ADB:Peltzer, Wilhelm

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Artikel „Peltzer, Bürgermeister von Osnabrück“ von Erich Fink in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 53 (1907), S. 8–9, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Peltzer,_Wilhelm&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 21:06 Uhr UTC)
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Peltzer, Bürgermeister von Osnabrück, entstammte einer angesehenen, alteingesessenen Patricierfamilie Osnabrücks. Sein Geburtsjahr ist nicht bekannt; abweichend vom alten Familienherkommen zog er die Beschäftigung mit gelehrten Studien dem Kaufmannsberufe vor und widmete sich der Jurisprudenz. Energisch und begabt, zugleich ein unversöhnlicher Gegner des Katholicismus mußte ser 1628, als Bischof Franz Wilhelm v. Wartenberg von Stift und Stadt Osnabrück Besitz ergriff, wie so mancher Andere seines Glaubens wegen aus der Stadt weichen. Er kehrte 1633 zurück, als Osnabrück in schwedische Hände fiel. Bereits im nächsten Jahre wurde er Syndikus der Stadt und 1636 bekleidete er an Stelle seines Gönners Modemann das Amt des Bürgermeisters. Obschon er als solcher nur wenige Jahre gewirkt hat, so hat doch diese seine verhältnißmäßig kurze Amtsperiode genügt, seine Vaterstadt in schwere Unruhe und tief gehende Zwistigkeiten zu stürzen, die ihm schließlich selber am Abend seines Lebens nur körperliches und geistiges Elend gebracht haben.

Den Anlaß zu all dem Unheil gab sein nachgiebiges und schwaches Verhalten gegenüber der fanatischen Verblendung einer Mehrzahl von Bürgern, welche ihn in die gefahrvolle Verirrung der Hexenprocesse drängten und ihm dadurch die bitterste Feindschaft der ihrer Frauen und Mütter beraubten Familien bereiteten. Denn unter den der Hexerei Angeklagten befanden sich zuletzt auch weibliche Mitglieder aus hochangesehenen alten Geschlechtern, welche dem Bürgermeister P. bis an sein Lebensende nicht die Schmach verzeihen konnten, Bluts- und Standesverwandte als Hexen verfolgt zu haben. Besonders der Mann, welcher P. den Weg zum höchsten städtischen Amt geebnet hatte, der ehemalige Bürgermeister Modemann, ward sein erbittertster Feind und die treibende Kraft in allen späteren Widerwärtigkeiten Peltzer’s, seitdem die Mutter Modemann’s als eines der ersten Opfer des Hexenwahns hatte leiden müssen.

Die Erneuerung der Hexenprocesse und die dadurch hervorgerufene Aufregung der Bürgerschaft führten Ende 1639 Peltzer’s Sturz herbei. Auf Betreiben seiner Widersacher ließ sich der schwedische Resident Graf Gustav Gustavson bestimmen, eine Wiederwahl Peltzer’s fürs nächste Jahr aufs strengste zu untersagen. Alle Gegenvorstellungen hiergegen halfen nichts, vielmehr mußten P. und sein Amts- und Leidensgenosse Voß aus Osnabrück flüchten. Peltzer’s Absicht, persönlich in Stockholm sein Recht zu suchen, blieb dank dem Eingreifen des schwedischen Gesandten Salvius in Hamburg unausgeführt. Um weiteren, der schwedischen Regierung peinlichen Zwischenfällen vorzubeugen, glückte es Salvius, P. als schwedischen Rath bei der schwedischen Kanzlei in Halberstadt unterzubringen. Nothgedrungen nahm P. dies Anerbieten an und siedelte 1641 nach seinem neuen Wirkungsort über. Hier ist er aber nur wenige Monate thätig gewesen, weil die Schweden vor den anrückenden kaiserlichen Truppen eilends aus Halberstadt weichen mußten.

