Frensdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 513, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Oesterley,_Georg_Heinrich&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 05:37 Uhr UTC)
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Oesterley: Georg Heinrich Oe., geb. am 27. October 1774 zu Göttingen, † daselbst am 14. Juli 1847. Neben seiner Wirksamkeit als praktischer Jurist – 1808 erster Greffier, 1809 Richter des westfälischen Tribunals erster Instanz zu Göttingen, 1804 Secretär, 1814 Vicesyndikus der Universität – war er 1804 bis 1821 als Privatdocent thätig, las über die Theorie des gemeinen bürgerlichen Proceßrechts und veranstaltete Proceßpraktika und Relatoria, wie auch seine schriftstellerischen Arbeiten dem Gebiete des Processes, des französisch-westfälischen und des hannoverschen, gewidmet waren. Mit der neuen Organisation des Universitätsgerichts im J. 1821, welche die bisherige Einrichtung, wonach die richterliche Entscheidung allein in der Hand der wechselnden Prorectoren lag, durch eine collegialische ersetzte und dem Prorector zwei ständige Universitätsräthe beigab, wurde Oe. Universitätsrath, eine Stelle, die er bis zu seinem Tode bekleidete. Seine Schriften aus dieser Zeit gelten vorzugsweise der Universität. Auch seine Darstellung der Gerichtsverfassung in der Universitätsstadt Göttingen (Göttingen 1833) berücksichtigt die Universitätsbehörden besonders ausführlich und behandelt in einem umfangreichen Anhange eine Reihe von Fragen der akademischen Verwaltung. Besonders verdienstlich unter seinen Arbeiten ist die der Geschichte der Universität wie der deutschen Litterärgeschichte gleichermaßen förderliche „Geschichte der Universität Göttingen in dem Zeitraum von 1820–37“ (Göttingen 1838), eine Fortsetzung der bekannten von Pütter begonnenen und von Saalfeld weitergeführten Göttinger Gelehrtengeschichte. – Der Vorstehende ist nicht zu verwechseln mit einem Verwandten gleiches Vornamens, der 1758 bis 1825 zu Göttingen lebte, bis 1809 juristischer Privatdocent war und nachher sich vorzugsweise der Advocatur widmete. Er ist der Verfasser einer „Geschichte Otto des Kindes, Herzogs von Braunschweig-Lüneburg“ (Göttingen 1786), die mitunter noch citirt wird. Zum Unterschiede von diesem älteren Verwandten bezeichnete sich der obige Oe. in seinen früheren Schriften als der jüngere.

Pütter, Gel.-Gesch. III. 387; IV. 350, 191; vgl. das. II. 201, III. 222, IV. 306.