ADB:Rueff, Jacob

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Artikel „Ruf, Jacob“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 591–593, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rueff,_Jacob&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 22:44 Uhr UTC)
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Ruf: Jacob R. (Ruff; Ruof; Rueff), Wundarzt in Zürich; † 1558. R., aus dem sanctgallischen Rheinthal gebürtig, kam, unbekannt wann, nach Zürich, übte hier den Beruf eines „Steinschneiders und Chirurgen“ aus, zog mit dem Banner der Stadt 1529 und 1531 ins Feld nach Cappel, erhielt 1532 das Bürgerrecht in Zürich und blieb daselbst in seinem Berufe und vom Rathe als städtischer Wundarzt angestellt bis an sein Ende. Befreundet mit Konrad Geßner (s. A. D. B. IX, 107), war er nach dessen Zeugniß ein sehr erfahrener und geschickter Mann. Er zeichnete sich auch als Geburtshelfer aus und soll, nach Einigen, der Erfinder der Geburtszange sein. Im J. 1552 erkannte ihm der Rath ausschließlich, gegenüber einem Berufsgenossen, die Besorgung der Armen zu, die chirurgischer Hülfe bedürfen. Dabei erwarb sich „Meister“ R. Vermögen. Als er am 30. November 1555 all sein väterliches und mütterliches Erbe an Geschwister und Verwandte in der Herrschaft Königsegg (im jetzigen Württembergischen) und in Constanz überließ, verfügte er gleichzeitig über sein Erworbenes, zwei Häuser am Neumarkt in Zürich, ein Grundstück in der Nähe der Stadt und sein bewegliches Gut, zu Gunsten seiner Gattin Cleophea Schenkli, seiner einzigen Tochter Anna und des Gatten derselben, seines Eidams und Stiefsohnes J. Peter Hafner, in welchem er einen Gehülfen im Berufe besaß. Einer in Zürich lebenden Schwester Anna vermachte er ein Legat von hundert Gulden. Hafner, dem er seine Instrumente und Bücher bestimmte, erwarb sich ebenfalls das Lob der Obrigkeit. Am 31. Januar 1558 beschenkte der Rath, in Anerkennung der Dienste beider Männer und in der Hoffnung auf deren Fortsetzung, auch den Meister Hafner mit dem zürcherischen Bürgerrecht. [592] Aber noch im gleichen Jahre starb R. (nach Angabe genealogischer Tabellen im Besitze der Stadtbibliothek Zürich) und 1559 folgte ihm seine Wittwe im Tode nach. Am 19. März 1561 bestätigte ein Rathsurtheil in Streitigkeiten des Ehepaars Hafner mit Ruf’s Schwester das Testament des Meisters vom Jahr 1555 und spätere Erläuterungen, die derselbe, wie es scheint, noch beigefügt hatte. – Mit der Ausübung seines Berufes verband R. übrigens eine fruchtbare schriftstellerische Thätigkeit in doppelter Richtung. Er schrieb als Arzt und Naturkundiger über Gegenstände seines Faches und verfaßte als Liebhaber der Dichtkunst eine Reihe von Schauspielen, deren Stoffe der heiligen und der Profangeschichte entnommen waren und die zum Theil zu öffentlicher Aufführung kamen. Unter seinen Schriften ersterer Classe, die von einer Mißgeburt in Schaffhausen (1543), von auffallenden Erscheinungen an der Sonne und am Mond (1544), von Geschwüren (Libellus de tumoribus etc. 1556) handeln, war die wichtigste betitelt: „Ein schön lustig Trostbüchli von den empfengknussen und geburten der Menschen“. 