ADB:Philipp (Graf zur Lippe)
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Philipp, Graf zur Lippe, der jüngste Sohn Simons VI. und der Elisabeth von Schaumburg, geb. am 18. Juli 1601, erhielt als lippisches Paragium die Aemter Alverdissen und Lipperode, das Schloß Ulenburg im Stift Minden . und eine Geldapanage, hielt sich sodann zum Theil in Begleitung seines älteren Bruderes Otto achsahre langin Frankreich, Italirn und Spanien auf und nahm seit 1626 seine Residenz im Schlosse Alverdissen, wo er ein eheloses Leben führte. Er war bereits 40 Jahre alt, alos durch einen Todessall sein Leben eine unerwartete Wendung erhielt.
Am 15. Novbr. 1640 starb zu Bückeburg Otto VI. Graf von Holstein-Schaumburg, 26 Jahre alt, in Folge des berüchtigten Hildesheim-r Banketts. Mit ihm erlosch sein altes Geschlecht, und sein Gebiet fiel nach allen Seiten auß- einander. Der ungewöhnlich verwickelte Erbfall rief eine Masse von Prätendenten in die Schranken, welche sich beeilten, durch reelle oder symbolische Btsitzacte Stücke des vacanten Gebietes in Besitz zu nehmen oder gegen Störungen Verwahrung einzulegen. Der Reichshofrath machte Miene, den ganzen Nachlaß zu sequestriren und erließ (24. Decbr.) eine Cdictalladung an Prätendenten und Gläubiger, es entstanden Processe an beiden Reichsgerichten und den Lehnhöfen, die Schweden, welche damals daß Stift Minden besetzt hatten, sowie andere kriegführende Parteien und besonders weibliche Hände mischten sich ein. Der König von Dänemark bemächtigte sich ohne Recht der alodialen Besitzungen in Holstein und Hamburg, Pinneberg, Altona, Ottensen etc. Als Lehnsherren nahmen die Herzöge von Braunschweig die Aemter Lauenau, Bockeloh und Meß- merode in Besitz, Minden als angebliche Lehn die Aemter Schaumburg, Bückeburg, Stadthagen und Sachsenhagen, Hessen die Aemter Rodenburg, Hagenburg und Arnsburg. Die Herrschaft Gehmen, ein clevisches Lehen im Münsterschen, war schon kurz vor Otto’s Tode für die Aebtissin von Elten von dem holländischen General Grafen Limburg gewaltsam occupirt worden und blieb noch lange streitig. Auch der Bischof von Paderborn machte lehnsrechtliche Ansprüche an Bestandtheile des schaumburgischen Nachlasses, welche seit 200 Jahren als Psandschaft im Besitzt- der Grafen zur Lippe waren, ins besondere die Herrschaft Sternberg. – Die Mutter des Verstorbenen, Gräfin Elisabeth zur Lippe, damals 48 Jahre alt, blieb unter dem Schutze einer schwedischen Besatzung im Schlosse zu Bückeburg. Sie war unbestrtttene Erbin des ganzen alodialen Hausvermögens, “ zu welchem auch die Herrschaft Bergen in Nordholland gehörte. Sie verkaufte letztere an einen Holländer und trat gleichzeitig die holsteinischen Besitzungen gegen eine Abfindung von 145 000 Thlrn. an Dänemark und den Herzog von Holstein-Gottorp ab (Flen–k-b. Vergleich vom 10. März 1641). Gegen Minden, welches viele alodiale Besitzungen mit occupitt hatte, erhob sie Klage bei dem [9] Reichskammergericht und beanspruchte als nächste Blutsverwandte auf Grund der Lehnsauftragung von 1518 auch die hessischen Lehen. Die ausgedehntesten Erbansptüche machte ihr Bruder Otto zu Brake als ältester lippischer Agnat und vertheidigte dieselben nach allen Seiten hin gerichtlich und außergerichtlich mit bewunderungswürdiger Thätigkeit und Ausdauer bis an sein Lebensende, wiewol ohne Erfolg. Ebenso erhob daß regierende Haus zu Detmold, damals unter Vormundschaft der Gräsin Katharina von Waldeck, unter Berufung auf eine Erbverbrüderung zwischen Schaumburg und Lippe vom J. 1510 Anspruch auf die ganze Grafschaft Schaumburg. Allein Lippe besaß diese wichtige Urkunde nicht, sondern nur eine lehnsherrliche Bestätigung derselben von Paderborn. Die Gräfin Elisabeth verweigerte die Herausgabe und erst weit später, als alles unwiderruflich getheilt war, wurde die Urkunde an Lippe mitgetheilt. Auch die Bemühungen der Vormünderin nm die hessischen Lehen bei der Landgräfin Amalia, mit welcher sie sich durch Begünstigung der Kaiserlichen und feindliche confessionelle Bestrebungen völlig überworfen hatte, führten nicht zum Ziel.
