ADB:Rudolf I. (Bischof von Verden)

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Artikel „Rudolf I., Bischof von Verden“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 563–566, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rudolf_I._(Bischof_von_Verden)&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 11:54 Uhr UTC)
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Rudolf I., Bischof von Verden. Nach dem Tode des ziemlich unbekannten und unbedeutsamen Bischofs Tammo, der am 7. December 1188 starb, ernannte König Heinrich VI. den bisherigen Protonotar seiner Hofkanzlei, den rechtskundigen und in die hohenstaufische Politik eingeweihten R. zum Bischof von Verden. Es wurde dadurch unmittelbar vor dem Kreuzzuge des Kaisers Friedrich ein treuer Anhänger mitten in die Allodialbesitzungen des zum zweiten Male in die Normandie zur Verbannung gehenden Heinrich des Löwen, statt eines dem letzteren anhangenden Kirchenfürsten, gebracht und gleichzeitig dem unsicheren Bremer Erzbischofe Hartwig II. von Utlede unmittelbar an die Seite gesetzt. K. war in des jungen Königs Gefolge schon 1186 bei dessen Kämpfen in Mittel- und Oberitalien gewesen, er kannte daher genau die Stellung, die jener den Kirchenfürsten gegenüber der königlichen und kaiserlichen Gewalt einzuräumen willens war, und richtete sich danach, nicht zum Schaden seines Bisthums. Kaiser Friedrich und König Heinrich hatten zum Beginn seiner neuen Würde ihm persönlich zur Belohnung treuer Dienste sogar noch 120 Mark löthigen Silbers geschenkt, die der Markgraf Otto dem Tammo geschuldet hatte, außerdem „die übrigen beweglichen Güter“; offenbar handelt es sich um den Nachlaß des früheren Bischofs, die vom Kaiser beanspruchten „spolia“. Noch 1197 urkundet Erzbischof Konrad von Mainz darüber, mit dem R. ständig in freundlicher Verbindung gestanden zu haben scheint. Vermuthlich war es das Vertrauen auf den kaiserlichen Günstling und dessen Mahnungen an das ihm unterstehende Domstift zu Bardewick, welche diese unglückliche Stadt bewogen, dem aus der Normandie zu Schiffe zurückgekehrten und mit dem Erzbischofe von Bremen neu verbündeten Löwen Widerstand zu leisten. Am 28. October 1189 verfiel Bardewick der gründlichen Zerstörung, während R. sich sofort beim Anmarsch des Feindes zum Könige begeben hatte und den Rachekrieg betrieb. Am 16. October war er auf dem Hoftage zu Merseburg anwesend, wo der Winterfeldzug gegen die Welfen beschlossen wurde, er hat unfraglich auf diesem Heinrich VI. begleitet, war auch 1190 auf dem Reichstage zu Fulda, wo vom 11-14. Juli ein vorläufiger Friede mit dem alten Löwen geschlossen wurde. Es waren Maßregeln gegen seine widerspänstige, zum großen Theil auch den Welfen lehnpflichtige Ritterschaft, welche R. bewogen, weit über seinen Sprengel reichende Flugurtheile vom Fürstengerichte an beiden Tagen zu erfragen, wie sie Schöffengerichte zu ertheilen pflegten. In Merseburg kündete Markgraf Otto von Meißen den augenscheinlich rückwärts greifenden Spruch, dsß kein Bischof irgend einen Zehnten, dessen Nutznießung nicht zu seiner Zeit erst entstanden, der also nicht neu geschaffen sei, verkaufen oder zu Lehen ausgeben dürfe. Die meisten Verdenschen Zehnten waren aber in welfischer Hand. In Fulda sprach Bischof Otto von [564] Bamberg das Urtheil, daß die Kinder eines Dienstmannes irgend einer Kirche von einer freien Mutter stets Ministerialen der Kirche seinen. Ob R. auf dem Römerzuge 1191 Heinrich VI. folgte, ist nicht zu erweisen, aber 1192 war er während des Aufstandes des jungen Heinrich, des späteren Rheinpfalzgrafen, dauernd am Hofe; am 17. November d. J. finden wir ihn auf dem Reichstage zu Altenburg. Hier schenkte der Kaiser ihm und der Verdener Kirche durch 3 Urkunden die Hälfte der Burg Lüneburg und des Ertrages (de sustiis) aus der dortigen Sülze, eine freilich nie voll zum Genuß gekommene Gabe, ferner ein größeres Gut und außerdem 200 Mansen in einer Anzahl von Heidedörfern. Da dort kaiserliches Gut nicht lag, werden wir diese Begabung als eine Entschädigung aus welfischem Gute für die Verwüstung im Sprengel und Stift während der welfischen Kriege ansehen dürfen. Auch hier erhielt R. wichtige Flugurtheile: bezüglich der Lehensvererbung bei Dienstmannen der Kirche und Nichtvererbung von gestatteten Bauten an öffentlichen Straßen etc., augenscheinlich gegen Wegsperren und Festen gerichtet. 