ADB:Pfeiffer, Johann Friedrich von

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Artikel „Pfeiffer, Johann Friedrich von“ von Karl Theodor von Inama-Sternegg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 641–642, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pfeiffer,_Johann_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 10:57 Uhr UTC)
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Pfeiffer: Johann Friedrich v. P., Cameralist, geb. 1718 zu Berlin, † am 5. März 1787 in Mainz, stammt aus einer Schweizerfamilie, trat früh in preußische Kriegsdienste, nahm als Officier an der Schlacht bei Molwitz (10. April 1741) Theil, wurde hernach Kriegscommissar, Kriegs- und Domänenrath, war 1747–1750 als Director der Auseinandersetzungscommission und der neuen Etablissements in der Kurmark, zuletzt mit dem Titel eines geheimen Rathes, thätig und legte während dieser Zeit 150 Dörfer und Etablissements in der Kurmark an, wurde aber zuletzt wegen Verdachts eines Unterschleifs beim Holzhandel in Untersuchung gezogen und nach Spandau gebracht. Obwol unschuldig erkannt, verließ P. doch den preußischen Staatsdienst, durchwanderte in einer Reihe von Jahren Schlesien, Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Oesterreich, Baiern, die Schweiz und mehrere kleine deutsche Länder, in denen er vorübergehend für mehrere Reichsfürsten Geschäfte besorgte, lebte seit 1769 zuerst im Hohenloheschen, dann in Hanau, theils auf eignen Landgütern, theils auf herrschaftlichen Domänen, wo er sich mit praktischer Landwirthschaft, Manufacturangelegenheiten, chemischen Versuchen und litterarischen Arbeiten beschäftigte, mußte Hanau 1782 wegen Verdrießlichkeiten mit einer Maitresse verlassen, ging nach Frankfurt und wurde noch im selben Jahre, obwol Protestant, an die Universität Mainz als Professor der Cameralwissenschaften berufen und starb als solcher 1787.

Seine schriftstellerische Wirksamkeit beginnt erst 1768, also im 50. Lebensjahre, ist aber dann eine außerordentlich reiche und vielseitige. Seine Hauptwerke sind: „Lehrbegriff sämmtlicher ökonomischer und Cameralwissenschaften“, 4 Bände, 1770 ff., von Zeitgenossen als das vorzüglichste Buch dieser Art hervorgehoben; [642] „Grundriß der wahren und falschen Staatskunst“, 2 Bände, 1778; „Natürliche aus dem Endzweck der Gesellschaft entstehende allgemeine Polizeiwissenschaft“, 2 Bände, 1779; „Grundriß der Finanzwissenschaft“, 1781; „Grundsätze der Universal-Cameralwissenschaft“, 4 Theile: Staatsregierungskunst, Polizeiwissenschaft, Staatsökonomie, Finanzwissenschaft, 1783, neben welchen insbesondere noch seine „kritischen Briefe“, „vermischte Verbesserungsvorschläge und freie Gedanken“ und der „Antiphysiokrat“ zu erwähnen sind. J. N. Moser hat aus seinem Nachlasse noch „Grundsätze und Regeln der Staatswirthschaft“ 1791 herausgegeben. P. war einer der bedeutendsten und vielleicht der am meisten charakteristische Vertreter der specifisch deutschen Cameralwissenschaft, reich an positiven Kenntnissen und Erfahrungen sowol auf dem technischen wie dem praktisch-ökonomischen Gebiete der Wissenschaft, dabei nicht ohne Geist und Fähigkeiten, auch allgemeine principielle Gedanken zu entwickeln; aber ebenso unphilosophisch wie unjuristisch und unhistorisch, ein reiner Empiriker, der eben deßhalb auch den großen Bewegungen der Geister seiner Zeit durchaus ablehnend gegenüberstand; festgerannt in die Routine der Verwaltung kleinerer deutscher Staatswesen, begriff er den Physiokratismus, den er immer so lebhaft bekämpfte, ebensowenig wie die Postulate der philosophischen Staatslehre seiner Zeit. Trotz seiner litterarischen Fruchtbarkeit hat er doch auf die Weiterbildung der politischen Oekonomie keinen Einfluß gehabt.

Meusel, Lexikon der von 1750–1800 verstorbenen Schriftsteller. – J. D. A. Höck, Allg. litt. Anz. 1797. – Strieder, Hessisches Gelehrtenlexikon. – Ernesti in Hirsching’s Handbuch Bd. VII, wo auch reiche litterarische Hinweise. – Will, Versuch über die Physiokratie. – Roscher, Geschichte der Nationalökonomik. – Bildnisse von Krüger im 32. Theile der v. Krünitz’schen Encyklopädie 1784 und vor Pfeiffer’s Grundsätzen der Staatswirthschaft 1791.