4°. Zürich 1554. Sie erschien gleichzeitig ebendaselbst in lateinischer Uebersetzung von Wolfgang Haller: „De conceptu et generatione hominis libri VI“; in neuer Auflage, deutsch, Zürich 1569; 1591 in holländischer Uebertragung von M. Everaert in Amsterdam, und noch 1597 wieder deutsch in Straßburg, Fol. Weniger Bedeutung hatten die „Pronosticationen“ und (Ader-)„Laaßbüchlin“, die R. zürcherischen Kalendern von Froschauer, von 1543 oder wenigstens 1544 an, während einer Anzahl von Jahren zuletzt noch auf das Jahr 1559 beigab. Geßner, dem er seinen Libellus de tumoribus dedicirt hatte, setzte 1557 der von ihm herausgegebenen Beschreibung der Fische des Bodenses nach Gregor Mangold („Fischbuch etc. durch den wolgelarten G. Mangold beschriben“ 8°.) Sprüche von Ruf bei. R. soll auch, nach Geßner, ein Verzeichniß aller „Aerzte und Astrologen“ seiner Zeit in Wandtafelform zum Drucke gebracht haben. Von den Schauspielen von R. behandelten die geistlichen die Geschichte Abrahams (s. a.), Hiobs (1535), den Weinberg des Herrn (1539), die Passion (1545), die Erschaffung der Welt, oder Adam und Eva (1550), die Geschichte des Lazarus (1552) und die Geburt Christi (1552). Von diesen Stücken sind, soweit bekannt, alle mit Ausnahme des zweiten und dritten in den eben angegebenen Jahren gedruckt; das zweite wurde 1535, das dritte 1539 von der jungen Bürgerschaft in Zürich öffentlich aufgeführt; ebenso 1544 die Passion und 1550 die Erschaffung der Welt. Und eine 1529 von der Bürgerschaft aufgeführte „Komödie“ von dem reichen Mann und dem armen Lazarus könnte wohl auch zu Ruf’s „Lazarus“ von 1552 in Beziehung stehn. Ein anderes Schauspiel von R. behandelte die Geschichte der römischen Matrone Paulina, die Josephus im 18. Buche seiner Antiquitates erzählt. Am meisten Beachtung verdienen aber und bleibenden Werth besitzen, sprachlich und historisch, die beiden dramatischen Arbeiten von R., welche schweizerische Stoffe behandeln. Um 1539–42 schrieb R.: „Ein nüwes spil vom wol und übelstannd eyner loblichen eydgenosschaft“, oder – wie der Titel in einer anderen Handschrift lautet – „Etter Heini uß dem Schwizerland“; eine Darstellung des damaligen politischen und moralischen Zustandes der Eidgenossenschaft in Form von Gesprächen von nicht weniger als 31 Personen und Geistern. Einige Jahre später entstand Ruf’s Ueberarbeitung des in Uri aufgeführten Schauspiels von Wilhelm Tell, nach der dasselbe von der Bürgerschaft in Zürich 1545 aufgeführt wurde. Ersteres Stück blieb, soviel bekannt bis zum J. 1847 ungedruckt, wo M. Kottinger dasselbe nach zwei in Zürich befindlichen Handschriften herausgab. Ruf’s Tell wurde 1548 bei Augustin Fries in Zürich gedruckt, der schon früher ohne Jahreszahl Ruf’s Vorlage, das in Uri aufgeführte Schauspiel, gedruckt hatte. Aus dem in München aufbewahrten einzigen bekannten Exemplare [593] von Ruf’s Tell gab Fr. Mayer 1843 dieses Schauspiel neu heraus, während Wilhelm Vischer d. J. das ältere Urnerspiel nach Fries’ undatirtem Drucke im J. 1874 mit Dedication an Waitz reproducirte. Beide Dramen Ruf’s, der Etter Heini und Tell, zeugen davon, ein wie guter Eidgenosse und entschiedener Anhänger der von den Reformatoren vertretenen politischen Anschauungen und Grundsätze der wackere Mann war.

Rathsmanuale u. A. im Staatsarchiv Zürich. – C. Geßner, Biblioth. universalis. Tiguri 1545. pag. 362. – J. J. Hottinger, Schola Tigur. carolina. Tiguri 1664 (Append. I, 168). – Wolf, Biographien z. Kulturgesch. der Schweiz. Zürich 1858–62 IV, 39. – Dr. Friedr. Mayer, Ein hübsch und lustig Spyl etc. von Wilhelm Thellen, per Jac. Ruef etc. Pforzheim 1843. – Herm. Marcus Kottinger, Jacob Ruf’s Etterheini us dem Schwizerland, 1847, und Ebendesselben Adam und Eva 1848. (Bibliothek der ges. deutsch. Nationallitteratur XIV und XXVI. Quedlinburg und Leipzig, G. Basse.) – Wilh. Vischer, Die Sage von der Befreiung der Waldstädte u. s. f. Basel 1867 und Das Urnerspiel vom Wilhelm Tell nach der Originalausgabe, neu h. Basel 1874.