1193 beauftragte Papst Coelestin III. R. und den Bischof von Minden, den Streit zwischen der Stadt Bremen und dem infolge der Reichsacht vertriebenen Erzbischof Hartwig II. beizulegen. Es gelang nicht; auch der vom Kaiser mit gleichem Auftrage versehene Erzbischof Adolf von Köln erreichte freilich die Abschließung des Vertrages 13. August 1194, aber weder die Unterwerfung der Stadt Bremen, noch Adolf’s von Holstein. Inzwischen war R. Ende Januar 1194 auf dem Reichstage zu Würzburg bei der Aussöhnung des Kaisers mit dem jungen Heinrich, der inzwischen die staufische Pfalzgrafentochter geheiratet hatte, und bei den Verhandlungen über die endliche Befreiung von Richard Löwenherz. Auch zum Reichstage von Mainz (2–4. Februar) ging er mit, wo die Theilnehmer der inzwischen gescheiterten großen Fürstenverschwörung in den Rheinlanden doch gegen den Kaiser und seine Partei durchdrangen und jenen zwangen, am 4. Februar endlich den englischen König frei zu entlassen. 1194 scheint der Erzbischof von Mainz einen Reichstag in Erfurt gehalten zu haben, denn dort bestätigt er am 27. Juli R. einen vom Markgrafen Albrecht von Meißen gefällten Spruch, daß Ansprüche auf einen Dienstmann der Verdener Kirche gegen den Bischof nur vor dem Kaiser selbst angebracht werden dürfen. Nachdem Heinrich sich am 31. Mai 1195 in Sutri vom dortigen Bischofe hatte mit dem Kreuze bezeichnen lassen, und der Beginn der Heerfahrt auf Weihnachten 1196 (die Angabe des Chron. Sanpetr. 1195 bezieht sich auf das Marienjahr) bestimmt war, wurden rasch nacheinander Ende October und Anfang December 1195 die Reichstage zu Gelnhausen und zu Worms zum Zwecke der Kreuzpredigt gehalten, auf ersteren am 28. Oct. ließ auch R. sich mit dem Kreuze bezeichnen, nachdem er abermals einen Spruch aus dem Lehnrechte sich am 27. October hatte fällen lassen. Zu Worms, am 6. December, legte der Kaiser zum ersten Male den Fürsten den Plan zur Erblichmachung des Reiches vor, den vielleicht R. mit ausgearbeitet hatte. Er wollte den Fürsten nicht behagen, sie vertagten ihn; wiederum wurde er im April auf dem Reichstage zu Würzburg vorgelegt, angenommen und unterschrieben. Auch Rudolf’s Unterschrift enthielt er. Ganz kurz vorher hatte der Kaiser in der Besprechungen mit den einzelnen sächsischen Fürsten, auch das Verhältniß zwischen dem Erzbischof von Bremen und dem Bremer Kirchenvogt für die Grafschaft Stade, Adolf von Holstein einerseits und dem Verdener Bischofe andererseits friedlich geregelt. Die Bremer Herren sollten in dem Theile der Stader Grafschaft, welche im Verdener Sprengel lag, gegen die Güter und Einnahmen des Bischofs sich nicht ferner Steuererhebungen und Einlager herausnehmen. Die kaiserliche Urkunde ist in Würzburg am 28. März 1196 vollzogen. Daß dadurch R. das große Kloster Rosefeld oder Harsefeld innerhalb [565] der Grafschaft Stade an sich gezogen habe, ist ein Irrthum Pfannkuche’s; das Kloster lag in der Diöcese Bremen, der Abt stand aber unmittelbar unter dem Papste. 1196 ist aber R. noch nicht zum Kreuzug abgegangen oder noch einmal zurückgekehrt; denn am Gründonnerstage 1197 (3. April) hielt er in Verden eine Synode wegen des von den Edelherren von Buxtehude (Heimbruch) gegründeten Benedictinerinnenklosters zu Buxtehude (Altkloster) und etwas später eine Generalsynode zu Modestorpe an der Ilmenau (später Lüneburg); auch fällt in diese Zeit die von ihm am Verdener Dom gestiftete bischöfliche Vicarie, in deren Urkunde der decursus hujus peregrinationis sich wohl eben so sehr auf den bevorstehenden Kreuzzug wie auf den Verlauf des menschlichen Lebens bezieht. Einen