P. hatte sich nach dem Tode seines Neffen zum Beistande seiner Schwester nach Bückeburg begeben. Für sich selbst machte er anfangs keine Ansprüche, wenigstens nicht auf Land und Leute, betrachtete vielmehr seinen Bruder Otto ales künftigen Regenten. Er würde holländische Kriegsdienste vorgezogen haben und verweilte deswegen lange Zeit im Haag. Als aber Elisabeth nicht Otto sondern ihm Alles was sie vom schaumburgischen Gebiete besaß und nochferner zu erwerben hoffte, testamentarisch zuwandte (3. Juli 1643s), begab sich P. selbst mit einem Rechtsgelethrten der Universität Rinteln nach Stockholm an den Hof der Königin Christine. Er scheint deren Gunst gewonnen zu haben, denn er erwfrkte einen Befehl an die schwedische Regierung zu Minden C7. October), die Gräfin Elisabeth im Besitze der mindenschen Lehugüter zu belassen. Wie Elisabeth wünschten auch die schaumburgischen Landstände den Grafen P. zum Regenten und huldigten ihm. Jetzt war der Moment günstig, auch die hessischen Lehen, über welche man schon lange mit der Landgräsin in Verhandlungen stand, zu erwerben, denn Hessen wollte die drei Aemter nur demjenigen lippischen Blutsverwandten überlassen, welcher auch daß übrige Gebiet innehatte und dasselbe dem hessischen Lehensverbande unterwarf. Bei einem Besuche des Grafen am Hofe zu Kassel fand er die Landgräsin willig, mußte sich aber verpflichten, eine hessische Prinzessin, die Tochter des verstorbenen Landgrafen Moritz, Sophie (29 Jahre alt) zu heirathen und erhielt gleich darauf die hessische Belehnung (25. Octbr. 1644).
Allein es traten neue Schwierigkeiten ein. Der Reichshofrath, an welchen der Streit der schaumburgischen Wittwe gegen daß Domcapitcl zu Minden übergegangen war, entschied zu Gunsten des letzteren (18. Decbr. 1645), und als das Urtheil eben vollzogen werden sollte starb Elisabeth am 19. Juni 1646. Die schwedische Regierung glaubte sich nun berechtigt, die mindenschen Lehens ämter, um welche sich Torstenfohn und der Pfalzgraf Karl.Gustav eifrig bewarben, einzuziehen, und infolge davon wurde zugleich die hessische Bt-lehuung wieder gefährdet. Auch andere Prätendenten, wie Graf Otto zur Lippe und die Regierung zuDetmold, machten Ansprüche an den Nachlaß der Verstorbenen und suchten sich desselben zu bemächtigen. In dieser Lage schien die Sache für den Grafen P. verloren. Es trat indeß wiederum eine günstige Wendung ein, sofern die Königin Christine ihn vorläufig im Besitze beließ, und die Landgräfin beschloß, den schaumburger Erbfall an den Friedenscongreß in Münster und Osnabrück zu bringen. Sie verlangte die streitigen Gebietstheile als Entschädigung für die von Hessen im Bunde mit Schweden aufgewandten Kriegskosten und setzte diesen Anspruch unter Berufung auf eine Zusage Gustav Adolfs mit Hülfe von Schweden und Frankreich gegen den Einspruch des kaiserlichen Gesandten durch. [10] Unter Vermittelung Oxenstierna’s kam nun zu Münster (19. Juli 1647) ein weitläuftiger Vertrag mit dem Grafen P. zu Stande, nach welchem die ganze Grafschaft Schaumburg zwischen ihm und Hessen getheilt, und sein Antheil dem hessischen Lehensverbande unterworfen wurde. Durch weitere Verträge zu Kassel wurde der Plan dahin ausgeführt, daß P. die Aemter zu Bückeburg, Stadthagen, Hagenburg, Arnesb11rg und einen Theil von Sachfeuhagen bekam, und schließlich die ganze Vettheilung der schaumburger Sta1mnlcmde zwischen dem lippischen Grafen, Hessen und Braunschweig durch don westfälischen Frieden besiegelt. Seitdem nannte P. seinen Antheil an dem Gebiete „Schaumburg- Lippe“, zum Unterschiede gegen daß hessische Schaumburg.
Eine Versöhnung mit seinem Bruder Otto, der am Ende seims Lebens (1657) mit allen seinen großen Erbsch0ftöhoffnungen gescheitert war, brachte er nicht fertig, stand aber mit dt-m durch inneren Zwist tief gespalienen regierenden Hause Lippe stets auf gutem Fuße. Er bemühte sich mit bestem Erfolg, die Wunden zu heilen, welche der große Krieg seinem Lande geschlagen hatte, und machte sich durch humanes Regiment bei seinen Unterthanen sehr beliebt. Durch sein Testament (1668) führte er die Primogeniturerl7folge ein, während sein zweiter Sohn die lippischen Paragien erhielt. Nach dem Tode seiner Gemahlin Sophie (.1670), war er willt–ns, sich mit der Wittwe Marie v. Mai geb. v. Fronhorst wieder zu verheirathen, nahm aber auf Einspruch seiner Söhne davon Abstand. Er starb in hohem Alter am 18. Aprill681, als Stifter des noch blühenden Hauses Schaumburg-Lippe.
- Acten des Landesarchivs zu Detmold. – Tolle, Gesch. Von Schaumburg. – LedderhOfe, Kleine Schriften. Bd. 2.