Die Gelegenheit zur Rückkehr nach Osnabrück bot sich P. erst 1644, als Gustav Gustavson dauernd seine Residenz von dort nach Vörden verlegt hatte. Da in der Zwischenzeit auch eine Aussöhnung mit der Stadt stattgehabt hatte, schienen alle Bedenken gegen eine Heimkehr beseitigt und einer ihm bereits früher zugesagten abermaligen Uebertragung des Syndikats nichts mehr im [9] Wege zu stehen. Allein dem Heimkehrenden verschlossen sich die Thüren selbst der früheren Freunde, die Feinde wühlten stärker denn je gegen ihn, sogar thätliche und wörtliche Beleidigungen blieben ihm weder auf der Straße noch im eigenen Haus erspart. Am 24. November 1646 erhob man gegen ihn artikulirte peinliche Anklage wegen Tyrannei und Mord und die Forderung seiner Bestrafung an Leib und Leben. Durch allerlei Winkelzüge und Ausflüchte verstand P., die Beantwortung der Anklage mehrere Jahre lang zu hintertreiben; als jedoch 1650 sein alter Gegner, der Bischof Franz Wilhelm, der vornehmlich in P. den Zerstörer seiner gegenreformatorischen Bestrebungen sah und haßte, wieder die Geschäfte des Bisthums übernahm, trat die verhängnißvolle Wendung seines Lebens ein. Der Bischof ließ ihn auf offener Straße durch seine Häscher ergreifen und in Haft nach dem Iburger Schloß und später nach dem befestigten Amtshof in Fürstenau bringen, wo er einsam seine Tage verlebte, eine rechtliche Verantwortung eigensinnig zu seinem eigenen Schaden zurückwies und schließlich in geistige Umnachtung verfiel. Vergebens suchten die Söhne, die nur um des Vaters willen die Rechte studirt hatten, sein Loos zu erleichtern. Sie erwirkten zwar 1658 das Erkenntniß des Reichskammergerichts, daß der Angeklagte ad custodiam der Stadt zu übergeben und zur Verhandlung des Processes ein neues, unparteiischeos Commissionsgericht zu bilden sei, aber infolge des Starrsinns Peltzer’s gegen alle Vermittlungsversuche konnte mehr nicht erreicht werden.

Nach fast zehnjähriger einsamer Haft starb der unglückliche Mann im März 1669; mittellos wie er war, hatte während seiner letzten Lebensjahre die Stadt seine Verpflegung und zuletzt auch sein Begräbniß auf öffentliche Kosten übernehmen müssen. Weder er noch Bischof Franz Wilhelm († 1661) haben das Ende des Processes erlebt. Bei dem Urtheil der Juristenfacultät zu Helmstedt vom Jahre 1666, daß auch die Stadt Osnabrück zum Proceßbeitritt aufzufordern sei, ist es verblieben – der Proceß verlief damit im Sande, ohne daß er, der vor einem halben Menschenalter begonnen, über die ersten Vorbereitungen hinaus gekommen ist.

P. starb als ein Opfer seiner Zeit. Im Aberglauben wie seine Zeitgenossen befangen, wurde ihm seine Stellung als Lenker der obrigkeitlichen und richterlichen Gewalt zum Verderben; nicht Haß und Blutgier machten ihn zum Richter der unglücklichen Frauen, sondern einzig und allein sein Pflichtgefühl, das ihn in allen seinen übrigen Amtshandlungen geleitet hat, sowol als Rechtsbeistand der Ritterschaft, als auch als Oberhaupt der Stadt während der schwersten Kriegsbedrängnisse. Ein Handeln wider besseres Wissen oder gegen seine Ueberzeugung wird man dem Unglücklichen nicht zur Last legen können. Er konnte es, wie ein Zeitgenosse von ihm sagt, seinem phantastischen Kopf nicht bieten, unparteiische Belehrung einzuholen.

Zerstreute Nachrichten über Peltzer in den Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück, Band 3. 5. 8. 11. 12. Genaueres über seinen Sturz und Proceß in Bd. 10 (= Bd. 3 von Stüve, Geschichte des Hochstifts Osnabrück).