gleichzeitig gemachten Versuch des Domcapitels sich von Zahlungen, den Synodialen (Jahreseinkünften nach Todesfällen), an den Bischof loszumachen, auch Kanonikatsbelehnungen an sich zu ziehen, verhinderte Erzbischof Konrad von Mainz. Am 28. Juli 1197 war R. beim Kaiser zu Linaria, der am 28. September in Messina starb. Er wird mit der Kreuzfahrerflotte unter Konrad von Hildesheim von Messina abgesegelt sein, die am 22. September in Akkon landete; denn dort finden wir ihn nach des Kaisers Tode. Er hat sicher daselbst den Eid mit geleistet, mit dem alle dort anwesenden Fürsten dem jungen Friedrich II. ihr Würzburger Gelöbniß erneuerten, während in der Heimath der Erzbischof von Köln, schon eidbrüchig, die Wahl Otto’s IV. erzielte. Bei der eilfertigen Heimkehr der Kreuzfahrer betheiligte sich weder R. noch der Mainzer, beide sind später noch im heiligen Lande. Da der letztere bei der Umgestaltung des deutschen Hospitalordens in den Deutschen Ritterorden am 5. März 1198 thätig war, darf man auch R. dabei vermuthen. Mitte Januar 1199 war letzterer bei Philipp’s Heer in der blutigen entscheidungslosen Schlacht vor Braunschweig, demnach auch schon vorher in Goslar. Wahrscheinlich waren es seine Vasallen mit, die sich im staufischen Heere weigerten, gegen den Pfalzgrafen zu fechten. Am 28. Mai 1200 gehörte R. zu den 50 Fürsten, welche von Speier aus dem Papste Innocenz III., gegenüber dessen Einmischung für Otto IV. erklären, daß sie Philipp für richtig gewählt ansähen und demnächst für ihn mit einem Heereszuge in Rom die Krone fordern wollten; auch Hartwig von Bremen hatte sich dem Staufer zugesellt. In dieser Frist bis zur Erbtheilung der Welfen (1203) muß eine böse Zeit für das Bisthum Verden gekommen sein. In dieser aber fielen die welfischen Besitzungen, darunter die bischöflichen Lehen, dem Pfalzgrafen zu, mit dem R. sich leicht vertrug, vielleicht um so mehr dadurch, daß er es vermochte, die dem askanischen Herzoge zugefallenen Gerichte, Gografschaften und königlichen Freibanne der Kirche zu erwerben. Als des Pfalzgrafen Gemahlin, die staufische Agnes, am 7. Mai 1204 starb, hielt R. im Marienkloster vor Stade, in Hartwig’s geistlichem und weltlichem Gebiete, die Todtenfeier. Er selbst starb am 29. Mai 1205. Von allen seinen Erwerbungen hat sein Bisthum wenig Freude gehabt, da sie allmählich fast alle den Welfen oder deren Anhängern als Lehn gegeben werden mußten oder ganz verloren gingen. Für das Stift hat er eine Bedeutung durch die festere Organisation und durch die Anlage der Rotenburg behalten. Letztere, als Bischofsburg gegen die Welfen erbaut, blieb auch später bischöfliche Residenz. Dadurch wurde umgekehrt die Selbständigkeit des nun in Verden allein bleibenden Domcapitels gefördert. Eine so große Rolle im Reiche zu spielen vermochte nach ihm kein Verdener Bischof, nicht einemal Konrad von Soltau (A. D. B. XVI, 630 f.).

Pfannkuche, die ält. Gesch. des vormaligen Bisthums Verden 1830, S. 83 ff. (z. Th. veraltet und mit Mißverständnissen). – v. Hodenberg, Verdener Geschichtsquellen II, 51–65. – H. Toeche, Kaiser Heinrich VI. 1867. Winkelmann, Philipp v. Schwaben und Otto IV. v. Braunschw. 1873 [566] S. auch Allg. D. Biogr. XI, 433. – J. Vogt, Monum. inedita (1740) I, 250. – Grotefend, Urkundenbuch der Familie von Heimbruch 1882, S. 8 bis 12 (Gründung von Altkloster). – Wegen der sustii: Krause, Erklär. Wörterverzeichn. der Lüneburger Sülze, S. 48 (Archiv des V. f. Niederd. Sprachforsch. V, 156). – Röhricht und Meißner in Zeitschr. f. deutsche Phil. VII, 299. – In der Urkundenübersicht bei Toeche fehlen drei Kaiserurkunden: S. 660 zwischen Nr. 203 und 204: Altenburg, 17. Nov. 1192, beide wie Nr. 203 beginnend: Imperialis excellencie nostre expostulat, und S. 680 nach Nr. 398 vom 28. März 1196, ohne Ort, unfraglich von Würzburg, ausgefertigt vom kaiserl. Protonotar Albertus, Universitati tam presentium quam futurorum. S. v. Hodenberg a. a. O. II Nr. 31 u. 32, (S. 54–56) und Nr. 37, (S. 60 f.).