ADB:Rittershausen, Nicolaus

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Artikel „Rittershausen, Nicolaus“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 701–702, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rittershausen,_Nicolaus&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 13:18 Uhr UTC)
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Rittershausen: Nicolaus R. (Rittershusius), Rechtsgelehrter und Genealoge. Geboren am 17. Februar 1597 zu Altorf (bei Nürnberg) als Sohn des als Jurist wie Philologe gleich ausgezeichneten Konrad R. (s. den vorstehenden Art.) legt R. an dem Gymnasium und der Universität seiner Vaterstadt den Grund zu seiner höheren Ausbildung und besuchte, nachdem sein Vater bereits im J. 1613 gestorben war, offenbar mit ausreichenden Mitteln ausgestattet, die [702] Hochschulen zu Helmstedt, Leiden, Bourges und Genf, womit sich ein längerer Aufenthalt in Paris verband. Seine gelehrten Studien galten zunächst der Rechtswissenschaft, die bestimmt war sein Lebensberuf zu werden, außerdem hat er aber zugleich in den humanistischen Disciplinen, in erster Linie in der Geschichte und Geographie sich tüchtige Kenntnisse erworben. Bei Gelegenheit seines längeren Aufenthaltes an den genannten hohen Schulen und der damit verbundenen Reisen hat er zugleich nachhaltige Verbindungen mit verschiedenen gelehrten Zeitgenossen angeknüpft. Erst im J. 1630 nach Deutschland zurückgekehrt, ließ er sich anfangs in Nürnberg nieder, wo er zugleich seine Häuslichkeit begründete. Vier Jahre darauf (1634) ist er nach Altdorf übergesiedelt und hat hier seine bleibende Stätte gefunden. Er erwarb sich zunächst die juristische Doctorwürde und erhielt noch am 1. Mai desselben Jahres die Professur des Lehnrechtes, weiterhin die des römischen Rechtes und kurz vor seinem Tode abermals die des Lehnrechtes. R. scheint ein beliebter Lehrer und beliebter College gewesen zu sein. Dreimal hat er die Würde des Rectorates bekleidet und ist am 24. August 1670 gestorben, nachdem er 36 Jahre hindurch der Universität Altdorf angehört hatte. Seine wissenschaftliche Bedeutung läßt sich freilich mit der seines Vaters entfernt nicht vergleichen. Auf dem Gebiete der Jurisprudenz machte er sich vor allem durch die Herausgabe einer Anzahl nachgelassener Schriften desselben verdient. Seine Vorliebe für Geographie und Kartographie muß auf den Einfluß Ph. Cluver’s († 1623) zurückgeführt werden, dessen Umgang er s. Z. in Leiden sicherem Vernehmen nach genossen hatte. R. ist doch wohl einer der Ersten, die selbständige Vorträge über Geographie an einer deutschen Universität gehalten haben. Seine Karte (accurata descriptio) von „ganz Franken“ ist s. Z. mit Beifall aufgenommen worden und zählt zu den früheren Versuchen dieser Art. Die nachhaltigste Anerkennung jedoch, namentlich bei seinen Zeitgenossen, hat er sich durch seine genealogischen Arbeiten errungen. Das Hauptwerk „Genealogiae Imperatorum, Regum, Ducum, Comitum, Procerum ab a. 1400–1653“ (Altdorf 1653) hat noch bei Lebzeiten des Verfassers zwei neue Auflagen (mit Verbesserungen und Ergänzungen) erlebt und ist nach dessen Tode (von J. W. v. Imhof und J. D. Köhler) revidirt und fortgesetzt worden. Der Umstand, daß R. sich bei diesen seinen Untersuchungen und Aufstellungen auf die helleren Zeiten beschränkte, brachte ihm den Vortheil, daß er es um so leichter vermied, sich in das Dunkel gewagter und oft mehr als zweifelhafter Geschlechterreihen zu verlieren. Freilich hat Köhler in seinen historischen Münzbelustigungen (12. Thl. S. 46) die Andeutung gemacht, daß R. unter Umständen sich auch durch nichtwissenschaftliche Gründe bestimmen ließ, Correcturen an einem oder dem andern seiner Stammbäume vorzunehmen.

Zu vgl. G. A. Will, Geschichte und Beschreibung der Universität Altdorf. (Altdorf 1801) passim. – Derselbe: Nürnberg. Gelehrten-Lexikon 3. Thl. nebst dem 3. Suplementband von Nopitsch. – Stintzing, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft 1. Abthl. S. 415.